Der Thread zum Thema Migration

junge eine verfügung ist ein verwaltungsakt, der sich an den bürger richtet, nicht irgendeine innerbehördliche anweisung an polizisten. die wird im konkreten fall ausgesprochen, also zb "weis dich aus" und wenn du dem nicht nachkommst, dann darf man unmittelbaren zwang ZUR DURCHSETZUNG dieser (grund)verfügung anwenden und dabei (subsidiär) nach dem 11 uzwg auch zur schusswaffe greifen.
Zur Durchsetzung eines Ausweiskontrolle an der Grenze ist eben kein Schusswaffengebrauch nötig. Es geht doch hier klip und klar und Verhältnismäßigkeit und Ermessen. Du kannst eben nicht einfach von deiner Schusswaffe Gebrauch machen, nur weil sich der Gegenüber nicht an deine Weisung hält. Das ist doch Quatsch. Du kannst doch nicht ein Gesetz nehmen und sagen "So muss es gemacht werden" oder "Das gilt". Es gibt noch zig andere Gesetze die das Eingrenzen.
 
Zur Durchsetzung eines Ausweiskontrolle an der Grenze ist eben kein Schusswaffengebrauch nötig. Es geht doch hier klip und klar und Verhältnismäßigkeit und Ermessen. Du kannst eben nicht einfach von deiner Schusswaffe Gebrauch machen, nur weil sich der Gegenüber nicht an deine Weisung hält. Das ist doch Quatsch. Du kannst doch nicht ein Gesetz nehmen und sagen "So muss es gemacht werden" oder "Das gilt". Es gibt noch zig andere Gesetze die das Eingrenzen.

ok was hab ich geschrieben

unter abwägung der verhältnismäßigkeit(!)

dass das im grundsatz zumindest nachvollziehbar und richtig ist, sollte eigentlich jedem einleuchten.

ich hab nirgendwo irgendeine wertung vorgenommen, sondern dir nur versucht zu erklären, was das uzwg überhaupt regelt, weil du es offenbar nicht verstehst.

es macht wenig sinn mit dir darüber zu argumentieren, weil du einfach von deinem gefühl und vom ergebnis her argumentierst ohne überhaupt ne ahnung von den gesetzlichen grundlagen zu haben über die du redest

dass iE, auch unter zugrundelegung der bgh entscheidung, viel dafür spricht, an der verhältnismäßigkeit (die übrigens im 4 uzwg konkretisiert ist) zweifel zu haben, ist offensichtlich.
 
ich hab nirgendwo irgendeine wertung vorgenommen, sondern dir nur versucht zu erklären, was das uzwg überhaupt regelt, weil du es offenbar nicht verstehst.

es geht gar nicht um """"""""""illegalen grenzübertritt"""""""""""" sondern es geht um eine polizeiliche verfügung (wie ausweiskontrolle, anhalten), die im äußersten fall auch mit waffengewalt durchgesetzt werden könnte, weil man sich dem sonst einfach entziehen könnte

Das hast du geschrieben und das ist eben Quatsch, weil du nicht pauschal sagen kannst, dass man Ausweiskontrollen mit Waffengewalt durchsetzen kann. Darum ging es am Anfang der Diskussion. Ich habe eingeworfen, dass das abzuwägen ist, da - wenn man deine Aussage interpretiert - ein Polizist stets eine Waffe benutzen kann, wenn er lust drauf hat.

Das hast du danach geschrieben:
unter abwägung der verhältnismäßigkeit(!)
Was ich auch gemeint habe.

Danach:
und wenn du dem nicht nachkommst, dann darf man unmittelbaren zwang ZUR DURCHSETZUNG dieser (grund)verfügung anwenden und dabei (subsidiär) nach dem 11 uzwg auch zur schusswaffe greifen.
Wo ich mal stark davon ausgehe, dass du auch die Verhältnismäßigkeit in Betracht ziehst.
Das war die Diskussion.

Was ich nicht verstehe: Was hat das alles mit der Petry zu tun, die durchaus suggeriert, dass diese Verfügung auf Flüchtlinge angewendet werden soll, obwohl das eben nicht so einfach geht? Von was redest du eigentlich die ganze Zeit?
 
die alte bei anne will absolut grausam. ansonsten ganz solide diskussion dieses mal. dreht sich halt - themenbedingt - ein bisschen im kreis.
 
