Quo vadis, COVID-19? (News, kein Spam!)

Was heißt eigentlich Ausgangssperre? Kann ich mit dem Zug dann trotzdem zurück in die Heimat fahren, oder darf ich die nächsten Wochen bei meinen Eltern auf der Couch leben?
Das geht denk ich, solange Züge fahren. Ich mein, es heißt ja nicht nur wegen Arbeit und Einkaufen darf man raus
 
Haha wir geben unser Bestes, versprochen!!! Aber lass uns bitte nicht all zu off topic werden hier.
 
aus südkorea, die sind recht moderat mit maßnahmen, haben aber mega viel getestet und sind mittlerweile gut durchs schlimmste durchgekommen.
Nur würde das bei uns nichts mehr bringen, oder? In südkorea haben die von anfang an rigoros getestet und aussortiert und dadurch kleine infektionszahlen. Der zug ist bei uns ja abgefahren
 
Nur würde das bei uns nichts mehr bringen, oder? In südkorea haben die von anfang an rigoros getestet und aussortiert und dadurch kleine infektionszahlen. Der zug ist bei uns ja abgefahren

hm wir haben im moment ca. 2x so viele "total cases" wie südkorea und auch annähernd 2x so viele einwohner. sind da nicht so weit auseinander mit den offiziellen zahlen.
 
Bitte schickt kurz die Toplinks, die in den Startpost sollten - zB bitte die deutsche Fallseite, sowie die globale. Checke beide nicht selber, daher hab ich die Links nicht zur Hand, thx in advance.
 
oh bitte nicht wieder...es gibt einfach nicht genug. und kommt jetzt nicht wieder mit FFP3 Atemschutzmasken...die schon gar nicht:mad:

Hast du den Spiegel Artikel dazu gelesen den ich gepostet habe? Die Hersteller haben schon Ende Januar davor gewarnt und auch ganz explizit das Gesundheitsministerium aufgefordert aktiv zu werden...ohne Antwort! Seitdem gingen so gut wie alle Bestände nach China.
 
Hast du den Spiegel Artikel dazu gelesen den ich gepostet habe? Die Hersteller haben schon Ende Januar davor gewarnt und auch ganz explizit das Gesundheitsministerium aufgefordert aktiv zu werden...ohne Antwort! Seitdem gingen so gut wie alle Bestände nach China.
ja und willst du das nun jeden Tag erwähnen? Natürlich würden Maßnahmen wie in Südkorea helfen. Geht jetzt aber halt schlecht

wcihtig ist dass die systemrelevanten Personen richtige Atemschutzmasken bekommen und in den Krankenhäusern genug Mundschutz existiert. Mehr ist halt nicht drin und irgendwelche Psychosen helfen nur dabei, dass das nicht mehr gewährleistet wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
aus südkorea, die sind recht moderat mit maßnahmen, haben aber mega viel getestet und sind mittlerweile gut durchs schlimmste durchgekommen.

ja und nein.

ja, Ausgangssperren gab es dort bisher nicht.

nein, weil dafür sowas wie das Überwachen der Quarantäne via app und tracking oder auch die "lückenlose Überwachung" des öffentlichen Raums (Zitat Tagesthemen) mit Wärmebildkameras (um fiebernde Menschen zu entdecken) sowie der Abgleich der Kameradaten mit Handydaten aus deutscher datenschutzrechtlicher Sicht wahrscheinlich auch nicht unbedingt "moderat" zu nennen sind.

(wohlgemerkt unabhängig davon, daß ich zustimmen würde, daß Südkorea bisher diese Pandemie besser zu meistern scheint)
 
sorry, falls das schon gepostet wurde:
"Österreich überwacht Handydaten"
https://www.tagesschau.de/investigativ/handyueberwachung-oesterreich-101.html

"Bleiben Sie zuhause, es sei denn, sie müssen zur Arbeit gehen, notwendige Besorgungen erledigen oder anderen Menschen helfen, die dringend auf Unterstützung angewiesen sind. Das ist die Maßgabe der Stunde in Österreich - und Bundeskanzler Sebastian Kurz wiederholt sie immer wieder.
Doch halten sich die Menschen in Österreich daran? Es sieht so aus, sagt die Bundesregierung in Wien. Denn eine Auswertung der “Bewegungsströme“ von Handynutzern habe ergeben, dass sich Bewegungen im Vergleich zur vergangenen Woche fast halbiert hätten. Die Daten stammen von A1 - mit fast fünfeinhalb Millionen Handykunden ist das der größte Mobilfunkanbieter des Landes.
Das Unternehmen habe die Daten von sich aus der Regierung angeboten, sagt Sprecherin Livia Dandrea-Böhm. Aus den Daten könne man keine Bewegungsprofile für einzelne Personen erstellen, sondern lediglich für Gruppen von 20, 40, oder 60 Personen - also immer in 20er-Schritten - betont Dandrea-Böhm. 'Es ist alles datenschutzrechlich konform, telekommunikationsgesetzeskonform und auch vom TÜV datenschutzrechtlich geprüft.'"
 
