hausdurchsuchung does and donts

ich würde sagen, das liegt nicht an denen die schon länger dabei sind, sondern an dem jeweiligen anfänger. für viele ist es einfacher irgendeinen mist im internet nachzufragen, als zu versuchen echte kontakte zu knüpfen.
ich persönlich kann mir nur schwer vorstellen, jemandem nen arschtritt zu verpassen, wenn er korrekt ankommt und nicht nervt... wäre ja auch reichlich sinnlos.
 
naja als anfänger kontakte zu knöpfen is auch nit so easy vor allem wenn man die regeln nit kennt.... dennochs timme ich beinshabby zu
ich persönlich hab viel von meinen "mentoren" gelernt und tue des immer noch
 
Bundesgerichtshof entscheidet über Online-Durchsuchungen

Bundesgerichtshof entscheidet über Online-Durchsuchungen

Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet am Montag, ob die Polizei Computer heimlich online durchsuchen darf, gab das Karlsruher Gericht am heutigen Freitag laut dpa bekannt. Mit dem Beschluss will der BGH klären, ob die bisherigen gesetzlichen Grundlagen für Online-Durchsuchungen ausreichen. Ein BGH-Ermittlungsrichter hatte dies im Februar des vergangenen Jahres bejaht, ein anderer Ermittlungsrichter hatte dagegen im November das heimliche Ausforschen von Computerfestplatten für unzulässig erklärt. Die Bundesanwaltschaft hat Beschwerde eingelegt, so dann nun der 3. Strafsenat eine abschließende Entscheidung fällen muss....

http://www.heise.de/newsticker/meldung/84726
 
blaM schrieb:
Mit dieser Aussage wäre ich sehr vorsichtig! Demnäch sind in der Darstellungsform eines Künstlers das Religiöse und das Weltanschauliche (Werte) ausgenommen.....
Und genau das reduziert die Kritikmöglichkeiten eines Künstlers auf´s Erbährmlichste.

Weil der Kritiker das Eigentum des anderen für seine Kritik benutzt?

Ich habe nichts gegen Kritik, aber ich denke, es gibt andere Ausdrucksformen als seinen Namen an eine Kirche/Synagoge/Moschee/Tempel zu schreiben.
In der verbreitung des eigenen Naamens sehe ich vorrangig die Werbung für sich selbst, nicht die Kritik am anderen.

blaM schrieb:
Auch Glaubensgemeinschaften haben keine "Recht" auf die bewusste Verweigerung von Aufklärungsgedanken.

Da bin ich mit Dir vollkommen einer Meinung, aber was trägt ein "tag" an der Kirchenwand zur Aufklärung bei?
Ich kann gut damit leben, daß andere menschen einen Glauaben haben, den ich nicht nachvollziehen kann. Ich werde erst dann "aufrüsten", wenn mir ein anderer Glauben aufgezwungen werden soll. Der Standort eines Gebäudes, was zur religiösen Besinnung geschaffen wurde, ist für mich kein Angriff auf meine religiöse Selbstbestimmung.

blaM schrieb:
Der persönliche, individuelle Ausdrucksdrang erscheint mir weit wichtiger, aus pädagogischer Sicht, als das Horten eines Gedankengutes, welches dogmenschwanger einen Weltglauben prädigt.

Peace

Ich weiß nicht, was Du zu meinem persönlichen, individuellen Ausdrucksdrang sagen würdest, wenn mich die Wichtigkeit so beutelt, daß es mich überfällt, Dein mühsam errungenes Eigentum nach meinen Vorstellungen umzudekorieren.
Viele von denen, die auf künstlerische Freiheit pochen, würden dann meine Dogmenschwangerschaft radikal abbrechen und den Abbruch zum Sakrament erklären.

Im Hip Hop wird dauernd vom Pespekt gesprochen, den man zeigen soll. Es ist schon von gewisser Komik, wenn alle Respekt haben, aber keiner ihn geben will, daher viele glauben, man könne ihn sich dann einfach nehmen.

Wer es nicht ertragen kann, daß jüngere, die noch nicht so gut sind, eine Wand haben und diese platt machen, weil sie von sich überzeugt sind, besser zu sein, wo ist da der Respekt?
Oft sind es die gleichen Leute, die im alltäglichen Leben jammern, weil sie von besseren Leuten aus dem Job gekickt wurden.
Was hat es mit Kunst zu tun, wenn der Stärkere den Schwächeren einschüchtert, verdrängt oder übermalt? Für mich hat das mehr mit Macht und Ohnmacht zu tun, oder mit Geldungsbedürfnis.
 
super geile beiträge hier danke UDU und MoSHer.
sind schon krasse dinger dabei ,welche mich aber teilweise ziehmlich verunsichern ,.... allein der gedanke das es so krass zu gehen kann mit dem handy , pc , scheckkarte , maut ......
und doch schon errschreckent in was für einem kontroll start wir doch leben !

