Der Thread zum Thema Migration

Glaube ich ehrlich gesagt nicht. Die 15 habe ich nicht ohne Nachzudenken hingeschrieben, da die Anzahl direkter Angriffe auf Asylanten zum Glück relativ gering ist.
Naja. Bundesweite Zahlen, ob Brandenburg da stark unterrepräsentiert ist im Vergleich zu den restlichen Bundesländern halte ich für fraglich:
http://www.zeit.de/gesellschaft/zei...lizeieinsatz-koeln-silvester-racial-profiling
Insgesamt seien in den ersten achteinhalb Monaten des Jahres mehr als 1.800 politisch motivierte Straftaten gegen Asylbewerber und Flüchtlinge registriert worden, heißt es in einer Antwort des Bundesinnenministeriums an die Grünenfraktion im Bundestag, auf die sich das Magazin beruft.
 
Dort steht leider nicht wie sich die Zahlen zusammensetzen. Was davon sind direkte Angriffe, wieviele sind Hakenkreuze an der Wand oder was sind Pöbeleien im Internet?
Spezifischere Zahlen fände ich auch schön. Aber selbst wenn es in Brandenburg tatsächlich "nur" 15 waren, was ich persönlich bezweifel, finde ich die Regelung trotzdem gut.
 
Erntgemeinte Frage: Wird da jedes Hakenkreuz auf einer Hauswand mitgezählt?

In dem Artikel ist explizit die rede von Gewaltdelikten (an Flüchtlingen), würde ich jetzt stark davon ausgehen das Hakenkreuze nicht mitgezählt werden

Hakenkreuze an der Hauswand zählen zu "Propagandadelikten". (D.h. diese würden auch nicht als Sachbeschädigung beziffert werden. ) Die Zahl solcher Delikte ist Üblicherweise deutlich höher.

Zahlen vom Verfassungsschutz:
"2015 belief sich die Zahl der Gewaltdelikte auf 1400"
https://www.verfassungsschutz.de/de...extremismus/zuf-re-2015-straf-und-gewalttaten

1800 in 8 Monaten wären 2016 nochmals ein deutlicher Anstieg

Der Verfassungsschutz der Länder hat auch eigene Zahlen bsp Bayern.:

Politisch motivierte Gewaltdelikte 2014 2015
Tötungsdelikte (auch Versuch) 0 0
Körperverletzungen 56 78
Brand und Sprengstoffdelikte 3 6

gibt da sehr lange und detaillierte Berichte
http://www.verfassungsschutz.bayern.de/mam/anlagen/vsb_2015_druckfassung.pdf

In Brandenburg werden diese leider nicht so gut aufgeschlüsselt, konnte auf die schnelle nichts finden:

http://www.verfassungsschutz.brandenburg.de/media_fast/4055/VSB 2015.pdf
 
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Spezifischere Zahlen fände ich auch schön. Aber selbst wenn es in Brandenburg tatsächlich "nur" 15 waren, was ich persönlich bezweifel, finde ich die Regelung trotzdem gut.
Die Regelung ist doch Unfug. Ob ein Flüchtling Opfer rechter Gewalt wurde hat nichts zu tun mit der Entscheidung über sein Bleiberecht.
Was hat die 'Situation' in Deutschland mit der Verfolgung in seiner Heimat zu tun?
 
Die Regelung ist doch Unfug. Ob ein Flüchtling Opfer rechter Gewalt wurde hat nichts zu tun mit der Entscheidung über sein Bleiberecht.
Was hat die 'Situation' in Deutschland mit der Verfolgung in seiner Heimat zu tun?

Sehe ich ähnlich allerdings wäre ich teilweise für ein verlängertes Bleiberecht bei opfern rechter Gewalt.
In der Praxis haben Täter nach einer Abschiebung keine Strafe zu erwarten.
 
ich finde man darf die rechten gewalttäter nicht vorverurteilen, man sollte deren werdegang, ihre geschichte genauer betrachten und die ursachen der gewalt ergründen.
 
ich finde man darf die rechten gewalttäter nicht vorverurteilen, man sollte deren werdegang, ihre geschichte genauer betrachten und die ursachen der gewalt ergründen.
Bin ich voll dabei, im Sinne von "moralischer" (Vor-)Verurteilung. Genauso wie bei allen anderen Straftaten.
 