Tatsächlich steht in Paragraph 11 des „Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes“ (UZwG), dass Bundespolizisten „im Grenzdienst Schusswaffen auch gegen Personen gebrauchen“ dürfen, „die sich der wiederholten Weisung, zu halten“ oder sich durchsuchen zu lassen, „durch die Flucht zu entziehen versuchen“. Dem Wortlaut nach dürften Bundespolizisten also auf jemanden schießen, der auf Aufforderung nicht anhält, sondern flüchtet. Das Gesetz besteht aber nicht nur aus Paragraph 11. Da ist zum einen auch Paragraph 12, der besagt, dass Schusswaffen nur gebraucht werden dürfen, wenn wirklich kein anderes Mittel in Frage kommt. Zum anderen sind Polizisten zur Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gezwungen. Jeder Polizist weiß, dass er im Falle der Anwendung von Gewalt immer die Rechtsgüter abwägen muss, die einander gegenüberstehen. Ein besonders wichtiges Rechtsgut ist das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Artikel 2 des Grundgesetzes. Schon deshalb ist jedem Polizisten klar, dass ein Schusswaffengebrauch nur zur Verhinderung schwerer Straftaten in Frage kommt, er also niemals auf Menschen schießen dürfte, die lediglich nach Deutschland kommen, um einen Asylantrag zu stellen; zumal die Wahrscheinlichkeit, dass Flüchtlinge sich der Kontrolle entziehen würden, gering ist. Solange Asylbegehren in der Bundesrepublik noch Aussicht auf Erfolg haben, kämen nur schlecht informierte Flüchtlinge auf den Gedanken, vor Bundespolizisten zu fliehen. Schließlich sind die Beamten die erstbeste Anlaufstelle, um sich als Asylsuchender zu erkennen zu geben.


http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/die-afd-und-die-grenze-schuss-vor-den-humbug-14044672.html
 
Schon deshalb ist jedem Polizisten klar, dass ein Schusswaffengebrauch nur zur Verhinderung schwerer Straftaten in Frage kommt, er also niemals auf Menschen schießen dürfte, die lediglich nach Deutschland kommen, um einen Asylantrag zu stellen;

Habe ich 2 Seiten versucht zu erklären, leider wird immer nur auf diesen einen Paragraph verwiesen und es heißt dann "das ist einfach nur so"...
Hier wurde ja auch die These aufgestellt, dass man sogar bei Ausweiskontrollen theoretisch schießen darf... :confused:
 
du darfst als cop auch bei einer ausweiskontrolle schießen, allerdings muss dann eben eine bedrohung für leib und leben (des cops oder eines dritten) vorliegen. michèle kiesewetter hätte mit sicherheit schießen dürfen, so wie jeder cop, der den begründeten verdacht hegt, dass der sich der kontrolle entziehende ein psycho-killer on the run oder was in der art ist, von dem straftaten gegen leib und leben dritter zu erwarten sind.

und bei namen- und gesichtslosen flüchtlingen treten diese fälle eben nicht ein, daher darf dann kein cop und auch kein zöllner schießen, solange keine derartige gefahr vorliegt, der flüchtling also z.b. eine ak47 über der schulter hat.
 
Das hat auch keiner behauptet. Punkt ist, dass du eben nur schießen darfst wenn Leib und Leben in Gefahr ist. Allein das Durchsetzen einer Anweisung reicht eben nicht aus wie hier behauptet wurde.
Wenn du dich einer Ausweiskontrolle widersetzt ist das kein Grund abgeknallt zu werden. Wenn du ein Messer ziehst um dich zu widersetzen, dann ist das was anderes. Sollte man halt klar trennen.
 
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/a-1075002.html

Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn Täter in Grenznähe selbst mit Waffen oder Sprengstoff ausgestattet sind und damit gerade ein Verbrechen ausführen oder eines begehen wollen. Es handelt sich hier also um Extremfälle. Nur eine akute Gefahr, die man nicht anders abwenden könnte, rechtfertigt einen Waffengebrauch.

Darüber hinaus dürfen Schusswaffen gegen einzelne Personen eingesetzt werden, "die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen". Im Klartext: Gegen Personen, die eines Verbrechens verdächtigt werden und die auch nach mehreren Hinweisen erheblichen Widerstand leisten. Sollte die mündliche Weisung nicht verstanden werden, könne sie auch durch einen Warnschuss ersetzt werden, so steht es im Gesetz.
Sehr gut und verständlich erklärt. Schusswaffengebrauch an der Grenze für eine Ausweiskontrolle ist eben de facto nicht zulässig.
 