Muss Udu recht geben die jüngeren haben halt echt keine mehr die sie einfach mal ansprechen können oder die die jüngeren mal mitnehmen und ihnen was zeigen !(natürlich legal )
und so heist es jeder ist auf sich selber gestellt , halt learning by doing !

schade eigendlich !!
oft wünscht man sich doch echt mal einfach so nen "lehrer" der einem zeigt was abgeht wie bei Whole Train !

naja peace

ps finde echt korrekt das ihr da seid und licht ins dunkle bringt
 
zum thema maut wollte ich nur sagen dass die erkenntnisse(autokennzeichnen) die diese mautüberprüfungsstellen sammeln immoment noch nicht benutzt werden dürfen, denke des is auch nur noch eine frage der zeit, so meinte es zumindest der referent in der datenschutzvorleswung
danke udu für die info bezüglich online durchsuchung ma gespannt aufs urteil
 
Echt interessant was der Kerl so sagt, Thx für den Link

Vieles davon wusst ich nicht
 
blaM schrieb:
Hey UDU!

Nein ich rede natürlich nicht von "Tags" und Namenszügen an Kirchen/Synagogen/Moscheen/Tempeln.... ich sprach von Kunst in allgemeinerer Form. Ich habe mich nur explizit auf deinen Satz bezogen, der auch sehr allgemein generalisiert. Deine Einwände sind in der vorgebrachten Form völlig gerechtfertigt.


OK. ich dachte, Du hättest es auf Kirchen bezogen.

blaM schrieb:
Nur kann ich mit dem Begriff "Eigentum" nicht so viel anfangen... mo money, mo problems.... klar... je mehr Besitz, desto mehr Verlustangst... die Frage ist nur in welchem Rahmen diese Angst stattfindet, aber das geht nun echt zu weit.

:D

Mein Reden. Wer nichts zu verlieren hat, kann nur gewinnen.

Ich glaube nicht, daß die "Besitzenden" Verlustängste haben. Sie sind wohl eher angefressen, weil sich da Grünschnäbel, die keinen Cent auf der Naht haben, die Statussymbole der anderen "angreifen" und nach eigenem Gusto verändern.
Wenn man dann noch im Blickwinkel behält, daß selbst dann, wenn es dem Eigentümer gefallen würde, er diese Veränderung nicht stehen lassen darf, weil die Baubehörde da nicht mitmacht und Ordnungsgelder kassiert usw. , dann ist das Verhalten der Eigentümer schon berechtigt.

Wer würde sich von Euch einen PKW kaufen, wenn er nur die Steuern und den Sprit zu zahlen hat und vom PKW selten was sieht? :p

blaM schrieb:
Vielen Dank für den konstruktiven Beitrag!

RESPEKT von allen Seiten ist immernoch der notwendigste Bestandteil der Kommunikation und in kulturellen Auswüchsen.

Peace

Stefa->N

Volle Zustimmung. Leider fehlt es zunehmend an Vorbildern. Mir ist schleierhaft, wo der Respekt bei Jugendlichen herkommen soll, wenn Erwachsene sich z.B. DSDS reinziehen und die Quoten ansteigen, weil die Jury die Teilnehmer derbe runtermacht.
 
ist nit böse gemeint udu und bläm aber des was ihr hier diskutiert passt leider nit ganz zu der thematik des threats darum bitte nur noch infos zur themenstellung hier rein, da die leute eventuell zu früh abrechen hier alles zu lesen, weil zwischendurch über für sie eventuell uninteressante dinge gesprochen wird
des hier soll helfen, die sorglosigkeit einiger zu berichtigen und auf eventuell aus dieser sorglosigkeit resultirende dinge vorbereiten
wäre nett wenn wir wieder zum thema zurückfinden würden, den aspekt eurer diskussion finde ich wichtig aber dennoch an diesem platz deplaziert
 
MoSHeR schrieb:
ist nit böse gemeint udu und bläm aber des was ihr hier diskutiert passt leider nit ganz zu der thematik des threats darum bitte nur noch infos zur themenstellung hier rein, da die leute eventuell zu früh abrechen hier alles zu lesen, weil zwischendurch über für sie eventuell uninteressante dinge gesprochen wird
des hier soll helfen, die sorglosigkeit einiger zu berichtigen und auf eventuell aus dieser sorglosigkeit resultirende dinge vorbereiten
wäre nett wenn wir wieder zum thema zurückfinden würden, den aspekt eurer diskussion finde ich wichtig aber dennoch an diesem platz deplaziert


Volle Zustimmung!
 
