MP3s was ist strafbar und was nicht ?

GFX

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Also ich war letztens im Kino und da war diese schreckliche Werbung, wo so 2 Typen in den Knast kommen und so zwei knackis gucken hinter ihnen her und sagen "Ahh, Raubkopierer"

Deswegen wollte ich gerne wissen, was genau jetzt alles strafbar ist.

klar ist, wenn man sich alben runterlädt und die dann brennt ist das wohl strafbar...

wenn man diese gebrannten cds dann noch verkauft wohl auch.

wenn ic ein original album besitze und das brenne ist es nicht strafbar


wie steht es jetzt genau mit den mp3's ?

ist es strafbar, wenn man ein Lied runterlädt und es nach 24 Stunden wieder löscht ? (Bei ROMS ist das in Ordnung)

ist es strafbar wenn man sich instrumental versionen runterlädt ? (Wo soll man diese denn sonst her bekommen ???)

ist es strafbar wenn man sich remixe runterlädt, die es nicht auf CD gibt ???


Ich denke mal, dass es diesbezüglich ein bisschen mehr aufklärung geben sollte....

da ich eben vor allem auf instrumentals angewiesen bin, weil ich nähmlcih keinen hab der mir irgendwelche beats macht auf die ich rappen kann....

Peace
 
Ja würde ich mal gerne mehr drüber erfahren, ich saug mir eigentlich nur mp3 bei emule oder kazaa um reinzuhören, und wenns gut ist wird das auf platte gekauft, weil mp3 zu scratchen wird schwierig, es sei denn man brennt sie und holt sich sone beschissenen cd scratch teile, aber zum thema zurück:D ....
hab auch letztens vom kollegen gehört das die schon die ersten sauger hopps genomm haben, obwohl das nur son typ wie jeder andere mit höchstens 1000mp3 aufm rechner war..
Naja wenn jemand ahnung hat mal bitte posten..
 
Original geschrieben von GFX
ist es strafbar wenn man sich instrumental versionen runterlädt ? (Wo soll man diese denn sonst her bekommen ???)

sone dinger solls auch zu kaufen geben, hab ich gehört...

zu deinen anderen fragen....jegliches beziehen von mp3s aus offensichtlich rechtswidrigen quellen ist strafbar....bei den remixen wird das wohl sone sache sein, inwieweit der "remixer" das mit den künstlern abgeklärt hat, dass er das anbieten darf, aber das hat wohl mehr ihn als dich zu interessieren....

aber die werbekampagne is lächerlich und stellt alles sehr verzerrt da (was allerdings der zweck des ganzen is), da die ganze geschichte mit den 5 jahren höchststrafe ja auf gewerbsmäßiges raubkopieren bezogen is, ncih auf den kinderzimmer kram, den wir hier alle machen...(also ich natürlich nich ;) )
 
Man kann eigentlich sagen wenn man ne mp3 saugt über ne tauschbörse dann kann man davon ausgehen das man sich strafbar macht. Klar es gibt auch mp3 stuff der kein copyright hat aber das wird ja kaum gesaugt. Instrumentals sind häufig auf den maxis drauf und wenn du dann das Instrumental saugst ist das natürlich auch nicht erlaubt.

Ich glaub rippen vom radio (stream) is erlaubt.
 
Original geschrieben von GFX
wie steht es jetzt genau mit den mp3's ?

ist es strafbar, wenn man ein Lied runterlädt und es nach 24 Stunden wieder löscht ? (Bei ROMS ist das in Ordnung)

bei roms ist das nicht in ordnung. das ist nur ein gerücht.

ist es strafbar wenn man sich instrumental versionen runterlädt ? (Wo soll man diese denn sonst her bekommen ???)

natürlich. bekommen kann man sie auf den entsprechenden maxis/instrumental-alben.

ist es strafbar wenn man sich remixe runterlädt, die es nicht auf CD gibt ???

das kommt immer auf die jeweilige sicherung des entsprechendes werkes an. also von fall zu fall verschieden.
 
