Der Polizei & Justiz Thread

Die paar Sekunden in denen ich den Artikel lese sicher. Wieder ein paar Monster, die nie wieder in Freiheit leben würden.
 
Knast. Ein Mensch ist schließlich tot und eine solch starke Geschwindigkeitsübertretung ist eine bewusste Gefährdung der anderen Teilnehmer im Straßenverkehr.
 
Knast. Ein Mensch ist schließlich tot und eine solch starke Geschwindigkeitsübertretung ist eine bewusste Gefährdung der anderen Teilnehmer im Straßenverkehr.
Also auch direkt eine Bewährungsstrafe falls niemand verletzt wird und jemand mit 100 Sachen im Ort erwischt wird?
 
Also auch direkt eine Bewährungsstrafe falls niemand verletzt wird und jemand mit 100 Sachen im Ort erwischt wird?

Wo sagt er das? Aber bei einem Verkehrsvergehen MIT Todesfolge sollte definitiv keine Bewährungsstrafe verhängt werden. Oder ist das wieder so'n "als erstes muss die Resozialisierung im Vordergrund stehen"-Scheiß?

Pappe für immer weg + Freiheitsstrafe. Ist immerhin in Kauf genommen worden, dass jemand draufgeht.

Und nein, bei "normalen" Unfällen mit Todesfolge sollte natürlich nicht das gleiche gelten.
 
Ne, muss einfach alles im Verhältniss bleiben. Ob das Opfer an den Verletzungen erliegt, oder nur schwer Verletzt durch glückliche Umstände oder fähige Ärzte überlebt, ist doch völlig unerheblich für die Urteilsfindung, weil es weder in der Macht des Täters liegt, noch der Vorsatz besteht jemand zu zu verletzen oder umzubringen. Es wird billigend in Kauf genommen und genau das gleiche geschieht eben auch bei jemandem, der mit 100 Sachen innerorts unteregs ist und einfach nur das Glück hatte, dass (noch!) nichts passiert ist. Da kannst du schlech den einen ins Gefängniss schicken und den anderen mit einer Geldstrafe abfrühstücken.

Was sind denn normale Unfälle? Wenn jemand unachsam ist und auf der Autobahn mit seinem hakenden ipod beschäftigt und auf die Überholspur driftet nimmt genauso in Kauf, dass jemand draufgeht. Soll der Täter, falls er das Pech hat in einer solchen Situation einen Überholenden gegen die Leitplanke zu schleudern und dieser umkommt, dann auch in den Knast?
 
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Wo sagt er das? Aber bei einem Verkehrsvergehen MIT Todesfolge sollte definitiv keine Bewährungsstrafe verhängt werden. Oder ist das wieder so'n "als erstes muss die Resozialisierung im Vordergrund stehen"-Scheiß?

Pappe für immer weg + Freiheitsstrafe. Ist immerhin in Kauf genommen worden, dass jemand draufgeht.

Und nein, bei "normalen" Unfällen mit Todesfolge sollte natürlich nicht das gleiche gelten.
Dann ist er im Knast mit richtigen Verbrechern, kommt raus, ist ein Lump ohne Lappen und nun tötet er vielleicht dich, entsprechend solltest du dir das nochmal überlegen.
 
Wird quasi ein richtiger psychopath wie höneß?
vllt. Bereut er es einfach während er absitzt, geht danach arbeiten und fährt bahn.
 
Ne, muss einfach alles im Verhältniss bleiben. Ob das Opfer an den Verletzungen erliegt, oder nur schwer Verletzt durch glückliche Umstände oder fähige Ärzte überlebt, ist doch völlig unerheblich für die Urteilsfindung, weil es weder in der Macht des Täters liegt, noch der Vorsatz besteht jemand zu zu verletzen oder umzubringen. Es wird billigend in Kauf genommen und genau das gleiche geschieht eben auch bei jemandem, der mit 100 Sachen innerorts unteregs ist und einfach nur das Glück hatte, dass (noch!) nichts passiert ist. Da kannst du schlech den einen ins Gefängniss schicken und den anderen mit einer Geldstrafe abfrühstücken.

Was sind denn normale Unfälle? Wenn jemand unachsam ist und auf der Autobahn mit seinem hakenden ipod beschäftigt und auf die Überholspur driftet nimmt genauso in Kauf, dass jemand draufgeht. Soll der Täter, falls er das Pech hat in einer solchen Situation einen Überholenden gegen die Leitplanke zu schleudern und dieser umkommt, dann auch in den Knast?


Beim iPhone gibt es bei günstigen Voraussetzungen auch nur Bewährung ;)

http://www.tagesspiegel.de/weltspie...en-versuchten-mordes-verurteilt/12614616.html

Denke, das hängt auch vom Fall ab. Sehe keinen Sinn, die junge Frau aus dem Beispiel einzuknasten. Die soll lieber schön arbeiten gehen, dass sie die Opfer-Familien/Kinder finanziell unterstützen und steuern zahlen kann. Davon profitieren alle Seiten.
Die Wahrscheinlichkeit, dass sie in Zukunft noch mal ein Handy am Steuer benutzt, dürfte relativ gering sein und durch eine Haftstrafe auch nicht weiter zu reduzieren sein.
 
