Der Polizei & Justiz Thread

Mit einem Freispruch in allen Anklagepunkten endete am Freitag vor dem Revisionsgericht in Brüssel ein seit neun Jahren laufender Prozess gegen 37 kurdische Exilpolitiker. Das Gericht stellte fest, dass das belgische Antiterrorgesetz in dem Verfahren nicht zur Anwendung kommen könne, da es sich bei der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) um keine terroristische Organisation handele.

Die Verteidiger hatten während des Prozesses die Frage, ob es sich bei der PKK überhaupt um eine »terroristische« Organisation im Sinne des Antiterrorgesetzes handele, in den Mittelpunkt ihrer Strategie gestellt.

Die Anklagekammer sah dies ähnlich und weigerte sich bereits 2016, eine Anklage nach dem Antiterrorgesetz zuzulassen. Doch der Oberste Gerichtshof, der diese vom Revisionsgericht bestätigte Entscheidung wieder aufhob, drängte auf eine Anklage, so dass das Verfahren erneut verhandelt werden musste.

In seinem Urteil stellte das Revisionsgericht jetzt klar, dass die PKK einschließlich ihrer Guerilla der Volksverteidigungskräfte (HPG) ein nichtstaatlicher Akteur in einem intensiven innerstaatlichen Konflikt nach der Definition des humanitären Völkerrechts sei. »Daher kann die PKK/HPG nicht als terroristische Gruppe betrachtet werden, und die Teilnahme an Aktivitäten oder eine führende Position innerhalb dieser Organisation ist nach belgischem Recht nicht strafbar.« Das türkische Außenministerium verurteilte wie erwartet die Entscheidung des Brüsseler Gerichts.

Der in Köln ansässige »Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden Azadi« forderte dagegen von der europäischen Politik »ein Umdenken im Verhältnis zur kurdischen Freiheitsbewegung und ihren führenden Protagonisten«. Der Rechtshilfefonds erinnerte an das im November 2018 ergangene Urteil des Europäischen Gerichtshofes, wonach die PKK unrechtmäßig auf der Terrorliste der Europäischen Union zwischen den Jahren 2014 und 2017 geführt worden sei.

(aus: https://www.jungewelt.de/artikel/350808.kurdistan-freispruch-für-freiheitskampf.html )

in belgien scheint es noch eine unabhängige justiz zu geben.
würde mir solche vernünftigen urteile auch in deutschland wünschen.
aber hier wird man ja schon für das posten der YPG-fahne auf facebook bestraft. :D
 
Das liegt aber nicht an einer weniger unabhängigen Justiz (ich erinnere daran wie die absurden Anklagepunkte Spaniens gegen Puigdemont kassiert wurden), sondern am Justizministerium und seinen Richtlinien. Nicht die deutsche Justiz ist Erdogan hörig, wohl aber die deutsche Politik.

Trotzdem mal wieder Props an die Belgier. Spanische Rapper, Katalonische Politiker, PKK-Leute, alle finden sie Schutz dort vor poltischer Verfolgung durch Unrechtsregime.
 
Und der Justizminister kann entlassen werden, wenn er nicht springt.
Regierung ist an Gesetzgebung beteiligt, soweit Verfassungskonform. Das ist auch ein Hebel.
 
Also ich habe eine straverfügung wegen beamtenbeleidung erhalten und werde ein Einspruch erheben, hab Ben eigen Thread im Hangout dafür geöffnet...


Also hab ne strafverfügung wegen beamtenbeleidung am hals und werde Einspruch erheben.

Ich habe ein Statement zum Vorwurf verfasst und würde euch begnadete Rhetoriker um Hilfe bitten, bzgl Verbesserung von Formulierungen, welch Äußerung lass ich aus strategischen Gründen besser Mal weg, etc...
Wäre für jede Hilfe dankbar!

Here it comes

"
Obwohl ich mich der geringen Erfolgsaussicht eines Einspruchs bewusst bin, ist es mir dennoch ein Anliegen Einspruch zu erheben und den Sachverhalt aus meiner Perspektive zu schildern.

