UDU,
Du hast Recht, daß Eltern ohne Aufsichtspflichtverletzung nicht gem- § 832 BGB für den Schaden aufkommen müssen.
Doch ist die höhere Rechtsprechung zum Merkmal der Aufsichtspflicht nach dem, was ich gerade gelesen habe, recht divergent, so daß es m.A. nach durchaus möglich erscheint, daß §...