Sex unter 18 ab sofort Verboten - Mindeststrafe 4 Jahre Knast

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Hiphop Barde

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Auch wenn es keiner mitgekriegt hat, es gibt ein neues Sexualstrafrecht.

Liest man das einfach durch, dann scheint da nichts schlimmes dran. Analysiert man es aber genau, dann kommen folgende Sachen dabei raus:

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- Mindeststrafe für alles, was unter die Sexualstrafgesetzgebung fällt, wird 4 Jahre Gefängnis sein.

-Ab dann sind im Sinne der Sexualstrafgesetzgebung alle Personen bis 18 Jahre „Kinder“. Eine Unterscheidung von Kindern (bis 14 Jahre) und Jugendlichen (15 bis 18 Jahre) gibt es nicht mehr.

-Da in der Sexualstrafgesetzgebung definiert it, dass „Kinder“ nicht in der Lage sind, ihre Zustimmung zu sexuellen Handlungen (im weitesten Sinne) zu geben – denn sie wissen ja nicht, zu was sie da eventuell zustimmen -, gilt jede sexuelle Handlung (im weitesten Sinne), auch dann, wenn der „Täter“ selbst ein „Kind“ ist, als „Kinderschändung“, oder im offiziellen Strafgebrauch als `sexueller Übergriff gegen Kinder`.

-Praktisch jeglicher Sex von Personen unter 18 Jahren wird ein schweres Verbrechen sein - zumindest für eine der beiden involvierten Personen, meistens für beide (Mindeststrafe 4 Jahre). Dabei ist unter Sex schon jegliches „Doktor-Spiel“zuverstehen.

-Kinder und Jugendliche werden genauso bestraft wie Erwachsene.

-Jegliche Darstellung in Bild, Foto, Video, Zeichnung oder Kunstwerk von Personen unter 18 Jahren – nackt, wenig bekleidet, mit der Schamgegend sichtbar, in „aufreizender“ Pose, ja sogar bekleidet, wird zum schweren Verbrechen – für jeden, der es herstellt, besitzt, anderen zeigt, zur Verfügung stellt usw. (Mindeststrafe 4 Jahre)

-Das alles gilt auch, wenn eine Person beteiligt ist bzw. abgebildet ist, die zwar schon über 18 ist, aber von irgendjemand für jünger als 18 gehalten werden kann (4 Jahre Mindeststrafe).


Quelle: http://oraclesyndicate.twoday.net/stories/4146485/
 
„Das kann nicht wahr sein!“ sagt sich da jeder. „Wir leben in Deutschland, einem aufgeklärten Land!“ „Das wäre ja Wahnsinn!“ „Das würden die nie wagen!“

Und doch ist es genau so.

Der Kommentar eines Fachmannes von der Bremer Universität zu diesen Plänen findet sich im dritten Kommentar zu diesem Artikel: Sex?? Gefängnis!!

Es geht nicht um Kinderporno im Internet, es geht um das Durchsetzen der Moralvorstellungen extremistisch-christlicher Fanatiker mit den Mitteln des Strafrechts. In den USA hat man bereits mit der Einführung dieses „Rechts“ begonnen, nun wurde über eine UN-Organisation ein gleiches von allen anderen Ländern verlangt. Die EU hat aus diesem Grund eine Rahmenrichtline herausgebracht, die nun von der Regierung in Deutschland umgesetzt wird.

Wer es nicht glaubt, lese selber in den Stellungnahmen der Experten in der Anhörung im Bundestag nach.

Vor allem die Stellungnahme von Rechtsanwalt Dr. Graupner, Co-Präsident der österreichischen Gesellschaft für Sexualforschung und herausragender deutschsprachiger Rechtsexperte für Sexualitätsfragen, zeigt, wenn man sie näher studiert, die ganze Tragweite und Absurdität der aus den extremistisch-christlichen Auswüchsen der USA herübergeschwappten völlig neuen Fassung des Sexualstrafrechts, das hier beraten wird. Aus seiner Stellungnahme wurden die meisten der unten genannten Beispiele entwickelt.

Auch die Stellungnahme von Dr. Philipp Thiee, der im Namen der Vereinigung der Strafverteidigerverbände sprach, lehnt den Entwurf vollständig ab und findet eindeutige und harte Worte für den vorgelegten Text.

Dr. Graupner wies nach, dass man wörtlich Begriffe aus Neufassungen von Gesetzen aus den USA übernommen hat, die hysterischen extremistisch-christlichen Ansichten über Moral entstammen, wie sie typisch für das Mittelalter waren.

Im Fall der „bildlichen Darstellungen“ (darunter fallen z.B. auch Zeichnungen, künstlerische Akte usw.) führt er aus:

„... definiert als „Kinder“-Pornografie alle bildlichen Darstellungen
eindeutig sexueller Handlungen unter Einbeziehung einer Person unter 18 Jahren. Eindeutig sexuelle Handlungen inkludiert dabei sogar „aufreizende Zurschaustellung der Genitalien oder der Schamgegend“. Diese Formulierung wurde, wie die gesamte Definition von „Kinder“-Pornografie, wortwörtlich aus dem § 2256 des US-amerikanischen Federal Criminal Code übernommen.

Wie extensiv diese Formulierungen sind kann man an der Entwicklung in den USA ersehen. 1994 hat der [US-] Kongress in Reaktion auf eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA ausdrücklich erklärt dass er bei der Beschlussfassung des Gesetzes beabsichtigte, dass der Anwendungsbereich der Wendung ‚Zurschaustellung der Genitalien oder der Schamgegend’ nicht auf Nacktbilder beschränkt sein sollte oder auf Abbildungen auf denen die Genitalien unter Kleidung erkennbar sind; bei Videoaufnahmen sollte es, um unter diese Bestimmung zu fallen, außerdem nicht notwendig, dass die Genitalien oder die Schamgegend auf dem Video zu sehen ist oder dass die minderjährige Person lasziv handelt oder posiert.“

Es wird also nicht mehr auf objektive Tatbestände abgehoben („sexuelle Handlungen“), sondern mit dem Begriff „aufreizend“ eine Definition eingeführt, die beliebig extensiv ausgelegt werden kann. Wenn irgendjemand sich aufgereizt fühlen kann von einer Darstellung, z. B. der Papst oder ein katholischer Bischof, dann fällt die „Bildliche Darstellung“ unter das Kinderporno-Verbot mit 4 Jahren Haft als Mindeststrafe. Es ist offensichtlich, dass damit jegliche Rechtssicherheit bezüglich von Fotos und anderen (auch künstlerischen) Darstellungen von Kindern und Jugendlichen aufgehoben ist.