Als am Morgen des 8 Februars die Polizei eintraf, tätigte der betreffendende Beamte eine pejorative, despektierliche Äüßerung mir Gegenüber,wohlwissend, dass er durch seinen Beamtenstatus geschützt vor eventuellen konsequenzen würde, obwohl ich ihm keinen Anlass dazu gegeben hatte. ich verhielt mich den Beamten gegenüber freundlich, kooperativ und zeigte keinerlei aggressives Verhalten.
Der jüngste der Beamten stand nach der herablassenden und in dieser Situation unangebrachten Äußerung seines Kollegen tatenlos daneben und schwieg.
ich fragte den betreffenden Beamten, ob er es den wirklich nötig hätte, seinen Beamtenstatus zu missbrauchen und "auf am Boden liegendende einzutreten". Der Beamte nickte dies nur mit einem süffisant erscheinenden Lächeln ab, wohlwissend, dass er sich am längeren Hebel befand.
Zur Abklärung einer von meinem Bruder proklamierten selbstgefährdung meinerseits, fuhren wir in das neuromed Campus Klinikum/waggner jauregg Krankenhaus.
Ich leide seit nunmehr fast sechs Jahren unter sämtlichen Symptomen eines Chronic fatique Syndroms" (who icd-10 Code 93.3) und habe deshalb eine stark reduzierte Belastbarkeit, weshalb ich darauf insistierte, liegend transportiert zu werden. dieses Recht wollten die Beamten mir zunächst verweigern, wurde mir jedoch letztlich gestattet.
Ich verhielt mich weiterhin freundlich U kooperativ den Beamten gegenüber.
nachdem die Ärztin entschied, i have müsste in den Unterbringungsbereich begab ich mich ohne Gegenwehr oder Tendenzen aggressiven Verhaltens, freiwillig und unverzüglich mit der Begleitung der Beamten und eines Mitarbeiters des Neuromed Campus zur Station.
Dich bevor wir uns zum Unterbringungsbereich begaben, schupfte mich der Beamte, der auch die pejorative Äußerung tätigte, Recht grob, ohne dass es dafür eine Veranlassung gegeben hatte, da ich mich ohne widerstand selbständig umgehend zur Station begab.
ich wies den Beamten darauf hin, dass es keine Grund gäbe mich zu schubsen. Sein älterer Kollege versuchte das verhalten zu kegitimieren, mit der sinngemäßen behaubtung, dass sie eine Lange Nacht hinter sich hätten sich in Eile befanden.
Die Polizei wird landläufig als "Freund und Helfer" bezeichnet, der glatzköpfoge Beamte warcmjf gegenüber weder freundlich gesinnt, Noch verhielt er sich hilfreich.
ich fühlte mich durch die Umgangsformen des Beamten provoziert und äußerte vor dem lift, aufgebracht erst durch das von mir als Ungerechtigkeit empfundene verhalten des Beamten, im Konjunktiv dass ich zu gern einen der Beamten beleidigen wollen würde, er es mir aber er nicht wert sei.
Der Beamte legte fortwährend einen provokanten Habitus mir gegenüber an den Tag.
Im lift wiederholte ich unter den Umständen die Äußerung, dass zu gern einen der Beamten U beleidigen würde und begründigte es damit, und das war mein tatsächlicher Wortlaut "...da er sich, um jeglichen Euphemismus zu vermeiden, wie ein Arschloch geriere". Abermals sprach ich im Konjunktiv.
die Behauptung ich hätte ihn als "fiese Drecksau und arschloch" beschimpft ist eine infame Lüge.
es ergibt sich aus der Natur der Sache, dass die beiden Kolkegen, dem provokanten Beamten nicht in den Rücken fallen werden und ihn unter Schutz nehmen, da dies andernfalls Impliktionen U Konsequenzen zur Folge hätte, wie etwa daraus resultierende Zwietracht und Missvertrauen unter den Kollegen.
Die ihm Konjunktiv gehaltene verbale Reaktion auf den provokanten und entwürdigenden Habitus des Beamten wurde im und vor dem lift geäußert und konnte daher nur von dem begleitenden Angestellten des Klinikums und den Beamten selbst wahrgenommen werden. Nicht involvierte Besucher hätten selbst wenn sie meine Äußerung wahrgenommen hätten, die Situation ohne Vorwissen und Kenntnis über den Kontext interpretiert und natürlich dazu tendiert den Exekutivbeamten im Recht zu sehen, den es ergibt sich nunmal, dass es eine Begleitung von drei Exekutivbeamten dazu führt, die Person vor zu verurteilen.
Sollte das von den Exekutive bagatellisierte verhalten des glanzköpfigen Beamte den "allgemeinen Grundsätzen der gute sitte" entsprechen, der pejorative und im subtext diffamierende Bemerkungen tätigte und mich ohne Anlass herum schupfte und ich keine Möglichkeit einer legitimen Gegenwehr hatte, und einzig mein reaktives verhalten auf sein von mir als ungehobelten habitus empfundenes Handeln einen Verstoß gegen die gute Sitte darstellen, so nehme ich die Strafe erhobenen Hauptes und wie eine trophäe entgegen.
ich erachte das debiante Verhalten des Beamten für eine Schande, da er damit die Exekutive, eine von mir sehr geschätzte, gesellschaftlich sehr importante U notwendige Staatsgewalt, in Verruf bringt.
Desweiteren halte ich es für ein Armutszeugnis der Rechtsstaatlichkeit, wenn dem Beamten Narrenfreiheit gewährt wird und er nach Gutdünken agieren darf.