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Krieg der Generationen schreibt die Bild

können sich mal getrost verpissen mit sowas.

genauso wie dieses "stay the fuck home" hashtag - anstatt nur etwas zu propagieren, wird hier unnötig polarisiert. denn letztlich ist so ein hashtag ohnehin nichts mehr als ein Aufruf, also wäre "stay home" oder meinetwegen "please stay home" sicher die bessere Alternative.

und anstatt einen "Krieg der Generationen" herbei zu schreiben, wäre es, behaupte ich, sinnvoller, zu bekräftigen worum es warum geht.

ich würde bspw. (zugegebenermaßen ebenfalls "manipulative") "Bitte bleibt zuhause!" Schlagzeilen, vielleicht sogar mit Interviews und Zitaten von Menschen aus der Risikogruppe, deren Angehörigen usw. für "wirksamer" halten als dieses Konfrontative (und seien wir ehrlich: manche Deppen a la Leon Lovecock erreicht man ohnehin nicht. auch nicht mit Bepöbeln).
 
Die Ausgangsbeschränkung in Bayern im Wortlaut:
1. Jeder wird angehalten, die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten.

2. Untersagt werden Gastronomiebetriebe jeder Art. Ausgenommen ist die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen.

3. Untersagt wird der Besuch von

a) Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt (Einrichtungen nach § 23 Abs. 3 Nr. 1 und 3 IfSG); ausgenommen hiervon sind Geburts- und Kinderstationen für engste Angehörige und Palliativstationen und Hospize

b) vollstationären Einrichtungen der Pflege gem. § 71 Abs. 2 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI)

c) Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen im Sinne des § 2 Abs. 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX), in denen Leistungen der Eingliederungshilfe über Tag und Nacht erbracht werden

d) ambulant betreuten Wohngemeinschaften nach Art. 2 Abs. 3 Pflegewohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) zum Zwecke der außerklinischen Intensivpflege (IntensivpflegeWGs), in denen ambulante Pflegedienste gemäß § 23 Abs. 6a IfSG Dienstleistungen erbringen und

e) Altenheimen und Seniorenresidenzen.

4. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt.

5. Triftige Gründe sind insbesondere:

a) die Ausübung beruflicher Tätigkeiten,

b) die Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen (z. B. Arztbesuch, medizinische Behandlungen; Blutspenden sind ausdrücklich erlaubt) sowie der Besuch bei Angehörigen helfender Berufe, soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist (z. B. Psycho- und Physiotherapeuten),

c) Versorgungsgänge für die Gegenstände des täglichen Bedarfs (z. B. Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Tierbedarfshandel, Brief- und Versandhandel, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Banken und Geldautomaten, Post, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Reinigungen sowie die Abgabe von Briefwahlunterlagen). Nicht zur Deckung des täglichen Bedarfs gehört die Inanspruchnahme sonstiger Dienstleistungen wie etwa der Besuch von Friseurbetrieben, -

d) der Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorgerechts im jeweiligen privaten Bereich

e) die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen

f) die Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen im engsten Familienkreis

g) Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung und

h) Handlungen zur Versorgung von Tieren.

6. Die Polizei ist angehalten, die Einhaltung der Ausgangsbeschränkung zu kontrollieren. Im Falle einer Kontrolle sind die triftigen Gründe durch den Betroffenen glaubhaft zu machen.

7. Ein Verstoß gegen diese Allgemeinverfügung kann nach § 73 Abs. 1a Nr. 6 des Infektionsschutzgesetzes als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

8. Weiter gehende Anordnungen der örtlichen Gesundheitsbehörden bleiben unberührt.

9. Diese Allgemeinverfügung ist nach § 28 Abs. 3, § 16 Abs. 8 des Infektionsschutzgesetzes sofort vollziehbar.

10. Diese Allgemeinverfügung tritt am 21.03.2020, 00:00 Uhr in Kraft und mit Ablauf des 03.04.2020 außer Kraft. Die Ausgangsbeschränkungen enden damit am 03.04.2020, 24:00 Uhr.
 
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