Der europäische Rahmenentwurf sieht auch das Delikt des „Verleitens“ von Kindern (bis 18 Jahren) zu sexuellen Handlungen vor, der allerdings im deutschen Gesetzentwurf nicht übernommen wurde, aber sehr wohl in anderen europäischen Ländern, z.B. Italien.

Da der Begriff „Verbreiten“ solcher Fotos (oder anderer Bilder) wiederum nicht definiert ist, kann darunter auch einfach verstanden werden, dass ein Foto im Familienkreis gezeigt wird oder jemand ein Familienalbum Freunden zeigt oder ein(e) Jugendliche(r) jemand ein Bild seiner Freundin/seines Freundes zeigt. Im Extremfall kann es aber auch ausreichen, ein entsprechendes Bild nicht unter Verschluss zu halten, so dass andere Personen Zugriff haben. Das kann heutzutage natürlich auch im Internet geschehen, wo es viele „Alben“ gibt und man sie Freunden und Bekannten oder Familienangehörigen, die weiter weg wohnen, zugänglich machen kann.

Was das bedeutet, kann man sich an einigen Beispielen deutlich machen:

Erika, 17, hat mit Hannes, 18 Urlaub gemacht. Beide sind bis über beide Ohrren ineinander verliebt. Nach der Rückkehr werden Urlaubsfotos gezeigt. Man war an einem südlichen Strand, wo sich fast alle Damen „oben ohne“ sonnten, so auch Erika. Es sind also eine Anzahl von Fotos mit Erikas ausnehmend schönen Brüsten dabei. Ebenso ein paar Fotos, auf denen sich die beiden innig küssen. Auf einem der Fotos hat Hannes auch die Hand auf Erikas Po. Ein Bekannter, der zufällig beim Zeigen der Fotos dabei war, bekommt kurz danach Krach mit Erikas Vater und wird aus dem Haus geworfen. Er sinnt auf Rache. Da die neue Gesetzgebung gerade beschlossen wurde, zeigt er Erika und Hannes an - und auch Erikas Vater, in dessen Haus die Fotos gezeigt wurden, wegen Verbreitung von Kinderpornos.

Alle drei werden zur gesetzlichen Mindeststrafe von 4 Jahren Gefängnis verurteilt. Der Richter erklärt, er sei zwar keine Freund der neuen Gesetzgebung, aber er müsse sich an geltende Gesetze halten. Er hätte zwar erwogen, das Verfahren wegen geringer Schuld einzustellen, aber wegen der offen gezeigten Brüste und der Hand auf dem Po („sexuelle Handlungen“) sei das nicht möglich gewesen.

Ausserdem werden sie, die ja nun als Verbreiter von Kinderpornos als Schwerverbrecher angesehen werden, in die Sexualverbrecherkartei aufgenommen, über die jeder einsehen kann und überprüfen, ob in seiner Nähe eventuell ein solcher `Kinderschänder` wohnt.

Erikas Vater hat seine Arbeit verloren, Hannes wurde aus der Lehre geworfen und Erika wird an keiner Schule mehr angenommen, weil sie dort als ‚Kinderschänderin’ ja Kontakt zu Kindern hätte. Das Leben der drei ist zerstört.

Anderes Beispiel:

Kurt, 17, der eine Begabung zum Zeichnen hat, skizziert ein paar Zeichnungen von seiner Freundin Heide, 16. Ohne Kleidung. Aus dem Gedächtnis. Er bringt es fertig, die Zeichnungen so gut zu teffen, dass man Heide eindeutig erkennen kann. Eine Zeit später verliebt er sich in ein anderes Mädchen und die beiden trennen sich. Noch später findet Kurts kleine Schwester Hanne, zu diesem Zeitpunkt 16, die Zeichnungen und zeigt sie Schulfreunden, um mit den Fähigkeiten des Bruders anzugeben. Die Schulkameraden erkennen Heide auf den Zeichnungen, die in die gleiche Schule geht und erzählen ihr von den Akt-Zeichnungen. Heide, die immer noch sauer auf Kurt ist, zeigt ihn wegen Herstellung von Kinderporno und Hanne wegen Verbreitung von Kinderporno an.

Ergebnis: Zwei weitere Leben zerstört. 4 Jahre Mindeststrafe! Sexualverbrecherkartei!

Nächstes Beispiel:

Herr Kalter hat mit seinem Nachbarn Müller Ärger. Beide haben unterschiedliche Ansichten über Gartengestaltung und stehen in Dauerfehde. Einmal wurde Kalter sogar von Müller angezeigt. Das führte zwar zu nichts, aber Kalter lauert schon seit langem nach einer Möglichkeit, Müller mal wirklich eins auswischen zu können. Da sieht er eines Tages die 16-jährige Tochter Müllers mit ihrem Freund, eng umarmt. Er spioniert den beiden nach und wirklich, an einem der nächsten Abende fahren die beiden im Auto des Vaters des Freundes auf einen abgelegenen Waldparkplatz vor der Stadt und Kalter kann beobachten, wie das Auto in Schwingungen gerät. Er pirscht sich heran und kann ein hervorragendes Bild von beiden beim Sex im Auto auf nehmen.

Er zeigt das Mädchen wegen Verleitung zum Sex mit Kindern an, denn er hat herausgefunden, der Freund ist erst siebzehn. Müller reagiert mit einer Gegenanzeige wegen Verbreitung von Kinderporno, denn Kalter hat das Foto an die Polizei weitergegeben. Das Ende mag sich jeder selbst ausmalen.

Weiteres Beispiel:

Der kleine Uwe, 12 und seine Spielkameradin Eva, 10 haben Doktor-Spiele gemacht. Sie haben sich gegenseitig gezeigt, wie sie „da unten“ aussehen, haben sich angefasst und Eva hat auch Uwes Penis kurz in den Mund genommen. Evas Mutter hat alles herausbekommen und zeigt Uwe bei der Polizei an. Er wird zu einer Jugendstrafe verurteilt und ist für den Rest seines Lebens in der Kartei der sexuellen Straftäter, die öffentlich zugänglich ist.

