Neues von der Heimatfront - Der Thread für deutsche Politik II

Auch mein erster Gedanke:D
Aber es macht kein Unterschied ob jetzt 14, 40 oder 72. Vergewaltigung ist Vergewaltigung.



Naja, Vergewaltigung und Mord sind in meinen Augen keine "normalen" Straftaten die vll. viele Leute in ihrem Leben mal machen.
Warum nicht lebenslang? Man muss sehen warum macht ein Mensch sowas? Ne Koerperverletzung oder nen Raubüberfall ist vll. durch Suff oder Geldnot zu erklären, aber bei Mord und Vergewaltigung muss ganz gehoerig was kaputt sein um das zu tun. Und es ist auch nicht zu rehabilietieren, weder durch ein besseres Leben mit Zukunft, noch durch irgendwelche Therapien. Meine Meinung, und ich gehoere sicherlich nicht zum konservativem Rand. ;)

Und das Alter spielt da mal garkeine Rolle, abgesehen bei Kindern natürlich. Ein 15-Jähriger sollte genauso für seine Taten grade stehen wie ein 50-Jähriger, wobei man natürlich bei minderschweren Starftaten die Strafe schon niedriger setzen sollte als bei Personen Ü18 bzw. Ü21.
Erziehungsheim statt Gefängnis, vorallem für schwere Straftaten, ist aber wirklich lächerlich.

Naja, ich denke doch, dass ein 15 jähriger, auch noch nen 20 jähriger (in den meisten Fällen) anders zu verurteilen ist, als ein 50 jähriger.
Allerdings gebe ich dir in dem Punkt Recht, dass ein 17 jähriger nicht einfach losgehen kann, nen Rentner krankenhausreif schlägt und anschließend nen halbes Jahr irgendwo rumchillt. Allerdings ist die Festlegung des Strafmaßes eine sehr schwierige Angelegenheit, schließlich ist unser Strafsystem auf Resozialisierung und nicht auf Vergeltung ausgelegt. Man muss daher gucken, was sinnvoll ist.
Friedmann hat die Problematik meiner Meinung nach sehr gut in einem Streitgespräch dargestellt. Es ging darum, ob jugendliche Straftäter nicht statt 10 lieber 15 Jahre bekommen können sollten (in Verbindung mit Wiederholungstätern etc.). Friedmann fragte dann den Herrn, der 15 Jahre forderte, warum nicht lebenslang, wenns Leute nach 10 Jahren nicht kapieren, verstehen sie es auch nicht nach 15 Jahren, also wäre doch die logische Konsequenz lebenslänglich. Daraufhin drehte er den Spieß noch einmal um und fragte die Dame, die 10 Jahre für genug hielt, warums dann nicht auch nach 7, 8 oder 9 Jahren genug wäre. Beide Antworten fielen sehr unbefriedigend aus.

Ich denke, dass das ein hochkomplizierter Sachverhalt ist, den man nun wirklich nicht ausm Bauch heraus beurteilen sollte. Da muss man wohl irgendwie auch technokratisch ran, Bauchgefühl und Verstand geraten da stark aneinander.
 
knast ist veraltet!wenn die raus kommen sind sie noch "besser" gemacht worden,durch die umstände lernen sie es noch besser zu checken.und leute die lebenslang drin sin machen es noch härter für die nicht so langen.weil was haben die schon zu verlieren?nochmal lebenslänglich?
 
Wäre wünschenswert, wenn dieses Subjekt in einen Knast käme, wo er mit massig "Muslimen" zu tun hat, und dass diese davon Wind bekämen. :)
 
http://www.sueddeutsche.de/panorama/804/494144/text/

"Leid tat er nur sich selbst: Der Mörder der schwangeren Ägypterin Marwa El-Sherbini muss lebenslang hinter Gitter. Eine vorzeitige Entlassung ist ausgeschlossen."

Ein absehbares Unrechtsurteil mit dem Zweck, brennende Deutschlandfahnen in Ägypten und auf unseren Straßen zu vermeiden:

“Der ägyptische Botschafter in Deutschland, Ramzy Ezzeldin Ramzy, hat sich sehr zufrieden über das Urteil gegen Alex W. geäußert. Man habe die Höchststrafe gefordert und die Höchststrafe bekommen, sagte er am Mittwoch in Dresden nach der Urteilsverkündung.”
 
