Haftbarkeit als Herausgeber eines Mixtapes zum kostenfreiem Download

ck261185

Frischling
Registriert
21. Oktober 2013
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Abend!

im Netz findet man auf den einschlägigen Portalen (u. a. Soundcloud) sehr häufig Mixtapes, die neben dem Streaming auch zum kostenfreien Download angeboten werden. Für den "Herausgeber" ist es meines Erachtens keinesfalls möglich, die tatsächliche Produktion/Herkunft von z. B. Samples, in den zur Verfügung gestellten Titeln nachzuvollziehen.

Wie ist hier die Rechtslage? Ist der Anbieter bzw. Uploader, auch für eventuelle rechtliche Folgen (wie z. B. eine Anzeige wegen Urheberrechtsverletzung) haftbar, betrifft das den Künstler selbst oder liegt bei kostenfreiem Download gar keine Straftat vor? Reicht es dem Herausgeber zur Absicherung ein entsprechendes Formular für die Interpreten vorzubereiten, dass per E-Mail bestätigt wird?

Ich danke euch!

Gruß Chris
 
ich meine das ist so eine art grauzone, es kommt vor allen darauf an ob man damit kommerzielle ziele verfolgt, also geld dafür verlangt.
ich weiß aber nicht wie sich das heute verhält, früher gabs ja diesen zusatz "for promotional use only.not for sale". Generell würde ich mal
sagen wo kein richter, da kein henker. sprich dorf-dj tobias martin mit 10 followern/fans wird bestimmt nichts zu befürchten haben, da er unter dem radar fliegt..:D hab aber auch schon gesehen das soundcloud ganze accounts leergeräumt, bzw. sogar hat löschen lassen, weil nur bootleg remixe, mixtape usw. drauf waren, wo kein einziges sample oder die nutzung eines tracks geklärt waren, und das auch bei leuten mit 10K+ followern. soundcloud hat majors auch umfassende rechte eingeräumt, universal zb kann selbst nach material suchen und es entfernen lassen ohne rücksprache mit soundcloud... aber eigentlich ist es ganz einfach, du bist nicht der interpret des tracks/samples den nutzen willst = vorher nutzung klären..das ist immer so und wird auch immer so bleiben. wie das in der realität geahndet wird ist leider nicht einheitlich zu sagen.
 
hier geht es im vordergrund gar nicht um die samples, sondern viel mehr überhaupt an den rechten von den songs...gut, wenn du nen mixtape mit underground sound machst, vllt schon, aber bei kommerziellen tracks, brauchst du die erlaubnis vom urheber bzw besitzer der rechte....
 
Ich danke euch schon mal! Ihr habt eigentlich genau meine Vermutungen bestätigt: Es war, ist und bleibt wohl eine rechtliche Grauzone, in der es im "Regelfall" keine Probleme gibt. Zur 100%-igen Absicherung sollte sich der Veröffentlicher des Samplers von den vertretenen Interpreten aber bestätigen lassen, dass sie für eventuelle rechtliche Folgen ihres Tracks selbst verantwortlich sind.
 
hast du glaube ich falsch verstanden..es ist keine grauzone, ohne abklärung kannst du legal nichts benuitzen was nicht von dir ist.
wie das "strafrechtlich" verfolgt wird, ist eine andere geschichte..
 
hast du glaube ich falsch verstanden..es ist keine grauzone, ohne abklärung kannst du legal nichts benuitzen was nicht von dir ist.
wie das "strafrechtlich" verfolgt wird, ist eine andere geschichte..

Soweit wars mir schon klar. Sorry, dann habe ich mich wohl falsch ausgedrückt. Es ging mir auch nicht darum, Titel ohne Rücksprache mit den jeweiligen Interpreten auf einen eigenen Sampler zu packen, sondern um die Haftbarkeit für deren Material falls es zu Rechtsansprüchen bei z. B. geklauten Samples kommt. Ich denke mit einer schriftlichen Bestätigung seitens des Produzenten, dass dieser für seine Titel selbst haftet, fährt man als Herausgeber immer am sichersten und zieht im Haftungsfall noch am einfachsten den Kopf aus der Schlinge...
 
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