"ablata at alba"
 
Pass auf dich auf Mann!

Der Text ist abgesehen von ein paar Tippfehlern sonst sehr konfrontativ geschrieben, das würde ich vermeiden. Genauso würde ich vermeiden, über die Motivation des bzw. der Beamten mutzumaßen. Außerdem fehlt mir die Info, was der Beamte denn überhaupt gesagt hat, also was dich auf die Palme gebracht hat. Erstmal würd ich aber noch ein Bisschen drüber schlafen wie du vorgehen willst.

Die Mühlen der Justiz... hast zwar jetzt den Strafbefehl erhalten, aber es wird ja sicher noch ein paar Tage/Wochen dauern bis der nächste rechtliche Schritt kommt. Vielleicht auch wirklich mal nen Anwalt kontaktieren, wenn du dir das nicht leisten kannst gibt es evtl. Prozesskostenerstattung oder sowas in Österreich. Da gibt es sicher irgendeine Möglichkeit an kostenfreie oder sehr günstige Rechtsberatung zu kommen, auch wenn das natürlich ein Akt sein mag das zu organisieren.

Polizei, Staatsanwaltschaft, Richterschaft, das ist alles meist eine Clique und wenn du dem einen ans Bein pisst fühlt sich der Andere gleich auch angepisst. Also aufpassen.

War dein Bruder die ganze Zeit mit dabei und kann deine Aussagen stützen?

Achso, dieser Beitrag ist natürlich keine Rechtsberatung, was ich nicht nur dazu schreibe weil ich mich sonst ggf. strafbar machen würde :)
 
Also mit dem Text samt Fremdworten provozierst du die Kollegen natürlich erst so richtig, weiß nicht ob du das beabsichtigst. Würde eher versuchen den Vorfall herunterzuspielen und eine einfache Wortwahl verwenden aber bin auch alles andere als ein Experte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke fûr eurer Feedback genauf aufgrund der konfrontativen Argumentation hab ich mir ja Feedback erhofft...

