C
CHIKONINO
Gast
yo aber wer is schon polizeibeamter...
Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
wobei wiederholte(!) beleidigungen eben schon regelmaessig die gegenwaertigkeit begründen dürften
Das ist soooo krass (mein Smiley verschwindet natürlich nach einer Annahme)1 Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländerinnen und Ausländer gelten die nachfolgenden Bestimmungen:
I. Landesverweisung
d. qualifizierter Diebstahl (Art. 139 Ziff. 2 und 3 StGB), Raub (Art. 140 StGB), gewerbsmässiger Betrug (Art. 146 Abs. 2 StGB), qualifizierte Erpressung (Art. 156 Ziff. 2, 3 und 4 StGB), gewerbsmässige Hehlerei (Art. 160 Ziff. 2 StGB);
e. Betrug (Art. 146 StGB) im Bereich der Sozialhilfe und der Sozialversicherungen sowie Sozialmissbrauch (Ziff. V.1);
i. Widerhandlung gegen Artikel 19 Absatz 2 oder 20 Absatz 2 des Betäubungsmittelgesetzes vom 3. Oktober 19513 (BetmG).
2. Das Gericht oder die Staatsanwaltschaft verweist Ausländerinnen und Ausländer, die wegen einer der folgenden strafbaren Handlungen verurteilt werden, aus dem Gebiet der Schweiz, wenn sie innerhalb der letzten zehn Jahre seit dem Entscheid bereits rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Geldstrafe verurteilt worden sind:
a. einfache Körperverletzung (Art. 123 StGB), Aussetzung (Art. 127 StGB), Raufhandel (Art. 133 StGB), Angriff (Art. 134 StGB);
b. Hausfriedensbruch (Art. 186 StGB) in Verbindung mit Sachbeschädigung (Art. 144 StGB) oder Diebstahl (Art. 139 Ziff. 1 StGB);
c. qualifizierte Veruntreuung (Art. 138 Ziff. 2 StGB), gewerbsmässiger betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage (Art. 147 Abs. 2 StGB), gewerbsmässiger Check- und Kreditkartenmissbrauch (Art. 148 Abs. 2 StGB), gewerbsmässiger Wucher (Art. 157 Ziff. 2 StGB);
h. öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit (Art. 259 StGB), Beteiligung an oder Unterstützung einer kriminellen Organisation (Art. 260ter StGB), Gefährdung der öffentlichen Sicherheit mit Waffen (Art. 260quater StGB), Finanzierung des Terrorismus (Art. 260quinquies StGB);
j. falsche Anschuldigung (Art. 303 Ziff. 1 StGB), qualifizierte Geldwäscherei (Art. 305bis Ziff. 2 StGB), falsches Zeugnis, falsches Gutachten, falsche Übersetzung (Art. 307 Abs. 1 und 2 StGB);
3. Wurde innerhalb der letzten zehn Jahre ein Strafverfahren eröffnet, das im Zeitpunkt des Entscheids gemäss Ziffer 2 noch nicht abgeschlossen ist, so wird die Landesverweisung ausgesprochen, sobald die betroffene Person rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Geldstrafe verurteilt worden ist.
5. Die Person, gegen die rechtskräftig eine Landesverweisung ausgesprochen wurde, verliert, unabhängig von ihrem ausländerrechtlichen Status, das Aufenthaltsrecht sowie alle Rechtsansprüche auf Aufenthalt in der Schweiz und Wiedereinreise in die Schweiz.
II. Ausreisefrist und Einreiseverbot
1. Mit Aussprache einer Landesverweisung setzt das Gericht oder die Staatsanwaltschaft der betreffenden Person eine Ausreisefrist und belegt sie gleichzeitig für die Dauer von 5 bis 15 Jahren mit einem Einreiseverbot.
2. Bei einer Verurteilung nach Ziffer I.1 ist die Dauer des Einreiseverbots auf mindestens 10 Jahre anzusetzen.
3. Im Wiederholungsfall beträgt die Dauer des Einreiseverbots 20 Jahre.
Es ist eine Umfage der 20min.20 Minuten titelt heute gross "Heute würde die Initiative klar abgelehnt"
Hab die Zeitung nicht aufgeschlagen, aber basiert das nicht auf einer "offiziellen Umfrage"?
Ich denke, die Initiative wird abgelehnt.
http://www.vice.com/de/read/polizis...-cannabis-dealer-ermittlungen-eingestellt-811
Von hinten auf einen unbewaffneten schießen inmitten von spielenden Kindern. Auf die Beine zielen, und das Genick treffen.
Wieso nicht Deutsche Polizei ftw
Könnte aus einer Satire stammen.
Auch der Polizist, der André B. durch einen Schuss in den Hinterkopf getötet hat, las sich danach offenbar Kommentare unter dem VICE-Artikel zu seinem eigenen Fall durch—und verklagte jeden, der ihn beleidigte.
Abgesehen von der zweifelhaften Entscheiding ist es sein gutes Recht die leute zu verklagen.
Dass jemand sowas tut ist nicht das schockierende, sondern dass es vermutlich ungesühnt bleiben wird.
Und die anzeigen gegen internetpiratenHmm, ist beides "schockierend". (komisches wort)
Sowohl das niederschießen von wehrlosen sowie die ausrede dazu und dann auch noch das urteil...
Das is echt zu hart. Was ist dieser Bulle für ein Mensch? Versteh ich das richtig dass ich hier z.b. einen user verklagen könnte weil er mich als toller Typ beschimpft hat und Chancen hätte damit Recht zu bekommen?
Ja aber nicht wenn du Krox engagierst
Aber was ist daran jetzt verwunderlich? Dass Beledigung strafbar ist?
Nein, finde nur es macht einen Unterschied ob man einen realen Menschen beleidigt oder einen anonymen Account.
We use essential cookies to make this site work, and optional cookies to enhance your experience.