Der Thread zum Thema Migration

Hm... jetzt sehe ich es auch ein. Petry und Storch haben ja eigentlich recht...

(2) Der Zweck des Schußwaffengebrauchs darf nur sein, angriffs- oder fluchtunfähig zu machen. Es ist verboten, zu schießen, wenn durch den Schußwaffengebrauch für die Vollzugsbeamten erkennbar Unbeteiligte mit hoher Wahrscheinlichkeit gefährdet werden, außer wenn es sich beim Einschreiten gegen eine Menschenmenge (§ 10 Abs. 2) nicht vermeiden läßt.
Wenn man sie anschießt, können sie nicht mehr flüchten... ergo... keine Flüchtlinge mehr... ergo Flüchtlingsproblem gelöst. Macht alles Sinn.
 
http://www.tagesspiegel.de/berlin/p...-schuesse-vorm-fluechtlingsheim/12899968.html

Vor dem Flüchtlingsheim am Glambecker Ring wurde Freitagnacht aus einem fahrenden Auto heraus mehrfach mit einer Gaswaffe in die Luft geschossen.
Auf Höhe des Heims lehnte sich der Beifahrer aus dem Seitenfenster, rief laut "Allahu Akbar" und feuerte mehrfach mit einer Pistole in die Luft. "Die Schüsse seien steil in den Himmel und nicht in Richtung der Unterkunft gerichtet gewesen", heißt es im Polizeibericht.
 
Solltest auch mal nach Verhältnismäßigkeit googlen. Schusswaffengebrauch sollte dafür gedacht sein Leben zu schützen und nicht zu beenden, weil ein Gesetzesverstoß vorliegt.
in diesem falle nicht
da geht es explizit darum den grenzübertritt zu verhindern
 
Zuletzt bearbeitet:

in diesem falle nicht
da geht es explizit darum den grenzübertritt zu verhindern
schusswaffengebrauch enthält auch wanrschüsse und schüsse auf nicht überlebenswichtige körperteile
jemanden wegen grenzübertritt zu erschießen wird aber regelmäßig auch nach mehreren warnungen nicht verhältnismäßig sein

(4) Der Senat nimmt, was das Recht auf Leben angeht, die von der Revision des Angeklagten W. gemachten kritischen Hinweise auf die Auslegung des § 11 UZwG sowie der §§ 15, 16 UZwGBw (ebenso Polakiewicz EuGRZ 1992, 177, 185) ernst. Er findet es befremdlich, daß im Schrifttum bei der Auslegung des § 16 UZwGBw ein bedingter Tötungsvorsatz als von der Vorschrift gedeckt bezeichnet worden ist (Jess/Mann, UZwGBw, 2. Aufl. 1981, § 16 Rdn. 4), und pflichtet Frowein (in: Kritik und Vertrauen, Festschrift für Peter Schneider, 1990 S. 112 ff) darin bei, daß in der Bundesrepublik Deutschland der Schußwaffengebrauch gegen Menschen angesichts seiner unkontrollierbaren Gefährlichkeit (vgl. dazu BGHSt 35, 379, 386) auch im Grenzgebiet (§ 11 UZwG) auf die Verteidigung von Menschen beschränkt werden sollte (aaO S. 117), also auf Fälle, in denen von demjenigen, auf den geschossen wird, eine Gefährdung von Leib oder Leben anderer zu befürchten ist.
-- BGH, 1992

http://blogs.deutschlandfunk.de/berlinbruessel/2016/01/30/schusswaffengebrauch-an-der-grenze/
 
"Vielleicht ist es das was Tilly, Backstein und Co. wollen. Eine Mauer um ganz Deutschland. Eine riesen Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, alle Ossis haben wieder nen Job. Diesmal schießen sie auf die, die rein wollen und nicht auf die, die raus wollen. Hoffentlich können wir sie schnell genug umschulen."
Volker Pispers (2005)

Naja, einmal mehr die Bestätigung, dass Satire die einzig zuverlässige Informationsquelle ist.
Da kann man jemandem Links zu P.Flasterstein auch nicht mehr wirklich übel nehmen.
 
in diesem falle nicht
da geht es explizit darum den grenzübertritt zu verhindern
Bin auf die Begründung gespannt, wenn ein Vater mit seinem Kind erschossen / angeschossen wurde, weil er illegal die Grenze überschritten hat. Gab ja anscheinend keine andere Möglichkeit. Solange ein Flüchtling nicht mit Sturmgewehr und russischer Tarnkleidung versucht die Grenze zu überschreiten ist Schusswaffengebrauch nicht akzeptabel. Keine Grenze der Welt steht über dem Leben eines Menschen :thumbsup:
Auf der anderen Seite wäre es eine gute Arbeitsbeschaffungsmaßnahme. Wir nehmen alle Ossis und geben ihnen ein Gewehr in die Hand. Diesmal schießen sie nicht auf die Leute die raus wollen, sondern auf die, die rein wollen :thumbsup:
 
Irgendwie komisch, dass Ossis immer noch so einen Grenzfetisch haben.
 
