Alles zum Thema Islam, Islamismus, politischer Islam und Islamofundamentalismus III

Ich zweifel immer noch dran, aber das hier ist besonders bitter:

http://www.spiegel.de/politik/ausland/a-1060292.html

Gerüchte um den Tod des gebürtigen Berliner kursierten bereits seit Tagen. IS-Gegner aus Syrien hatten berichtet, dass Cuspert am 16. Oktober beim US-Luftangriff auf ein Fahrzeug getötet wurde, das zwischen den Orten Rakka und Tabqa im Nordosten Syriens unterwegs war. Diese Berichte hat das Pentagon nun bestätigt. Cuspert sei nicht das vorrangige Ziel des Angriffs gewesen, sagte ein Mitarbeiter des Verteidigungsministeriums in Washington.
:D
Er war gerade mal ne Sidequest... Der Hund hat es nicht mal im Terrorismus geschafft zu etwas zu bringen. :D
 
Ich hätte eigentlich getippt, dass er von einem Rudel Straßenhunde mit der Tollwut infiziert wurde.
Egal, ist doch alles easy, jetzt feiert er sicher Party im Paradies.
 
Solange es keine Beweise dafür gibt, dass sie an Kampfhandlungen teilgenommen hat oder das zumindest ohne konkreten Anlass vorhatte, wird sie eben freigesprochen und dafür feier ich unser Justiz-System. Der Verdacht, dass sie kämpfen wollte, ist vielleicht berechtigt. Aber zum Glück reicht hierzulande ein Verdacht in der Regel nicht aus, um verurteilt zu werden :)

Und das feierst du? Immer noch, wenn der Veracht bestand und sie kämpft wirklich? Vielleicht sogar in Deutschland? Hast du dann immer noch diese schwer erträgliche Häme?
Vielleicht ist es Zeit, an der Rechtslage etwas zu drehen. Wenn es nicht ausreicht, wenn jemand sich zu einer Killermaschine ausbilden lässt, dazu noch eindeutige Statements von sich gibt, wenn das nicht genügt, dass der Rechtstaat einschreitet, halte ich das für falsch.
Du magst die anschließenden Taten feiern, das ist auch okay. Ich tu es nicht.

Das ist übrigens ein schlechter Witz :D:thumbsdown:

Der Artikel ist objektiv. Wäre er es nicht, hätte der Journalist das BGH Urteil nur teilweise widergeben können, etc.
 
Und das feierst du? Immer noch, wenn der Veracht bestand und sie kämpft wirklich? Vielleicht sogar in Deutschland? Hast du dann immer noch diese schwer erträgliche Häme?
Vielleicht ist es Zeit, an der Rechtslage etwas zu drehen. Wenn es nicht ausreicht, wenn jemand sich zu einer Killermaschine ausbilden lässt, dazu noch eindeutige Statements von sich gibt, wenn das nicht genügt, dass der Rechtstaat einschreitet, halte ich das für falsch.
Du magst die anschließenden Taten feiern, das ist auch okay. Ich tu es nicht.
Ich feier das ebenfalls. Ich finde es richtig Leute nach ihren tatsächlichen Taten zu beurteilen, nicht nachdem was sie vielleicht tun könnten. In einem Staat der letzteres tut möchte ich nicht leben. Ich habe in den letzten 25 Jahren verschiedene Kampfkünste trainiert. Habe ich mich da zu einer Killermaschine ausbilden lassen? Was ist mit Leuten im Schützenverein? Dumme Sprüche habe ich auch schon losgelassen. Was für mich zählt sind Taten, nicht Worte.
 
Ich feier das ebenfalls. Ich finde es richtig Leute nach ihren tatsächlichen Taten zu beurteilen, nicht nachdem was sie vielleicht tun könnten. In einem Staat der letzteres tut möchte ich nicht leben. Ich habe in den letzten 25 Jahren verschiedene Kampfkünste trainiert. Habe ich mich da zu einer Killermaschine ausbilden lassen? Was ist mit Leuten im Schützenverein? Dumme Sprüche habe ich auch schon losgelassen. Was für mich zählt sind Taten, nicht Worte.