Mein Bruder hat mir heute selbst angezeigt, hab da auch ne Anzeige wegen gefährlicher Drohung, wo er Felgen hat,um mich zwangseinweisen zu können...
Deshalb ist dann auch die polizei gekommen ,

(Also er wirft mir vor ihn gefährlich bedroht zu haben,es gab nen Konflikt,der aber von ihm ausging, bin dann Pokern gegangen U dann lässt er mich bei sich schlafen U, wenn Mi h jemand gefährlich bedroht, öffne ich ihm nicht Al die tür, sondern verständigt sobald wie möglich die polizei verständigt am Morgen die Polizei weil i have meinen Suizid angekündigt hätte)
Die beiden fâlle überschneiden sich

U was der Herr genau gesagt weiß ich nicht mehr, das war am 8 Februar, gestern hab ich dir strafverfügung erhalten
 
Also mit dem Text samt Fremdworten provozierst du die Kollegen natürlich erst so richtig, weiß nicht ob du das beabsichtigst. Würde eher versuchen den Vorfall herunterzuspielen und eine einfache Wortwahl verwenden aber bin auch alles andere als ein Experte.
Ja aber sollte da in dem Fall nicht ein Richter entscheiden?
Wozu gibt's denn dann die gewaltentrennung?
 
Hab's überarbeitet,
Obwohl ich mich der geringen Erfolgsaussicht eines Einspruchs bewusst bin, ist es mir dennoch ein Anliegen Einspruch zu erheben und den Sachverhalt aus meiner Perspektive zu schildern.
auch die strategie die ich verfolge, die Art und Weise wie ich argumentiere, erscheint sehr konfrontativen und ist deshalb sicherlich nachteilig für mich.


Als am Morgen des 8 Februars die Polizei eintraf, tätigte der betreffendende Beamte eine pejorative, despektierliche Äüßerung mir Gegenüber,wohlwissend, dass er durch seinen Beamtenstatus geschützt vor eventuellen konsequenzen sein würde, obwohl ich ihm keinen Anlass dazu gegeben hatte. ich verhielt mich den Beamten gegenüber freundlich, kooperativ und zeigte keinerlei aggressives Verhalten.

Der jüngste der Beamten stand nach der herablassenden und in dieser Situation unangebrachten Äußerung seines Kollegen tatenlos daneben und schwieg.

ich fragte den betreffenden Beamten, ob er es den wirklich nötig hätte, seinen Beamtenstatus zu missbrauchen und "auf am Boden liegendende einzutreten". Der Beamte nickte dies nur mit einem süffisant erscheinendem Lächeln ab, wohlwissend, dass er sich am längeren Hebel befand.

Zur Abklärung einer von meinem Bruder proklamierten selbstgefährdung meinerseits, fuhren wir in das neuromed Campus Klinikum/waggner jauregg Krankenhaus.

Ich leide seit nunmehr fast sechs Jahren unter sämtlichen Symptomen eines Chronic fatique Syndroms" (who icd-10 Code 93.3) und habe deshalb eine stark reduzierte Belastbarkeit, weshalb ich darauf insistierte, liegend transportiert werden zu dürfen. dieses Recht wollten die Beamten mir zunächst verweigern, wurde mir jedoch letztlich gestattet.

Ich verhielt mich weiterhin freundlich U kooperativ den Beamten gegenüber.

nachdem die Ärztin entschied, dass ich in den Unterbringungsbereich müsste, begab ich mich ohne Gegenwehr oder Tendenzen aggressiven Verhaltens, freiwillig und unverzüglich mit der Begleitung der Beamten und eines Mitarbeiters des Neuromed Campus zur Station.

Doch bevor wir uns zum Unterbringungsbereich begaben, schupfte mich der Beamte, der auch die pejorative Äußerung tätigte, Recht grob, ohne dass es dafür eine Veranlassung gegeben hätte, da ich mich ohne widerstand selbständig umgehend zur Station begab.

ich wies den Beamten darauf hin, dass es keine Grund gäbe mich zu schubsen. Sein älterer Kollege versuchte das verhalten zu legitimieren, mit der sinngemäßen behaubtung, dass sie eine Lange Nacht hinter sich hätten und sich in Eile befänden.

