Am 25.10.2003 veranstaltete die Soligruppe Magdeburg/Quedlinburg mit Unterstützung von ca. 70 linken Gruppen und Organisationen aus dem gesamten Bundesgebiet eine Demonstration, an der sich über 2500 Menschen beteiligten. Das Motto war:
"Linke Politik verteidigen - Freiheit für Marco, Daniel und Carsten und alle anderen politischen Gefangenen."
Gegen die drei Magdeburger wurde am
21.10.2003 der Prozess wegen angeblicher Mitgliedschaft in einer
terroristischen Vereinigung vor dem OLG Naumburg eröffnet. Konkret wird
ihnen vorgeworfen, in Magdeburg mehrere Brandanschläge u.a. auf das
Gebäude des LKA verübt zu haben.
Dieser Vorwurf ist eine Farce. Der Vorwurf der Mitgliedschaft in einer
terroristischen Vereinigung (§129a StGB) dient in erster Linie der
Ausforschung und Verunsicherung der
politischen Linken und nicht der konkreten Strafverfolgung. Die
eindeutige Mehrheit (99,5%) aller nach §129a angestrengten
Ermittlungsverfahren richteten sich gegen die politische Linke. Nur 2,8
% dieser Verfahren führten zu einer Verurteilung. Das Sonderrechtssystem
des §129a gibt den Ermittlungsbehörden aber umfassende
Möglichkeiten zur Überwachung und Observation an die Hand. Diese
weitreichenden
Ermittlungsmöglichkeiten sind auch in diesem Fall ein wesentlicher Grund für
den Vorwurf. Sie ermöglichten einen umfassenden staatlichen Einblick in
die politische Linke Magdeburgs und darüber hinaus. Zudem ist mit diesem
Vorwurf der Nachweis einer konkreten Straftat nicht mehr notwendig. Die
alleinige Mitgliedschaft in einer als terroristisch eingestuften Gruppe
reicht zu Verurteilung. "Rechtsetzung ist Machtsetzung und insofern ein
Akt von unmittelbarer Manifestation der Gewalt" (Walter Benjamin).
Das beinhaltet die Definition dessen, was als Terrorismus zu gelten hat.
Der enorme Ermittlungs- und damit auch Überwachungs- und Observationsaufwand
in diesem Verfahren richtet sich nicht nur gegen die drei Beschuldigten
sondern gegen ein bestimmtes politisches Spektrum, gegen Menschen mit
linker politischer Gesinnung. Dieses Verfahren stellt somit einen
politischen Angriff gegen die politische Linke dar, der sich jederzeit
an anderer Stelle wiederholen kann.
Der Sinn eines solchen Verfahrens nach §129a liegt weniger in der
Bestrafung eines Rechtsbruchs, als in der Bekräftigung der Rechtsordnung
und der Macht derer die das Recht setzen. Feindlich verhält sich der
Staat gegenüber jenen die ihn in Frage stellen. Linke Politik
verteidigen, bedeutet für uns einerseits ein solches Verfahren zu
kritisieren und andererseits das real-existierende kapitalistische
System in Frage zu stellen. Überwachung und Repression sind seit jeher
integraler Bestandteil kapitalistischer Verhältnisse. Ein Sprecher der
Soligruppe Magdeburg/Quedlinburg: "Linke Politik bedeutet die
Verwertungsbedingungen zur Disposition zu stellen und Widerstand gegen
die Strukturen zu leisten, die Herrschaft und Ausbeutung reproduzieren."
www.soligruppe.de
"Linke Politik verteidigen - Freiheit für Marco, Daniel und Carsten und alle anderen politischen Gefangenen."
Gegen die drei Magdeburger wurde am
21.10.2003 der Prozess wegen angeblicher Mitgliedschaft in einer
terroristischen Vereinigung vor dem OLG Naumburg eröffnet. Konkret wird
ihnen vorgeworfen, in Magdeburg mehrere Brandanschläge u.a. auf das
Gebäude des LKA verübt zu haben.
Dieser Vorwurf ist eine Farce. Der Vorwurf der Mitgliedschaft in einer
terroristischen Vereinigung (§129a StGB) dient in erster Linie der
Ausforschung und Verunsicherung der
politischen Linken und nicht der konkreten Strafverfolgung. Die
eindeutige Mehrheit (99,5%) aller nach §129a angestrengten
Ermittlungsverfahren richteten sich gegen die politische Linke. Nur 2,8
% dieser Verfahren führten zu einer Verurteilung. Das Sonderrechtssystem
des §129a gibt den Ermittlungsbehörden aber umfassende
Möglichkeiten zur Überwachung und Observation an die Hand. Diese
weitreichenden
Ermittlungsmöglichkeiten sind auch in diesem Fall ein wesentlicher Grund für
den Vorwurf. Sie ermöglichten einen umfassenden staatlichen Einblick in
die politische Linke Magdeburgs und darüber hinaus. Zudem ist mit diesem
Vorwurf der Nachweis einer konkreten Straftat nicht mehr notwendig. Die
alleinige Mitgliedschaft in einer als terroristisch eingestuften Gruppe
reicht zu Verurteilung. "Rechtsetzung ist Machtsetzung und insofern ein
Akt von unmittelbarer Manifestation der Gewalt" (Walter Benjamin).
Das beinhaltet die Definition dessen, was als Terrorismus zu gelten hat.
Der enorme Ermittlungs- und damit auch Überwachungs- und Observationsaufwand
in diesem Verfahren richtet sich nicht nur gegen die drei Beschuldigten
sondern gegen ein bestimmtes politisches Spektrum, gegen Menschen mit
linker politischer Gesinnung. Dieses Verfahren stellt somit einen
politischen Angriff gegen die politische Linke dar, der sich jederzeit
an anderer Stelle wiederholen kann.
Der Sinn eines solchen Verfahrens nach §129a liegt weniger in der
Bestrafung eines Rechtsbruchs, als in der Bekräftigung der Rechtsordnung
und der Macht derer die das Recht setzen. Feindlich verhält sich der
Staat gegenüber jenen die ihn in Frage stellen. Linke Politik
verteidigen, bedeutet für uns einerseits ein solches Verfahren zu
kritisieren und andererseits das real-existierende kapitalistische
System in Frage zu stellen. Überwachung und Repression sind seit jeher
integraler Bestandteil kapitalistischer Verhältnisse. Ein Sprecher der
Soligruppe Magdeburg/Quedlinburg: "Linke Politik bedeutet die
Verwertungsbedingungen zur Disposition zu stellen und Widerstand gegen
die Strukturen zu leisten, die Herrschaft und Ausbeutung reproduzieren."
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