Deutschen Sprayern droht Ungemach, denn der Bundesrat (Die Versammlung der Bundesländer) hat auf Initiative der CDU-Mehrheit einen Gesetzentwurf angefertigt, der Graffiti strafrechtlich als Sachbeschädigung begreift. Mit dem Gesetz wolle die Länderkammer die Unsicherheit bei der strafrechtlichen Verfolgung von Graffiti beenden. Die Länderkammer reagiere damit auf ein Unsicherheitsgefühl vieler Menschen, dass für diese den Zerfall von Ordnung und Sicherheit bedeute. Ziel der Gesetzesinitiative sei es, Opfern (Privateigentümern oder dem Staat) eine wirksame Handhabe bei Schadenersatzforderungen zu geben. Nach dem Willen der Länderkammer sollen Strafmaßnahmen von sozialpädagogischer Betreuung begleitet werden.
In einer Stellungnahme zu der Initiative betonte die Bundesregierung, dass ihrer Ansicht nach präventive Maßnahmen neben strafrechtlichen Verfolgungen im Vordergrund stehen müßten.
Der Gesetzentwurf
Quelle: www.bundestag.de
In einer Stellungnahme zu der Initiative betonte die Bundesregierung, dass ihrer Ansicht nach präventive Maßnahmen neben strafrechtlichen Verfolgungen im Vordergrund stehen müßten.
Der Gesetzentwurf
Quelle: www.bundestag.de