Ein absehbares Unrechtsurteil mit dem Zweck, brennende Deutschlandfahnen in Ägypten und auf unseren Straßen zu vermeiden:

“Der ägyptische Botschafter in Deutschland, Ramzy Ezzeldin Ramzy, hat sich sehr zufrieden über das Urteil gegen Alex W. geäußert. Man habe die Höchststrafe gefordert und die Höchststrafe bekommen, sagte er am Mittwoch in Dresden nach der Urteilsverkündung.”
:confused: Was wäre den deiner Meinung nach eine gerechte Strafe.:confused:
 
Ein absehbares Unrechtsurteil mit dem Zweck, brennende Deutschlandfahnen in Ägypten und auf unseren Straßen zu vermeiden:

“Der ägyptische Botschafter in Deutschland, Ramzy Ezzeldin Ramzy, hat sich sehr zufrieden über das Urteil gegen Alex W. geäußert. Man habe die Höchststrafe gefordert und die Höchststrafe bekommen, sagte er am Mittwoch in Dresden nach der Urteilsverkündung.”

Boah jetzt halt doch mal langsam die Fresse du Spasti...:thumbsdown:
 
:confused: Was wäre den deiner Meinung nach eine gerechte Strafe.:confused:

Seien wir auf die Urteilsbegründung gespannt, warum die Hinweise auf eine psychische Erkrankung des Angeklagten nicht berücksichtigt wurden:

http://www.google.com/hostednews/afp/article/ALeqM5gDInpY5K5t2lFLj6mYYS1wheZzaw

"Zuvor hatte das Gericht nochmals einen psychiatrischen Sachverständiger angehört. In seiner ersten Aussage vor Gericht hatte der Sachverständige den Angeklagten als voll schuldfähig eingestuft. Die nochmalige Anhörung war erforderlich geworden, nachdem neue Dokumente aus Russland aufgetaucht waren. Aus einer Antwort der russischen Behörden auf ein Rechtshilfeersuchen des Landgerichts ging demnach hervor, dass der aus dem russischen Perm stammende Alex W. von Juli 2000 an wegen der Diagnose "nicht differenzierte Schizophrenie" für die Dauer eines Jahres unter Beobachtung stand. Der Angeklagte, der seit 2003 in Deutschland lebt, sei von der Wehrdienstkommission in Russland als wehrdienstunfähig eingestuft worden."
 
Seien wir auf die Urteilsbegründung gespannt, warum die Hinweise auf eine psychische Erkrankung des Angeklagten nicht berücksichtigt wurden:

http://www.google.com/hostednews/afp/article/ALeqM5gDInpY5K5t2lFLj6mYYS1wheZzaw

"Zuvor hatte das Gericht nochmals einen psychiatrischen Sachverständiger angehört. In seiner ersten Aussage vor Gericht hatte der Sachverständige den Angeklagten als voll schuldfähig eingestuft. Die nochmalige Anhörung war erforderlich geworden, nachdem neue Dokumente aus Russland aufgetaucht waren. Aus einer Antwort der russischen Behörden auf ein Rechtshilfeersuchen des Landgerichts ging demnach hervor, dass der aus dem russischen Perm stammende Alex W. von Juli 2000 an wegen der Diagnose "nicht differenzierte Schizophrenie" für die Dauer eines Jahres unter Beobachtung stand. Der Angeklagte, der seit 2003 in Deutschland lebt, sei von der Wehrdienstkommission in Russland als wehrdienstunfähig eingestuft worden."

Er stand für die Dauer von einem Jahr unter Beobachtung, der Psychater hält ihn für voll schuldfähig, wo ist dein Problem?
 
Seien wir auf die Urteilsbegründung gespannt, warum die Hinweise auf eine psychische Erkrankung des Angeklagten nicht berücksichtigt wurden:

http://www.google.com/hostednews/afp/article/ALeqM5gDInpY5K5t2lFLj6mYYS1wheZzaw

"Zuvor hatte das Gericht nochmals einen psychiatrischen Sachverständiger angehört. In seiner ersten Aussage vor Gericht hatte der Sachverständige den Angeklagten als voll schuldfähig eingestuft. Die nochmalige Anhörung war erforderlich geworden, nachdem neue Dokumente aus Russland aufgetaucht waren. Aus einer Antwort der russischen Behörden auf ein Rechtshilfeersuchen des Landgerichts ging demnach hervor, dass der aus dem russischen Perm stammende Alex W. von Juli 2000 an wegen der Diagnose "nicht differenzierte Schizophrenie" für die Dauer eines Jahres unter Beobachtung stand. Der Angeklagte, der seit 2003 in Deutschland lebt, sei von der Wehrdienstkommission in Russland als wehrdienstunfähig eingestuft worden."

