Der Thread zum Thema Migration

Du sagst es, es gibt bereits andere Regelungen. Symbolplitik halt.
Potential für Missbrauch ist auch da.

In diesem Artikel ist es etwas differenzierter erklärt: Es geht darum den Prozess gegen Rechte zu ermöglichen und Zeugen nicht vorher abzuschieben. Finde ich sinnvoll.

Grundsätzlich sollte die Frage Abschiebung oder nicht soweit es geht an objektiven Kriterien festgemacht werden, um alle Flüchtlinge gleich zu behandeln.

http://www.pnn.de/brandenburg-berlin/1144779/
 
Okay. Das hätte man im Zeit-Artikel deutlicher hervorheben sollen. Lag vielleicht auch ein meinem Leseverstädnis.

Das Land habe auch ein öffentliches Interesse daran, den Tätern zu verdeutlichen, dass ihren Opfern Gerechtigkeit widerfahre und das Gegenteil dessen erreicht werde, was sie beabsichtigt hatten.
Klang für mich nach: "Ihr wollt sie loswerden? Nix da, jetzt bleiben sie länger."
 
Naja, gesetze müssen ja für alle gwlten5. Dementsprechend musst du auch bei Asylbewerbern mildernde Umstände berücksichtigen. Wenn der z.B. 2 Promille drin hat, ist er eben vermindert schuldfähig

Also sollte man nie jemanden abschieben, weil ja deutsche Staatsbürger auch nicht abgeschoben werden dürfen?

Mildernde Umstände sind nur für die länge der Strafe relevant, nicht für den Prozess der Abschiebung. Wennder besoffen einen totschlägt sollte er trotz "mildernden Umständen" abgeschoben werden.

Es ist doch immernoch Totschlag, auch wenn die Person besoffen war.
 
Also sollte man nie jemanden abschieben, weil ja deutsche Staatsbürger auch nicht abgeschoben werden dürfen?

Mildernde Umstände sind nur für die länge der Strafe relevant, nicht für den Prozess der Abschiebung. Wennder besoffen einen totschlägt sollte er trotz "mildernden Umständen" abgeschoben werden.

Es ist doch immernoch Totschlag, auch wenn die Person besoffen war.
Ich nehme schwer an, dass die mildernde Umstände nicht auf Totschlag und weitere gröbere Verstosse gelten.

Das Hauptproblem der erschwerten Abschiebung sind die Herkunftsländer und 'keine Papiere'. Zweiteres hätte man verhindern können.
 
Ich nehme schwer an, dass die mildernde Umstände nicht auf Totschlag und weitere gröbere Verstosse gelten.

Das Hauptproblem der erschwerten Abschiebung sind die Herkunftsländer und 'keine Papiere'. Zweiteres hätte man verhindern können.

Erst einmal sollte man nordafrikanische Staaten als "Gefährder" herausnehmen. Die Papiere kriegt man sicher schneller als einem lieb ist, wenn die Regierung merkt, dass sie dadurch 10-20% an Wählerstimmen verliert
 
Generell ist es einfach lustig, dass die Leute die der Meinung sind wir schaffen das, vollstes Verständnis dafür haben, dass wir es (jahrelang) nicht schaffen abgelehnte Asylbewerber in ihre heimatländer abzuschieben, weil das nicht so leicht ist, wie man sich das vorstellt.

Ich bin aber eh mittlerweile zu dem Schluss gekommen, dass 90% der refugees welcome Fraktion zu faul und/oder zu feige sind um über das Thema ernsthaft nachzudenken.
 
Nein furio, das ist die aufgabe des staates und der EU. Und diese ringt immer noch um eine position. Schon krass wenn ein junger aussenminister (kurz) den ton angeben muss

Erst einmal sollte man nordafrikanische Staaten als "Gefährder" herausnehmen. Die Papiere kriegt man sicher schneller als einem lieb ist, wenn die Regierung merkt, dass sie dadurch 10-20% an Wählerstimmen verliert
Diese staaten sind doch nicht als 'gefährder' aufgelistet?
 
Du hast mich falsch verstanden. Die EU ist da in der Pflicht. Das ner Behörde im Zweifelsfall die Hände gebunden sind ist klar. Aber das ist ja nicht neu... Jede kriminelle Großfamilie besteht doch seit den 80ern aus nichtabschiebbaren geduldeten
 
Du hast mich falsch verstanden. Die EU ist da in der Pflicht. Das ner Behörde im Zweifelsfall die Hände gebunden sind ist klar. Aber das ist ja nicht neu... Jede kriminelle Großfamilie besteht doch seit den 80ern aus nichtabschiebbaren geduldeten

:thumbsup:

Wird sich leider auch erst ändern, wenn die AfD bei 50% liegt.
 
Mir geht es da aber auch mehr um ein erhofftes Abschreckungspotential.

glaubst du echt, so ein stumpfsinniger glatzenronny denkt sich "nee, dem flüchtling da hau ich jetz nich aufs maul, denn sonst werden wir denn nie mehr los!"? der lässt sich schon durch geld- oder gefängnisstrafen, die ihn betreffen, nich davon abschrecken.
 
zumal er ja auch hofft dass die freiwillig gehen wenn man sie oft genug verprügelt und mit brandsätzen beschmeißt
 
http://www.focus.de/politik/deutsch...rter-in-35-fluechtlingsheimen_id_6452348.html
190035fbff1e90f0.png
Läuft in unserem Rechtsstaat
 
Hm, um ehrlich zu sein fällt es mir grad tatsächlich schwer ein einfaches praktisches Beispiel zur Abschiebepraxis zu finden. Ein mögliches wäre Sonderregelungen einzuführen, um nach Ermessen in besonders extremen Fällen auch in unsichere Herkunftsländer abzuschieben. Auch im Umgang mit Flüchtlinge ohne oder mit gefälschten Pässen wäre ein Ermessensspielraum denkbar. In beiden Fällen gibt es aber zugegebenermaßen auch neben der Angst vor Mißbrauchspotential noch weitere mögliche Einwände.

Also von mir aus vergiss den Einwand in Bezug auf die Abschiebepraxis. Mir ging es mehr darum, dass die Angst vor Mißbrauch schnell zu pauschalen Regelungen führt, die für konkrete Fälle zu unangemessenen Urteilen führen können. Mißbrauchspotential sollte man im Auge haben, aber es sollte in meinen Augen nicht ausschlaggebender Faktor sein. In diesem Fall hier sehe ich ehrlich gesagt die Gefahren durch Mißbrauch nicht als allzu hoch an.
Könnte man nicht argumentieren wie bei der Hilfeleistung, dass der Verbrecher das Band der Solidarität das uns mit ihm Verknüpft und weswegen wir ihm helfen mit seinen Handlungen die gegen unsere Rechtsordnung gehen und damit gegen die helfer selber durchtrennt, sodass wir ihm nicht mehr helfen müssen und somit das Rechtsgeschäft wieder zurückabwickeln können indem wir ihn abschieben? Und bei Vergehen einfach 2 strike Regelung einführen.
 
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