Guckt mal auf die HP von Rechtsanwalt Kieseritzky
Festnahme und Verhaftung
Sie sind festgenommen oder verhaftet worden. Die Polizei hat Sie mitgenommen. Sie befinden sich in der Regel unter entwürdigen Bedingungen auf einer Polizeidienststelle. Jeder Mensch ist jetzt eingeschüchtert und ängstlich. Mit Recht: Drohen jetzt Untersuchungshaft, Strafprozeß, Verurteilung und Haftstrafe? Wie wird die Familie reagieren? Verliere ich den Arbeitsplatz? Kommt jetzt das wirtschaftliche Aus? Vielleicht hat man Ihnen bei der Festnahme wehgetan. Manchen plagen auch Schuldgefühle.
Diese Not des Beschuldigten, den Schock der Festnahmesituation, die Angst will sich die Polizei zu Nutze machen und Sie jetzt vernehmen. Sie sollen "reinen Tisch machen". Das wirke sich später vor Gericht gut aus. Vielleicht würden Sie nach einem Geständnis entlassen, sagt man Ihnen, droht man, lockt man.
Glauben Sie den Polizisten nicht. Durch sofortige Aussagen, durch ein sofortiges Geständnis verbessern Sie Ihre Situation nicht.
Ihnen steht als Beschuldigter nach der Strafprozeßordnung ein umfassendes Schweigerecht zu.
Häufig überschauen Sie die Situation nicht. Ausagedetails, die Ihnen gar nicht klar sind, führen später zur Verurteilung oder einer strafschärfenden Beurteilung. Sie sind insbesondere im Moment auch nicht klüger als die Polizei.
Also: keine Aussage, kein "Gespräch" bei Polizei, Staatsanwaltschaft oder bei Gericht ohne anwaltliche Beratung.
Die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder der Haftrichter sind verpflichtet, den von Ihnen gewünschten Strafverteidiger / Rechtsanwalt zu verständigen.
Der Verteidiger wird Sie umgehend in den Haftzellen aufsuchen und mit Ihnen die Situation erörtern. Warten Sie diesen Besuch unbedingt ab. Aussagen können Sie später immer noch. Aber dann reden Sie sich nicht um Kopf und Kragen.
Ihrem Verteidiger steht ein Recht auf Akteneinsicht zu.
In der Regel wird er Ihnen zu einer Ausage erst raten, wenn Ihnen der Akteninhalt bekannt gegeben worden ist.
Der Verteidiger wird sie im Falle einer Vorführung zum Haftrichter begleiten
und wird häufig auch ohne Ihre Aussage zur Sache den Erlaß eines Haftbefehls verhindern oder eine Außervollzugsetzung des Haftbefehls erreichen.
Möglicherweise wird die Polizei auch Ihrem näheren Umfeld, Ihrer Familie drohen, sie locken oder ihnen erzählen, deren wahrheitsgemäße Aussage sei für den Festgenommenen / Verhafteten das beste; vielleicht werde er dadurch freikommen.
Irrtum: die Polizei will den Festgenommenen durch Aussagen aus dessen Umfeld endgültig festnageln.
Deshalb hier zunächst: polizeilichen Vorladungen zur Vernehmung als Beschuldigter oder als Zeuge braucht niemand Folge zu leisten.
Als Ehepartner, Verwandte, Verschwägerter oder Verlobte steht Ihnen außerdem nach der Strafprozeßordnung ein umfassendes Schweigerecht zu.
Nähere Hinweise für das Verhalten bei Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht finden Sie auf unseren Hinweisseiten Vorladung zur Polizei sowie Hausdurchsuchung.
In unserer Kanzlei stehen Ihnen in allen strafrechtlichen Fragenstellungen die
Rechtsanwälte
Thomas Kieseritzky und Fred Wenzel
(Frankfurt)
http://www.advocat-ffm.de/