Der Polizei & Justiz Thread

wobei wiederholte(!) beleidigungen eben schon regelmaessig die gegenwaertigkeit begründen dürften

wurde mir auch so erklärt dass das der springende punkt ist. wenn am laufenden band die ehre deiner mutter beschmutzt und deiner familie und deinem penis schande gemacht wird, dann ist ein schlag gegebenenfalls das mildeste mittel, um das zu unterbinden.

glaub aber das war gar nicht die argumentation vor gericht, sondern dass der geschlagene sich vor dem schlag aufgerichtet hat, also physischen widerstand geleistet hat. und das sah von hinten eher so aus, als würde er einfach nicht hinfallen wollen. wobei es dann wahrscheinlich reicht, wenn der cop es subjektiv so aufgefasst hat, dass er widerstand leisten wollte, oder?
 
Bald steht die Abstimmung, 28.02.2015, an ... und es hat gute Chancen angenommen zu werden. Falls es eine Ablehnung gibt, dann wird dies zum Boomerang für die Schweizerische Volkspartei werden (weil kein Referendum für die bearbeitete Ausschaffungsinitiative ergriffen wurde). Die letzte offizielle Umfrage zwischen 11.01. - 15.01.16 tendiert zum leichten JA.
Wobei ich eine Ablehnung voraussage.

https://www.admin.ch/ch/d/pore/vi/vis433t.html

Wird dann in unsere Verfassung geschrieben, ein paar Schmuckstücke für euch; (ganzer text findet ihr im Link)
1 Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländerinnen und Ausländer gelten die nachfolgenden Bestimmungen:
I. Landesverweisung
d. qualifizierter Diebstahl (Art. 139 Ziff. 2 und 3 StGB), Raub (Art. 140 StGB), gewerbsmässiger Betrug (Art. 146 Abs. 2 StGB), qualifizierte Erpressung (Art. 156 Ziff. 2, 3 und 4 StGB), gewerbsmässige Hehlerei (Art. 160 Ziff. 2 StGB);
e. Betrug (Art. 146 StGB) im Bereich der Sozialhilfe und der Sozialversicherungen sowie Sozialmissbrauch (Ziff. V.1);
i. Widerhandlung gegen Artikel 19 Absatz 2 oder 20 Absatz 2 des Betäubungsmittelgesetzes vom 3. Oktober 19513 (BetmG).

2. Das Gericht oder die Staatsanwaltschaft verweist Ausländerinnen und Ausländer, die wegen einer der folgenden strafbaren Handlungen verurteilt werden, aus dem Gebiet der Schweiz, wenn sie innerhalb der letzten zehn Jahre seit dem Entscheid bereits rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Geldstrafe verurteilt worden sind:
a. einfache Körperverletzung (Art. 123 StGB), Aussetzung (Art. 127 StGB), Raufhandel (Art. 133 StGB), Angriff (Art. 134 StGB);
b. Hausfriedensbruch (Art. 186 StGB) in Verbindung mit Sachbeschädigung (Art. 144 StGB) oder Diebstahl (Art. 139 Ziff. 1 StGB);
c. qualifizierte Veruntreuung (Art. 138 Ziff. 2 StGB), gewerbsmässiger betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage (Art. 147 Abs. 2 StGB), gewerbsmässiger Check- und Kreditkartenmissbrauch (Art. 148 Abs. 2 StGB), gewerbsmässiger Wucher (Art. 157 Ziff. 2 StGB);
h. öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit (Art. 259 StGB), Beteiligung an oder Unterstützung einer kriminellen Organisation (Art. 260ter StGB), Gefährdung der öffentlichen Sicherheit mit Waffen (Art. 260quater StGB), Finanzierung des Terrorismus (Art. 260quinquies StGB);
j. falsche Anschuldigung (Art. 303 Ziff. 1 StGB), qualifizierte Geldwäscherei (Art. 305bis Ziff. 2 StGB), falsches Zeugnis, falsches Gutachten, falsche Übersetzung (Art. 307 Abs. 1 und 2 StGB);

3. Wurde innerhalb der letzten zehn Jahre ein Strafverfahren eröffnet, das im Zeitpunkt des Entscheids gemäss Ziffer 2 noch nicht abgeschlossen ist, so wird die Landesverweisung ausgesprochen, sobald die betroffene Person rechtskräftig zu einer Freiheits- oder Geldstrafe verurteilt worden ist.
5. Die Person, gegen die rechtskräftig eine Landesverweisung ausgesprochen wurde, verliert, unabhängig von ihrem ausländerrechtlichen Status, das Aufenthaltsrecht sowie alle Rechtsansprüche auf Aufenthalt in der Schweiz und Wiedereinreise in die Schweiz.

II. Ausreisefrist und Einreiseverbot

1. Mit Aussprache einer Landesverweisung setzt das Gericht oder die Staatsanwaltschaft der betreffenden Person eine Ausreisefrist und belegt sie gleichzeitig für die Dauer von 5 bis 15 Jahren mit einem Einreiseverbot.

