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Mit einem Freispruch in allen Anklagepunkten endete am Freitag vor dem Revisionsgericht in Brüssel ein seit neun Jahren laufender Prozess gegen 37 kurdische Exilpolitiker. Das Gericht stellte fest, dass das belgische Antiterrorgesetz in dem Verfahren nicht zur Anwendung kommen könne, da es sich bei der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) um keine terroristische Organisation handele.
Die Verteidiger hatten während des Prozesses die Frage, ob es sich bei der PKK überhaupt um eine »terroristische« Organisation im Sinne des Antiterrorgesetzes handele, in den Mittelpunkt ihrer Strategie gestellt.
Die Anklagekammer sah dies ähnlich und weigerte sich bereits 2016, eine Anklage nach dem Antiterrorgesetz zuzulassen. Doch der Oberste Gerichtshof, der diese vom Revisionsgericht bestätigte Entscheidung wieder aufhob, drängte auf eine Anklage, so dass das Verfahren erneut verhandelt werden musste.
In seinem Urteil stellte das Revisionsgericht jetzt klar, dass die PKK einschließlich ihrer Guerilla der Volksverteidigungskräfte (HPG) ein nichtstaatlicher Akteur in einem intensiven innerstaatlichen Konflikt nach der Definition des humanitären Völkerrechts sei. »Daher kann die PKK/HPG nicht als terroristische Gruppe betrachtet werden, und die Teilnahme an Aktivitäten oder eine führende Position innerhalb dieser Organisation ist nach belgischem Recht nicht strafbar.« Das türkische Außenministerium verurteilte wie erwartet die Entscheidung des Brüsseler Gerichts.
Der in Köln ansässige »Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden Azadi« forderte dagegen von der europäischen Politik »ein Umdenken im Verhältnis zur kurdischen Freiheitsbewegung und ihren führenden Protagonisten«. Der Rechtshilfefonds erinnerte an das im November 2018 ergangene Urteil des Europäischen Gerichtshofes, wonach die PKK unrechtmäßig auf der Terrorliste der Europäischen Union zwischen den Jahren 2014 und 2017 geführt worden sei.
(aus: https://www.jungewelt.de/artikel/350808.kurdistan-freispruch-für-freiheitskampf.html )
in belgien scheint es noch eine unabhängige justiz zu geben.
würde mir solche vernünftigen urteile auch in deutschland wünschen.
aber hier wird man ja schon für das posten der YPG-fahne auf facebook bestraft.
Die Verteidiger hatten während des Prozesses die Frage, ob es sich bei der PKK überhaupt um eine »terroristische« Organisation im Sinne des Antiterrorgesetzes handele, in den Mittelpunkt ihrer Strategie gestellt.
Die Anklagekammer sah dies ähnlich und weigerte sich bereits 2016, eine Anklage nach dem Antiterrorgesetz zuzulassen. Doch der Oberste Gerichtshof, der diese vom Revisionsgericht bestätigte Entscheidung wieder aufhob, drängte auf eine Anklage, so dass das Verfahren erneut verhandelt werden musste.
In seinem Urteil stellte das Revisionsgericht jetzt klar, dass die PKK einschließlich ihrer Guerilla der Volksverteidigungskräfte (HPG) ein nichtstaatlicher Akteur in einem intensiven innerstaatlichen Konflikt nach der Definition des humanitären Völkerrechts sei. »Daher kann die PKK/HPG nicht als terroristische Gruppe betrachtet werden, und die Teilnahme an Aktivitäten oder eine führende Position innerhalb dieser Organisation ist nach belgischem Recht nicht strafbar.« Das türkische Außenministerium verurteilte wie erwartet die Entscheidung des Brüsseler Gerichts.
Der in Köln ansässige »Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden Azadi« forderte dagegen von der europäischen Politik »ein Umdenken im Verhältnis zur kurdischen Freiheitsbewegung und ihren führenden Protagonisten«. Der Rechtshilfefonds erinnerte an das im November 2018 ergangene Urteil des Europäischen Gerichtshofes, wonach die PKK unrechtmäßig auf der Terrorliste der Europäischen Union zwischen den Jahren 2014 und 2017 geführt worden sei.
(aus: https://www.jungewelt.de/artikel/350808.kurdistan-freispruch-für-freiheitskampf.html )
in belgien scheint es noch eine unabhängige justiz zu geben.
würde mir solche vernünftigen urteile auch in deutschland wünschen.
aber hier wird man ja schon für das posten der YPG-fahne auf facebook bestraft.