Ne, muss einfach alles im Verhältniss bleiben. Ob das Opfer an den Verletzungen erliegt, oder nur schwer Verletzt durch glückliche Umstände oder fähige Ärzte überlebt, ist doch völlig unerheblich für die Urteilsfindung, weil es weder in der Macht des Täters liegt, noch der Vorsatz besteht jemand zu zu verletzen oder umzubringen. Es wird billigend in Kauf genommen und genau das gleiche geschieht eben auch bei jemandem, der mit 100 Sachen innerorts unteregs ist und einfach nur das Glück hatte, dass (noch!) nichts passiert ist. Da kannst du schlech den einen ins Gefängniss schicken und den anderen mit einer Geldstrafe abfrühstücken.

Was sind denn normale Unfälle? Wenn jemand unachsam ist und auf der Autobahn mit seinem hakenden ipod beschäftigt und auf die Überholspur driftet nimmt genauso in Kauf, dass jemand draufgeht. Soll der Täter, falls er das Pech hat in einer solchen Situation einen Überholenden gegen die Leitplanke zu schleudern und dieser umkommt, dann auch in den Knast?
Das heißt, Körperverletzung soll z.B. auch immer gleich bewertet werden und Körperverletzung mit Todesfolge ist nicht anders zu bewerten, nur weil einer draufging und die Putzfrau in der Notaufnahme vllt über das Defi-Kabel gestolpert ist?

Das wäre ja dann widerrum fahrlässige Tötung und ist in einem gesonderten Verfahren zu klären.

Wenn also die Ärzte pfuschen, ist das ein komplett gesonderter Fall, kapiere deine Argumentation also nicht.
 
Dann ist er im Knast mit richtigen Verbrechern, kommt raus, ist ein Lump ohne Lappen und nun tötet er vielleicht dich, entsprechend solltest du dir das nochmal überlegen.


Ok, also sollte der Typ, der damals in der Friedrichstraße auf dem Kopf des einen Jumpstyle getanzt hat, auch nicht in den Knast, weil der High Society und sonst ja "ganz normal" ist, ja?

Sinnvoll, soviel zu "Jeder ist vor dem Gesetz gleich" (auch wenn das natürlich Utopie ist)
 
Beim iPhone gibt es bei günstigen Voraussetzungen auch nur Bewährung ;)

Klasse Beispiel hast du da rausgesucht. Es geht um versuchten Mord, weil sie Fahrerflucht begangen hat und den Tod deshalb billigend in Kauf nahm. (nach! dem Unfall)
 
Klasse Beispiel hast du da rausgesucht. Es geht um versuchten Mord, weil sie Fahrerflucht begangen hat und den Tod deshalb billigend in Kauf nahm. (nach! dem Unfall)


Und deshalb ist die Bewährung berechtigter oder unberechtigter? Selbstverständlich verschärft das Mordmerkmal die Situation nochmals, reicht aber vor deutschen Gerichten trotzdem zur Bewährung.
 
Ne, muss einfach alles im Verhältniss bleiben. Ob das Opfer an den Verletzungen erliegt, oder nur schwer Verletzt durch glückliche Umstände oder fähige Ärzte überlebt, ist doch völlig unerheblich für die Urteilsfindung, weil es weder in der Macht des Täters liegt, noch der Vorsatz besteht jemand zu zu verletzen oder umzubringen. Es wird billigend in Kauf genommen und genau das gleiche geschieht eben auch bei jemandem, der mit 100 Sachen innerorts unteregs ist und einfach nur das Glück hatte, dass (noch!) nichts passiert ist. Da kannst du schlech den einen ins Gefängniss schicken und den anderen mit einer Geldstrafe abfrühstücken.

Natürlich wird das unterschiedlich gewertet, was meinst du denn wofür es die unterschiedlichen Straftatbestände und Strafrahmen gibt? Was du beschreibst macht im Übrigen die Fahrlässigkeit aus, denn bei jeder Fahrlässigkeitstat ist es doch so, dass im Grunde der Zufall darüber entscheidet, ob die Unachtsamkeit letztlich "gut geht" oder dazu führt, dass Rechtsgüter verletzt werden.

Selbstverständlich wird die reine Herstellung einer Gefährdungslage anders bestraft als die tatsächliche Verwirklichung. Alles andere wäre doch Schwachsinn, man kann Leute nicht nach "hätte, wäre, wenn" bestrafen, sondern nur nach dem verwirklichten Straftatbestand.

Ok, also sollte der Typ, der damals in der Friedrichstraße auf dem Kopf des einen Jumpstyle getanzt hat, auch nicht in den Knast, weil der High Society und sonst ja "ganz normal" ist, ja?

Sinnvoll, soviel zu "Jeder ist vor dem Gesetz gleich" (auch wenn das natürlich Utopie ist)

Du vergleichst Äpfel mit Birnen. Auf dem Kopf eines Menschen "Jumpstyle" tanzen hat mit Fahrlässigkeit kaum etwas zu tun und Resozialisierungedanken sind bei fahrlässig begangen Taten natürlich andere als bei vorsätzlich begangenen Taten.

Ich verstehe, dass bei Leuten, die sich mit der Materie nie näher befasst haben, oft so eine Auge-um-Auge-Mentalität mitschwingt. Aber bei Strafe geht es nicht (allein) darum, auszugleichen, was einem Opfer durch das Fehlverhalten widerfahren ist.
 
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