2. Bei einer Verurteilung nach Ziffer I.1 ist die Dauer des Einreiseverbots auf mindestens 10 Jahre anzusetzen.

3. Im Wiederholungsfall beträgt die Dauer des Einreiseverbots 20 Jahre.
Das ist soooo krass :D (mein Smiley verschwindet natürlich nach einer Annahme)
 
20 Minuten titelt heute gross "Heute würde die Initiative klar abgelehnt"

Hab die Zeitung nicht aufgeschlagen, aber basiert das nicht auf einer "offiziellen Umfrage"?

Ich denke, die Initiative wird abgelehnt.
 
20 Minuten titelt heute gross "Heute würde die Initiative klar abgelehnt"

Hab die Zeitung nicht aufgeschlagen, aber basiert das nicht auf einer "offiziellen Umfrage"?

Ich denke, die Initiative wird abgelehnt.
Es ist eine Umfage der 20min.
Bleibt spannend, man rechnet mit einer rekordhohen Wahlbeteiligung. Interessant ist wie sich die MitteParteien sowie Wirtschaftsverbände sich aus dem Wahlkampf heraushalten (mit Plakate und Werbungen). Es sind eher die Einzelpersonen/gruppierungen, die vehement gegen die Initiative engagieren. Könnte gar nicht mal so schlecht sein.
 
Ich merke die höhere Wahlbeteiligung auch in meinem Freundeskreis (nicht nur die üblichen Facebookmissionare). Wie es bei Plakaten und Werbungen aussieht, kann ich gerade nicht einschätzen (nie gross darauf geachtet), aber es haben sich meines Wissens nach sämtliche Parteien und eine grosse Anzahl Verbände klar gegen die Initiative ausgesprochen. Es wirkt wie ein Kampf zwischen SVP und dem Rest.

Nachtrag:

Du scheinst recht zu behalten. Wenn ich etwas weiter suche:

Neu ist vielmehr, wie die Mobilisierung auf der Gegnerseite verlaufen ist. Vorbei die Zeiten, als die Wirtschaftsverbände die Plakatwände mit Apfelbäumen zuklebten. Economiesuisse beschloss, keine Kampagne zu führen und keine zu finanzieren. Der Gewerbeverband enthält sich der Stimme, Präsident und Direktor sprechen sich aber für ein Ja aus.
http://www.nzz.ch/schweiz/aktuelle-...itiative-fulminanter-abstimmungskampf-ld.5335
 
http://www.vice.com/de/read/polizis...-cannabis-dealer-ermittlungen-eingestellt-811

Von hinten auf einen unbewaffneten schießen inmitten von spielenden Kindern. Auf die Beine zielen, und das Genick treffen.

Wieso nicht :thumbsup: Deutsche Polizei ftw

Könnte aus einer Satire stammen.

Schon krass, vorallem wenn man überlegt das der Schuss aus 6-10m gefeuert wurde. Das da ein an der Waffe ausgebildeter Polizist es angeblich nicht schafft die Füße zutreffen...

Aber mir war auch gar nicht bewusst dass das hier geht
Auch der Polizist, der André B. durch einen Schuss in den Hinterkopf getötet hat, las sich danach offenbar Kommentare unter dem VICE-Artikel zu seinem eigenen Fall durch—und verklagte jeden, der ihn beleidigte.

http://www.vice.com/de/read/ein-bay...ice-leser-wegen-eines-kommentars-verklagt-463

Dann könnte Toony ja eigentlich alles und jeden verklagen
 
Abgesehen von der zweifelhaften Entscheiding ist es sein gutes Recht die leute zu verklagen.
 
Abgesehen von der zweifelhaften Entscheiding ist es sein gutes Recht die leute zu verklagen.

Das ist doch Absurd Chavezz. Wenn jemand wegen Mord/Totschlag gesucht wird, oder allgemein für sein gewalttätiges auftreten Polizeibekannt ist, würde ich das noch nachvollziehen können. Oder wenn da ein Polizist 20 Anabol Hells gegenüber gestanden wäre. Aber wo war da die Gefährdungslage? Oder die Gefahr für die Allgemeinheit bei einer gelungene Flucht?

Von seiner Fähigkeit eine Waffe bedienen zu können mal ganz zu schweigen.
 
Man kann alles und jeden beleidigen, aber bei einem polizist (der noch einige tage zuvor jemanden von hinten niederschoss) gibt es keine gnade ... lächerlich

Ins Genick getroffen ... meine Güte.
 
Dass jemand sowas tut ist nicht das schockierende, sondern dass es vermutlich ungesühnt bleiben wird. :thumbsdown:
 
wär mal interessant zu wissen, unter welchen umständen sonst leute in deutschland von polizisten angeschossen werden. bestimmt liegt es nur selten daran, dass einer wegrennt, sondern weil die polizisten selber durch eine waffe bedroht werden oder einer im auto auf sie zurast oder was weiß ich.
 
Das is echt zu hart. Was ist dieser Bulle für ein Mensch? Versteh ich das richtig dass ich hier z.b. einen user verklagen könnte weil er mich als toller Typ beschimpft hat und Chancen hätte damit Recht zu bekommen?
 
Das is echt zu hart. Was ist dieser Bulle für ein Mensch? Versteh ich das richtig dass ich hier z.b. einen user verklagen könnte weil er mich als toller Typ beschimpft hat und Chancen hätte damit Recht zu bekommen?

Ja aber nicht wenn du Krox engagierst

Aber was ist daran jetzt verwunderlich? Dass Beledigung strafbar ist? o_O
 
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