Die Regelung ist doch Unfug. Ob ein Flüchtling Opfer rechter Gewalt wurde hat nichts zu tun mit der Entscheidung über sein Bleiberecht.
Was hat die 'Situation' in Deutschland mit der Verfolgung in seiner Heimat zu tun?
Es gibt doch auch andere Regelungen zu Entschädigungen für erlittenes Unrecht. Da sehe ich das nicht so problematisch. Mir geht es da aber auch mehr um ein erhofftes Abschreckungspotential. Wie gut das funktioniert, darüber kann man natürlich streiten und bleibt abzuwarten.
 
Du sagst es, es gibt bereits andere Regelungen. Symbolplitik halt.
Potential für Missbrauch ist auch da.
 
Heißt das im Umkehrschluss auch, dass ausländische Gewalttäter sofort abgeschoben werden? Das wäre nämlich nur folgerichtig.
Ich finde der Umkehrschluss hinkt ein wenig, grundsätzlich bin ich aber auch dafür, dass Ausländer die wiederholt bzw. massiv gegen deutsches Recht verstoßen ausgewiesen werden sollten. Ich sehe allerdings auch, dass die Umsetzung nicht immer ganz einfach ist.

Du sagst es, es gibt bereits andere Regelungen. Symbolplitik halt.
Potential für Missbrauch ist auch da.
Kannst du Symbolpolitik nennen, ich sehe wie geschrieben durchaus auch Abschreckungspotential.

Die Angst vor Mißbrauchspotential führt übrigens zu besonders strikten allgemeinen Regelungen, die aktuell z.B. u.a. die Abschiebung vieler krimineller und nicht-anerkannter Flüchtlinge erschweren.
 
Die Angst vor Mißbrauchspotential führt übrigens zu besonders strikten allgemeinen Regelungen, die aktuell z.B. u.a. die Abschiebung vieler krimineller und nicht-anerkannter Flüchtlinge erschweren.
Das musst du mir erklären.
 
Ich finde der Umkehrschluss hinkt ein wenig, grundsätzlich bin ich aber auch dafür, dass Ausländer die wiederholt bzw. massiv gegen deutsches Recht verstoßen ausgewiesen werden sollten. Ich sehe allerdings auch, dass die Umsetzung nicht immer ganz einfach ist.

Ich würde das klar einschränken. Taschendiebstahl ist nicht direkt abschiebungswürdig.

GEWALTtaten sollten direkt zur Abschiebung führen. Ohne wenn und aber. Menschen mit beschränkten Aufenthaltstitel werden dann halt erst verhaftet und nach Ablauf des Aufenthaltstitels unwiderruflich abgeschoben. Leute ohne Aufenthaltsrecht sollten direkt abgeschoben werden. Ob sie den pass weggeworfen haben oder nicht, ist doch egal. Sprachforscher bekommen doch heraus woher dieser Abschaum kommt.
 
Das musst du mir erklären.
Hm, um ehrlich zu sein fällt es mir grad tatsächlich schwer ein einfaches praktisches Beispiel zur Abschiebepraxis zu finden. Ein mögliches wäre Sonderregelungen einzuführen, um nach Ermessen in besonders extremen Fällen auch in unsichere Herkunftsländer abzuschieben. Auch im Umgang mit Flüchtlinge ohne oder mit gefälschten Pässen wäre ein Ermessensspielraum denkbar. In beiden Fällen gibt es aber zugegebenermaßen auch neben der Angst vor Mißbrauchspotential noch weitere mögliche Einwände.

Also von mir aus vergiss den Einwand in Bezug auf die Abschiebepraxis. Mir ging es mehr darum, dass die Angst vor Mißbrauch schnell zu pauschalen Regelungen führt, die für konkrete Fälle zu unangemessenen Urteilen führen können. Mißbrauchspotential sollte man im Auge haben, aber es sollte in meinen Augen nicht ausschlaggebender Faktor sein. In diesem Fall hier sehe ich ehrlich gesagt die Gefahren durch Mißbrauch nicht als allzu hoch an.
 
Naja, gesetze müssen ja für alle gwlten5. Dementsprechend musst du auch bei Asylbewerbern mildernde Umstände berücksichtigen. Wenn der z.B. 2 Promille drin hat, ist er eben vermindert schuldfähig
 
Wenn der z.B. 2 Promille drin hat, ist er eben vermindert schuldfähig
Auch so ein Punkt mit Mißbrauchspotential. Wenn ich jemandem auf die Schnauze hauen will sauf ich mir am Besten vorher die Hucke zu. ;)
 
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