Die kleinen Ärgernisse aka "#§@*+&!!!" - DJH Jugendherbergswerk Edt

In der Ubahn haben die anderen die Beleidigungen mitbekommen. Den Schlag direkt aber selber niemand

Das hilft halt auch nur wenn die Zeugen bei der Polizei bekannt sind. Wäre aber auf jeden Fall hilfreich für dich, wenn diese zwar das vorherige Pöbeln, nicht aber deinen Schlag gesehen haben.

Erzähl vor Gericht, dass du den Verdacht hattest, dass einer von denen auf Tillidin ist. Gib dazu an, dass du dich mehr oder weniger zufällig in den Wochen zuvor mit dem Thema beschäftigt hast und einer der Täter den Eindruck gemacht hat drauf zu sein. Dann hast du noch vermutet, dass der eine eine Waffe hat weil er immer in die Jackentasche gegriffen hat. Gepaart mit den Horrorgeschichten aus der Presse (Johnny K) und den wirklich bösen Beleidigungen an deine Freundin war der Schlag deine Kurzschlussreaktion.

Du hast vor Gericht natürlich das absolute Ass im Ärmel: deine Freundin. Frauen sind immer glaubwürdiger und wenn sie das noch gut verpacken kann (am Besten von angedrohter Vergewaltigung sprechen!!) hast du gute Karten. Vorallem wenn es eine Richterin ist.

Diese Kombination (Frau gegen mich ausgesagt, Richter ebenfalls weiblich) war schon seeeeehr teuer für mich.
 
ich würd jemanden mit 2 weiteren freunden bei sich auch immer zur sicherheit mal aufs maul hauen, wenn ich denke dass er ne waffe bei sich trägt :thumbsup:
 
Komm, halts Maul, du Pussy.

Natürlich sagst du dann, dass du den niedergestreckt hast, bei dem du die Waffe vermutet hast. Als er lag hast du seine Jacke angefasst, dort war nichts drin.
 
also ein ernstgemeinter ratschlag: hör nicht auf carlito.
noch ein ernstgemeinter ratschlag: hör nicht auf carlito.
dritter ernstgemeinter ratschlag: erkundig dich mal, ob du prozesskostenhilfe kriegen kannst.
 
Ok und was hast du schwuler Student vorzuweisen? Ich habe hautnahe Prozesserfahrung und weiß wie das läuft.

Seine Freundin ist also nicht seine Bonus-Karte? Den Schlag soll er nicht aus begründeter Notwehr begangen haben?

Kp man du hast einfach keine Ahnung

Es gibt genau drei Sachen, die Hoffnung auf eine Einstellung des Verfahrens machen:

- deine Freundin macht eine gute Aussage
- kein Unbeteiligter hat den Schlag gesehen (Aussage gegen Aussage)
- die Angreifer waren Kanaken und du deutsch

Zwei der drei sind ja gegeben, der dritte wäre eigentlich nur noch ein kleiner Bonus.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
:D:thumbsup:
Hast du nicht mal erzählt, du hättest ein paar Semester Jura in Leipzig studiert?

Wo solche Ratschläge

also ein ernstgemeinter ratschlag: hör nicht auf carlito.
noch ein ernstgemeinter ratschlag: hör nicht auf carlito.
dritter ernstgemeinter ratschlag: erkundig dich mal, ob du prozesskostenhilfe kriegen kannst.

gegeben werden, fällt das doch nicht auf.

Die Frage für Tintenkillah ist halt, ob solche Sachen in SecondLife bestraft werden. Bekommt man dann irgendwie virtuelle Strafen oder wie läuft das?
 
Wie kann man denn von einem Prozess ausgehen :D

Polizei nimmt alle Aussagen auf und leitet das an die Staatsanwaltschaft. Diese muss dann Erhebung der Anklage beim Gericht beantragen und dementsprechend begründen. Ich gehe davon aus, dass das Verfahren eingestellt wird.
 
Kannste knicken. Sone Scheiße auf Ubahnhoefen und dergleichen wird nicht eingestellt. An seiner Stelle wuerde ich mit 6 Monaten Freiheitsstrafe auf 12 Monate Bewaehrung rechnen. Plus Prozesskosten sowie Geldstrafe und/oder Sozialstunden.
 
Körperteile können niemals Werkzeuge i.S.d. § 224 I Nr. 2 Alt. 2 StGB sein, Kraeuter!!
 
Kannste knicken. Sone Scheiße auf Ubahnhoefen und dergleichen wird nicht eingestellt. An seiner Stelle wuerde ich mit 6 Monaten Freiheitsstrafe auf 12 Monate Bewaehrung rechnen. Plus Prozesskosten sowie Geldstrafe und/oder Sozialstunden.

Jetzt mal abgesehen davon, dass er scheinbar nur rumtrollt hier. Zum einen war er zahlenmäßig unterlegen. Es ist natürlich ein Unterschied, wenn jemand deine Freundin anschaut, und du zuschlägst, oder ob dich drei Leute verfolgen.

Man muss bei Notwehr auch nicht den ersten Schlag abwarten, sondern kann auch präventiv agieren. Natürlich wäre am besten gewesen, wenn er gleich danach die Polizei verständigt hätte. Jetzt muss er eben reagieren.

So einen Fall hatte ich ebenfalls bereits, und man muss einfach mit Kosten rechnen. Mir wurden z.B damals auch die Auslagen von der Stadtkasse erstattet, aber eben nur bis max 190€/Std. Mein Anwalt hat jedoch mehr als das doppelte gekostet, so dass ich auf der Differenz sitzenblieb.
 
Da wurde mir aber was anderes beigebracht. So kann auch die Anwendung einer Kampfsporttechnik als gefährliches Werkzeug gelten. Frage bitte nochmal deinen Dozenten

Nein. Nach ganz hM und Rechtsprechung.

Man muss bei Notwehr auch nicht den ersten Schlag abwarten, sondern kann auch präventiv agieren. Natürlich wäre am besten gewesen, wenn er gleich danach die Polizei verständigt hätte. Jetzt muss er eben reagieren.

Dafür müsste der Angriff aber zumindest unmittelbar bevorgestanden haben, d.h. jemand holt zum Schlag aus. Das war hier nicht so der Fall. Zur Notwehr oder in diesem Fall dann eher Nothilfe könnte man nur gelangen, wenn man einen Angriff auf ein anderes Rechtsgut als die körperliche Unversehrtheit annimmt. Das wäre hier durchaus denkbar; Ehrverletzungen und natürlich auch (sexuelle) Belästigungen sind natürlich ebenfalls schützenswerte Rechtsgüter. Der Angriff wäre dann auch gegenwärtig gewesen. Könnte aber immernoch an der Gebotenheit scheitern, glaube ich aber nicht. Eine Rechtfertigung durch Notstand würde jedoch daran scheitern.
Im Endeffekt ist das aber eher eine Frage des Sachverhalts, wenn es sich wirklich so erweislich so zugetragen hat wie von Kraeuter beschrieben, wäre die Körperverletzung wohl durch Notwehr gerechtfertigt gewesen.
 
als reaktion auf starke, andauernde beleidigungen, kann auch eine tätliche reaktion als notwehr ausgelegt werden. solche fälle gab es schon öfters...
 
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