Sammel-Thema Graffiti in der Presse - der Pressethread

^^Schau dir mal die Seite An da hab ich schon bessere Antigraffity Seiten gesehen welche wo auch draufstand wie mans legal machen kann und nicht nur wie viel man für was zahlen muss und wie "scheiße" dass aus ihrer sicht ist .!:cool:
 
Das ist sachlich falsch.

Wenn eine Tat gemeinsam geplant und durchgeführt wurde, haftet man gesamtschuldnerisch. Das bedeutet, daß jede Tat aufgeklärt werden muß und die Täter, die bei jeder einzelnen Tat gemeinam gesprüht hatten, haften für diese Tat gesamtschuldnerisch, und nicht jeder haftet für die Taten der gesamten Crew.
Der Geschädigte kann sich den zahlungskräftigsten Täter aussuchen und von dem die Gesamtsumme abkassieren oder jeden Täter für sich gesamtschuldnerisch haftbar machen oder Teilschuldnersummen festlegen lassen. Bei der 2. Variante muß er den anderen Tätern mitteilen, wenn einer eine Zahlung geleistet hat und sich die Restsumme reduziert hat. Bei der Teilschuldnersumme läuft er Gefahr, daß er auf einen Teil der Summe sitzen bleibt. Schuldzinsen und Besuche durch den gerichtsvollzieher erhöhen die Schulden.
3 Jahre nach Kenntnis, wer der Täter ist, sind die Schadensersatzansprüche verjährt.
Nur wer sich beim Zivilgericht einen Schuldtitel erwirbt, kommt in den Genuß der 30jährigen Verjährungsfrist.

Die günstigste Variante für Täter und/oder Geschädigten ist der Mahnbescheid.
Wer die Einspruchsfrist verstreichen läßt, läßt den Mahnbescheid rechtskräftig werden. Wer die Tat bestreitet oder die Höhe des Schadens, muß Einspruch einlegen. Wenn die Zweifel berechtigt sind, bekommt der Täter für das Zivilverfahren Prozeßkostenhilfe.
http://www.hiphophamburg.org/dokumente/2006/geruechte-die-probleme-machen.pdf

Die Info ersetzt keine Beratung durch einen Anwalt. Wichtig ist, daß man sich immer an einen Fachanwalt für Zivilrecht wendet, nicht an einen juristischen "Alleskönner" oder Anwalt anderer Fachrichtungen.
Für Leute mit wenig Geld gibt es beim Rechtspfleger des zuständigen Amtsgericht einen Beratungsschein für eine Rechtsberatung. Da man eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten darf, sollte man zum Rechtspfleger alle Unterlagen über Einkünfte, Ausgaben und Schulden mitbringen.
Ein Antrag für einen Beratungsschein ist kein Antrag für eine Pflichtverteidigung, sollte also nicht verwechselt werden.

Beim Täter- Opfer- Ausgleich ist es wichtig, daß der Geschädigte mit dem Angebot des Täters einverstanden ist.
Es können Ersatzleistungen oder Beseitigung des Schadens sein.

Die Beseitigung des "tags" für 180 € ist ein Wucherpreis. Fachfirmen nehmen pro qm/15-20 € zuzüglich Anfahrt. Für diese kleine Fläche braucht man keine Maschine, sondern der Täter könnte das auch mit dem Reinigungsmittel u. anschließender Wasserspülung entfernen, aber das Wasser muß abgefangen werden, darf nicht ins Grundwasser. Solche "Kleinigkeiten" werden auf dem Weg zu größeren Reinigungsaufträgen erledigt.

Die Jugendgerichtshilfe ist auch Ansprechpartner für außergerichtliche Schadensregulierungen.
 
(06.12.2006)
POLIZEI-TICKER

Mann von S-Bahn tödlich verletzt

Lichtenberg - Neben den Bahngleisen an der Malchower Chaussee in Höhe der Dorfstraße ist gestern Vormittag die Leiche eines jungen Mannes gefunden worden. Laut Polizei, wurde er von einer S-Bahn angefahren. In seiner Nähe lagen ein Fahrrad und mehrere leere Farbsprühdosen. Ob es sich um einen Graffiti-Sprayer handelte, ist noch unklar. Auch zur Identität des Mannes war gestern noch nichts bekannt.
http://www.tagesspiegel.de/berlin/archiv/06.12.2006/2945997.asp

Es ist immer schlimm. Wer weiß etwas? Bitte PM benutzen.
 
Kann passieren man muss immer aufpassen...

Als Writer muss man auf der Hut sein...aber ein Faherrad inner nähe ist unvorteilhaft...
Zu fuss immer besser
 
Graffiti-Reportage auf sat1!

Für alle, die es noch nicht wissen sollten, heute um 23.15 Uhr kommt auf sat1 bei "24Stunden" eine Reportage über Graffiti. Titel:"Im Zielvisier der Fahnder: Graffitisprayer".