Im Gesetz heisst es "Kopien aus einer offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlage." Ich kann icht sehen, wie der Downloader erkennen soll, ob bei der Herstellung der MP3 ein Kopierschutz umgangen wurde. Alles andere ist IMO KEINE offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage. Glaubt also nicht alles, was euch die Industrie sagt!
 
Original geschrieben von Herr Merkt
Glaubt also nicht alles, was euch die Industrie sagt!


Aber wenn ich mir mein rechtes Auge zuhalte, kann ich mit dem linken deutlcih erkennen was passiert:eek:
 
Wie wollen die Grünen eigentlcih rausfinden,w elche von den MP3s man jetzt gesaugt hat und welche auf anderem Weg auf den Computer kamen?
 
Original geschrieben von Herr Merkt
Im Gesetz heisst es "Kopien aus einer offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlage." Ich kann icht sehen, wie der Downloader erkennen soll, ob bei der Herstellung der MP3 ein Kopierschutz umgangen wurde. Alles andere ist IMO KEINE offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage. Glaubt also nicht alles, was euch die Industrie sagt!
das hat nichts mit kopierschutz zu tun. wenn du ne mp3 von eminem bei kazaa findest ist kazaa offensichtlich ne illegale quelle weil eminem bestimmt nicht freiwillig die datei dort zum runterladen reingestellt hat
 
Original geschrieben von Sandmann da MC
Wie wollen die Grünen eigentlcih rausfinden,w elche von den MP3s man jetzt gesaugt hat und welche auf anderem Weg auf den Computer kamen?
das musst du nachweisen können
 
Sprich, wenn du die CDs nit hast und auch kein Prog dafuer ists dumm gelaufen.


Alles was du darfst ist von deinen eigenen CDs kopien erstellen (auch als mp3). Die darfst du sogar straffrei an freunde weitergeben. Und nein, Kazaauser sind NICHT deine Freunde.
 
Original geschrieben von Nordwind
Die darfst du sogar straffrei an freunde weitergeben. Und nein, Kazaauser sind NICHT deine Freunde.

damit hast du es dir schwer gemacht, die glaubwürdigkeit deiner ersten regelung zu untermauern.
 
Freunde sind ne legitime Quelle, klingt bescheuert, aber da gehst normalerweise straffrei aus, es sei denn die haben schon wieder was geändert.

Du darfst aber nicht ausm Inet ziehen, nichtmal wenn du das Original hast.
Soweit die Theorie. Praxis ist eh immer ne geschichte für sich
 
zeig doch bitte mal den entsprechenden gesetzestext bzw auszug. das würde mich doch mal brennend interessieren.
 
Original geschrieben von Nordwind
Freunde sind ne legitime Quelle, klingt bescheuert, aber da gehst normalerweise straffrei aus, es sei denn die haben schon wieder was geändert.

Du darfst aber nicht ausm Inet ziehen, nichtmal wenn du das Original hast.
Soweit die Theorie. Praxis ist eh immer ne geschichte für sich

das halte ich für blödsinn.
du darfst urheberrechtgeschuetzte medien nicht kopieren und weitergeben (verschenken), ausleihen ist erlaubt, aber sobald dein freund sich die sachen kopiert macht er sich strafbar.

aus dem internet ziehen (als sicherheitskopie) ist solange erlaubt wie man das original selbst besitzt und es nicht kopiergeschuetzt ist.

greetz iguana
 
Original geschrieben von weirdlof
zeig doch bitte mal den entsprechenden gesetzestext bzw auszug. das würde mich doch mal brennend interessieren.

also, das mit den freunden war wohl zumindest mal so, wenn ich nen c't-artikel zum thema richtig in erinnerung hab...aber auhc nich unbegrenzt....war irgendwie so im umfang von 3-5 kopien oder so....worauf sich das genau beruft weiß ich aber auch nich, und ich hab die c't jetzt auch ncih hier rumliegen...
 
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