Anderes Beispiel:

Die beiden Schulkameraden Heide und Tom, beide 15, sind befreundet. Tom küsst Heide und sie küsst ihn zurück. Nach einiger Zeit beginnen sie auch Petting miteinander zu machen, d.h. Tom streichelt Heides Brüste unter der Kleidung und Heide rubbelt Toms Penis durch den Stoff der Hose. Später gehen sie auch dazu über, das Petting noch ausweiten, indem Heide in Toms Hose fasst und ihn stimuliert und Tom Heide zwischen den Beinen stimuliert. Sie werden einmal von einer Lehrerin dabei erwischt, die sie anzeigt. Beide werde zu langen Haftstrafen verurteilt, jeweils, weil sie den anderen zu sexuellen Handlungen „verleitet“ haben und sind nun ihr Leben lang als Sexualstraftäter in den öffentlich zugänglichen Registern.
 
Oder:

Herr Valerio hat zwei Töchter, zwei bildhübsche kleine Mädchen. Da er ein Foto-Fan ist, macht er oft und in allen möglichen Situationen Fotos von ihnen. Er hat die elektronischen Fotos in seinem Computer gespeichert. Mit dem Bundestrojaner wird er bei einer umfassenden Fahndung wegen Kinderpornographie mit erfasst. Drei der Fotos von seinen Töchtern wurden von den Spezialisten als Kinderporno eingestuft, weil die Mädchen darauf „erotisch posieren“, wie das kleine Mädchen schon einmal tun. Es nützt Herrn Valerio nichts zu betonen, dass die beiden auf den Fotos voll bekleidet sind, weil die Nacktheit ausdrücklich nicht als Kriterium von „Kinderporno“ definiert ist. Er wird als Hersteller von Kinderporno und Leiter eines Kinderporno-Ringes im Internet zu langjähriger Haftstrafe verurteilt.

Aber es geht noch absurder:

Michael, 22, und Klara, 16, heiraten (das Mindestalter zur Eheschliessung bei Frauen ist 16 Jahre). Bereits nach weniger als einem Jahr Ehe bringt Klara einen gesunden Jungen zur Welt. Eine Person, die beiden nicht wohlgesonnen ist, zeigt Michael als Kinderschänder und Vergewaltiger an. Tatsächlich muss Klara vor Gericht zugeben, dass Michael sie nach der Hochzeit dazu angehalten hat, mit ihm Sex zu machen. Damit hat er nicht nur ein „Kind“ zu sexuellen Handlungen `verleitet`, sondern auch ein „Kind“ vergewaltigt, denn Klara als „Kind“ konnte ja keine gültige Zustimmung zum Geschlechtsverkehr geben. Michael wird einen wesentlichen Teil seines Lebens im Gefängnis verbringen.

Oder dieses Beispiel:

Kevin, 17, und Monika, 16 gehen miteinander. Kevin würde gerne Sex mit ihr machen, aber Monika will nicht. Kevin, der seinen Phallus für unglaublich schön hält, hat eine Anzahl von Fotos von seinem eregierten `Ding` gemacht. Auf einigen davon kann man auch ihn erkennen. Er zeigt ein paar dieser Fotos Monika. Er glaubt anscheinend, sie damit umstimmen zu können. Monikas Mutter erwischt ihn dabei und zeigt ihn an. Er wird verurteilt wegen Verbreitung von Kinderporno (4 Jahr Mindeststrafe) und wird sein Leben lang auf der Liste der „sexual offenders“ stehen, die im Internet eingesehen werden kann, mit Adresse, Lichtbild usw.

Aber auch noch weit häufigere Fälle werden erfasst:

Ludwig, 31, so wie Millionen andere, hat ein Anzahl von Porno-Fotos und -Videos aus dem Internet auf seinen Computer heruntergeladen. Die Modelle in Pornos im Internet sind in der Regel über 18, meist wird dies auf den Websites auch ausdrücklich betont. Allerdings laden nur die wenigsten zusätzlich zu den Fotos auch die Eingangs-Site auf den Computer, wo dies steht. Ebensowenig werden Fotos und Videos zu den Sites zugeordnet, von denen sie heruntergeladen wurden.

So kommt es, wie es kommen musste: Bei der Suche nach Kinderporno im Internet mit dem Bundestrojaner wird routinemässig auch Ludwigs Computer in Augenschein genommen. Man findet unter den Porno-Fotos eine Anzahl, auf denen Modelle abgebildet sind, die jung aussehen, eventuell jünger als 18. Er wird wegen besitz von Kinderporno angeklagt und verurteilt. Da Ludwig solche Fotos auch auf jenem Teil des Computers hatte, den er in Austauschbörsen im Internet für andere zum Herunterladen zur Verfügung stellt, wird er auch wegen Verbreitung von Kinderpornos im Internet und Leiten eines Internet-Kinderporno-Ringes angeklagt und verurteilt. Es nützt ihm nichts, darauf hinzuweisen, die Modelle seien alle über 18 gewesen, da der Gesetzestext ausdrücklich den Gegenbeweis in den Fällen ausschliesst, in denen Personen abgebildet sind, die jünger als 18 aussehen. Man ist also auch schuldig, wenn man beweisen kann, die Person war schon 18 Jahre alt.

Wer das beurteilen mag und welche Kriterien zu dieser Aussage führen („sieht jünger als 18 aus“), ist ausdrücklich offen gelassen worden. Damit entspricht das Gesetz nicht den mindesten Ansprüchen der Bestimmtheit, denen ein Gesetz eigentlich entsprechen muss, aber das ist im Unrechtstaat Bundesrepublik ja nichts Neues mehr, nachdem ja jetzt der Verdacht, eventuell ein Terrorist zu sein, bereits zur vorbeugenden Hinrichtung ausreichen soll.

Nehmen wir noch einen anderen extremen Fall:

Ein 17-jähriger schiesst einen Schnappschuss von seiner Freundin, ebenfalls 17, im Bikini, in dem man sie in einer „erotischen Pose“ sieht, die wohl manchem verklemmten Staatsanwalt als „aufreizend“ erscheinen mag. Selbst wenn er dies Foto niemand zeigt, hat er sich schon der Straftat der Herstellung von Kinderporno schuldig gemacht. Wenn man das Foto bei ihm findet (z.B. auf seinem Computer), er es also nicht unter sicherem Verschluss hat, kommt dazu das Delikt der Verbreitung von Kinderporno: 4 Jahre Haft dürften für all dies kaum ausreichen.

