AllesVollPfosten
Gold Status
- Registriert
- 27. Januar 2014
- Beiträge
- 3.521
Äh lies mal forumregeln, mzee ist keine demokratie
Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
Diese ganze Petry-Schießbefehl Hysterie ist dem Sachverhalt nicht angemessen und verstärkt doch nur die Haltung der Lügenpresse-Rufer.
Selbstverständlich haben Staaten das Recht ihre Grenzen mit Waffengewalt zu verteidigen. Nur spricht niemand darüber mit MGs Flüchtlinge niederzumähen. Spanien zeigt z.B. in Ceuta, wie man Flüchtlinge mit Gewalt stoppt.
die frage muss dennoch gestattet sein, wie man in der frage, wie man die grenzen sichern könnte, so schnell auf den einsatz von waffen kommen kann. die bedingungen, die waffengewalt zum schutz der grenzen rechtfertigen würden, sind ja schon extrem. im kriegsfall zb würde ich darauf kommen, daran zu denken, aber doch nich bei flüchtlingen das sind dann doch einige gedankliche schritte zu viel.
Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG)
§ 11 Schußwaffengebrauch im Grenzdienst
(1) Die in § 9 Nr. 1, 2, 7 und 8 genannten Vollzugsbeamten können im Grenzdienst Schußwaffen auch gegen Personen gebrauchen, die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen. Ist anzunehmen, daß die mündliche Weisung nicht verstanden wird, so kann sie durch einen Warnschuß ersetzt werden.
(2) Als Grenzdienst gilt auch die Durchführung von Bundes- und Landesaufgaben, die den in Absatz 1 bezeichneten Personen im Zusammenhang mit dem Grenzdienst übertragen sind.
Ohne jegliche Sympathie für die Frau zu haben, die wird doch in den Fragen zu der Antwort gedrängt. Deshalb kann ich diese Hysterie auch nicht nachvollziehen. Wie ich auch nicht nachvollziehen kann, dass ein paar Politiker und Journalisten mittlerweile meinen, dass ein Staat keine Gewalt einsetzen darf, um seine Grenzen zu sichern. Organ und Spanien setzen Gewalt ein, um Menschen daran zu hindern auf ihr Staatsgebiet zu kommen. ist dies legal? Selbstverständlich. Der Schutz der Außengrenzen ist sogar Aufgabe eines Schengenstaates. Frage ist nur, wie man bei tausenden Flüchtlingen handelt und hier muss die Antwort selbstverständlich heißen die Zahl auf der Balkanroute zu reduzieren indem man z. B. die in Lesbos angelandeten Flüchtlinge postwendend in die Türkei zurückschickt - wenn dort die Lage in einem vernünftigen Zustand sind.
Jetzt drehen sie völlig durch
Plädiere dafür, auch auf AfD """"Politikerinnen""" schießen zu lassen, da ich in ihnen einen Großangriff auf mein Wohlbefinden, meine Sicherheit und auf unsere Gesellschaft sehe.
Ausländer, welche über einen Staat der Europäischen Union oder einen sonstigen sicheren Drittstaat einreisen, können sich nicht auf das Asylrecht berufen (Art. 16a Abs. 2 GG).
We use essential cookies to make this site work, and optional cookies to enhance your experience.