Original geschrieben von 3headed Monkey
diskutiert doch mal im anderen thread....
und @mongostyler....wie wärs, wenn du mal nicht ablenkst, sondern auf das, von mir schon weiter oben in die runde geworfene, gestörte wertigkeitsverhältniss zwischen sachwerten und menschen eingehst...denn das nicht genehmigtes graffiti illegal ist, habe ich, glaube ich zumindest, nirgendwo geleugnet..(ein "verbrechen" ist es allerdings nicht...das solltest du als jura-student doch eigentlich wissen)
(edit: die antwort hierauf vielleicht auch im anderen thread, dann kann in dem hier wieder über die polizei gesprochen werden)
Ich hab dir schon im HO gesagt, dass es darum nicht geht........
Und es ist definitiv eine Straftat:
StGB § 303 Sachbeschädigung (deutsches Recht)
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(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Hier steht nichts von "Verunstaltung". Kann also sein, dass ich mich beim deutschen Recht irre, was ich aber nicht glaube, da es auf die Schadenssumme ankommt (ist meist die Grenze zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat)
StGB § 125 Sachbeschädigung (österreichisches Recht)
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Wer eine fremde Sache zerstört, beschädigt, verunstaltet oder unbrauchbar macht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen
StGB § 126 Schwere Sachbeschädigung
Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen ist zu bestrafen, wer eine Sachbeschädigung begeht
7. durch die der Täter an der Sache einen 2.000 Euro übersteigenden Schaden herbeiführt.
Und ich kann jeden verstehen, der Grafitti schön findet, und es auch gerne an Wänden sieht. Nur versteh ich auch jeden Hausbesitzer dessen Fassade verunstaltet wurde (und nicht, weil das Ding hässlich ist, sondern weil es nicht im Sinne des Eigentümers ist, um das geht es hier nämlich, nicht um Ästhetik!)
Und objektiv gesehen MUSS dem Geschädigten ein rechtlicher Schutz zur Verfügung stehen um sich vor solchen ungewollten Eingriffen von außen zu wehren.