Offizielle Liste der indizierten Deutschrap-Tonträger

back in the days also 1993 war es das Äi-Tiem mit "Wenn hier einer schießt dann bin ich das" wer mal wissen will wer vermutlich als erster f*tzen-rap in dtl gemacht hat der kommt um han solo und konsorten nicht herum :thumbsup:
 
Hahahahahahaha seit heut hab ich Sido - Maske, an dieser Stelle: Vielen Dank, BozzChaka :)

Ich kann Null-Komma-Null nachvollziehen, warum dieses Album wegen "Endlich Wochenende" indiziert wurde und Maske X mit "Arsch****song" nicht...

Die BPJM ist der absolute dümmste Verein aller Zeiten!!!
Gerade verbotene Sachen wollen Jugendliche machen oder haben.
Natürlich ist somit der Reiz an einer indizierten CD 1.000 mal größer.
Außerdem ist die BPJM u.a. auch Schuld an den Plattenverkaufsrückgängen (= langes Wort iwie :cool:).
 
Es ist sowieso unzumutbar, dass alte Leute für die Indizierung verantwortlich sind. Für die Jugend sind die grundlegenden Fakten der Indizierung normal. Deswegen merkt euch: Jung und Alt sind in verschiedensten Dingen so unterschiedlich veranlangt, dass ein Zusammenleben untereinander nicht mehr machtbar ist. :D

In dem Sinne
Gute Nacht
 
Weiß jmd., ob Bushido´s "Kok/Demotape EXTENDED VERSION"-Release inzwischen auch auf dem Index gelandet ist?
 
Ich kann Null-Komma-Null nachvollziehen, warum dieses Album wegen "Endlich Wochenende" indiziert wurde und Maske X mit "Arsch****song" nicht...

Naja, Endlich Wochende hör ich schon öfters zum Drogennehmen, den Arschf!cksong aber nicht zum Arschf!cken. So werden sich die Pappnasen das gedacht haben :)
 
Naja, Endlich Wochende hör ich schon öfters zum Drogennehmen, den Arschf!cksong aber nicht zum Arschf!cken. So werden sich die Pappnasen das gedacht haben :)

Ne, es sieht so aus das der Arsch****song auch schon vorher auf der Ansage 2 DVD drauf war welche ja bekanntlich ab 16 freigegeben wurde von der USK.
deshalb konnte die BPJM den ja nicht mehr auf den Index setzen.
Und gerade mit Fleiß und Freude hat Aggro den dann natürlich auf die X-Version gepackt...sau cooler Move auf jedenfall.
Ein Schlag ins Gesicht für die BPJM:D
 
also erstmal fehlen da noch cds vom frauenarzt, zb porno party 1+2 oder dr sex.

Und ich finde dass es scheiße ist die CD's zu indiziern. Man sollte ein FSK auf die CD stempeln, aber so kann man das Problem nicht lösen. bei anderen Sachen gibts ja auch ne FSK nur bei solcher Musik nicht, das ist natürlich scheiße. Ansonsten find ich sollte man als eltern schonmal checken was der atze sich für musik anhört, aber kann man natürlich nicht dauernd prüfen.
 
Ne, es sieht so aus das der Arsch****song auch schon vorher auf der Ansage 2 DVD drauf war welche ja bekanntlich ab 16 freigegeben wurde von der USK.
deshalb konnte die BPJM den ja nicht mehr auf den Index setzen.
Und gerade mit Fleiß und Freude hat Aggro den dann natürlich auf die X-Version gepackt...sau cooler Move auf jedenfall.
Ein Schlag ins Gesicht für die BPJM:D

Nicht USK ( Die sind zuständig für Games) sondern die FSK hat die DVD geprüft, anstonsten hast du völlig recht.
 
also erstmal fehlen da noch cds vom frauenarzt, zb porno party 1+2 oder dr sex.

Und ich finde dass es scheiße ist die CD's zu indiziern. Man sollte ein FSK auf die CD stempeln, aber so kann man das Problem nicht lösen. bei anderen Sachen gibts ja auch ne FSK nur bei solcher Musik nicht, das ist natürlich scheiße. Ansonsten find ich sollte man als eltern schonmal checken was der atze sich für musik anhört, aber kann man natürlich nicht dauernd prüfen.