Es singt für uns heute, der Chor der Relativisten :)

Klar, "a dumms gschmarr hat ma schnell". Kann mir gut vorstellen, dass das auch für dich gilt. Trotzdem wird man auch für Worte verurteilst. Magst du doof finden, ist aber so. In dem Fall war es halt nicht so.
Und entgegen der Behauptung, stelle ich mich auch nicht gegen das Urteil. Ich bin kein Jurist.
Generell ist es jedoch ein Unterschied, wenn man sagt "Schieße Ungläubigen den Kopf ab" oder wenn man bloß blöd daher redet. Findest du nicht? Und wenn man noch dazu das Know-How und möglicherweise sogar den Kontakt, der dir die AK liefert.
Es ist echt haarsträubend. Für dich ist es also das gleiche, wenn man eine Kampfsportart erlernt oder wenn man, aufgrund des Glaubens, sich zum Killer ausbilden lässt - was, nebenbei bemerkt, auch rechtlich belangbar werden kann (Thema fremder Wehrdienst)

Also fassen wir zusammen. Du schmarrst daheim immer mal blöd daher, kannst Karate. Deswegen ist es genauso okay, wenn die Alte sich an der Kalaschnikov ausbilden lässt und sagt, sie will Ungläubige killen. Cool :)
 
Eben! Und nach syrien zu reisen um den IS zu unterstützen ist ja wohl keine tat!!!!!!!
Laut eigener Aussage hat sie erst dort erfahren, dass ihr Mann zu Al-Nusra gehört. Ob das stimmt sei dahingestellt, das Gericht hat es ihr scheinbar geglaubt. Aber das ihr sowas immer besser wißt ist ja bekannt. Wann kriegen die Gerichte endlich mit, dass sich die Wahrheit im mzee-Forum findet? :)
 
Es singt für uns heute, der Chor der Relativisten :)

Klar, "a dumms gschmarr hat ma schnell". Kann mir gut vorstellen, dass das auch für dich gilt. Trotzdem wird man auch für Worte verurteilst. Magst du doof finden, ist aber so. In dem Fall war es halt nicht so.
Und entgegen der Behauptung, stelle ich mich auch nicht gegen das Urteil. Ich bin kein Jurist.
Generell ist es jedoch ein Unterschied, wenn man sagt "Schieße Ungläubigen den Kopf ab" oder wenn man bloß blöd daher redet. Findest du nicht? Und wenn man noch dazu das Know-How und möglicherweise sogar den Kontakt, der dir die AK liefert.
Es ist echt haarsträubend. Für dich ist es also das gleiche, wenn man eine Kampfsportart erlernt oder wenn man, aufgrund des Glaubens, sich zum Killer ausbilden lässt - was, nebenbei bemerkt, auch rechtlich belangbar werden kann (Thema fremder Wehrdienst)

Also fassen wir zusammen. Du schmarrst daheim immer mal blöd daher, kannst Karate. Deswegen ist es genauso okay, wenn die Alte sich an der Kalaschnikov ausbilden lässt und sagt, sie will Ungläubige killen. Cool :)
Wo steht denn in dem Artikel eigentlich, dass sie sich für den Kampf hat ausbilden lassen? Hab ihn grad nochmal überflogen, aber nichts dazu gefunden. Oder hast du weitere Informationen?
 
Nochmal, wer behauptet anhand eines Internetartikels ein Urteil fällen zu können und gar den Bundesgerichtshof zu korrigieren, hat den Knall nicht gehört.
 
ja, die frau ist absolut redlich...die arme frau ging fest davon aus dass ihr mann als hobbyfotograf vögel beobachten wollte. Dafür gibts in syrien momentan ne riesenszene:thumbsup:

Solange dass tragen einer rockerweste strafbar bleibt mach ich mir eh keine sorgen...
 
Es wird auch niemand eingesperrt, weil er "unredlich" ist. Wir wissen mit einiger Sicherheit, dass die Frau eine durchgeknallte Islamistin ist, in Syrien mit einem islamistischen Kämpfer verheiratet war und dass sie die "Ungläubigen" töten wollte, "wenn sie kommen". Das sind die Fakten, die der Autor des Welt-Artikels so belastend findet, die doch aber eigentlich ganz offensichtlich nicht den Straftatbestand der "Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat" erfüllen. Das lässt sich daraus objektiv einfach nicht ableiten. Und deswegen wurde sie nicht verurteilt. Wenn schon müsste man wie Julius argumentieren, dass es zusätzlicher Gesetze bedarf, um Leute wie besagte Frau zu verurteilen. Aber ich bin dagegen. Das würde nämlich immer auf sowas hinauslaufen wie "wenn die Situation den Verdacht nahe legt, dass". Und das wäre doch die totale Willkür.
 
Nochmal, wer behauptet anhand eines Internetartikels ein Urteil fällen zu können und gar den Bundesgerichtshof zu korrigieren, hat den Knall nicht gehört.

Du solltest dir angewöhnen, ordentlich zu lesen. Selbst ich schaffe das! :) Ich habe nichts anderes behauptet.

Wo steht denn in dem Artikel eigentlich, dass sie sich für den Kampf hat ausbilden lassen? Hab ihn grad nochmal überflogen, aber nichts dazu gefunden. Oder hast du weitere Informationen?

