Sampleclearing?

Hallo zusammen,

ich grabe ein altes Thema mal wieder aus, da es das erste war was mir in der Suchfunktion aufgefallen ist ;)

Ich habe folgendes Problem (zudem ist es auch eilig)
Ich habe einen Beat gemacht mit einem relativ bekannte Film-Sample. Ein Rapper aus Amerika der bei Universal gesignt ist (G.O.D.) möchte diesen Beat gerne haben. Da ich das Sample nicht gecleart habe, habe ich ihm den Beat nicht verkauft, sondern gesagt er kann ihn nutzen, wenn er ihn aber kommerziell nutzen möchte muss er (oder Universal) das Sample klären.

Mache ich mich jetzt irgendwie strafbar? Weil an sich.. den Beat machen ist ja nicht verboten. Verkaufen darf ich ihn nicht, das ist klar. Wie sieht es jetzt aus? Kann ich belangt werden, wenn Universal das Sample nicht klärt?
 
du machst dich auf keinsten strafbar... er verbreitet es ja....

ne, du kannst nicht belangt werden!
 
du machst dich auf keinsten strafbar... er verbreitet es ja....

ne, du kannst nicht belangt werden!

Falsch, der Beatbauer ist kann dafür belangt werden, da er ja den Beat geschaffen hat.
Schau dir mal das Urheberrecht und und den Schutz von geistigem Eigentum an, und du wirst deine Meinung ändern.
 
Vor der Pressung einer CD muss zwar eine Gnehemigung oder Freistellung von der GEMA eingeholt werden. Die GEMA überprüft aber nicht den Inhalt der CD, sondern gibt sich mit einem umfangriechen Fragebogen zufrieden. D.h. wenn du ein Sample verwendest und die Rechte nicht bei Dir liegen, du in dem Fragebogen aber angibst, dass du alles selbst geschrieben hast, hast du auch kein Problem mit dem Presswerk.

Ein echtes Problem stellt sich erst bei einer größeren Stückzahl und einer Nutzung der größeren Platformen wie Viva etc.

Vinc
 
Zu der Beatbaufrage.

So klar finde ich die Strafbarkeit/Schadensersatzpflicht nicht. Zwar ist der Beatbauer der Bearbeiter. Er selbst veröffenlicht aber den Beat nicht. Habe aber auch gerade keinen Kommentar zur Hand um das zuverlässig zu beantworten.
 
Zu der Beatbaufrage.

So klar finde ich die Strafbarkeit/Schadensersatzpflicht nicht. Zwar ist der Beatbauer der Bearbeiter. Er selbst veröffenlicht aber den Beat nicht. Habe aber auch gerade keinen Kommentar zur Hand um das zuverlässig zu beantworten.

Wen man samplet und nicht die Genehmigung des Urhebers einholt begeht man Diebstahl von geistigem Eigentum und das ist nunmal Strafbar.
 
http://www.20min.ch/tools/suchen/story/16917661

Kann mir mal einer erklären wie so was gehen soll? Also Bushido hat im 2001 für Mittelfinger einen Sampel verwendet von irgend so ner norwegischen Assi Band:D. Ich nehme jetzt einfach mal an das er für diesen Track, "Mittelfinger" nicht wirklich viel Kohle gesehen hat und ich kenn mich zu wenig aus, aber vielleicht war der Track sogar nur auf einem seiner Mixtapes!

Meine Frage nun, sagen wir man macht so Mixtapemässige Alben wie das ja eigentlich ziemlich viele mache, wird dann Berühmt und macht Kohle ohne Ende! Nun hat man aber mal vor paar Jahren für eines dieser Mixtapes einen Sampel verwendet der nicht gecleart war. Können diese jetzt trotzdem eine Schadensersatzvorderung starten die um einiges höher ist als der effektiv erziehlte Cash den man mit diesem Track gemacht hat.


Peace ya the Junk
 
Naja wen man Samples von irgendwelchen "Hinterwäldlern" nutzt und den Song nicht komerziell nutzen möchten haben die meisten auch keine Probleme damit die samples frei zu geben, aber man muß sich halt die mühe machen und die Urheber ausfindig machen und anschreiben, und dann kann einem auch nicht sowas passieren wie Bushido.
 
ich hasse den thread, jeder sagt was anderes.
hamwa keine juristen hier??

Besorg dir die Gesetzbücher zum Urheberrecht und dem Schutz von geistigem Eigentum, gibt da sogar speziell für Künstler solch gesetzbücher wo halt Speziell auf das Thema sampling und Schutz von geistigem Eigentum eingegangen wird.
Einfach mal in deinem Buchladen des Vertrauens nachfragen
 
Falsch, der Beatbauer ist kann dafür belangt werden, da er ja den Beat geschaffen hat.
Schau dir mal das Urheberrecht und und den Schutz von geistigem Eigentum an, und du wirst deine Meinung ändern.


bitte was? :D ... ich nehm eine von mir gekaufte platte, nehm ein sample davon, gib den beat jemanden, der auch die original platte besitzt und er vertreibt den track mit seinem rap drauf...

und ich bin dann der gearschte? also das is wohl hombuk...

mir kann doch egal sein was mit den tracks gemacht wird... also wenn ich wegen sowas angeklagt werden würde, dann geh ich aber auf die barrikaden...

