Rechtsstaat - Nein danke!

paranoid

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Rechtsstaat - Nein danke!

Beweise, die bei rechtswidrigen Ermittlungsmaßnahmen gewonnen wurden, können deshalb nur ausnahmsweise für den Prozess gesperrt sein. Ein Verwertungsverbot komme daher nur in Betracht, wenn es ausdrücklich gesetzlich vorgesehen oder "aus übergeordneten wichtigen Gründen im Einzelfall anzuerkennen ist".

Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 28.07.2009

:eek: :confused:

Schlechter Witz? Müsste das nicht "nur ausnahmsweise für den Prozess verwendet werden" heißen???
Boys in blue/green können also machen was sie wollen, "Gefahr im Verzug" kennt man ja - Beweismittel-Verwertung nach nachgewiesen Rechtsbruch war mir neu.

Unabhängig von der wirklichen Relevanz für einzelne hier, was malt ein solches Urteil denn für ein Bild unseres Rechtsstaates, wenn sich die Exekutive nicht an die Regelungen zur Strafverfolgung des Gesetzgebers halten muß um (verwertbare) Ergebnisse zu erzielen? Mit welcher moralischen Rechtfertigung duldet man den Rechtsbruch durch Gesetzeshüter?

Schockiert und etwas sprachlos...
 
Ist schon harter Tobak, zumahl es ja um was völlig anderes ging bei der Razzia.
Ist aber auch schwer sowas anzugehen. Nimm doch mal den Extremfall, man durchsucht das Haus wegen etwas Rauschgift und findet Indizien für einen Mord o.Ä.
Sollten diese Beweise dann auch nicht zulässig sein? Aber generell ist das schon Bullshit...
 
bezüglich rechtsstaat hat vor kurzem (2-3) Monate jemand den Rolex Händler bei Stern Tv gesehen`?
 
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20090702_2bvr222508.html

hanseatisches oberlandesgericht:

Der Senat gehe bei seiner Abwägung zugunsten des Beschwerdeführers davon aus, dass bei Anordnung und Durchführung der Durchsuchung gegen den Beschwerdeführer kein ausreichender Anfangsverdacht für einen Markenrechtsverstoß bestanden habe. Der darin liegende Verstoß gegen § 102 StPO und die gewichtige Verletzung des Grundrechts aus Art. 13 Abs. 1 GG wiege jedoch in der Abwägung gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Aufklärung des Betäubungsmittelverbrechens nicht so schwer, dass das Aufklärungsinteresse hinter den Interessen des Beschwerdeführers zurücktreten müsse.

schon krass, ein einfacher verstoss gegen das btmg setzt mal eben das grundgesetz ausser kraft. :thumbsdown:
 
Rechtsstaat - Nein danke!



:eek: :confused:

Schlechter Witz? Müsste das nicht "nur ausnahmsweise für den Prozess verwendet werden" heißen???
Boys in blue/green können also machen was sie wollen, "Gefahr im Verzug" kennt man ja - Beweismittel-Verwertung nach nachgewiesen Rechtsbruch war mir neu.

Unabhängig von der wirklichen Relevanz für einzelne hier, was malt ein solches Urteil denn für ein Bild unseres Rechtsstaates, wenn sich die Exekutive nicht an die Regelungen zur Strafverfolgung des Gesetzgebers halten muß um (verwertbare) Ergebnisse zu erzielen? Mit welcher moralischen Rechtfertigung duldet man den Rechtsbruch durch Gesetzeshüter?

Schockiert und etwas sprachlos...

ich weiß gar nicht wo das problem bei dem geschilderten fall ist ? bevor sich hier nicht-juristen anmaßen die rechtstaatlichkeit oder nicht rechtstaatlichkeit von maßnahmen beurteilen zu können, sollte man lieber mal nen paar jahre jura studieren.

wenn das bvg entscheidet, dass die maßnahme gesetzeskonform ist/war, dann ist es auch verfassungskonform, denn das bvg legt die verfassung nunmal aus und nicht der mzee user.

natürlich wird es auch bei uns einzelne probleme geben, aber ein system, dass absolut fehlerfrei arbeitet gibt es nunmal nicht.


@ gronga

von einem einfachen verstoß würde ich bei nem halben kilo gras nicht sprechen, der typ ist den dealer und hat seine strafe auch verdient.
 
