Ich wollte nur noch schreiben, dass Sense recht hat. Es ist keineswegs so, dass ein Eingriff in Grundrechte, den HartzIV darstellt, dass Gesetz gleich verfassungswidrig machen würde (Ausnahme Menschenwürde). Vielmehr darf in Grundrechte eingegriffen werden, es muss nur Verhältnismäßig sein. (Eigentum darf ja auch Zwecken des Gemeinwohls enteignet werden.)
Hinzu kommen natürlich Auslegungsspielräume. Was das Sozialstaatsprinzip schützt, ist das soziale Minimum. Was aber das soziale Minimum ist, da darf sich jeder seine eigenen Gedanken machen, entscheidend ist dann, was Regierung und BverfG sagen. Ich für meinen Teil würde z.B. sagen, dass Hartz IV die Grenze des soz. Minimums unterschreitet. Von Summen wie 345 bzw. 331 Euro (+Miete) lässt es sich ohne Einmalzahlungen kaum leben.
Tja, ansonsten ist Angie jetzt auch offiziell am Start. Besser als jeder andere in der CDU ist sie schon.
Hinzu kommen natürlich Auslegungsspielräume. Was das Sozialstaatsprinzip schützt, ist das soziale Minimum. Was aber das soziale Minimum ist, da darf sich jeder seine eigenen Gedanken machen, entscheidend ist dann, was Regierung und BverfG sagen. Ich für meinen Teil würde z.B. sagen, dass Hartz IV die Grenze des soz. Minimums unterschreitet. Von Summen wie 345 bzw. 331 Euro (+Miete) lässt es sich ohne Einmalzahlungen kaum leben.
Tja, ansonsten ist Angie jetzt auch offiziell am Start. Besser als jeder andere in der CDU ist sie schon.