Gestern die Phönix Runde zum Thema Asylkrise von letzter Woche gehört. Selbst die SPD Generalsekräterin glaubt nicht mehr daran, dass andere europ. Länder Flüchtlinge aufnehmen. Zusammenarbeit kann es laut ihr auch nur noch bei der Abschottung geben. Wobei sie das Wort natürlich vermieden hat. Ohne negative Anreize wird man die Zahl nicht reduzieren können. Insbesondere da aktuell die Zahl der Syrer wohl sinkt und weniger Kriegsflüchtlinge sich auf den Weg machen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hatte gerade einen Syrer zu Besuch, wir haben zusammen gegessen. Der Mann ist 27 Jahre alt, unverheiratet und ohne Familie hergekommen. Außer ihm ist nur noch sein 15-jähriger Bruder hier, der aber aus irgendeinem Grund in einem völlig anderen Bundesland untergekommen ist. Sein Bruder bekommt kein Geld, weshalb sie sich das, was mein Besucher bekommt teilen.

In Syrien war er wohl bei der Polizei, kann aber das Assad-Regime nicht leiden. Den islamischen Staat kann er genauso wenig leiden. Als er noch dort war stand er also mehr oder weniger zwischen den Fronten. Etliche seiner Freunde sind bereits getötet worden. Auf sein Auto wurde mehrmals geschossen. Nachdem sich solche Vorfälle gehäuft hatten, haben seine Eltern ihn angefleht nach Deutschland zu gehen. Hier arbeitet er jetzt ehrenamtlich als Koch und hat nicht vor nach Syrien zurück zu gehen, jedenfalls nicht solange sich da alle gegenseitig abfucken.

Sein älterer Bruder lebt mit Frau und Kindern nach wie vor in Syrien, ist ebenfalls Polizist und hat auch nicht vor sein Land zu verlassen, während irgendwelche verrückten da alles in Stücke schießen. Ich finde das wirft ein völlig anderes Licht auf die ganzen jungen Männer die hier herkommen.
 
Hatte gerade einen Syrer zu Besuch, wir haben zusammen gegessen. Der Mann ist 27 Jahre alt, unverheiratet und ohne Familie hergekommen. Außer ihm ist nur noch sein 15-jähriger Bruder hier, der aber aus irgendeinem Grund in einem völlig anderen Bundesland untergekommen ist. Sein Bruder bekommt kein Geld, weshalb sie sich das, was mein Besucher bekommt teilen.

In Syrien war er wohl bei der Polizei, kann aber das Assad-Regime nicht leiden. Den islamischen Staat kann er genauso wenig leiden. Als er noch dort war stand er also mehr oder weniger zwischen den Fronten. Etliche seiner Freunde sind bereits getötet worden. Auf sein Auto wurde mehrmals geschossen. Nachdem sich solche Vorfälle gehäuft hatten, haben seine Eltern ihn angefleht nach Deutschland zu gehen. Hier arbeitet er jetzt ehrenamtlich als Koch und hat nicht vor nach Syrien zurück zu gehen, jedenfalls nicht solange sich da alle gegenseitig abfucken.

Sein älterer Bruder lebt mit Frau und Kindern nach wie vor in Syrien, ist ebenfalls Polizist und hat auch nicht vor sein Land zu verlassen, während irgendwelche verrückten da alles in Stücke schießen. Ich finde das wirft ein völlig anderes Licht auf die ganzen jungen Männer die hier herkommen.

für mich wirft das kein anderes bild auf irgendwen, anders hab ich mir das nie vorgestellt... und bei den paolos hier ist eh hopfen und malz verloren.

hab seit heute nen syrischen mitbewohner hier im wohnheim, in dem ich unter der woche lebe. ist fleißig am deutsch lernen und würde wohl schon ganz gerne hier was aufbauen, studieren oder so. hat in syrien ein jurastudium beendet, das bringt ihm in deutschland natürlich nix.

jedenfalls auf den ersten blick jemand, über den sich auch der homo oeconomicus teutonius freuen dürfte.
 
Ich hab auch kein festes Bild von irgendwem, der hier herkommt. Aber in diesem Fall funktioniert halt dieser ganze "Die lassen ihre Familien im Stich und kommen hier her um Sozialhilfe zu kassieren und Party zu machen"-Bullshit nicht. Ich hoffe ja, dass man die Paolos u.a. mit solchen Geschichten noch irgendwie zur Vernunft bringen kann. Der Typ hatte jedenfalls keinen anderen Grund als den Krieg hierherzukommen. Und wenn seine Eltern ihren Sohn nicht hätten in Sicherheit bringen wollen, dann hätte er wahrscheinlich selbst den Krieg noch ausgehalten. War dort schließlich auch gut situiert. Hatte nen Job, ein Haus, zwei Autos und außerdem alles, was er je geliebt hat. Hier hat er gar nichts.
 
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