Na gut... Falls das so ist, ist es natürlich etwas merkwürdig. Aber in der Praxis würde es doch auch auf eine lebenslange Sicherheitsverwahrung in einer psychatrischen Einrichtung hinaus laufen...
 
Seien wir auf die Urteilsbegründung gespannt, warum die Hinweise auf eine psychische Erkrankung des Angeklagten nicht berücksichtigt wurden:

http://www.google.com/hostednews/afp/article/ALeqM5gDInpY5K5t2lFLj6mYYS1wheZzaw

"Zuvor hatte das Gericht nochmals einen psychiatrischen Sachverständiger angehört. In seiner ersten Aussage vor Gericht hatte der Sachverständige den Angeklagten als voll schuldfähig eingestuft. Die nochmalige Anhörung war erforderlich geworden, nachdem neue Dokumente aus Russland aufgetaucht waren. Aus einer Antwort der russischen Behörden auf ein Rechtshilfeersuchen des Landgerichts ging demnach hervor, dass der aus dem russischen Perm stammende Alex W. von Juli 2000 an wegen der Diagnose "nicht differenzierte Schizophrenie" für die Dauer eines Jahres unter Beobachtung stand. Der Angeklagte, der seit 2003 in Deutschland lebt, sei von der Wehrdienstkommission in Russland als wehrdienstunfähig eingestuft worden."

du stehst schon nen bißchen auf den kerl, oder?
 
du stehst schon nen bißchen auf den kerl, oder?

Unsinn.

Für Mord muß es eine gerechte Strafe geben. Keine Frage!!!

Trotzdem hat der Ausgang des Prozesses einen leichten Beigeschmack. Denn die Vorgeschichte des Täters, seine Ausmusterung, die Geschehnisse in den Jahren vor der Tat und die Art und Weise, wie es zu der Tat kam, lassen es doch denkbar scheinen, dass der Mann psychisch krank ist. Die Dokumente aus Russland geben dafür starke Hinweise.

So abscheulich die Tat auch ist, hier scheint man nicht an einem rechtstaatlichen Verfahren interessiert gewesen zu sein...
 
Unsinn.

Für Mord muß es eine gerechte Strafe geben. Keine Frage!!!

Trotzdem hat der Ausgang des Prozesses einen leichten Beigeschmack. Denn die Vorgeschichte des Täters, seine Ausmusterung, die Geschehnisse in den Jahren vor der Tat und die Art und Weise, wie es zu der Tat kam, lassen es doch denkbar scheinen, dass der Mann psychisch krank ist. Die Dokumente aus Russland geben dafür starke Hinweise.

So abscheulich die Tat auch ist, hier scheint man nicht an einem rechtstaatlichen Verfahren interessiert gewesen zu sein...

Man hat sich an den Gutachter aus dem hier und jetzt zu halten und gut ist. Der sagt, er ist voll schuldfähig, also ist das Urteil rechtens.
 
Unsinn.

Für Mord muß es eine gerechte Strafe geben. Keine Frage!!!

Trotzdem hat der Ausgang des Prozesses einen leichten Beigeschmack. Denn die Vorgeschichte des Täters, seine Ausmusterung, die Geschehnisse in den Jahren vor der Tat und die Art und Weise, wie es zu der Tat kam, lassen es doch denkbar scheinen, dass der Mann psychisch krank ist. Die Dokumente aus Russland geben dafür starke Hinweise.

So abscheulich die Tat auch ist, hier scheint man nicht an einem rechtstaatlichen Verfahren interessiert gewesen zu sein...

hast du vielleicht schon mal daran gedacht, dass der/die richter in diesem verfahren sich vielleicht ETWAS intensiver mit seinem lebenslauf beschäftigt haben als DU???
 
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