Im Fall der tödlichen Prügelattacke nahe dem Alexanderplatz hat die Türkei eine mögliche Auslieferung des Hauptverdächtigen in Aussicht gestellt.
Sollten die Voraussetzungen dafür erfüllt sein, werde sein Land den Mann ausliefern, sagte der türkische Justizminister Sadullah Ergin am Mittwoch nach einem Treffen mit seiner deutschen Amtskollegin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) in Ankara. Der 19-Jährige, den die Ermittler für die treibende Kraft der Gewaltorgie halten, hatte sich in die Türkei abgesetzt.
Ihm und fünf weiteren Männern wird vorgeworfen, in der Nacht zum 14. Oktober einen 20-Jährigen in Berlin ohne Anlass so brutal zusammengeschlagen und getreten zu haben, dass er einen Tag später an Gehirnblutungen starb.
Der türkische Justizminister betonte, es gebe ein internationales Abkommen und bestimmte Verfahren für eine Auslieferung von Straftätern. Die Türkei sei in dieser Frage immer seiner Verantwortung nachgekommen. Das gelte auch in diesem Fall. Zu Einzelheiten äußerte er sich nicht.
Haftbefehle werden in der Regel von nationalen Richtern erlassen. Zur Vollstreckung eines Haftbefehls kann auch in anderen Ländern nach dem Verdächtigen gefahndet werden.
Zwischen Deutschland und der Türkei gilt das europäische Auslieferungsübereinkommen von 1957. Darin verpflichten sich die Staaten grundsätzlich, gesuchte Straftäter an die Partnerländer auszuliefern, jedoch nicht eigene Staatsbürger. Das Bundesjustizministerium hat 2009 Richtlinien herausgegeben, in denen auch das Auslieferungsverfahren mit der Türkei geregelt ist. Danach werden Auslieferungsersuchen auf diplomatischem Wege übermittelt. Die Bitte um eine vorläufige Auslieferungshaft kann auch über Interpol gestellt werden. Die Türkei ist Mitglied der Interpol.