DirtyDipset
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haut mal ein paar freetracks rein , natürlich nicht von eurer bauern reggae band , sondern was gutes ..
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stoz-b187 schrieb:ja, für mixes gibts ja generell unendlich quellen, mich würd mal interessieren wie das rechtlich eigentlich ist, immerhin kann man sich wenn man diese mixes runterläd eigentlich den kauf der lieder fast schon sparen, wenn man nicht auf intro und zweiten vers besonders scharf ist^^
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ONCE UPON A TIME IN THE WEST - Jamaican Style /part 2
stoz-b187 schrieb:ja, für mixes gibts ja generell unendlich quellen, mich würd mal interessieren wie das rechtlich eigentlich ist, immerhin kann man sich wenn man diese mixes runterläd eigentlich den kauf der lieder fast schon sparen, wenn man nicht auf intro und zweiten vers besonders scharf ist^^
Möchte ein DJ einen Mix auf Tonträger oder als Datei festhalten, muss er vorab folgende
Rechte klären:
1. Recht zur Bearbeitung eines Musikwerkes
Durch das Mixen werden die Musikwerke verändert. Einer Bearbeitung oder Umgestaltung
des Originaltitels muss der Komponist, der in der Regel von einem Musikverlag vertreten
wird, zustimmen. Auskunft, wer der zuständige Musikverlag ist, kann die Repertoiresuche
auf der GEMA-Homepage www.gema.de/repertoiresuche/ oder die Dokumentationsstelle
der GEMA in Berlin, Dagmar Rosenberger, drosenberger@gema.de, Telefon 030/21245-
450, geben.
2. Recht an der Aufnahme, die Leistungsschutzrechte
Auch an der Aufnahme selbst gibt es Rechte. Die Inhaber dieser Rechte sind die Tonträgerhersteller
(Plattenfirmen). Wenn bei einem Mix vorbestehende Aufnahmen von CDs oder
Schallplatten verwendet werden, muss der Tonträgerhersteller vorher um Erlaubnis zur
Verwendung der Aufnahme gefragt werden. Informationen dazu gibt es bei dem Verband
der Tonträgerhersteller IFPI unter www.ifpi.de oder bei der GVL (Gesellschaft zur Verwertung
von Leistungsschutzrechten) unter www.gvl.de.
Erst wenn diese Rechte abgeklärt sind, kann die GEMA eine Lizenz erteilen. Für die Lizenzierung
von Tonträgen ist die Direktion Industrie zuständig, ind@gema.de, Telefon
089/48003-800. Für die Präsentation von Musik im Internet die Multimediaabteilung der
GEMA: multimedia@gema.de Telefon 089/48003-800.
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