Oder nehmen wir den Webcam-Sex:

Zwei Personen mit 17 Jahren, die sich im Internet kennegelernt haben, zeigen sich vor der Webcam der anderen und masturbieren bis zum Höhepunkt. Aus den Achiven der Site, auf der das ablief, kann die Polizei die Szenen leicht finden und den beiden Computern zurordnen. Die beiden werden gefunden und zu jahrelangen Gefängnisstrafen verurteilt. Sie haben nicht nur „Kinder“ zu sexuellen Handlungen ‚verleitet’, sondern auch Kinderporno auf öffentlich zugänglichen Seiten verbreitet.

Es können aber noch viel einfachere Tatsachen plötzlich zu schweren Verbrechen werden. Hat ein Jugendlicher z.B. ein Foto seiner Freundin, auf dem sie sich räkelt, auf dem Nachttisch, kann dies bereits als Besitz und eventuell sogar als Verbreitung von Kinderporno gelten (es könnten ja andere Personen ins Zimmer kommen und das Foto sehen).

Hinzu kommt, dass für all diese Untaten nun auch der Versuch strafbar sein soll. Damit wird, um nur ein Beispiel zu nennen, bereits die Bitte eines 17-jährigen an seine gleichaltrige Freundin, mit ihm Sex zu machen, zu einem Verbrechen. Er versucht ja, sie zu sexuellen Handlungen zu ‚verleiten’. Weiterhin versucht er sie zu vergewaltigen, denn sie kann als ‚Kind’ ja keine gültige Zustimmung zu sexuellen Handlungen geben.

Berücksichtigt man, dass bereits die überwiegende Mehrheit der männlichen Jugendlichen vor 18 Jahren Sex haben und praktisch alle bereits „sexuelle Handlungen“ begangen haben oder an sich haben begehen lassen, berücksichtigt man, dass ein wesentlicher Teil der weiblichen Jugendlichen bereits Sex hatten, bevor sie 18 wurden und eine eindeutige Mehrheit von ihnen bereits „sexuelle Handlungen“ begangen haben oder an sich haben begehen lassen, so wird mit dieser Gesetzgebung praktisch die weit überwiegende Mehrheit der Jugend (mit wenigen Ausnahmen) kriminalisiert.

Ebenso wird durch eine solche Gesetzgebung auch die ganze Naturisten- und FKK-Bewegung kriminalisiert. Wenn bereits Abbildungen von angezogenen Personen, die als erotisch angesehen werden, als Kinderporno interpretiert werden können, um wieviel mehr die von nackten jungen Personen. Durch die einzige Definition „aufreizend“ wird jegliche Abbildung nackter Personen unter 18, auch wenn sie sich lediglich im Hintergrund eines Bildes befinden, zum Schwerverbrechen.

Man wird also jegliche Fotoapparate aus den FKK-Camps entfernen müssen. Aber schlimmer noch, auch alte Fotos aus der Zeit, als FKK noch nicht kriminell war, sind natürlich verbrecherisch. Man wird also alle solchen Fotos feinsäuberlich aus allen Familienalben entfernen müssen und von allen Computern. Nicht genug, denn ein Computer speichert auch alle Abbildungen, die aus ihm entfernt wurden. Damit gibt es keine Möglichkeit mehr, sich des verbrecherischen Charakters seiner Aktivitäten zu entledigen, höchstens man verbrennt den Computer oder jedenfalls die Festplatte.

Aber es geht nicht nur um Bilder aus FKK-Bereichen, sonden auch um das, was dort vorgeht. Umarmt jemand zum Beispiel eine Person unter 18, könnte dies natürlich bereits als „sexuelle Handlung“ausgelegt werden, speziell da sie unter Nackten vor sich geht. Die Interpretationen sind fast beliebig, da ja nicht mehr klar definierte „sexuelle Handlungen“ das Kriterium sind, sondern alles „aufreizende“. Und wer will schon wissen, von was manche Personen bereits aufgereizt werden.

Im Kern geht es darum: Hysterisch-extremistische Christen wollen ihre Moralvorstellungen der ganzen Gesellschaft aufzwingen und dies haben sie in den USA auch schon in grossen Teilen geschafft. Nun ist der Rest der Welt dran.

Alle oben genannten Beispiele beziehen sich ganz konkret auf Fälle, die von den Sachverständigen der genannten Anhörung genannt wurden.

Dies ist aber noch keineswegs alles.
 
In den USA, wo man in dieser Hinsicht schon weiter ist, wurde nun mehr und mehr auf Kinder und Jugendliche geachtet, die etwas taten, was extremistische Christen als sexuelle Übergriffe interpretieren, wir normalen Menschen als „Doktorspiele“ oder im allerschlimmsten Fall als „Ungehöriges“. Einen Artikel zu diesem Thema hat eine Journalistin in der „New York Times“ veröffentlicht:

Der Titel lautet: „Wie kannst du einen zukünftigen Pädophilen von einem Kind unterscheiden, das Probleme hat, Grenzüberschreitungen zu erkennen?“

Der insgesamt neun Seiten lange Artikel gibt einen interessanten Überblick über das, was auf dem Gebiet von Kindern und Jugendlichen, die nach US-Version „Sexual Offenders“ sind, in den letzten Jahren vor sich ging. Die Journalistin beschreibt unter anderem folgende Fälle:

sendenEin Elfjähriger hatte einem Mädchen in seiner Altersklasse unter Umständen, die nicht beschrieben wurden, zwischen die Beine gefasst, nur für einen Moment. Er wurde dafür in eine Art von Jugendgefängnis gesperrt und ist nun als „Sexual Offender“ in den öffentlich zugänglichen Listen von Kinderschändern. Er wird sein ganzes Leben lang mit Bild, Adresse usw. für jeden im Internet zugänglich sein als „Kinderschänder“.
sendenEin anderer Jugendlicher, dessen genaues Alter nicht genannt wird, hatte Kontakt mit einem zehnjährigen Jungen. Dabei lutschte ihm der Zehnjährige den Penis. Er wurde in eine Art von Irrenhaus gesperrt, wo er eine psychologische Heilbehandlung durchmachen musste, die u.a. beinhaltete: Er musste jeden Tag zunächst ein Geständnis über seine `Verbrechen` ablegen, bevor die Sitzung beginnen konnte.Auch er ist auf der „Sexual Offender“-Liste.
sendenEin „Johnny“ war elf, als er seine vier Jahre alte Schwester dazu brachte, ihm den Pimmel zu lutschen. Das galt als versuchte Vergewaltigung und er ist nun auf der Liste der „Sex Offenders“ mit Foto, Adresse usw.
sendenEin anderer Jugendlicher wurde als Kind von erwachsenen Personen sexuell missbraucht und lernte so sexuelle Dinge. Als Jugendlicher fasste er jüngeren Mädchen an den Hintern. Auch er ist nun eine Art von Vergewaltiger und auf den öffentlichen Listen.
sendenWieder ein anderer ist ein 13-jähriger, der in der Schule einem jüngeren Mädchen an die Brust gegriffen hat. Auch dies machte ihn zum „Sexual Offender“.
sendenDa war auch ein 13-jähriger, der seinen Penis am Hintern einer Schulfreundin gerieben hat, die 10 war – beide bekleidet.
sendenOder der 14-jährige, der (ohne Erfolg) ein kleines Mädchen versucht hatte dazu zu bringen, seinen eregierten Penis zu lutschen.