Da sind nochmal 2 Artikel zu der Entscheidung:

http://heftklammer.wordpress.com/20...driger-wohnungsdurchsuchung-verwertet-werden/

http://ballmann.wordpress.com/2009/...rechtswidriger-durchsuchung-verwertet-werden/

Daraus:
"Für die Beurteilung der Frage, welche Folgen ein möglicher Verstoß gegen strafprozessuale Verfahrensvorschriften hat und ob hierzu insbesondere ein Beweisverwertungsverbot zählt, sind in erster Linie die Fachgerichte zuständig. Diese gehen in gefestigter, willkürfreier Rechtsprechung davon aus, dass dem Strafverfahrensrecht ein allgemein geltender Grundsatz, dass jeder Verstoß bei der Beweisgewinnung ein strafprozessuales Verwertungsverbot nach sich zieht, fremd ist, und dass die Frage jeweils nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach der Art des Verbots und dem Gewicht des Verstoßes unter Abwägung der widerstreitenden Interessen zu entscheiden ist. usw...
-->
Die Gerichte haben im vorliegenden Fall die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze ausreichend beachtet. Insbesondere wurde die Schwere der Grundrechtsverletzung bei der Durchsuchung in ihrer Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer effektiven Strafverfolgung und der Wahrheitsermittlung im Strafverfahren wegen des Verbrechenstatbestandes des § 29a Abs. 1 BtMG angemessen berücksichtigt.
usw...


Ich finde nicht, dass man hier von einer "richtigen" oder "falschen" Entscheidung sprechen kann. Es kommt hier zu einer Abwägung die dann zu Gunsten des öffentlichen Intresses an der Strafverfolgung getroffen wird. Mit der passenden Argumentation ließe sich da beides vertreten. So wie das BVerfG seine Entscheidung darstellt ist sie nachvollziehbar, was ein anderes Ergebnis allerdings möglicherweise auch wäre.
Und woran man nun das Gewicht des öffentlichen Intresses nun fest macht, ist auch vom Einzelfall abhängig.

Aber auch mal ganz unjuristisch: Hätten sie jetzt anders entschieden, dann gäbe es doch genauso Anlass zur Kritik. Dann würden die Leute doch sagen: "Da findet man da die Drogen massenweise im Zimmer, und man kann ihn nicht einmal dafür belangen...wo führt das denn hin? Das nächste mal liegt da ne Leiche rum und dann heißtes auch tja, da gabs wohl n kleinen Fehler in der Polizeiarbeit und er kann wieder gehn!"

So oder so müssten Intressen verletzt werden.
 
Aber auch mal ganz unjuristisch: Hätten sie jetzt anders entschieden, dann gäbe es doch genauso Anlass zur Kritik. Dann würden die Leute doch sagen: "Da findet man da die Drogen massenweise im Zimmer, und man kann ihn nicht einmal dafür belangen...wo führt das denn hin? Das nächste mal liegt da ne Leiche rum und dann heißtes auch tja, da gabs wohl n kleinen Fehler in der Polizeiarbeit und er kann wieder gehn!"

So oder so müssten Intressen verletzt werden.


dito

wo soll denn dann die grenze gesetzt werden, wann "illegale" beweismittel verwendet oder nicht verwendet werden dürfen.

nach dem motto leiche geht klar, aber 1/2 kg gras nicht... :rolleyes:
 
...bevor sich hier nicht-juristen anmaßen die rechtstaatlichkeit oder nicht rechtstaatlichkeit von maßnahmen beurteilen zu können, sollte man lieber mal nen paar jahre jura studieren.

wenn das bvg entscheidet, dass die maßnahme gesetzeskonform ist/war, dann ist es auch verfassungskonform, denn das bvg legt die verfassung nunmal aus und nicht der mzee user.
...

Hach, da fällt mir wieder ein warum ich hier nicht mehr reinschaue, da versucht man ne Diskussion anzustrengen und irgendwer packt sofort den Dampfplauder-Pöbelknüppel aus. Is ja fein, dass du schon mal ne Uni von innen gesehen hast, aber ob du das nun glaubst oder nicht, andere tatsächlich auch.

Nur weil das Bundesverfassungsgericht ne Entscheidung zu dem Thema gefällt hat, bedeutet das für mich noch lange nicht, dass man das nicht kontrovers diskutieren könnte. Dazu kannst du meinetwegen auch gerne mal jemanden fragen "der ein paar Jahre Jura studiert hat" bzw. dich mal in ne Vorlesung Staatsrecht hocken - aber das weißt du ja sicher schon.

Ich hab in keiner Form die Kompetenz des Gerichts bzw. die Rechtsmäßigkeit seiner Entscheidung angezweifelt, lediglich der Hinweis nur in Einzelfällen so erlangte Beweismittel nicht verwerten zu dürfen hat mir übel aufgestoßen.

