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Mietern soll wegen Mietschulden in der Krise nicht gekündigt werden dürfen. Das sieht eine Gesetzesvorlage der Bundesministerien für Justiz, Inneres und Wirtschaft vor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Gelten soll dies für Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April bis 30. September 2020. Die Verpflichtung der Mieter zur Zahlung der Miete bleibe aber im Grundsatz bestehen.
Auch weiteren Schuldnern, die wegen der Corona-Pandemie ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllen können, sollen keine rechtliche Folgen drohen. Bei Darlehen soll es eine gesetzliche Stundungsregelung geben. Die Vorlage soll am Montag im Bundeskabinett und am Mittwoch im Bundestag beschlossen werden.
Quelle: Nordbayern.de
Auch weiteren Schuldnern, die wegen der Corona-Pandemie ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllen können, sollen keine rechtliche Folgen drohen. Bei Darlehen soll es eine gesetzliche Stundungsregelung geben. Die Vorlage soll am Montag im Bundeskabinett und am Mittwoch im Bundestag beschlossen werden.
Quelle: Nordbayern.de