In all diesen Fällen haben diese Jugendlichen keine Chnace, zum Beispiel vor einem ordentlichen Gericht, wie das jedem Erwachsenen zugestanden wird, einen Prozess zu bekommen, wo man einen Verteidiger hat, Gutachter bestellen kann und die Beweise einsehen. Die meisten von ihren wurden von ihren Eltern bei Psychologen oder Psychotherapeuten in Behandlung geschickt, die sie dann denunzierten. Sie werden durch Richter in einem einseitigen Akt in Besserungsheime geschickt, oder in Zwangstherapien oder einfach als „Sexual Offender“ gebrandmarkt ohne eine sonstige Strafe.

In über 25 der 50 Staaten der Vereinigten Staaten gibt es bereits die „Sex Offender“-Listen und die meisten von ihnen sind ohne Ablauffrist, d.h. der Jugendliche wird sein ganzes Leben lang auf der Liste stehen, auch wenn er erst 10 Jahre alt war, als er mit einem Mädchen Doktorspiele machte. Nun wurde auf Befehl von Präsident Bush auch eine zentrale Liste ins Internet gestellt und alle „Sexual Offenders“ müssen sich alle 3 Monate bei den Behörden melden, damit man ihre aktuellen Wohnorte ins Internet stellen kann. Kommt einer dem nicht nach, wird er sofort zur Fahndung ausgeschrieben und muss mindest ein Jahr ins Gefängnis, wenn er gefasst wird.

Es gibt nichts Vergleichbares etwa für Jugendliche, die jemanden getötet haben. Sie sind nach Verbüssen ihrer Strafe frei und brauchen sich nirgendwo zu melden, noch werden sie in der Nachbarschaft als ehemalige Täter bekannt gemacht. Ebenso gibt es dies nicht für jemand, der einen Menschen auf Dauer zum Krüppel geschlagen hat oder für solche, die bewffnete Raubüberfälle mit Körperverletzungen begangen haben.

Da wird deutlich, es geht um die Durchsetzung von Moralvorstellungen, nicht darum, Menschen vor eventuellen Wiederholungstätern zu schützen.

Die Statistiken zeigen: Der jugendliche „Sexual Offender“ neigt weniger dazu, erneut solche Taten zu begehen als zum Beispiel ein jugendlicher Dieb.

Interessant war die Reaktion der Bundestagsabgeordneten des Ausschusses, der die deutsche Sexualstrafrechtsreform im Moment berät, auf die Aussagen der Experten am 18. Juni in Berlin. Die Abgeordneten der grossen Koalition hüllten sich in Schweigen, denn sie konnten ja nicht widerlegen, was die Experten gesagt hatten, sind andererseits aber an die Koalitionsdisziplin gebunden – werden das Gesetz also wohl durchwinken.

Ein Abgeordneter der FDP sagte, man müsse noch besser studieren, was da eigentlich im Gesetzentwurf stehe. Der grüne Abgeodnete zeigte sich entsetzt und will seine Fraktion gegen den Entwurf in Stellung bringen (was allerdings keine realen Auswirkungen haben wird).

Man muss also befürchten, wenn es keine wirklich heftigen Proteste geben wird, wird man versuchen, dies alles durchzusetzen – oder jedenfalls sehr viel davon –– und das Ganze heimlich, still und leise.

Es gibt aber noch eine andere, gefährliche Entwicklung in den USA auf diesem Gebiet, die u.a. auf dieser Site beschrieben wird.

Dabei geht es darum, dass man 12- oder 13-jährigen nicht zugestehen will, sie hätten bereits sexuelle Gefühle und Bedürfnisse. Sie werdn vielmehr als „krank“ behandelt, wenn irgendwelche sexuellen Betätigungen (z.B. Masturbieren) oder sexuelle Interessen bemerkt werden.

Da gibt es zum Beispiel den Fall eines Kindes mit Namen Chad, also einen Jungen mit weniger as 14 Jahren, bei dem eine Schwulenzeitschrift gefunden wurde. Er kam in eine geschlossene Anstalt zur „Therapie“. Man befestigte Erektionsmessgeräte an seinem Penis. Dann zeigte man ihm Bilder von nackten Männern. Bekam er eine Erektion, wurde er mit Elektroschocks gefoltert. Nach Angaben einer Homosexuellen-organisation werden im Moment etwa 50 000 Jugendlich jährlich in solche sexuellen Folterstationen eingeweisen.

Hierbei geht es darum: Ausgehend von der extremistisch-christlichen Anschauung bestimmter Sekten, dass Homosexualität keine natürliche sexuelle Ausrichtung, sondern eine kranke Abartigkeit darstellt, sollen eventuelle homosexuelle Neigungen bereits in frühem Alter erkannt und dann als Krankheit behandelt werden. Dabei wird ganz natürlich auf Folter zurückgegeriffen, ein weiteres Beispiel, wie tief die Selbstverständlichkeit von Folter als akzeptiertetr Methode bereits bei gewissen Teilen der US-Gesellschaft verankert ist.

In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen: In einer Reihe von Bundesstaaten der USA wurde bereits die erneute Strafbarkeit von homosexuellem Gechlechtsverkehr als Gesetz in die Parlamente eingebracht. Wir können also in etwa absehen, was als Nächstes nach Deutschland kommen wird, wenn diese Verschärfungen des Sexualstrafrechts widerstandslos durchgehen.

