Kann ich einen Schufa-Eintrag bekommen, wenn ich Mietschulden habe?
In aller Regel nein.
Das Schufa-Register ist kein offizielles oder staatliches Verzeichnis. Diese „Schutzgemeinschaft“ ist lediglich eine privatrechtliche Wirtschaftsauskunftei. Darum darf in das Schufa-Register nur der eingetragen werden, der diesem Eintrag zugestimmt hat – das ist die sog. „Schufa-Klausel“. Diese Klausel im Vertrag erlaubt es dem Vertragspartner, bei ausstehenden Schulden einen negativen Schufa-Eintrag zu erwirken.
Im Mietvertrag ist aber normalerweise keine Schufa-Klausel enthalten. Private Vermieter sind keine Schufa-Mitglieder und wären ohnehin nicht dafür interessant, aber auch große Wohnungsbaugesellschaften oder professionelle Vermieter lassen sich normalerweise keine Schufa-Klausel unterschreiben. Jedenfalls habe ich noch nie in meiner juristischen Laufbahn einen solchen Mietvertrag gesehen.
Lediglich über einen Umweg kann es möglicherweise zu einem Eintrag bei der Schufa kommen:
Denn in das Schuldnerverzeichnis beim Amtsgericht (das man nicht mit dem Schufa-Register verwechseln darf) werden gemäß § 882c ZPO Personen eingetragen, die
- die Vermögensauskunft (früher eidesstattliche Versicherung, Offenbarungseid) nicht abgeben,
- nach den Angaben in der Vermögensauskunft offensichtlich überschuldet sind oder
- nach Abgabe der Vermögensauskunft nicht innerhalb eines Monats die Befriedigung des Gläubigers nachweisen.
Die Einträge im Schuldnerverzeichnis liest die Schufa zumindest teilweise aus und trägt sie in ihr eigenes Register ein. Damit entsteht also nicht nur ein Eintrag im Schuldnerverzeichnis, sondern auch in der Schufa. Dafür müssen aber eben die erheblichen Voraussetzungen des § 882c vorliegen, bloßes Nichtbezahlen auf Mahnungen oder eine erfolgreiche Zwangsvollstreckung reichen also gerade nicht aus.
Ob diese Übernahme durch die Schufa zulässig ist, ist rechtlich außerdem umstritten.