Frauenarzt zu Geldstrafe verurteilt

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reden wir hier von einem album, das er sich selbst mal angehört hat, oder reden wir von ner kiste CDs die er so nebenbei mit verkauft hat/verkauft haben könnte?
 
reden wir hier von einem album, das er sich selbst mal angehört hat, oder reden wir von ner kiste CDs die er so nebenbei mit verkauft hat/verkauft haben könnte?

ich glaub kaum, dass er 8000 Eur wegen EINER CD bezahlen muss... das wär doch lächerlich... im Artikel steht "indizierte Tonträger", also werden es wohl zwei gewesen sein :rolleyes:

ja wahrscheinlich hat er einfach das zeug nicht weggeschmissen und weiter bei sich gebunkert und höchstwahrscheinlich auch verkauft... ist doch klar... da muss man sich doch nicht dümmer stellen, als man ist
 
ich find das alles nicht weiter schlimm. wenn die musik nun irgendeinen höheren wert hätte... aber das ist doch völliger nonsens. und jetzt kommt mir bitte nicht mit diesem "verschiedene Geschmäcker und künstlerische Freiheit"-Gesülze, das hat überhaupt nichts damit zu tun, denn dieses Zeug ist keineswegs Kunst und die mukke kann JEDER daheim selbst machen und hat wahrscheinlich noch mehr spass dabei :D

ansonsten können wir direkt alles zu kunst erklären, aber das ist ein deckmantel, der längst viel zu groß geworden ist.

das ist einfach pupertärer bullshit. "ihr" behauptet zwar, ihr wurdet es ironisch sehen und darüber lachen können, aber tatsächlich gibt es viele menschen, die das NICHT können. für die ist so eine CD weltbildformend. und das frauen eben nicht als menschen zweiter klasse, oder als gebrauchsgegenstände dargestellt werden, hat sich der staat völlig zu recht zur aufgabe gemacht.

oder der vergleich mit den pornos ist ja mal ganz arm :rolleyes:
wieviele leute kennst du denn mit nem pornoausschnitt als klingelton, die sich schonmal ne karte gekauft haben, um dann am abend aufs konzert zu gehen, wo seine lieblingspornostellen auf der leinwand laufen, während er die besten Stellen dann mitgröhlt?!

ich hoffe du verstehst den unterschied von alleine. :oops:

:thumbsup:
Einer muss ja die Wahrheit sagen :cool:
:thumbsup:
 
Ich kann mir ein Sadomasoporno anschaun
und im sexshop kaufen

aber ich darf es mir nicht anhören

mach ich mich strafbar wenn ich nur die tonspur ohne bild hab :confused:

:D
 
ich glaub kaum, dass er 8000 Eur wegen EINER CD bezahlen muss... das wär doch lächerlich... im Artikel steht "indizierte Tonträger", also werden es wohl zwei gewesen sein :rolleyes:

ja wahrscheinlich hat er einfach das zeug nicht weggeschmissen und weiter bei sich gebunkert und höchstwahrscheinlich auch verkauft... ist doch klar... da muss man sich doch nicht dümmer stellen, als man ist


wenn ihr euch mal die Mühe machen würdet den Link anzugucken, dann würdet ihr wissen das er 15 CDs zu Hause hatte.
Ob das jetzt schlimm ist oder nicht darum streiten wir uns, Gesetz sagt ja.
Das finde ich scheiße, dafür gabs die über 8000€ ...
 
Wenn die blinde Person über 18 ist dürfte das kein Prob sein.

Aber genau da liegt ja das Problem bei den betreffenden Frauenarzt CDs dürfte man noch nichtmals an Personen über 18 verkaufen.

Dieser Unterschied ist falsch !!!
 
Warum wird Hören schwerer bestraft als Sehen.

Warum würden Musiker im Extremfall dafür in den Knast wandern, während Pornoproduzenten damit ihr Geld verdienen dürfen. Und die machen wirklich legal weitaus "schlimmere" Sachen:)
 
Dieser Unterschied ist falsch !!!

häh?? was willst du eigentlich? was soll denn bitte besser werden, wenn dieser "falsche Unterschied" nicht mehr besteht?? Hör ma auf dich an einem vollkommen sinnlosen Thema abzuarbeiten und lass es gut sein. :oops: Oder geht es dir hier ums "Prinzip"?
 
Warum wird Hören schwerer bestraft als Sehen.

weil der Staat dich fertig machen will :thumbsup:

Warum würden Musiker im Extremfall dafür in den Knast wandern, während Pornoproduzenten damit ihr Geld verdienen dürfen. Und die machen wirklich legal weitaus "schlimmere" Sachen:)

es ist garantiert nicht verboten tonspuren von pornos mit einem beat zu unterlegen... :rolleyes: viel spaß mit deinen drei verkauften exemplaren...

und es ist zum glück auch nicht verboten, menschen beim sex zu filmen und dies dann zu verkaufen, was ebenfalls zum Glück auch für härtere Gangarten gilt... was eigentlich selbstverständlich sein sollte, aber bestimmt schwer nachzuvollziehen ist, wenn man noch nie sex hatte... klar.

ebenso gibt es aber pornografisches Material, dass NICHT erlaubt ist. Da zählt euer Tiervideo dazu, sowie alle anderen Aufnahmen, aus denen klar zu entnehmen ist, dass das Geschehen nicht auf beiderseitigem Einverständnis basiert.

