Abend!
im Netz findet man auf den einschlägigen Portalen (u. a. Soundcloud) sehr häufig Mixtapes, die neben dem Streaming auch zum kostenfreien Download angeboten werden. Für den "Herausgeber" ist es meines Erachtens keinesfalls möglich, die tatsächliche Produktion/Herkunft von z. B. Samples, in den zur Verfügung gestellten Titeln nachzuvollziehen.
Wie ist hier die Rechtslage? Ist der Anbieter bzw. Uploader, auch für eventuelle rechtliche Folgen (wie z. B. eine Anzeige wegen Urheberrechtsverletzung) haftbar, betrifft das den Künstler selbst oder liegt bei kostenfreiem Download gar keine Straftat vor? Reicht es dem Herausgeber zur Absicherung ein entsprechendes Formular für die Interpreten vorzubereiten, dass per E-Mail bestätigt wird?
Ich danke euch!
Gruß Chris
im Netz findet man auf den einschlägigen Portalen (u. a. Soundcloud) sehr häufig Mixtapes, die neben dem Streaming auch zum kostenfreien Download angeboten werden. Für den "Herausgeber" ist es meines Erachtens keinesfalls möglich, die tatsächliche Produktion/Herkunft von z. B. Samples, in den zur Verfügung gestellten Titeln nachzuvollziehen.
Wie ist hier die Rechtslage? Ist der Anbieter bzw. Uploader, auch für eventuelle rechtliche Folgen (wie z. B. eine Anzeige wegen Urheberrechtsverletzung) haftbar, betrifft das den Künstler selbst oder liegt bei kostenfreiem Download gar keine Straftat vor? Reicht es dem Herausgeber zur Absicherung ein entsprechendes Formular für die Interpreten vorzubereiten, dass per E-Mail bestätigt wird?
Ich danke euch!
Gruß Chris