Aufmerksames Lesen genügt. Ich kenns... Fällt mir bisweilen auch nicht immer leicht.
Wie der BGH nun bestätigte, ist es also per se nicht strafbar, nach Syrien zu reisen, dort im direkten Umfeld von al-Qaida zu leben, sich an Waffen ausbilden zu lassen und diese dann Tag und Nacht in der Küche an der Wand hängen zu haben, wie Andrea B. es tat. Das wird den deutschen Gerichten den Umgang mit Heimkehrern nicht leichter machen. Die Ankläger müssen den Beschuldigten nachweisen, dass diese aktiv ins Kriegsgeschehen eingreifen wollten.

Und bitte: Spar mir, den semantischen Unterschied zwischen "Ausbildung an der Waffe" und "Kampfausbildung" zu erklären. Danke
 
Es wird auch niemand eingesperrt, weil er "unredlich" ist. Wir wissen mit einiger Sicherheit, dass die Frau eine durchgeknallte Islamistin ist, in Syrien mit einem islamistischen Kämpfer verheiratet war und dass sie die "Ungläubigen" töten wollte, "wenn sie kommen". Das sind die Fakten, die der Autor des Welt-Artikels so belastend findet, die doch aber eigentlich ganz offensichtlich nicht den Straftatbestand der "Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat" erfüllen. Das lässt sich daraus objektiv einfach nicht ableiten. Und deswegen wurde sie nicht verurteilt. Wenn schon müsste man wie Julius argumentieren, dass es zusätzlicher Gesetze bedarf, um Leute wie besagte Frau zu verurteilen. Aber ich bin dagegen. Das würde nämlich immer auf sowas hinauslaufen wie "wenn die Situation den Verdacht nahe legt, dass". Und das wäre doch die totale Willkür.

Es gibt in der Rechtssprechung zahllose Anwendungen, die stattfinden, wenn gewisse Indizien erfüllt werden. Mir kommt gerade die Scheinselbstständigkeit in den Sinn. Da gibt es auch nicht den glasklaren Fakt, sondern bestimmte Hinweise. (Nur einen Auftraggeber, feste Arbeitszeiten, Vorgesetzten) Auch da gibt es keine Willkür. Im Gegenteil.. das wird sehr ausgewogen und hart geprüft.
Ähnlich kann man das doch hier auch machen. Es gibt einfach bestimmte Indizien, die erfüllt sind.
  • Fremder Wehrdienst
  • Ausbildung an der Waffe bei einer Terrormiliz (Objektiver Standard)
  • Diverse klare Äußerungen wie - "ich willa ls Märtyrer sterben" oder - "ich liebe Bin Laden", oder "Wenn Assads Leute kommen, sprenge ich uns (vermutlich ihre Kinder) in die Luft"
Ich finde, das genügt. Offensichtlich ist der entsprechende deutsche Paragraph ungeeignet. Was sollte sie denn noch machen, damit der Strafbestand ausreicht? Richtig. Wie hier schon gesagt wurde "handeln." Dann ist es aber blöderweise zu spät. Ich finde, wenn jemand sich bei einer Terrormiliz ausbilden lässt und sich so entsprechend äußert, hat mit dem Rechtstaat nichts zu tun. Und das muss man in ein Gesetz gießen. Punkt.
 
Aufmerksames Lesen genügt. Ich kenns... Fällt mir bisweilen auch nicht immer leicht.
Und bitte: Spar mir, den semantischen Unterschied zwischen "Ausbildung an der Waffe" und "Kampfausbildung" zu erklären. Danke
Aufmerksames Lesen genügt, das ist eine allgemeine Aussage, nicht auf diesen Fall bezogen. Es steht nirgends, dass sie eine Ausbildung an der Waffe bekommen hat.
 
Ähnlich kann man das doch hier auch machen. Es gibt einfach bestimmte Indizien, die erfüllt sind.
  • Fremder Wehrdienst
  • Ausbildung an der Waffe bei einer Terrormiliz (Objektiver Standard)
Die sind ja eben nicht erfüllt, zumindest geht das definitiv nicht aus dem Welt-Artikel hervor. Nochmal, wenn du mehr Infos hast, bitte her damit.

Edit: Ok, bei dem von @Gee mit Herz geposteten Link steht dabei, dass sie wohl an der Waffe ausgebildet wurde. Dann fällt nur der Punkt "Fremder Wehrdienst" weg. Aus der Ausbildung an der Waffe automatisch auf Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu schließen finde ich persönlich immer noch keineswegs zwingend, da stimme ich dem Bundesgerichtshof zu.
 
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