Ein artikulierter Text besitzt Eigenschaften, die weit über diese Umstände hinausgehen. Kann es sein, dass du das echt nicht kapierst??
 
Wie schon auf Seite 1 jemand sagte hat die BPJM ja sowohl die Liste A und die Liste B. Auf Liste A kommen die Tonträger mit jugendgefähredendem Inhalt, die dann eben weder mehr öffentlich beworben noch Jugendlichen unter 18 zugänglich gemacht werden dürfen. Erwerb und Besitz für Leute über 18 jahren ist jedoch erlaubt.

Auf Liste B kommen Tonträger mit strafrechtlichem / verfassungswidrigem Inhalt, größtenteils stehen da Platten mit rechtem Gedankengut drauf. Hier ist der Besitz und die Verbreitung strafbar.

Wenn die fraglichen Alben also auf Liste B stehen (was mich bei Frauenarzt ehrlich gesagt wundert), wird er für den Besitz (und ggf. den Verkauf) zur Kasse gebeten.
 
Geil wie hier drei Seiten über Halbwahrheiten und puren Unsinn diskuteirt wird. Rap.de hat einfach n schlechten Artikel geschrieben denn es geht bei dem Prozess und der Strafe ja wohl nur um die Verbreitung dieser Inhalte nicht darum dass er sie zu Hause hatte! Punkt!
Der Besitzt ist auch bei Liste B - nichtmal bei "bundesweit beschlagnehmten" Artikeln - verboten! Das ist Fakt und kann jeder nachlesen der heir anderes behauptet. In Liste B ist grudnsätlich nichtmal die Verbreitung illegal!
 
Medien, die sich auf der Liste B befinden, unterliegen, entgegen anderslautenden Gerüchten, keinem Verbreitungsverbot, sondern zunächst nur den üblichen Indizierungsbeschränkungen.

...wer (genau) lesen kann ist klar im Vorteil!
Und wie gesgat selbst bei eienr Beschlagnahmung ist der BESITZ NICHT illegal!

Hab ich da irgendwas nicht richtig mitbekommen ?
Also bei Filmen, wo ich mich mit den Altersfreigaben und so besser auskenne, ists ja so, das man indizierte Filme kaufen und verkaufen darf, solange gewisse Regeln (Keine öffentliche Werbung, also keine Auslage öffentlich in Geschäften usw.) eingehalten werden und man 18 oder älter ist.
Für indizierte Bild/Tonträger wird auch keiner belangt, wenn man die zu Hause hat.
Pornos werden glaube ähnlich behandelt mit der Ausnahme, das sie nur in speziellen Geschäften angeboten werden dürfen wie Sexshops oder in speziellen Bereichn einer Videothek.

Bei beschlagnahmten Filmen (Dawn of the Dead, Tanz der Teufel,...,...,...) wars dann glaube so, das man sich nicht strafbar macht, wenn man sie hat, solange man nicht irgendwo öffentlich "rumschreit": "JOOO!!! Ich hab voll die krassen beschlagnahmten Filme, wie folgende:...."

Was hat Frauenarzt dann also falsch gemacht, wenn er sein (Waren CD's von Frauenarzt beschlagnahmt ???) oder CD's anderer Künstler zu Hause hat ?
Also wenns so ist wie bei Filmen, dann hat er sich ja nicht direkt Strafbar gemacht, vor allem, weil er die CDs (Vor allem seine eigenen!!!) bereichts vor der Beschlagnahmung zu Hause hatte.
Was wird dann verlangt ? Soll man die dann vernichten ? Wie soll man wissen was beschlagnahmt ist und was nicht ?

Meine Eltern kaufen ne CD ganz normal im Laden mitte Dezember, dann wird sie ein Paar Tage später beschlagnahmt...am 24. bekomm ich sie dann geschenkt und meine Eltern und ich machen uns dann Strafbar ???????

Also wenn das wirklich so ist, dann ist das mega lächerlich.
Aber hab immer gedacht, das ist wie bei Filmen...wers hat, der hats und gut ist...aber wers öffentlich macht und sich damit profiliert, der macht sich mehr oder weniger strafbar.


(ps.: Wir reden natürlich nur über Gewalt und Sex bei Filmen und Musik, also andere, wie Verfassungswidrige Symbole oder Rechtsradikaler Inhalt ist dann wieder ne andere Baustelle und für mich zurecht unter Strafe gestellt)

glückwunsch:D du hast mit allem was du dachtes recht und das andere ist natürlich mega lächerlich und vor allem FALSCH!
 
weil der Staat dich fertig machen will :thumbsup:



es ist garantiert nicht verboten tonspuren von pornos mit einem beat zu unterlegen... :rolleyes: viel spaß mit deinen drei verkauften exemplaren...

Es ist auch nicht verboten sein Gehirn einzuschalten und den Betreffenden Beitrag im richtigen Kontext zu verstehen.



Und der Rest von deinem Beitrag war wieder mal so dämlich das ich da garnicht groß drauf eingehe. Es zeigt mir aber das du ein ziemlicher Idiot sein musst wenn du nichtmals so einfache Sachen kapierst und zu allem Überfluss auch noch meinst das du etwas besser wüsstest und dann so einen dummen Schrott schreibst.
 
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