Der Polizei & Justiz Thread

So fair wie die deutsche Polizei sind sind weltweit nur wenige. Der Polizei irgendwelche Vorwürfe zu machen finde ich jammern auf hohem Niveau. Wenn in Amerika die Leute mit der Polizei so respektlos umgehen würden wie bei uns, dann hätt schon der ein oder andere dort ne Kugel im Kopf.
 
Du vergleichst Äpfel mit Birnen. Auf dem Kopf eines Menschen "Jumpstyle" tanzen hat mit Fahrlässigkeit kaum etwas zu tun und Resozialisierungedanken sind bei fahrlässig begangen Taten natürlich andere als bei vorsätzlich begangenen Taten.

Ich verstehe, dass bei Leuten, die sich mit der Materie nie näher befasst haben, oft so eine Auge-um-Auge-Mentalität mitschwingt. Aber bei Strafe geht es nicht (allein) darum, auszugleichen, was einem Opfer durch das Fehlverhalten widerfahren ist.

Das Beispiel diente lediglich dazu, um die Aussage "bei sonst normal tickenden Menschen aus gutem Hause, darf man nicht so hart bestrafen wie bei Verrückten" als blödsinnig zu deklarieren.

Nicht um zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit zu differenzieren.
 
Selbstverständlich wird die reine Herstellung einer Gefährdungslage anders bestraft als die tatsächliche Verwirklichung. Alles andere wäre doch Schwachsinn, man kann Leute nicht nach "hätte, wäre, wenn" bestrafen, sondern nur nach dem verwirklichten Straftatbestand.
Ja selbstverständlich. Ich schrieb ja auch " das Verhältniss muss stimmen", was ja bereits impliziert, dass unterschiedlich zu bewerten ist.
 
Das Beispiel diente lediglich dazu, um die Aussage "bei sonst normal tickenden Menschen aus gutem Hause, darf man nicht so hart bestrafen wie bei Verrückten" als blödsinnig zu deklarieren.

Doch, das ist bei der Strafzumessung durchaus zu berücksichtigen. (§ 46 Abs. 2 StGB)
 
Ja selbstverständlich. Ich schrieb ja auch " das Verhältniss muss stimmen", was ja bereits impliziert, dass unterschiedlich zu bewerten ist.
Nun kann der erste Satz viel implizieren, wenn du dann in der Folge genau gegenteilige Sachen schreibst wie:

Ob das Opfer an den Verletzungen erliegt, oder nur schwer Verletzt durch glückliche Umstände oder fähige Ärzte überlebt, ist doch völlig unerheblich für die Urteilsfindung, weil es weder in der Macht des Täters liegt, noch der Vorsatz besteht jemand zu zu verletzen oder umzubringen.

und

Da kannst du schlech den einen ins Gefängniss schicken und den anderen mit einer Geldstrafe abfrühstücken.

Dann stellst du beides ja eben nicht ins Verhältnis, sondern auf die gleiche Stufe, was einfach falsch ist.
 
Aber mal ne interessante Frage bzw. ein interessantes Fallbeispiel @Gee mit Herz

Was geschiet wenn jemand mit 100km/h innerorts unterwegs ist und einen Radfahrer umnietet, der jedoch dem Autofahrer die Vorfart nahm?
 
Doch, das ist bei der Strafzumessung durchaus zu berücksichtigen. (§ 46 Abs. 2 StGB)

Ja, aber dann doch "zu gunsten" des "Verrückten" bzgl. Unzurechenbarkeit oder nicht? Sorry, hab keinen Bock nachzuschauen.

ogebannter war ja der Meinung, dass der "Normale" nicht so hart zu bestrafen sei, weil er einen besseren sozialen Stand hat.

Seine Argumentation hatte nichts mit Vorstrafen zu tun.
 
Aber mal ne interessante Frage bzw. ein interessantes Fallbeispiel @Gee mit Herz

Was geschiet wenn jemand mit 100km/h innerorts unterwegs ist und einen Radfahrer umnietet, der jedoch dem Autofahrer die Vorfart nahm?

Ist erstmal grundsätzlich das gleiche, denn auch in dem angesprochenen Fall hatte der Täter laut Zeitungsbericht Vorfahrt. Man kann aber auch nicht pauschal sagen, da käme das und das raus. Es treten ja immer individuelle Umstände hinzu, wie bspw. in dem besprochenen Fall, dass das ganze in der Nacht bei wahrscheinlich kaum befahrener Straße kurz nach dem Ortseingang passiert ist.

