moon
Moderation
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Ratespielchen #4 steht vor der Tür, das Motto lautet diesmal Avatarwelle.
Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung
Das von Ihnen verwendete Zeichen ist mit dem als Marke geschützten Zeichen:
Bannwelle™
verwechslungsfähig ähnlich. Es liegt daher ein Verstoß gegen § 14 Abs. 2 MarkenG vor.
Uns stehen Unterlassungs- Schadensersatz-, Auskunfts-, Vernichtungs- und Rückrufansprüche gem. §§ 14 Abs. 2, Abs. 5, Abs. 6, 18 Abs. 1, 19 Abs.1 MarkenG, 242 BGB zu. Wir fordern Sie auf, bis zum 09.05. eine Unterlassungserklärung abzugeben und die Benutzung unserer Marke einzustellen. Sollten Sie keine Unterlassungserklärung abgeben, werden wir ohne weitere Vorwarnung sämtliche rechtlich zulässigen Schritte ergreifen und unsere Ansprüche anwaltlich sowie gerichtlich durchsetzen.