Herr Schafft
Altgedient
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- 15. Juni 2001
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- 4.636
die sind ja nur temporär soweit ich das verstanden habe. die wand zur line ist nicht mehr legal.
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UDU schrieb:
Na dann schies mal losZitat von Stratege
also mir fallen auf anhieb 7 oder 8 stellen ein, wo man mehr oder weniger legal/halblegal/geduldet malen kann, wenn auch nicht immer im zentrum oder für anfänger. und leere industriehallen muss man nur suchen...
und ich bin nur neumünchner.
Coci schrieb:mir gehts in erster hinsicht auch eher wieder mal gute sachen zu sehen ,weniger selbst was zu machen.In meiner gegend sind wenige pieces und throwups und tags sind auch viele hässliche dabei, die ham weniger was mit graffiti zu tun. War gestern auch noch bei der Brudermühlbrücke, die sachen dort sind wirklich sehenswert.
DMC schrieb:shit jetzt macht dass wetter auch noch die leinwände kaputt
Wichtig
ICh war heute bei der Hall of Fame Kirchseeon und musste dann merken das das Gebit Teilweise abgesperrt wurde und an den Absperrungen hiengen 3 Schilder:
auf dem einem war ein Totenkopf,
Auf dem 2ten ein Schutzanzug,
und auf einem Stand betreten der schwarz-weißen Zonne verboten
Weis jemand was da vor sich geht??? Ein Bagger und eine Planierraupe standen auch da rum Allerdings innerhalb der Absperrung
Ich werde mich mal erkundigen und es dann reinsetzen, sobald ich Bescheid weiß.
Sehr geehrte Frau Uduwerella,
nach telefonischer Rücksprache mit der für die Fläche zuständigen
Polizeidienststelle kann ich Ihnen folgendes sagen:
Das ehemalige Firmengelände an der S-Bahnlinie in Kirchseeon war noch nie eine legale Fläche. Das Abbruchgelände hat sich die Graffitiszene zueigen gemacht und intern als Hall of fame behandelt und weiter gegeben.
Aus haftungs- und unfallrechtlichen Aspekten kann der Eigentümer dort keine legale Fläche anbieten. Es handelt sich um ein altes kontaminiertes
Firmengelände, das abgerissen werden soll. Derzeit laufen noch die
Verhandlungen bzgl. der Finanzierung.
Ich war selber letztes Jahr dort und habe festgestellt, dass das gesamte
Gelände eingezäunt und beschildert ist. Dort ist jegliches Betreten (und
damit auch das Sprühen) verboten. Es werden grundsätzlich Strafanträge
zumindest wegen Hausfriedensbruch gestellt.
Durch die optisch auffallende Absperrung (Zaun) müsste jedem klar sein, dass man dort nicht sprühen darf. Ich habe mir auch von mehreren Sprayern berichten lassen, dass der Zaun eigentlich schon immer dort war und auch zum Teil repariert worden ist. Somit ist ein Weg in das Gelände nur über den Zaun möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Roland Steitz, KHK
Haha, der liebe Roland, ich stell mir grade vor, wie er im Mondanzug hinter nem Busch in Kirchseeon verschimmelt während er auf irgendwelche Maler wartet!
"Hey hast du das Schild mit dem Totenkopf und Schutzanzug nicht gesehen?".
Hahaha, der Sucker!
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