Prügel-Polizei

also erstmal sind hier alle angaben ohne gewähr, is ja klar ausserdem unterscheiden sie sich von bundesland zu bundesland, aber in bayern kannst du es voll löschen von nem uniformierten den dienstausweis zu sehen, denn dazu sind sie in bayern nicht verpflichten, die uniform sagt schon genug aus, du wirst erstmal nur den namen dienstgrad und evtl noch die dienststelle erfahren zu mehr sind die nämlich nicht verpflichtet. zweitens wirs du vor gericht mit der aussage, da könnte ja jeder daherkommen und sagen er wäre polizist und mich dann verprügeln nicht weit kommen, denn weglaufen ist wiederstand gegen die staatsgewalt und das findden die nicht witzig, und wer auf den satzt, stehnbeliben polizei, nicht hört(wer macht das den schon:D ) macht sich somit verdächtig und ist gleich doppelt in der scheiße, den daruf können sie dir auch noch gefahr im verzug andichten und könne somit einiges mehr gegen dich bewirken als nur deine körperöffnungen zu durchsuchen, denn wie wir alle wissen hat der "unbescholtene Bürger"nichts zu befürchten (beckstein sei dank).
 
Original geschrieben von farukone
also erstmal sind hier alle angaben ohne gewähr, is ja klar ausserdem unterscheiden sie sich von bundesland zu bundesland, aber in bayern kannst du es voll löschen von nem uniformierten den dienstausweis zu sehen, denn dazu sind sie in bayern nicht verpflichten, die uniform sagt schon genug aus, du wirst erstmal nur den namen dienstgrad und evtl noch die dienststelle erfahren zu mehr sind die nämlich nicht verpflichtet. zweitens wirs du vor gericht mit der aussage, da könnte ja jeder daherkommen und sagen er wäre polizist und mich dann verprügeln nicht weit kommen, denn weglaufen ist wiederstand gegen die staatsgewalt und das findden die nicht witzig, und wer auf den satzt, stehnbeliben polizei, nicht hört(wer macht das den schon:D ) macht sich somit verdächtig und ist gleich doppelt in der scheiße, den daruf können sie dir auch noch gefahr im verzug andichten und könne somit einiges mehr gegen dich bewirken als nur deine körperöffnungen zu durchsuchen, denn wie wir alle wissen hat der "unbescholtene Bürger"nichts zu befürchten (beckstein sei dank).

dass die polizisten sich schwer tun, einem name+dienstnummer zu sagen, is ja leider auch nichts neues...
und wenn ichs so überdenke hätt ich die frage eigentlich gar nich stellen brauchen..denn dass die uniformierten ihre dienstausweise rausholen, hab ich bisher auch noch nich erlebt...
naja, zumindest müssen dir die zivilmenschen erstmal beweisen, dasse bei der polizei arbeiten, bis irgendwas als widerstand gegen die staatsgewalt gilt...
 
Kenn ne lustige Story aus meiner Heimatstadt wo ne paar Jungs bomben waren an ner großen Strasse, auf einmal kommt ne Bullen Wanne an, der eine Typ will hinter dem Karren, der bei denen stehen geblieben ist, wegrennen, die Bullen setzen aber zurück und knocken den Typen dadurch mit der Karre voll weg.
Das nächste woran der Typ sich erinnern kann is wie er im Krankenhaus wieder zu sich kommt.
Stand auch ma in der Backspin -> Writerstory !
kein Plan welche Ausgabe, aber das zeigt ja schon das die Bullen nicht grade unzimperlich unterwegs sind auf "Verbrecher-Jagd" !
 
also, aus dem entsperchendem artikel konnte ich nicht rauslesen, das flüchten vor der polizei eine straftat darstellt.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__113.html
wenn ich das richtig interpretiere zählt nur gewalt oder androhung von gewalt.
kann natürlich sein das wegrennen als gewalt gesehen wird, logisch scheint mir das nicht zu sein.
aber wenn man nix verbrochen hat sollte man auch nicht wegrennen. das kann übel enden...
 
Original geschrieben von mighty Komapatient
also, aus dem entsperchendem artikel konnte ich nicht rauslesen, das flüchten vor der polizei eine straftat darstellt.
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__113.html
wenn ich das richtig interpretiere zählt nur gewalt oder androhung von gewalt.
kann natürlich sein das wegrennen als gewalt gesehen wird, logisch scheint mir das nicht zu sein.
aber wenn man nix verbrochen hat sollte man auch nicht wegrennen. das kann übel enden...