Das Verhalten von dem Täter wäre normalerweise eine einfache Ordnungswidrigkeit (Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 60 km/h innerorts), 2 Punkte, 280 € Bußgeld und 2 Monate Fahrverbot. Ein Zufall hat dazu geführt, dass beim exakt gleichen Verhalten ein Mensch gestorben ist, nicht der Wille, jetzt eine Oma umzubrettern. Das hat doch ganz klar einen ganz anderen Unrechtsgehalt und deshalb wird es ja nur als Vergehen bestraft.

Ja, aber dann doch "zu gunsten" des "Verrückten" bzgl. Unzurechenbarkeit oder nicht? Sorry, hab keinen Bock nachzuschauen.

ogebannter war ja der Meinung, dass der "Normale" nicht so hart zu bestrafen sei, weil er einen besseren sozialen Stand hat.

Seine Argumentation hatte nichts mit Vorstrafen zu tun.

Das "Verrückter" hattest du jetzt in die Diskussion eingebracht, nicht O.Gebannter, ich hatte das aber jetzt nicht als verrückt iSv. geistig krank aufgefasst. In Falle einer Schuldunfähigkeit nach § 20 StGB folgt ja keine weitere Strafzumessung, da es ja dann keine Schuld gibt, der "die Strafe zugemessen werden kann". Dann würden andere Maßnahmen wie bspw. Unterbringung in Frage kommen.

Ob die in § 46 Abs. 2 StGB aufgeführten Strafzumessungsgründe strafmildernd oder strafschärfend berücksichtigt werden, kann man nicht pauschal sagen, sondern das ist einzelfallbezogen zu prüfen. Es kommt ganz drauf an.

In § 46 Abs. 1 Satz 2 StGB ist geregelt:

Die Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwarten sind, sind zu berücksichtigen.

Das meinte O.Gebannter wahrscheinlich. Man kann sich durchaus die Frage stellen, ob es angemessen ist, jemanden, der vielleicht sein Leben lang redlich und ohne kriminelle Energie gelebt habt, mit "echten" Kriminellen zusammenzusperren, weil ihm einmal eine Sorgfaltsverletzung (mit schweren Folgen) unterlaufen ist.

Das KANN durchaus angemessen sein, der Strafrahmen geht schließlich bis zu 5 Jahren und damit auch locker in den Bereich, in dem es gar keine Bewährung mehr geben kann, es ist aber von vielen Faktoren abhängig und eben nicht nur allein davon, dass ein Mensch zu Tode gekommen.
 
Nun kann der erste Satz viel implizieren, wenn du dann in der Folge genau gegenteilige Sachen schreibst wie:



und



Dann stellst du beides ja eben nicht ins Verhältnis, sondern auf die gleiche Stufe, was einfach falsch ist.

"Da kannst du schlech den einen ins Gefängniss schicken und den anderen mit einer Geldstrafe abfrühstücken."

Es geht doch aus dem Kontext der Disskusion eindeutig hervor, dass es darum geht dem fahrlässigen Raser, der keine Opfer auf dem Gewissen hat, statt einer Geld- eine Bewährungsstrafe zu verhängen. Das ist aber auch keine Forderung sondern meine Erklährung für SirJackson warum ich Chavez danach gefragt habe, ob er denn möchte, dass Raser, eine Bewährungsstrafe kassieren, falls dessen Taten keine Opfer forderte.

"Ob das Opfer an den Verletzungen erliegt, oder nur schwer Verletzt durch glückliche Umstände oder fähige Ärzte überlebt, ist doch völlig unerheblich für die Urteilsfindung, weil es weder in der Macht des Täters liegt, noch der Vorsatz besteht jemand zu zu verletzen oder umzubringen."

Das war darauf bezogen, dass Jackson hervorhob, dass es einen Toten gab. Ich denke nicht, dass es einen Großen Unterschied vor Gericht macht, ob das Opfer verstorben ist oder überlebt hat und querschnittsgelehmt ist.
 
Ich denke nicht, dass es einen Großen Unterschied vor Gericht macht, ob das Opfer verstorben ist oder überlebt hat und querschnittsgelehmt ist.

Häh? Aber natürlich tut es das. Wie soll denn eine fahrlässige Tötung vorliegen, wenn das Opfer überlebt? Dann kommt doch nur noch eine fahrlässige Körperverletzung (mit entsprechend geringerem Strafrahmen, § 229 StGB) in Betracht.

Das sind zwei unterschiedliche Straftatbestände.
 