Die Polizei wird landläufig als "Freund und Helfer" bezeichnet, der glatzköpfige Beamte jedoch war mir gegenüber weder freundlich gesinnt, Noch verhielt er sich hilfreich.

ich fühlte mich durch die Umgangsformen des Beamten provoziert und äußerte vor dem Aufzug, aufgebracht erst durch das von mir als Ungerechtigkeit empfundene verhalten des Beamten, im Konjunktiv dass ich zu gern einen der Beamten beleidigen wollen würde, er es mir aber er nicht wert sei.

Der Beamte legte fortwährend einen provokanten Habitus mir gegenüber an den Tag, obwohl ich mich wie bereits konstantiert, bis zu dem Ereignis am Lift, freundlich und kooperativ zeigte und keinerlei Aggression aufwies

Im lift wiederholte ich unter den Umständen die Äußerung, dass ich zu gerne einen der Beamten beleidigen würde und begründigte es damit, und das war mein tatsächlicher Wortlaut "...da er sich, um jeglichen Euphemismus zu vermeiden, wie ein Arschloch geriere" abermals im Konjunktiv.

die Behauptung ich hätte ihn als "fiese Drecksau und arschloch" beschimpft ist eine infame Lüge.


ich möchte vorauschicken und mit aller Deutlichkeit hervorheben, dass meine Mutmaßungen über die Motive der Exekutive von spekulativer Beschaffenheit sind.
es ergibt sich aus der Natur der Sache, dass die beiden Kollegen, dem provokanten Beamten nicht in den Rücken fallen werden und ihn unter Schutz nehmen, da dies andernfalls Implikationen U Konsequenzen zur Folge habe könnte, wie etwa daraus resultierende Zwietracht und Missvertrauen unter den Kollegen.
Folglich wurde der Sachverhalt verzerrt dargestellt und Hintergrundinformationen verschwiegen.
Auch besteht die Tendenz einem Exekutivbeamten mehr Glaubwürdigkeit zu schenken als dem mutmaßlichen Delinquenten, ein Umstand, der dazu führt, dass Beamte ihre Befugnisse überstrapazieren bzw überschreiten könnten, wie es meines Erachtens in diesem konkreten Fall geschehen ist.

ich bin mir bdwusst, dass ich mich in der Bringschuld eines Beweises für meine postulate befinde,nur stehen mir keine Mittel zur Verfügung etwas derartiges zu beweisen.


Die ihm Konjunktiv gehaltene verbale Reaktion auf den provokanten und entwürdigenden Habitus des Beamten wurde im und vor dem lift geäußert und konnte daher nur von dem begleitenden Angestellten des Klinikums und den Beamten selbst wahrgenommen werden. Nicht involvierte Besucher hätten selbst wenn sie meine Äußerung wahrgenommen hätten, die Situation ohne Vorwissen und Kenntnis über den Kontext interpretiert und natürlich dazu tendiert den Exekutivbeamten im Recht zu sehen, denn es ergibt sich nunmal, dass es eine Begleitung von drei Exekutivbeamten dazu führt, d er mutmaßlichen delinquenten Person vor zu verurteilen.

Sollte das von den Exekutive bagatellisierte verhalten des glanzköpfigen Beamten den "allgemeinen Grundsätzen der gute sitte" entsprechen, der pejorative und im subtext diffamierende Bemerkungen tätigte und mich ohne Anlass herum schupfte und ich keine Möglichkeit einer Gegenwehr hatte, und einzig mein reaktives verhalten auf sein von mir als ungehobelten habitus empfundenes Handeln einen Verstoß gegen die gute Sitte darstellen sollte, so nehme ich die Strafe erhobenen Hauptes und wie eine trophäe entgegen.

