G_Act
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Zivilfahnder der Wasserschutzpolizei überprüften zwei Jugendliche. Die 14 und 15 Jahre alten Jungen hatten zahlreiche Sprühdosen und weiteres Beweismittel für möglicherweise bevorstehende und bereits begangene Sachbeschädigungen bei sich. Die Jungen wurden in Gewahrsam genommen.
Die dürfen einen in Gewahrsam nehmen wenn man Dosen mit sich trägt
Ich hab gedacht das is kein Problem wenn ich mit denen rumlauf...
Dürfen die dann auch gleich mein Haus durchsuchen oder sowas`?
Ich meine Cans mit sich tragen is ja wohl nicht strafbar und der Polizei hilfts auch ncihts wenn die nicht auch noch nen Skizzenblock dabei haben oder?