Ein Sprayer lief vor Jahren mal vor der zivilen Polizei weg, weil er glaubte, es wären Mieter, die ihn packen u. verprügeln wollten. Er hatte in der Jackentasche eine CS- Gas- Patronde, die zum Einsatz kam.
Der Polizist fiel bei der Verfolgung hin, so daß sich der Straftatbestand wg. Widerstand gegen die Staatsgewalt, vorsätzliche Körperverletzung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung erweiterte, wobei die Sachbeschädigung das kleinste Übel war.
Schmerzensgeld und Erstattung der Krankheitskosten betrugen damals 10000 DM. Die Wand durfte übergestrichen werden.
 
@ MK, kann sein das das nicht allgemein so ist, aber in Bezug auf das was prizeless geschrieben hatte war es so, da sich die beiden damit der Überprüfung wiedersetzt haben.
 
Original geschrieben von <°{{{><
@ MK, kann sein das das nicht allgemein so ist, aber in Bezug auf das was prizeless geschrieben hatte war es so, da sich die beiden damit der Überprüfung wiedersetzt haben.

Die Personenkontrolle ist auch eine Amtshandlung.
Udu
 
ich glaub ich hatte auch recht,oder?:)
kleine beisatzt noch zum thema cs gas, wenn man die trachtler ärgert, können sie mit wenigmühe schon ein nicht eingesetztes cs gas als versuchte (schwere) kv ansetzten und bei dem immer beliebteren pfefferspray, dass last mal besser gleich zu hause ist im einsatz gegen menschen nämlich immer schwere kv, noch so ein tip für leute die mal gepackt weden, wenn ihr am boden oder der wand klebt, echt nichts mehr unternehmen, weil dass is im jedenfall wiederstand, auch wenn ihr auf n stein oder etwas total unangenehmen liegt, bleibt ruhig liegen da sind die nämlich ganz garstig, vorallem wenn sie euch schon nen kilometer nachgefetzt sind

achja, wegen vor den zivilen flizen, ich glaube nicht dass du mit der ausage sie hätten dir erst mal ihre dienstmarken zeigen müssen weit kommst, denn daruaf werden sie sagen du bist ja abgehauen, sie konnten sie dir garnicht zeigen, oder?
 
Original geschrieben von farukone
achja, wegen vor den zivilen flizen, ich glaube nicht dass du mit der ausage sie hätten dir erst mal ihre dienstmarken zeigen müssen weit kommst, denn daruaf werden sie sagen du bist ja abgehauen, sie konnten sie dir garnicht zeigen, oder?

da hab ich persönlich anderes gehört (ihr wisst schon, freund der schwiegermutter des exfreundes einer freundin :rolleyes: )...also, wenn es dann beispielsweise zu ner rangelei mit denen kommt, isses keine gewalt gegen vollzugsbeamte (oder wie auch immer der entsprechende straftatbestand heißt), sondern halt ne körperverletzung oder was auch immer, wenn sie dir vorher keine dienstmarken gezeigt haben....jetzt als beispiel....gewähr gibts logischerweise nich drauf, aber die kann hier ja eh keiner geben, wer is hier schon anwalt....
 
Also ich war gestern erst bei so nem Penner.
Und als ich ihm natürlich keine namen nennen "konnte", von Leuten (die auch auf dieser Party waren als sie einen von uns ge****t hatten) fragte dieser Hundesohn doch glattt ob ich mit allen Typen mit denen ich mich auf diser Party unterhalten habe gleich ins bett gesteigen bin?
Weiss absolut nicht was das mit Sachbeschädigung durch Graffiti zu tun hat, hab ihn dann bloss gefragt ob er noch klar kommt?
(Ich kam nämlich nach dieser Frage ganz und garnicht mehr klar!

Ich geb nen **** auf diese Schwanzlutscher!!!


peace
 
ich glaub sowas gilt als sexuelle Belästigung...würg dem ma ne Dienstaufsichtsbeschwerde rein, für sowas bekommen die da immer kräftig auf die Finger gehauen
 
Meinst du echt das das schon als sexuelle Belästigung gilt?
Wenn ja mach ich das auf jedenfall noch.
Voll der Wichser.....

peace
 
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