Bin auf die Begründung gespannt, wenn ein Vater mit seinem Kind erschossen / angeschossen wurde, weil er illegal die Grenze überschritten hat. Gab ja anscheinend keine andere Möglichkeit. Solange ein Flüchtling nicht mit Sturmgewehr und russischer Tarnkleidung versucht die Grenze zu überschreiten ist Schusswaffengebrauch nicht akzeptabel. Keine Grenze der Welt steht über dem Leben eines Menschen :thumbsup:
Auf der anderen Seite wäre es eine gute Arbeitsbeschaffungsmaßnahme. Wir nehmen alle Ossis und geben ihnen ein Gewehr in die Hand. Diesmal schießen sie nicht auf die Leute die raus wollen, sondern auf die, die rein wollen :thumbsup:
es geht gar nicht um """"""""""illegalen grenzübertritt"""""""""""" sondern es geht um eine polizeiliche verfügung (wie ausweiskontrolle, anhalten), die im äußersten fall auch mit waffengewalt durchgesetzt werden könnte, weil man sich dem sonst einfach entziehen könnte
 
es geht gar nicht um """"""""""illegalen grenzübertritt"""""""""""" sondern es geht um eine polizeiliche verfügung (wie ausweiskontrolle, anhalten), die im äußersten fall auch mit waffengewalt durchgesetzt werden könnte, weil man sich dem sonst einfach entziehen könnte
Wir reden doch gerade über Grenzübertritte? Wie oft gab es überhaupt Fälle in Deutschland wo jemand angeschossen wurde, weil er vor der Polizei wegen einer Ausweiskontrolle geflohen ist? Es gibt doch sicher irgendwo eine Statistik über den Schusswaffengebrauch der Polizei.
 
Tränengas usw. Ist legitim, aber alles was leben beendet ist viel zu hart. Aber ich denke es gibt auch genug leute die hier einfach alle reinlassen würden, was mindestens genauso tragisch ist
 
Tränengas usw. Ist legitim, aber alles was leben beendet ist viel zu hart. Aber ich denke es gibt auch genug leute die hier einfach alle reinlassen würden, was mindestens genauso tragisch ist
Keiner will hier irgendwelche Kriminellen reinlassen. Punkt ist aber, dass man erstmal wissen muss, dass diese Leute kriminell sind. Wenn es sich im Laufe des Asylverfahrens herausstellt, sollen sie abgeschoben werden, solange das Land, aus dem sie kommen, nicht dafür bekannt ist, Leute umzubringen. Das muss auch bedacht werden. Selbst ein krimineller aus Saudi Arabien sollte nicht abgeschoben werden, da die Mesnchenrechtslage einfach nicht unseren Standards entspricht und man mit keinem gutem Gewissen jemanden in den sicheren Tod schicken kann.

Ich glaube schon, dass deutsche Polizisten bei Handgreiflichkeiten mit Flüchtlingen Tränengas oder Pfefferspray benutzen. Ist ja jetzt nichts neues. Wenn einer sich partout nicht an die Anweisung halten will, soll die Polizei auch Zwang einsetzen. Aber hier wird ja durch die Blume gesagt, dass das bei jedem passieren soll, dem der Eintritt nach Deutschland verwehrt werden soll. Jeder Flüchtling hat das Recht auf ein Asylverfahren.
 
Wir reden doch gerade über Grenzübertritte? Wie oft gab es überhaupt Fälle in Deutschland wo jemand angeschossen wurde, weil er vor der Polizei wegen einer Ausweiskontrolle geflohen ist? Es gibt doch sicher irgendwo eine Statistik über den Schusswaffengebrauch der Polizei.
du stellst das so hin (zugegenermaßen die afd suggeriert es auch so), als ob da jemand an der grenze mit nem g36 im gebüsch hockt und flüchtlinge totschießt weil sie über die grenze kommen.
es geht nicht darum, dass man auf flüchtlinge schiessen darf weil sie die grenze überschreiten sondern weil es eine polizeiliche verfügung gibt, die nicht befolgt wird. die situation ist also eher die, dass jemand an der grenze kontrolliert und aufgefordert wird sich auszuweisen, derjenige sich dann versucht durch flucht zu entziehen. und in so einem fall würde der 11 uzwg (zumindest dem wortlaut nach, laut bgh ja scheinbar nicht; wobei es fraglich ist ob so ein 20 jahre altes obiter dictum heute noch trägt) unter abwägung der verhältnismäßigkeit(!) dann eben schusswaffengebrauch erlauben. es geht also einfach um die durchsetzung einer polizeilichen maßnahme. dass das im grundsatz zumindest nachvollziehbar und richtig ist, sollte eigentlich jedem einleuchten.
 
Es geht aber hier um den Kontext und das leuchtet mir eben nicht ein. Die AfD suggeriert eben genau das, was wir alle kritisieren. Abseits dessen lohnt es sich auch mal das Gesetz besser zu lesen. Dort steht im Wortlaut:

(1) Die in § 9 Nr. 1, 2, 7 und 8 genannten Vollzugsbeamten können im Grenzdienst Schußwaffen auch gegen Personen gebrauchen, die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen. Ist anzunehmen, daß die mündliche Weisung nicht verstanden wird, so kann sie durch einen Warnschuß ersetzt werden.

weil es eine polizeiliche verfügung gibt, die nicht befolgt wird.
Daher ist das Quatsch. Es gibt keine Verfügung, die Polizisten dazu verpflichtet zu schießen. Ein Polizist KANN von der Schusswaffe Gebrauch machen, muss er aber nicht. Da kann auch nicht eine Frauke Petry kommen und es so hinstellen, dass Polizisten sich weigern ein Gesetz durchzusetzen.
 
junge eine verfügung ist ein verwaltungsakt, der sich an den bürger richtet, nicht irgendeine innerbehördliche anweisung an polizisten. die wird im konkreten fall dem bürger gegenüber ausgesprochen, also zb "weis dich aus" und wenn du dem nicht nachkommst, dann darf man unmittelbaren zwang ZUR DURCHSETZUNG dieser (grund)verfügung anwenden und dabei (subsidiär) nach dem 11 uzwg auch zur schusswaffe greifen.
 
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