;)
 
Zitat von thesunisshining:
Für alle, die es noch nicht wissen sollten, heute um 23.15 Uhr kommt auf sat1 bei "24Stunden" eine Reportage über Graffiti. Titel:"Im Zielvisier der Fahnder: Graffitisprayer".

Dafür das es Privatfernsehen war ist denen das echt anständig gelungen...
 
hoerzu.de sagt mir nicht, ob es eine wiederholung gibt? weiss da jemand etwas?
oder eventuell nen link per pn wegen download...
 
Ja wehr cool wen ma jemand sagen könnte obs irgendeinen Download-Link gibt oda ob ne wiederholung kommt hab nämlich nicht mitbekommen :(
Wie genau war den der Titel von der Reportage:confused: vielleicht gibts die ja bei youtube oda my video.de zu sehen ;)
 
60colors schrieb:
Dafür das es Privatfernsehen war ist denen das echt anständig gelungen...

Ich wiederhole mich mal, weil ichs schon im anderen Thread erwähnt hatte:

Die Sendung war grottenschlecht, weil sie Fehlinformationen gab, was die Beseitigungskosten betrifft; denn 1qm kostet nicht mehrere 100€, es sei denn, es wurde Blattgold übersprüht.
Solche unqualifizierten Behauptungen öffnen Tür und Tor für Abzocker und der Geschädigte hat keine Möglichkeit einer Kontrolle.

Die Klinkerwände wurden von dubiosen Leuten gereinigt, die keine Ahnung von Graffitientfernung hatten. Das kriegt man rückstandslos weg.

Um einen Schuldtitel zu bekommen reicht kein Strafverfahren aus, sondern der Geschädigte muß beim Zivilgericht den Schadensersatz einklagen und wenn er dort ein urteil bekommt, kann er sich einen Vollstreckungstitel geben lassen, der 30 Jahre Laufzeit hat. Andere Fälle verjähren 3 Jahre nach Kenntnisnahme des Täters. Dafür muß der Geschädigte beim Zivilgericht eine Gerichtsgebühr einzahlen, die sich an der Höhe der Schadenssumme orientiert.
Wenn der Richter nicht die vollen Forderungen akzeptiert, weil der Geschädigte nicht seiner Schadensminderung nachgekommen ist, bleibt der auf der Restsumme sitzen.

Das gilt aber auch für Sprayer, die gesamtschuldnerisch haften, von dem der Geschädigte sich die gesamten Kosten erstatten ließ. Wenn dieser nicht innerhalb von 3 Jahren die Kohle gekriegt hat und sich keinen Schuldtitel geben ließ, geht ohne Schuldtitel gegen die Kumpel leer aus.
Wer wenig Geld hat, kann Prozeßkostenhilfe beantragen. Formulare gibt es beim Rechtspfleger des zuständigen Gerichts oder beim Anwalt.
Beide können Euch sagen, wer zum Personenkreis gehört.

Der Buffer hatte keine Ahnung; denn die Reinigungsmittel ätzen nicht bis auf die Knochen., sie entfetten die Haut und entfärben manche Kleidungsstücke. Lackschlamm macht Flecke.

Schleierhaft war auch, weshalb der mit 1-Literflaschen arbeitet; denn es gibt 5 & 10 Liter- Gebinde, die deutlich preiswerter sind.
Einen kleineren Lappen konnte man auch nicht finden. Ich hatte das Buffmittel in ein Schnapsglas abgefüllt und mit Wattestäbchen gereinigt, hätte noch fachmännischer ausgesehen.

Richtig ist, dass in den USA kaum noch Minderjährige legalerweise Spraydosen oder Breitmarker mit sich führen dürfen. Aber es gibt trotzdem Graffiti und dieses verbot ist auch kein Evangelium, genauso wie in Deutschland Minderjährige alkoholsüchtig sind, obwohl sie auch keinen Alkohol kaufen oder trinken dürfen.

Schade, daß Overkill nicht auf fehlende, legale Wände hingewiesen hat.

Ob der Typ, der so dubios ausgesagt hat, wirklich ein Writer ist, weiß ich nicht. Ich hatte meine Zweifel. Wenn er einer war, dann war es einer der dümmsten.
 
....

Zitat von Tagger:

Der Ausschnitt aus Pure Hate durfte auch, wie desöfteren schon mal wieder hinhalten. Ist ja schon ein alter Hut.

Genau das hatte ich mir auch gedacht, aber es ist halt genau die Sorte von Sprühern, die in den Medien am allerliebsten gezeigt wird. Wäre ja schön, wenn alle so drauf wären, ist aber leider nicht so. Aber genau das wollen die Medien dem Zuschauer ja weiß machen.

Brauchen die eigentlich eine Genehmigung, um z.B. Ausschnitte aus Pure Hate zu nehmen?

Wahrscheinlich nicht, oder?
;)
 
der typ vom overkill laden war eh nur ein möchtegern writer der mit overkill eigentlich nix am hut hat, außer das er sein geld von papa benützt hat um sich bei overkill einzukaufen. overkill ist übelster kommerz geworden. und der name ist verhunzt dank ref dem toy. schande über dich ref.
 
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