BGH-Urteil:Heimliche Online-Durchsuchungen sind unzulässig

Urteil des Bundesgerichtshofs
Heimliche Online-Durchsuchungen sind unzulässig
Die Durchsuchung der im Computer eines Beschuldigten gespeicherten Daten ist nach Ansicht der Karlsruher Richter nicht durch die Strafprozessordnung gedeckt. Jetzt muss der Gesetzgeber eine neue Rechtsgrundlage schaffen - oder die Ermittler können dieses Mittel nicht mehr einsetzen.

Die Durchsuchung der im Computer eines Beschuldigten gespeicherten Daten mit Hilfe eines Programms, das ohne Wissen des Betroffenen aufgespielt wird, sei nicht durch die Strafprozessordnung gedeckt. Diese erlaube nur eine offene Durchsuchung. Für die heimliche Online-Durchsuchung fehle die „erforderliche Ermächtigungsgrundlage“, entschied der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH). (Aktenzeichen StB 18/06)....
http://www.sueddeutsche.de/computer/artikel/758/100658/

Wer die ganze Entscheidung lesen will
http://tinyurl.com/3a2huz

Ich würde jedoch nicht zu früh frohlocken; denn wenn Schäuble keine Ruhe gibt und weiterhin durchsetzen will Passagierflugzeuge wie Tontauben abschießen zu dürfen, um Terroristen zu vernichten, dann wird eine Gesetzesänderung für einen Schnüffeltroiander für die Politiker das kleinere Übel sein, um Ruhe zu haben.
 
Hier noch die Pressemeldung des BGH:
Nr. 17/2007

Verdeckte Online-Durchsuchung unzulässig

Die heimliche Durchsuchung der im Computer eines Beschuldigten gespeicherten Dateien mit Hilfe eines Programms, das ohne Wissen des Betroffenen aufgespielt wurde (verdeckte Online-Durchsuchung), ist nach der Strafprozessordnung unzulässig. Es fehlt an der für einen solchen Eingriff erforderlichen Ermächtigungsgrundlage. Das hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs auf die Beschwerde des Generalbundesanwalts gegen einen Beschluss entschieden, mit dem der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs den Antrag auf eine verdeckte Online-Durchsuchung abgelehnt hatte.

Nach der Entscheidung ist die verdeckte Online-Durchsuchung insbesondere nicht durch § 102 StPO (Durchsuchung beim Verdächtigen) gedeckt, weil die Durchsuchung in der Strafprozessordnung als eine offen durchzuführende Ermittlungsmaßnahme geregelt ist. Dies ergibt sich zum einen aus mehreren Vorschriften des Durchsuchungsrechts zu Gunsten des Beschuldigten - Anwesenheitsrecht (§ 106 Abs. 1 Satz 1 StPO) und Zuziehung von Zeugen (§ 105 Abs. 2, § 106 Abs. 1 Satz 2 StPO) -, deren Befolgung als zwingendes Recht nicht zur Disposition der Ermittlungsorgane steht. Zum anderen folgt dies aus einem Vergleich mit den Ermittlungsmaßnahmen, die - wie die Überwachung der Telekommunikation (§§ 100 a, b StPO) oder die Wohnraumüberwachung (§§ 100 c, d StPO) - ohne Wissen des Betroffenen durchgeführt werden können, für die aber deutlich höhere formelle und materielle Anforderungen an die Anordnung und Durchführung bestehen. Auch andere Befugnisnormen der Strafprozessordnung gestatten die verdeckte Online-Durchsuchung nicht.

Beschluss vom 31. Januar 2007 - StB 18/06

Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs - 1 BGs 184/06 - Entscheidung vom 25. November 2006

Karlsruhe, den 5. Februar 2007

Pressestelle des Bundesgerichtshof
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
 