ich erachte das sozial deviante Verhalten des Beamten für eine Schande, da er damit die Exekutive, eine von mir sehr geschätzte, gesellschaftlich sehr importante U notwendige Staatsgewalt, in Verruf bringt.
ich zu meinem Teil habe einen latenten Vertrauensverlust gegenûber der exekutive erlitten, ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass es nicht meine Intention ist zu pauschalisueren, ich hatte bislang noch nie Probleme mit der Exekutive, für mich ist es, dass erste Mal, dass ich mich von polizeibeamten ungerecht behandelt gefühlt habe


Desweiteren halte ich es für ein Armutszeugnis der Rechtsstaatlichkeit, wenn dem Beamten Narrenfreiheit gewährt wird und er nach Gutdünken agieren darf und nicht für sein Fehlverhalten gemaßregelt wird, sondern Lob und Zuspruch seitens seiner kollegschaft erfährt.


"ablata at alba"
 
Sollte das von den Exekutive bagatellisierte verhalten des glanzköpfigen Beamten den "allgemeinen Grundsätzen der gute sitte" entsprechen, der pejorative und im subtext diffamierende Bemerkungen tätigte und mich ohne Anlass herum schupfte und ich keine Möglichkeit einer Gegenwehr hatte, und einzig mein reaktives verhalten auf sein von mir als ungehobelten habitus empfundenes Handeln einen Verstoß gegen die gute Sitte darstellen sollte, so nehme ich die Strafe erhobenen Hauptes und wie eine trophäe entgegen.
:D
 
Toll jetzt will ich unbedingt wissen ob es in den Landgerichten einen Newsletter mit den lustigsten Einsprüchen der Woche gibt.

(schreib am besten gar nichts zu dem Vorfall und kontaktiere deinen Anwalt)
 
Danke für eure Ratschläge, aber ich bleibe meiner Linie treu, liegt wohl an meiner narzisstischen Persönlichkeitsstörung...

Hier der korrigierte Text
Obwohl ich mir der geringen Erfolgsaussicht eines Einspruchs bewusst bin, ist es mir dennoch ein Anliegen Einspruch zu erheben und den Sachverhalt aus meiner Perspektive zu schildern.
Auch die Strategie die ich verfolge, die Art und Weise wie ich argumentiere, erscheint sicherlich sehr konfrontativ und ist deshalb mit Bestimmtheit nachteilig für mich, ich begebe mich also auf sehr dünnem Eis.


Als am Morgen des 8 Februars die Polizei eintraf, tätigte der betreffendende Beamte nach einer ersten kurzen Einvernahme eine pejorative, despektierliche Äüßerung mir vegenüber,wohlwissend, dass er durch seinen Beamtenstatus geschützt vor eventuellen konsequenzen sein würde, obwohl ich ihm keinen Anlass dazu gegeben hatte.Ich verhielt mich den Beamten gegenüber freundlich, kooperativ und zeigte keinerlei aggressives Verhalten.

Der jüngste der Beamten stand nach der herablassenden und in dieser Situation unangebrachten Äußerung seines Kollegen tatenlos daneben und schwieg.

Ich fragte den betreffenden Beamten, ob er es denn wirklich nötig hätte, seinen Beamtenstatus zu missbrauchen um "auf am Boden liegendende einzutreten". Der Beamte nickte dies nur mit einem süffisant erscheinendem Lächeln ab, wohlwissend, dass er sich am längeren Hebel befand.

Zur Abklärung einer von meinem Bruder proklamierten selbstgefährdung meinerseits, fuhren wir in das neuromed Campus Klinikum/waggner jauregg Krankenhaus.

Ich leide seit nunmehr fast sechs Jahren unter sämtlichen Symptomen eines so genannten "Chronic fatique Syndroms" (who icd-10 Code 93.3) und habe deshalb eine stark reduzierte Belastbarkeit, weshalb ich darauf insistierte, liegend transportiert werden zu dürfen.Dieses Recht wollten die Beamten mir zunächst verweigern, wurde mir jedoch letztlich gestattet.

Ich verhielt mich weiterhin freundlich U kooperativ den Beamten gegenüber.