Die stehen doch alle in der Liste, guck mal richtig nach;)
Und wenn es eine Vorab Prüfung für jede CD geben würde, dann würde mindestens die Hälfte aller Deutschrapreleases gar nicht erst auf den Markt kommen.Weis nicht ob das so sinnvoll währe.


Nicht USK ( Die sind zuständig für Games) sondern die FSK hat die DVD geprüft, anstonsten hast du völlig recht.

Sry, bin auch nur ein Mensch, du hast natürlich recht;)
 
also erstmal fehlen da noch cds vom frauenarzt, zb porno party 1+2 oder dr sex.

Und ich finde dass es scheiße ist die CD's zu indiziern. Man sollte ein FSK auf die CD stempeln, aber so kann man das Problem nicht lösen. bei anderen Sachen gibts ja auch ne FSK nur bei solcher Musik nicht, das ist natürlich scheiße. Ansonsten find ich sollte man als eltern schonmal checken was der atze sich für musik anhört, aber kann man natürlich nicht dauernd prüfen.



games und dvd-movies werden doch auch indiziert... wieso sollte es dann bei musik anders sein?
 
welche Tonträger, von welcher Indizierungs-liste dürfen verkauft bzw angeboten werden (möglichst mit Quelle)?!
google hat mir leider nicht weitergeholfen... ich habe etliche indizierte, seltene Tonträger die ich loswerden möchte...
Falls mir jemand helfen kann: bitte schreiben...
 
So weit ich weiß, darfst du Sachen, die auf der Liste B stehen, weder verbreiten noch besitzen. Liste A meint "jugendgefährdend", da gelten wohl die selben Bestimmungen wie bei Pornos: ab 18, kein Versand etc. Vermutlich musst du die Sachen wohl behalten, wenn du dich nicht strafbar machen willst... ;)
 
Ich finde alles absolut übertrieben und inakzeptabel. Erstens macht es die Musik für die Kids doch nur noch populärer wenn Sie "Verboten" ist. Und zweitens wer hat das recht dazu, zu entscheiden was und ab wann indiziert wird. Wenn man mal genau darüber nachdenkt, könnte man sagen wir bewegen uns in dieser hinsicht wieder in der Zeit zurück, so nach 1938, nur das heutzutage alle verbote unter dem "Deckmantel" der Demokratie als gerechtfertigt hingestellt werden. Wenn das so weiter geht, kommen wir wieder da an wo wir schon mal waren. In einer Gesellschaft in der der Staat für seine Bürger bestimmt was gesehen oder gehört werden darf. Erinnert irgendwie an die ehem. DDR oder Das dritte Reich. Das ist meine Meinung!
 
So weit ich weiß, darfst du Sachen, die auf der Liste B stehen, weder verbreiten noch besitzen. Liste A meint "jugendgefährdend", da gelten wohl die selben Bestimmungen wie bei Pornos: ab 18, kein Versand etc. Vermutlich musst du die Sachen wohl behalten, wenn du dich nicht strafbar machen willst... ;)

"Inizierungen der Kategorie B sind weder beschlagnahmt, noch im Vertrieb mehr eingeschränkt, als solche der Kategorie A.

B bedeutet lediglich, dass diese Medien - nach Einschätzung der BPjM - einen strafrechtlich relevanten Inhalt haben. Eine endgültige Entscheidung darüber kann jedoch nur ein Gericht fällen. Solange also lediglich eine Indizierung nach Typ B ausgesprochen wurde gelten die gleichen Vertriebsbeschränkungen wie für Typ A.

Stellt ein Gericht fest, dass ein strafrechtlich relevanter Inhalt nicht vorliegt, wird das nach Typ B indizierte Medium in die Liste der nach Typ A eingestuften Medien überführt, alle übrigen Vertriebsbeschränkungen bleiben in Kraft."

Selbst beschlagnahmte Artikel darf man weiterhin besitzen.
 
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