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Joa,
eine Frage hätte ich dann aber doch noch. Du meintest ja, die Polizei liest in Foren mit, mag sein, ich kann mir aber nicht vorstellen, dass das, was jemand in einem Internet-Forum reinschreibt, vor Gericht als "Beweis" verwendet werden kann, das hattet ihr mir mal so ähnlich weis zu machen versucht.
:)
 
sonnescheint schrieb:
Joa,
eine Frage hätte ich dann aber doch noch. Du meintest ja, die Polizei liest in Foren mit, mag sein, ich kann mir aber nicht vorstellen, dass das, was jemand in einem Internet-Forum reinschreibt, vor Gericht als "Beweis" verwendet werden kann, das hattet ihr mir mal so ähnlich weis zu machen versucht.
:)
in der hinsicht nicht aber falls du dich bisserl mit deinem pc bzw deiner internetverbindung auskennst wird dir der begriff ip was sagen, mit der lässt sich ein pc locker flockig lokalisieren zumindest falls ein gewisser user immer vom selben homepc seine illegalen trains ( isn beispiel) in netz stellt.
wenn man sich ein bisserl auskennt weis man dass viele maler fotologs haben, ich weis zum beispiel von einem fall, dass eine hausdurchsuchung angeordnet wurde weil von dem pc in der wohnung immer aktuelle fotos von neuen "werken" ins netz gestellt wurden (kanns ein dass auch anchtfotos und anderes ungewöhnliches fotomaterial dabei war) is ja auch egal
natürlich zählt dass was du hier in nem forumschreibst nicht als beweis, aber dass was sie eventuell bei dir finden (aufgrund einer hd durch dumme fotos kommentare usw verursacht) wird ihnen reichen
von daher nicht so blauäugig sein
 
sonnescheint schrieb:
Joa,
eine Frage hätte ich dann aber doch noch. Du meintest ja, die Polizei liest in Foren mit, mag sein, ich kann mir aber nicht vorstellen, dass das, was jemand in einem Internet-Forum reinschreibt, vor Gericht als "Beweis" verwendet werden kann, das hattet ihr mir mal so ähnlich weis zu machen versucht.
:)

MoSHeR hat einige Fakten schon genannt. Wenn prahlerische Geständnisse oder Interviews im Netz zu finden sind und der Absender von mails oder Fotos identisch ist, so können aus Indizien schnell Beweise werden, zumindest wären solche Fakten weitere Glieder in einer Indizienkette.

Eines solltest Du bedenken:
Richter sind in ihrer Beweiswürdigung frei!!!!
Je weniger sie über Graffiti wissen, desto mehr verlassen sie sich auf Ermittlungsergebnisse der Sokos.
Erschwereend kommt hinzu, daß über Meldungen, die von der Polizei an die Presse gegeben wird, auch Sprayer in Foren spekulieren und plaudern.
Auch das wird gelesen und läßt erkennen, was die betreffende Person gemacht haben kann.
 
just copy n past aber egal
Aktuelles höchstinstanzliches Urteil; zum Auslesen des Datenspeichers und dem daraus resultierenden ersehen der Verbindungsdaten ist ein richterlicher Beschluss nötig.

Also, bei Sicherstellung des Handys immer auf ein Ausschalten des Geräts bestehen!
 
MoSHeR schrieb:
just copy n past aber egal
Aktuelles höchstinstanzliches Urteil; zum Auslesen des Datenspeichers und dem daraus resultierenden ersehen der Verbindungsdaten ist ein richterlicher Beschluss nötig.

Also, bei Sicherstellung des Handys immer auf ein Ausschalten des Geräts bestehen!

Theoretisch könntest Du es, aber wenn ein Handy beschlagnahmt wurde, wird ein Richter die Genehmigung der Durchsuchung des Datenspeichers geben, da man durch das Auslesen nicht nur Kontakte des Beschuldigten auslesen kann, sondern auch Bewegungsprofile über den Provider feststellen lassen, oder gelöschte Bilder wieder sichtbar machen kann.

Wer ein Handy benutzt, kann mit dem IMSI Chatcher vorgeführt werden, wie Waldi an der Leine:
http://www.telespiegel.de/html/uberwachung_von_handys.html
 
MoSHeR schrieb:
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,464405,00.html verfassungsbeschwerde gegen zulässigkeit der online durchsung in nrw angestrebt

Soll er mal streben. Vielleicht merken die Abgeordneten, daß es nicht vorrangig gegen Terroristen geht:

Ich möchte mal wissen, wie die Überwachung m. Trojaner aussehen soll, wenn die Leute arabisch schreiben u. das Ganze verschlüsseln, ihren Provider in einem der arabischen Staaten haben und ihre Mails aus dem Internetcafe versenden.

Er möchte ja auch auf Flugzeuge ballern, wenn er glaubt, ein Terrorist sitzt da drinnen.

http://www.abgeordnetenwatch.de/bundestag-132-0.html

Da kann man den Bundespolitikern die Meinung sagen, muß das Ganze aber in Fragen verkleiden und höflich bleiben.
 
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