Eine Abgrenzung wann zulässig wann nicht stellt sich für mich nicht allzu schwierig dar - massive Gefährdung anderer z.B o.ä.
 
ich weiß gar nicht wo das problem bei dem geschilderten fall ist ? bevor sich hier nicht-juristen anmaßen die rechtstaatlichkeit oder nicht rechtstaatlichkeit von maßnahmen beurteilen zu können, sollte man lieber mal nen paar jahre jura studieren.

das hat nix mit positivem recht zu tun, sondern mit rechts- und unrechtsgefühl. die ns-diktatur hat sich auch als rechtsstaat definiert und die juristen haben mitgemacht.

wenn das bvg entscheidet, dass die maßnahme gesetzeskonform ist/war, dann ist es auch verfassungskonform, denn das bvg legt die verfassung nunmal aus und nicht der mzee user.

ach so, und deshalb müssen wir auch jede entscheidung des bverfg gutheissen oder was? es gibt so ein paar dinge, die sind gesetzeskonform und trotzdem scheisse.

natürlich wird es auch bei uns einzelne probleme geben, aber ein system, dass absolut fehlerfrei arbeitet gibt es nunmal nicht.

glorreiches fazit

@ gronga

von einem einfachen verstoß würde ich bei nem halben kilo gras nicht sprechen, der typ ist den dealer und hat seine strafe auch verdient.

das kannst du ja gerne vermuten, ich tu es auch, aber einen stichhaltigen beweis wirst du mir genau so wenig liefern können wie die staatsanwaltschaft. die anklage lautet:

minder schwerer Fall des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

aber schön zu sehen wie mr. rechtsstaat solche behauptungen aufstellt. sag mal bist du zufällig ronald schill?
 
„wo führt das denn hin? Das nächste mal liegt da ne Leiche rum und dann heißtes auch tja, da gabs wohl n kleinen Fehler in der Polizeiarbeit und er kann wieder gehn!"

Zitat: puffi

„von einem einfachen verstoß würde ich bei nem halben kilo gras nicht sprechen, der typ ist den dealer und hat seine strafe auch verdient.“

Zitat: Chavezz

Ein stuhl, zwei meinungen. :D
Beweggründe können kaum unterschiedlicher sein.

rechtsverdrehung hin und her. prima. hier gehts um die wahrung der menschenrechte. wir sind keine mörder, keine korrupten dealer.

wasn? wollt ihr das?
http://rop.gonggri.jp/?p=89

wenn ihr derartige methoden rechtfertigt, um mördern auf die schliche zu kommen, dann seid ihr dumm und solltet einfach mal n weilchen euren profs fernbleiben. es gibt andere wege!!!
 
ich weiß gar nicht wo das problem bei dem geschilderten fall ist ? bevor sich hier nicht-juristen anmaßen die rechtstaatlichkeit oder nicht rechtstaatlichkeit von maßnahmen beurteilen zu können, sollte man lieber mal nen paar jahre jura studieren.

wenn das bvg entscheidet, dass die maßnahme gesetzeskonform ist/war, dann ist es auch verfassungskonform, denn das bvg legt die verfassung nunmal aus und nicht der mzee user.

natürlich wird es auch bei uns einzelne probleme geben, aber ein system, dass absolut fehlerfrei arbeitet gibt es nunmal nicht.


@ gronga

von einem einfachen verstoß würde ich bei nem halben kilo gras nicht sprechen, der typ ist den dealer und hat seine strafe auch verdient.

Über Politik spreche ich auch nur noch, wenn ich Politik studiert habe und den neuen Audi A8 beurteile ich auch erst nach meinem Ingenieursstudium.

Die Argumentation im 2. Absatz ist auch sehr interessant, du bist ja wirklich obrigkeitshörig :D - mal im Ernst, deshalb kann ich trotzdem über eine Entscheidung des BVG diskutieren, sonst können die ja machen was die wollen und es heißt "ja die legen die Verfassung aus"..

Der letzte Absatz ist auch geil... RELATIVISMUS ... boah schade, ich dachte schon ich wittere Kulturrelativismus.
 
also nochmal, wenn mzee user A einen tread eröffnet und davon spricht, dass deutschland kein rechtsstaat mehr wäre, ohne diese aussage - aufgrund nicht vorhanderer kenntnisse - treffen zu können, halte ich das für falsch.

natürlich kannst du über die entscheidung des bvg diskutieren, nur legen die richter ihre position auf diversen vollgedruckten din-a4 seiten dar, dementsprechend differenziert ist auch ihre ansicht zu dem thema.
 
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