Wen man samplet und nicht die Genehmigung des Urhebers einholt begeht man Diebstahl von geistigem Eigentum und das ist nunmal Strafbar.
ich hab letztens ne tv zeitung zerschnitten, neu zusammen geklebt und mir an die wand gehangen...

ich muss wohl aufpassen das die bullen nicht kommen...
 
mir kann doch egal sein was mit den tracks gemacht wird... also wenn ich wegen sowas angeklagt werden würde, dann geh ich aber auf die barrikaden...

Das kannst du machen es wird dir aber nix nützen.
s gibt inzwischen auch genug Urteile wo andere genau die gleiche Einstellung wie du hatten und zu Geldstrafen und Freiheitsstrafen verurteilt wurden wegen ilegalem samplen.
 
generell kann man nicht sagen "wie viel". der bei dem du das sample clearen willst, also der rechteinhaber, egal ob künstler selber oder verlag, kann verlangen was er will. oder auch direkt "nein" sagen, wenn ihm nicht gefällt was du mit seiner musik machst. der preisrahmen kann sich also von 1,50 euro bis 300 Millionen $ bewegen, kommt darauf an, wer du bist, und wer die rechte hat.

300 mio wohl eher nicht :)

Oder wer wird ein sample clearen um dann mit der Produktion ( selbst wenn se triple platinum geht ) rein gar nichts zu verdienen ?

:D
 
kann man den thread nich schließen ? kommt doch eh nix produktives bei raus, wers genauer wissen will sollte halt nich im mzee-forum fragen. und das ganze halbwissen verunsichert doch viel mehr als das es wirklich hilft.

also wie gesagt, wer da mehr erfahren will soll sich woanders schlau machen, gibt ja genug anregungen hier.
 
ja schon klar... aber beat-manufaktur meinte, das genau selbst wenn ich die "zeitung" nicht verkaufe, mich auch strafbar mache

Du kannst ein Collage von Zeitungsschnippsel nicht mit Musik vergleichen die im Netz für Millionen von Menschen zugänglich ist.
Ich halt mich hier jetzt raus, ich habe meinen standpunkt dagelegt.
Ich habe mein Wissen zu dieser Thematik ja nicht aus ne Klozeitung sondern daher das ich Leute kenne die Jura studiert haben und in dem Sektor arbeiten und dann teilweise mit solch Leuten wie euch zu tun haben.
Aber warum erzähl ich das, werdet glücklich mit eurem pseudofachwissen zu dieser Thematik. Ich muß mich deswegen hier nicht anpöbbeln lassen.
 
mh auch wenn manche die rechtslage hier klar deutet, glaubt ihr jemand macht sich den aufwand nen verfahren in gang zu setzen um eine urheberrechtsklage gegen euch zu erwirken? weil iregdnein hobby-producer irgednein 4 sekunden sample von anno dazumal mit nem bisschen klatsch-bumm verwurstet hat? grade im online-bereich, wenn ÜBERHAUPT jemand darauf aufmerksam wird wird er euich erstmal bitten aufgrund von urheberrechtenrechten die sachen sofort offline zu nehmen..

es wird eigentlich in den meisten Fällen immer erst versucht sowas aussergerichtlich zu regeln.

ein freund ist webdesigner udn er hat ne ziemlich gute ps2-seite damals gemacht, auch so in blau schwarz udn er bekam dann erst ne mail von jemandem on sony deutschland das die ähnlichkeit zu groß wär und das mit ner offziellen sony-seite verwechslebar wäre. das selbe kam auch nochmal in nem 10seitigen Anschreiben von wegen ja nehmen sie die Seite bitte aus dem Netz SONST werden rechtliche Schritte eingeleitet.

Ich denke mir dass in der Musik auch so läuft. was erwartet denn jemand der euch dann anzeigt? das ihr ne 5 stellige summe schadensersatz zahlt? weil vielleicht 1000 leute das teil auf myspace gehört haben.. und icjh denke ma es wird mehr ausländisches als deutsches zeug gesampled, was meint ihr wie hoch die warhscheinlichkeit ist das euch ein internationaler urheber Zufällig was von euch findet UND sich dann den aufwand macht euch zu finden und euch anzuzeigen oder was auch immer..

Ich halte das alles hier für lächerlich, es sei denn wie mr.deluxes sagt wenns richtig offiziell wird mit label udn verlag und mainstream kram halt... da sieht das anders aus..
 
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