Zu guter Letzt sei noch auf das Problem der „Rächer“ hingewiesen. Wer auf einer „Sex Offender“-Liste in den USA steht, ist immer in Gefahr, verprügelt oder ermordet zu werden. Im Jahr 2005 hat ein Mann im Bundesstaat Washington zwei „Sexual Offender“ getötet, die er auf der Liste seines Staates gefunden hatte. Letztes Jahr war es ein Kanadier, der im Staat Maine eine Liste mit 29 Namen bei sich hatte, als er gefasst worden war, nachdem er zwei „Sexual Offender“ erschossen hatte. Einer der beiden Getöteten war 19, als er mit seiner Freundin Sex gehabt hatte, die zwei Wochen vor ihrem 16. Geburtstag stand. Das war sein Verbrechen gewesen, dass er nun mit dem Leben bezahlte.
 
Karl Weiss - Die Kinderschänder sind los! Das Sexualstrafrecht muss verschärft werden! Endlich wird die Bundesregierung aktiv! Kaum ein Thema lässt sich so leicht cherungsverwaemotional hochspielen und demagogisch ausbeuten wie das Sexualstrafrecht, denn die Vorstellung eines obskuren Kinderschänders, der sich heimlich an die Kinder heranmacht, sie entführt, missbraucht und evtl. tötet, ist der extremste Albtraum jeder Eltern – und überhaupt jeder vernünftigen Person.

Nur geht die Vernunft auch unheimlich leicht verloren, wenn es sich um dieses Thema handelt. Ist da nicht die neunjährige X. Ermordet worden? War da nicht vor einem Jahr der Fall des 7-jährigen Y.? Bundesjustizministerin Zypries kündigt an: „Die Verschärfung des Sexualstrafrechts wird jetzt zügig angegangen.“

Verschärfung gegen Kinderschänder?
Die Aufsehen erregenden Fälle: Sexualmorde an Kindern. Man sagt Sexualstrafrecht, aber man meint: Kinderschänder. Sind Sie für Milde gegen Kinderschänder? Na sehen Sie. Ist doch alles in Ordnung. Fast.

Tatsächlich gibt es Täter, die Kinder anlocken, sich an ihnen vergehen und sie dann oft auch umbringen. Das ist allerdings – im Vergleich zur Gesamtheit der sexuellen Straftaten gegen Kinder – eine verschwindend geringe Anzahl. Die Chance im Lotto zu gewinnen ist weit höher als Opfer eines solchen Täters zu werden.

Die bestehenden Gesetze gegen solche Taten sind vollständig ausreichend. Sie erlauben die lebenslange Strafe und zusätzlich auch das Verhängen von Sicherheitsverwahrung, also das wirklich lebenslange Wegsperren, wenn befürchtet werden muss, der Täter könnte rückfällig werden. Die Politiker, die uns weismachen wollen, die jetzt geplanten Verschärfungen seien gegen solche Täter gerichtet, lügen unverschämt.

In Wirklichkeit finden weit über 95 % der sexuellen Übergriffe gegen Kinder zuhause statt, durch Familienangehörige oder eng mit der Familie verbundenen Personen, die sich unter Ausnützen der völligen Abhängigkeit der Kinder von der Familie an sie heranmachen.

Verringerung schwerer Sexualstraftaten auf ein Drittel
Aber dennoch - sind die schweren Sexualstraftaten in letzter Zeit nicht unheimlich angestiegen – vielleicht verursacht durch das Internet? Um wie viel Prozent, glauben Sie, sind in den letzten Jahren und Jahrzehnten die schweren Sexualdelikte in Deutschland angestiegen? 20%? 50%, 260%?

Nach einer Studie des Kriminologischen Instituts Niedersachsen glauben die Deutschen (im Schnitt), dass die Zahl der Sexualmorde zwischen 1993 und 2003 um 260 Prozent angestiegen sei. Tatsächlich sank die Zahl der schweren Sexualverbrechen in den alten Bundesländern zwischen 1981 und 2004 auf ein Drittel (der Bezug auf die alten Bundesländer hier nur wegen der Vergleichbarkeit).

Falls das Internet irgendeinen Zusammenhang mit solchen Straftaten hat, dann kann es also nur im Sinne einer Verringerung gewirkt haben.

Die Aufsehen erregenden Fälle stellen aber nicht nur weniger als 1% der wirklichen Fälle von sexuellen Übergriffen gegen Kinder dar, sie werden nach jetzt beabsichtigten Verschärfungen auch nicht mehr als 0,1% der Verurteilungen sein.

Auf die spektakulären medienwirksamen Entführungen und Morde bezieht sich die ganze aufgeregte Diskussion, doch die vielen anderen normalen Fälle von Sexualstraftaten und vermeintlichen Sexualstraftaten fallen nun unter die Verschärfungen. In Wirklichkeit sind nur sie von den Verschärfungen betroffen. Jene 99,9% der Verurteilten, die niemals Kinder entführt haben, niemals Kinder zu Sex gezwungen haben, niemals getötet, die aber vielleicht als Jugendlicher mit einem anderen jungen Menschen Sex gemacht haben.

Es geraten jetzt Fälle aus der Grauzone in den Bereich der Sexualdelikte, die zwar von sehr religiösen Menschen manchmal auch als schlimme Vergehen gewertet werden, aber von der großen Mehrzahl der Menschen in Deutschland nicht.
 
Was nennt man die Grauzone?
Vor allem handelt es sich um sexuelle Aktivitäten von Jugendlichen. 16-jährige mit 15-jährigen, 17-jährige mit 16-jährigen und auch schon mal 14-jährige mit 13-jährigen usw. Die christlichen Extremisten in den USA (die jetzt auch ihre neuen Gesetzestexte in Europa durchsetzen) sind der Meinung, es müsse mit harter Hand verhindert werden, dass junge Menschen sich sexuell betätigen vor der Hochzeit.

So haben sie bereits in vielen Staaten der USA Regeln und Gesetzgebungen durchgesetzt, die z.B. intime Berührungen von Jugendlichen untereinander als „Kinderschändung“ ansehen, die jegliche sexuelle Aktivitäten von Jugendlichen als „geistige Krankheit“ denunzieren und mit Internierung in geschlossene Institutionen bestrafen – ohne dass dafür gerichtliche Einweisungen nötig wären. Bereits Kinder zwischen 8 und 14 Jahren werden in solche geschlossenen psychiatrischen Institutionen eingeliefert, wenn irgendetwas Sexuelles bei ihnen bemerkt wurde.

Dies trifft auch auf Kinder und Jugendliche zu, die überhaupt keine sexuellen Kontakte mit anderen Personen hatten, aber bei sexuellen Aktivitäten erwischt wurden, sei es beim Masturbieren oder mit Porno-Zeitschriften und/oder –Bildern.

