Das Verfahren gegen Ofarim werde nun gegen eine Geldauflage vorläufig eingestellt, teilte das Landgericht mit. Der Musiker muss demnach innerhalb von sechs Monaten insgesamt 10.000 Euro zugunsten der Jüdischen Gemeinde zu Leipzig und des Trägervereins des Hauses der Wannseekonferenz zahlen. Danach wird das Verfahren endgültig eingestellt. Durch die Entschuldigung des Angeklagten sei der Hotelmanager wirkungsvoller rehabilitiert worden, als es durch ein Urteil möglich gewesen wäre. Zudem habe Ofarim »im Zusammenhang mit dem Geschehen erhebliche Nachteile erlitten«.
»Antisemitismus ist eine Tatsache«
Der Sachverhalt stehe jetzt fest, sagte der Vorsitzende Richter, die Gesellschaft habe die Wahrheit erfahren. »Allen Gerüchten, Mutmaßungen und Verdächtigungen ist damit der Boden entzogen.« Ofarim – der lange auf seiner Version beharrt hatte – sei einen weiten Weg gegangen. Er habe nun W.s guten Ruf durch sein Geständnis wiederhergestellt. Das sei die wichtigste Voraussetzung, um seinen eigenen wiederzuerlangen.
Ofarims Anwalt Alexander Stevens sprach nach der Entscheidung des Gerichts von einer »schwierigen Beweislage«. Die »Unschuldsvermutung bleibt von dieser Verfahrenseinstellung unberührt«.
Etwas anderes betonte der Richter zum Ende dann noch einmal: »Eines bleibt, wie es war:
Antisemitismus ist eine Tatsache. Der Kampf dagegen ist eine Aufgabe.«