Nachdem die untersuchende Ärztin entschied, dass ich in den Unterbringungsbereich müsste, begab ich mich ohne Gegenwehr oder Tendenzen aggressiven Verhaltens, freiwillig und unverzüglich mit der Begleitung der Beamten und eines Mitarbeiters des Neuromed Campus zur Station.

Doch bevor wir uns zum Unterbringungsbereich begaben, schupfte mich der Beamte, der auch die pejorative Äußerung tätigte, recht grob, ohne dass es dafür eine Veranlassung gegeben hätte, da ich mich ohnehin ohne Widerstand selbständig umgehend zur Station begab.

Ich wies den Beamten darauf hin, dass es keinen Grund gäbe mich zu schubsen. Sein älterer Kollege versuchte das Verhalten zu legitimieren, mit der sinngemäßen behaubtung, dass sie eine Lange Nacht hinter sich hätten und sich in Eile befänden.

Die Polizei wird landläufig als "Freund und Helfer" bezeichnet, der glatzköpfige Beamte jedoch war mir gegenüber weder freundlich gesinnt, Noch verhielt er sich hilfreich.

Ich fühlte mich durch die Umgangsformen des Beamten provoziert und äußerte vor dem Aufzug, aufgebracht erst durch das von mir als Ungerechtigkeit empfundene Verhalten des Beamten, im Konjunktiv dass ich zu gern einen der Beamten beleidigen wollen würde, er es mir aber er nicht wert sei.

Der Beamte legte fortwährend einen despektierlichen Habitus mir gegenüber an den Tag, obwohl ich mich wie bereits konstantiert, bis zu dem Ereignis am Lift, freundlich und kooperativ zeigte und keinerlei Aggression aufwies.

Im lift wiederholte ich unter den Umständen und dem angespannten Klima die Äußerung, dass ich zu gerne einen der Beamten beleidigen würde und begründigte es damit, und das war mein tatsächlicher Wortlaut "...da er sich, um jeglichen Euphemismus zu vermeiden, wie ein Arschloch geriere" abermals im Konjunktiv.

Also gestehe ich, eine im Konjunktiv formulierte Diffamierung insinuiert zu haben,
bitte allerdings höflich auf Rücksichtnahme der Kausalität und der Umstände, die letztlich dazu geführt haben, dass ein bislang unbescholtener Bürger zu solchen Mitteln gegriffen hat.

Ich war aufgebracht und es gelang mir nicht mehr mich in dieser Situationen zu zügeln und die Contenance zu bewahren, wie es meine mir innewohnende, ansonsten geläufige Handlungsstruktur in Konfliktsituationen ist, auf die ich bislang zurückgegriffen habe.

Auch wenn ich mich bis heute ungerecht behandelt fühle, möchte ich aufrichtig für mein Benehmen um Verzeihung bitten.

Die Behauptung ich hätte ihn als "fiese Drecksau und arschloch" beschimpft ist eine infame Lüge, die vermutlich den Umstand geschuldet ist, den Sachverhalt simpfliziert zu abstrahieren um nicht unnötig zeitliche Ressourcen für bürokratische Spitzfindigkeiten zu verschwenden und dafür habe ich auch Verständnis, dennoch spiegelt dieses Schein-Zitat nicht den tatsächlichen Sachverhalt wider.

Ich möchte vorausschickend anmerken und mit aller Deutlichkeit hervorheben, dass meine Mutmaßungen über die Motive der Exekutive von spekulativer Beschaffenheit sind.

Es ergibt sich aus der Natur der Sache, dass die beiden Kollegen, dem provokanten Beamten nicht in den Rücken fallen werden und ihn unter Schutz nehmen, da dies andernfalls Implikationen und Konsequenzen zur Folge haben könnte, wie etwa daraus resultierende Zwietracht und Missvertrauen unter den Kollegen.
Der Sachverhalt wurde verzerrt dargestellt und Hintergrundinformationen verschwiegen.
Auch besteht die Tendenz einem Exekutivbeamten mehr Glaubwürdigkeit zu schenken als dem mutmaßlichen Delinquenten, ein Umstand, der dazu führt, dass Beamte ihre Befugnisse überstrapazieren bzw überschreiten könnten, wie es meines Erachtens in diesem konkreten Fall geschehen ist.