Häh? Aber natürlich tut es das. Wie soll denn eine fahrlässige Tötung vorliegen, wenn das Opfer überlebt? Dann kommt doch nur noch eine fahrlässige Körperverletzung (mit entsprechend geringerem Strafrahmen, § 229 StGB) in Betracht.

Das sind zwei unterschiedliche Straftatbestände.
Du hast Recht
 
Ja, aber dann doch "zu gunsten" des "Verrückten" bzgl. Unzurechenbarkeit oder nicht? Sorry, hab keinen Bock nachzuschauen.

ogebannter war ja der Meinung, dass der "Normale" nicht so hart zu bestrafen sei, weil er einen besseren sozialen Stand hat.

Seine Argumentation hatte nichts mit Vorstrafen zu tun.
Du scheinst mich nicht wirklich verstanden zu haben.
Es geht meines Erachtens bei der Rechtsprechung prinzipiell um das Wohl der Allgemeinheit.
Wenn wir hier nun einen Steuerzahler hätten, der mit beiden Beinen im Leben steht, wer genau hätte dann, nüchtern betrachtet und nicht etwa emotional wohlgemerkt, etwas von seiner Verurteilung?
Gehen wir das mal durch.
Täter: Freiheit statt Knast.
Staat: Steuerausgaben statt Einnahmen.
Gesellschaft: Steuerausgaben statt Einnahmen und die Aussicht, dass in ein paar Jahren ein Ex Sträfling auf uns losgelassen wird.
Wer hat jetzt hier gewonnen?
Ja natürlich, unsere Rachegelüste, sowie die der Familie des Opfers wurden befriedigt, aber Rachegelüste sind allgemein keine guten Ratgeber für die Rechtsprechung.
Ganz nebenbei, mir sind diese Dorftrottel, die in ihrem getunten Seat Leon, durch verkehrsberuhigte Bereiche driften, um den Arm, mit dem sie bevorzugt masturbieren, zu beeindrucken, aufs äußerste zuwider. Nur spielt das halt leider keine Rolle.
Ich muss mir eigentlich nur vergegenwärtigen, dass ich in anderen Ländern vermutlich immernoch einsitzen würde, für Fehler, die ich einst begangen habe, um der deutschen Justiz zu huldigen. Die deutsche Justiz wusste es besser, sie hat Milde walten lassen und dafür bin ich ihr unendlich dankbar und das solltet ihr auch sein, denn hätte die Justiz anders entschieden, hättet ihr heute womöglich nur einen weiteren streunenden Kanacken am Hals.
 
Wenn "sowas" in der Frontscheibe liegt. Was wäre denn sorgenfrei neutral, Bild? Computer Bild? Spiegel? Emma? Juice? Grow?

Wahlloses compact-Faktum: Ne Zeitlang hat der Pakistainikiosk bei mir umme Ecke ein riesiges Plakat von denen mit Kopftuchmerkel hängen gehabt, das fand ich ganz lustig.
 
Auch Polizisten haben das Recht sich am Antlitz von Pretty Frauke zu erfreuen. :thumbsup:

Mal davon ab ist das eine scheiss dusslige Frage. Wenn man die Neutralität oder den Diensteid (wie auch immer) von Polizisten aufgrund ihrer Lesevorlieben anzweifelt führt das doch nirgendwo hin.

Da liegt nicht mein Kampf. Vielleicht haben sie grad einen Refugee gerettet der von Frank Ellsäßer mit einer Compact Ausgabe verfolgt würde.
 
Vielleicht haben sie grad einen Refugee gerettet der von Frank Ellsäßer mit einer Compact Ausgabe verfolgt würde.
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b2t
najaaa....
ich möchte echt nicht wissen, was so einige ossibullen nach dienstschluss alles machen
 
Auch Polizisten haben das Recht sich am Antlitz von Pretty Frauke zu erfreuen. :thumbsup:

Mal davon ab ist das eine scheiss dusslige Frage. Wenn man die Neutralität oder den Diensteid (wie auch immer) von Polizisten aufgrund ihrer Lesevorlieben anzweifelt führt das doch nirgendwo hin.

Da liegt nicht mein Kampf. Vielleicht haben sie grad einen Refugee gerettet der von Frank Ellsäßer mit einer Compact Ausgabe verfolgt würde.

Es ist aber ein deutlicher Unterschied, ob man zu Hause compact liest oder das Magazin offen sichtbar im Dienstwagen zur Schau stellt. Polizisten sollten selbstverständlich während der Arbeitszeit keine politischen Botschaften verbreiten...
 
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