Ne, muss einfach alles im Verhältniss bleiben. Ob das Opfer an den Verletzungen erliegt, oder nur schwer Verletzt durch glückliche Umstände oder fähige Ärzte überlebt, ist doch völlig unerheblich für die Urteilsfindung, weil es weder in der Macht des Täters liegt, noch der Vorsatz besteht jemand zu zu verletzen oder umzubringen. Es wird billigend in Kauf genommen und genau das gleiche geschieht eben auch bei jemandem, der mit 100 Sachen innerorts unteregs ist und einfach nur das Glück hatte, dass (noch!) nichts passiert ist. Da kannst du schlech den einen ins Gefängniss schicken und den anderen mit einer Geldstrafe abfrühstücken.
Was sind denn normale Unfälle? Wenn jemand unachsam ist und auf der Autobahn mit seinem hakenden ipod beschäftigt und auf die Überholspur driftet nimmt genauso in Kauf, dass jemand draufgeht. Soll der Täter, falls er das Pech hat in einer solchen Situation einen Überholenden gegen die Leitplanke zu schleudern und dieser umkommt, dann auch in den Knast?