Ich bin mir bewusst, dass ich mich in der Bringschuld eines Beweises für meine Behauptungen bzw Vorwürfe bezüglich der pejorativen Äußerung und des groben Anstoßens befinde, bedauerlicherweise stehen mir keine Mittel zur Verfügung die Anschuldigungen zu beweisen.
Ich kann lediglich auf die Aufrichtigkeit der Beamten vertrauen und hoffen.


Die ihm Konjunktiv gehaltene verbale Reaktion auf den provokanten und entwürdigenden Habitus des Beamten wurde im und vor dem lift geäußert und konnte daher nur von dem begleitenden Angestellten des Klinikums und den Beamten selbst wahrgenommen werden. Nicht involvierte Besucher hätten selbst wenn sie meine Äußerung wahrgenommen hätten, die Situation ohne Vorwissen und Kenntnis über den Kontext interpretiert und natürlich dazu tendiert den Exekutivbeamten im Recht zu sehen, denn es ergibt sich nunmal, dass eine Begleitung von drei Exekutivbeamten einen schlechten Eindruck ermittelt und dazu führt, über die mutmaßlich delinquente Person ein (Vor-)Urteil zu fällen.

Sollte das von den Exekutivbeamten bagatellisierte Verhalten des glanzköpfigen Beamten den "allgemeinen Grundsätzen der gute Sitte" entsprechen, der pejorative und im subtext diffamierende Bemerkungen tätigte und mich ohne Anlass herum schupfte und ich keine Möglichkeit einer Gegenwehr hatte, und einzig mein reaktives Verhalten auf sein von mir als ungehobelten Habitus empfundenes Handeln einen Verstoß gegen die gute Sitte darstellen sollte, so nehme ich die Strafe erhobenen Hauptes gleichsam einer Trophäe entgegen.

Ich erachte das meiner Ansicht nach sozial deviante Verhalten des Beamten für eine Schande, da er damit die Exekutive, eine von mir sehr geschätzte, gesellschaftlich sehr importante und notwendige Staatsgewalt, in Verruf bringt.
Ich zu meinem Teil habe einen latenten Vertrauensverlust gegenûber der Exekutive erlitten, ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass es nicht meine Intention ist zu pauschaliseren, ich hatte bislang noch nie Probleme mit der Exekutive, da Gepflogenheiten wie Höflichkeit stets auf beiden Seiten erfolgten, für mich ist es das erste Mal, dass ich mich von einem Polizeibeamten ungerecht behandelt gefühlt habe.


Desweiteren halte ich es für ein Armutszeugnis der Rechtsstaatlichkeit, wenn dem Beamten Narrenfreiheit gewährt wird und er nach Gutdünken agieren darf und nicht für sein Fehlverhalten gemaßregelt wird, sondern stattdessen Lob und Zuspruch seitens seiner Kollegschaft erfährt.

Um es zu einem Abschluss zu bringen, möchte ich mich von der eventuellen Annahme, ich würde intendieren die Rechtsstaatlichkeit zu untergraben, ausdrücklich distanzieren.
Ich betrachte die Rechtsstaatlichkeit als einen heiligen Grundpfeiler und eine bedeutsame Errungenschaft unserer Zivilisation.

Hochachtungsvoll
Josef Unterberger

"Ablata at alba"

Ihr könnt danach ja immer noch sagen, ihr hättet mich gewarnt, aber ich überlege nur ob ich den gesamten Tatbestand anfechten,oder nur ne strafminderung anstreben sollte
 
puh, ich konnte die scheisse echt nicht zu ende lesen. schick lieber nen random "ihr seid alle dumme rechtsradikale, ich bin euch allen überlegen und habe euch mal wieder zerstört" post von uli. wird besser ankommen.
 
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