Im ersten Teil des Artikels wurde hierzu schon einiges ausgeführt, u.a. dass im Moment geschätzt wird, in den USA seien etwa 50 000 Jugendliche und Kinder in einer solchen Art von „Behandlung der Geisteskrankheit Sex“ in einer geschlossenen Einrichtung.

Dies ist im Moment noch keine Praxis in Europa, doch es kann kein Zweifel bestehen, die extremistischen Christen in den USA werden auch in diesem Fall darauf bestehen, dass ihre US-Regelungen von der EU übernommen werden und dann in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Angesichts des allgemeinen Kadavergehorsams europäischer Regierungen gegenüber der hysterischen Bush-Clique kann davon ausgegangen werden, man wird dies versuchen durchzuführen. Da die ersten Gesetzentwürfe dieser Art (siehe die deutsche Regelung, die bereits in den Bundestagsausschüssen ist) auf keine heftigen Proteste getroffen sind (sie wurden ja auch praktisch geheim gehalten), darf der nächste Schritt bald erwartet werden.

Die andere Art von Grauzonen-Ereignissen sind solche, in denen bereits erwachsene junge Leute (18- bis 21-jährige) mit minderjährigen Jugendlichen (14 bis 18–jährige) sexuelle Kontakte haben, seien es Zungenküsse (das wird von den extremistischen Christen der Bush-Fraktion bereits als sexueller Kontakt ausgelegt und ist in einer Anzahl von US-Bundestaaten bereits Teil der mit Gefängnis bedrohten Taten), sei es „Petting“, also Berührungen primärer oder sekundärer Geschlechtsmerkmale. Ganz zu schweigen natürlich von oralem Sex oder dann „richtigem“ Sex mit Penetration.

Ein dritter Teil der Grauzone sind einmalige, geringfügige „Ausrutscher“. Einer der Sachverständigen bei der Anhörung des Ausschusses im Bundestag nannte als Beispiel einen Lehrer, der sich nie etwas zuschulden kommen ließ, aber während einer schweren Ehekrise im Schwimmbad einer Schülerin an die Brust fasste, als einmaliges Geschehen. Auch sexuelle Übergriffe gegen Kinder, die kurzzeitig und einmalig sind, werden in vielen Ländern nicht als schwere Sexualdelikte behandelt. Man geht davon aus, dass vor allem die Situation des Ausgesetz-Sein gegenüber häufigen und längerdauernden sexuellen Übergriffen dauernde psychische Schäden verursacht. Ebenso wird jede Art von Doktor-Spielen unter Kindern als absolut außerhalb irgendeines staatlich strafwürdigen Bereichs behandelt. Grauzonen-Fälle werden bestenfalls als Erziehungsprobleme oder Ordnungswidrigkeiten angesehen, aber nicht als Sexualdelikte.

Schutzalter in Deutschland
Diese ganze Grauzone ist im Moment noch in den meisten europäischen Ländern völlig außerhalb des strafbaren Bereiches. In Deutschland als typischem Beispiel gilt das Schutzalter von 14 Jahren, wobei jegliche sexuelle Handlung an oder mit jüngeren durch Erwachsene (also über 18-jährige) strafbar ist. Für den Bereich der Jugendlichen zwischen 14 und 16 ist sexueller Kontakt strafbar, wenn der Partner mehr als 5 Jahre älter ist (das ergibt also im Fall eines 16-jährigen Jugendlichen ein Höchstalter von 21 Jahren, ab dem Strafbarkeit gegeben ist). Über 16 gibt es keine Strafbarkeit mehr, unabhängig vom Alter des Partners, sondern es gelten die Regeln des normalen Strafrechts, das natürlich die Fälle der Bestrafung bei Anwendung von Gewalt und bei Ausnützen von Abhängigkeit festlegt.

Der neue Gesetzentwurf
All dies soll jetzt völlig abgeschafft und durch eine andersartige absurde Regelung ersetzt werden: Sowohl das Täter- als auch Opfer-Alter soll generell auf 18 Jahre heraufgesetzt werden, mit anderen Worten, die Unterscheidung in Kinder (bis 14) und Jugendliche (bis 18) wird aus dem Sexualstrafrecht gestrichen – und zwar, wie einer der Sachverständigen bei der Anhörung im Bundestagsausschuss betonte, unter Aufhebung der bei anderen Straftaten gültigen Jugendstrafrechts und des Einbeziehens von Kinder und Jugendlichen ins Erwachsenenstrafrecht, ausschließlich für die Fälle von Sexualstraftaten.

Das gilt sowohl für jenen Paragraphen, der bisher die Kinder (bis 14) vor jeglichen „sexuellen Handlungen“ schützte („Kinder-Missbrauch-Paragraph“), als auch für jenen, der jegliche Darstellung (in Text oder Bildern) von „sexuellen Handlungen“ mit, an oder vor Kindern (bis 14) verbot („Kinderpornoparagraph“).

Der „Kinderschänder“-Paragraph
Die Basis der Argumentation war, Kinder (bis 14) können kein Einverständnis mit sexuellen Handlungen mit Erwachsenen (ab18) gültig erklären, denn sie sind immer in einer abhängigen Situation und vermögen nicht einzuschätzen, auf was sie sich eventuell einlassen. Dies wird im Gesetz so ausgedrückt, dass sie in einer Zwangslage befinden bzw. dass der Erwachsene eine Zwangslage ausnutzt, wenn er sich darüber hinwegsetzt. Anders ausgedrückt: Kinder (bis 14) können grundsätzlich keine wirksame Einverständniserklärung mit Sex abgeben.

Nun hat man aber den gleichen Gesetzestext benutzt, nur hat man in Bezug auf die Täter „ab 18“ weggelassen, also alle Jugendlichen und Kinder in den Täterkreis einbezogen und auf der Seite der Opfer „bis 14“ weggelassen und durch „bis 18“ ersetzt, wodurch nun plötzlich alle Jugendlichen ebenfalls für unfähig erklärt werden zu wissen, worauf sie sich bei sexuellen Kontakten einlassen – was einfach Unsinn ist. Bis 18 gäbe es dann nicht mehr die Möglichkeit, wirksam sein Einverständnis zu Sex zu erklären.

Da über die Frage der „Zwangslage“ eine ausführliche Rechtssprechung besteht, die in der Praxis alle, die unter diesen Paragraphen fallen, automatisch in einer solchen Zwangslage sieht, bedeutet dies, alle Jugendlichen wären dann immer bei sexuellen Kontakten in einer Zwangslage, auch wenn sie unter Gleichaltrigen stattfinden. In der Praxis der Rechtssprechung bedeutet das, es ist genauso, als ob die Worte „unter Ausnutzen einer Zwangslage“ gar nicht im Gesetzestext stehen würde.

Es ist zwar möglich und denkbar, dass die Gerichte angesichts des neuen Paragraphen eine andere Rechtsprechung entwickeln, in denen der Begriff „Zwangslage“ wieder deutlich enger ausgelegt wird, aber das ist nicht sicher. Es ist auch nicht akzeptabel, dass man ein Gesetz macht, das anschließend von den Gerichten uminterpretiert werden muss, um nicht in Absurditäten auszuarten, speziell in einem Fall wie diesem, in dem das geltende Recht völlig korrekt und ausreichend ist..
 
hast du auch seriöse quellen außer dieser blog-ähnlichen seite? :rolleyes:
ich würd das nich für bare münze nehmen, solange andere medien noch nicht davon berichtet haben ;) sehr unwahrscheinlich dass der blog die quelle nr1 ist

:D :D
 
ein kleiner Blick in die nahe zukunft

ersteinmal; entschuldigt die Doppelposts!

Ich finde diese Entwicklung für - nicht nur bedenklich, sondern - alarmierend.
Die Freiheit des Einzelnen wird mehr und mehr beschnitten. Ob nun - ganz harmlos - Verschärfung des Jugendschutzgesetz was Medien angeht, Überwachung aus Angst vor Terroristen, das Rauch- und bald sicherlich auch Alkoholverbot oder diese völlig absurde Ausweitung des Sexualstrafrechts.
Das geht so nicht weiter! Bald ist es Verboten in der Öffentlichkeit "aufrzeizend" gekleidet zu sein. Es ist dann nur noch einen Schritt davon entfernt, dass es zB Verboten ist sich in der Öffentlichkeit zu küssen, kurze Hosen oder Röcke zu tragen, die Haare, das Gesicht unverhüllt zu lassen; nämlich die Definition des Wortes "aufreizend".
Was noch? Klar: Medien, die aufreizenden oder unsittliches Verbreiten werden verboten.
Aber wer überwacht das alles? Kein Problem! Die aus Schutz vor Terroristen in Kraft tretende komplette Überwachung des Internets, aller öffentlichen Plätze und aller Telefongespräche.
Aber dann sind wir ja fast alle Verbrecher! WAAAS?! So viele Verbrecher!?! Um diese Entwicklung aufzuhalten müssen die Gesetze verschärft werden - nur nicht das Waffengesetz, das wird gelockert, um weitere Verbrechen zu begünstigen, die weitere Beschneidungen der Freiheit legitimieren.
Und ehe wir uns versehen leben wir in einer total überwachten Gesellschaft. Diese Entwicklung verläuft schleichend und leise. Man spricht von Jugendschutz, Schutz vor Terroristen, Nichtraucherschutz und solange die Leute bereit sind die Freiheit für die "Sicherheit" zu opfern - wird munter weitergemacht!
Bevor die Leute merken, "oh, wir sind ja alle kriminalisiert worden" haben sie schon den Chip unter der Haut und ne Kamera in der Wohnung und dann ist es zu spät etwas dagegen zu unternehmen.
ich weiß ich dramatisiere das Ganze, aber diese Entwicklung ist nicht zu leugnen und ich halte sie für höchst alarmierend.
 
blaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaa...du glaubst das nicht wirklich, oder?

ähm...die Quelle ist kein Blog, dieser "blog " verweist auf die Seite des Bundestages und dieser Herr Dr. Graupner ist Sachverständiger des Bundestages

@Aist
über Rauchen ab 18 haben die Medien auch kein Wort verloren - bis es eingeführt wurde
 
Das wäre ziemlich lächerlich. Heutzutage ist ja schon eher unormal wenn man mit 18 noch keinen Sex hatte...und überwachen kann man das auch nicht.
 
betrifft mich eh nicht und hätte mich nie betroffen:)

deshalb ist mir das sowas von scheißegal.
 
ich hab jetzt gerade das expertenstatement überflogen. ich denke nicht das mit dem gutachten auch nur in betracht gezogen wird das gesetz in dieser form durchzubringen.

verstehe die aufregung nicht. laut expertenmeinung widerspräche dieser entwurf dem grundgesetz...
 
ah so...na dann.

kennst schon die 11ter september verschwörung? da gibts auch tolle quellen.

ja, kenn ich
du meinst die tatsache, dass das WTC abgerissen wurde, um 1. Geld zu verdienen 2. den Krieg zu vbegründen und last but not least um Angst vor Terroristen zu schüren und eben diese Überwachung durchführen zu können ;-)

betrifft mich eh nicht und hätte mich nie betroffen

deshalb ist mir das sowas von scheißegal.

aso, ja klar, bist ja kein Kindershcänder
was hälst du davon, dass du als einer klassifiziert wirst, weil du Fotos von deiner Tochter zeigst, die gerade im Badeanzug am Strand sitzt?


@Herr Schafft
wie auch immer ist die Tendenz - und da gibts keinen zweifel - vorhanden und solange die leute sich das gefallen lassen werden die weitermachen, bis wir in einem überwachungsstaat leben

ich bin mir bewusst, dass ich dramatisiere, das mach ich mit absicht
 
kannst dich ja an bahnhof stellen, dir die haare pink färben und da dramatisieren.

nur hat die überschrift "sex ab sofort verboten" nichts mit dem eigentlichen thema zu tun.

der gesetzesentwurf kommt auch nie im leben durch, dafür gibt es diese expertenanhörungen, das hat von daher nichts mit überwachungsstaat zu tun.
 
kannst dich ja an bahnhof stellen, dir die haare pink färben und da dramatisieren.

nur hat die überschrift "sex ab sofort verboten" nichts mit dem eigentlichen thema zu tun.

der gesetzesentwurf kommt auch nie im leben durch, dafür gibt es diese expertenanhörungen, das hat von daher nichts mit überwachungsstaat zu tun.

nee ich lass meine haare lieber in natura, und der bahnhof stinkt mir nach pisse

ich weiß, dass hier übertrieben wird, doch das mach ich mit absicht, um auf die gefährliche tendenz der schleichenden entmündigung der bürger hinzuweisen

übringens ist es in Amerika doch schon längst soweit
 
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