Todesstrafe

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hier gehts doch nicht darum das folter ins gesetz geschrieben wird, sondern nur darum das ihr es nichteinmal zulassen würdet das bei einem entführer die kollegen kurz mal wegschauen in AUSNAHMEFÄLLEN
und das ist moralisch absolut verwerflich.
wenn ein kind in gefahr ist hat der entführer mal garnichts zu melden!
 
Gestern hast du dir noch gewünscht, dass 3headeds Kind "verreckt". Du verweigerst ihm all diese Erfahrungen, all das Glück. Warum? Was hat dieses Kind dir getan?
Ist das so schwer zu verstehen? Wenn irgendein Kind mal tatsächlich wegen einer solchen hirnrissigen Prinzipenreiterei draufgehen sollte, dann soll es bitte eines von den Verfechtern dieses Täterschutzes sein- also von euch.

Wenn ihr danach am Grab eures toten Kindes steht, weint und sagt: "Es war gut und richtig den Täter nicht zu foltern auch wenn mein Kind durch die Folter noch leben könnte." dann glaube ich euch! Dann habe ich Respekt vor eurer Meinung! Vorher halte ich das heuchlerisch und widerwärtig.


Zum Unterschied zwischen finalem Rettungsschuss und Folter: Zum einen steht am Ende des finalen Rettungsschusses ein relativ eindeutiges Ergebnis – der Täter ist tot. Informationen, die aus Folter gewonnen wurden, sind nicht zwangsläufig belastbar. Außerdem ist der finale Rettungsschuss nur zulässig, wenn er "das einzige Mittel" zur Abwendung einer gegenwärtigen Lebensgefahr darstellt.
Das "einzige Mittel" wird Folter allein schon wegen der mangelnden Belastbarkeit der gewonnenen Informationen nicht sein, mal ganz abgesehen davon, dass selbst in deinen hypothetischen Fällen immer auch noch andere Mittel zu Verfügung stehen. Darüber hinaus gibt der Fall Gäfgen auch auch keine völlige Ausnahmesituation her: Zum Zeitpunkt, an dem sich Daschner zur Androhung von Folter entschlossen hat, ging es um Entführung, nicht um ein Tötungsdelikt. Wäre in diesem Fall Folter zulässig, müsste sie auch zur Ermittlung anderer Verbrechen zulässig sein. Und damit hättest du dein Loch im Rechtsstaat.

Ähm nein? Es geht um einen klaren Fall, um einen Ausnahmefall: Ein Kind/ ein Menschenleben kann durch Informationen des Tätes gerettet werden.
Das du deine perverse und menschenverachtene Sicht der Dinge schon auf den Prozess richtest und nicht auf die viel näher liegenden Menschenleben, ist schon bezeichnend. Hier zeigt sich die weltfremde Sicht eines kaltherzigen Technokraten für den die Paragrafen wichtiger sind als die Auswirkungen die sie haben.
Nochmal: Hier geht es um einen absoluten Ausnahmefall, darum wo Gefahr im Verzug ist. Dabei ist es scheißegal ob die Infos vor Gericht verwertet werden können, denn es geht darum Menschenleben zu retten! Und es ist mitnichten so, das solche Fälle alle zwei Tage vorkommen und dann Folter alltäglich wird.
 
Nochmal: Hier geht es um einen absoluten Ausnahmefall, darum wo Gefahr im Verzug ist. Dabei ist es scheißegal ob die Infos vor Gericht verwertet werden können, denn es geht darum Menschenleben zu retten!

Ich habe nicht gesagt, dass aus Folter gewonnene Infos nicht vor Gericht verwendet werden können. Stimmt zwar, aber solche Informationen sind auch sonst nicht belastbar. Wer sagt dir denn, dass die Aussagen den Tatsachen entsprechen? Das Motiv eines Gefolterten ist ja in der Regel, solche Aussagen zu tätigen, die der Folter ein Ende bereiten – egal, wie wahr dieses Aussagen sind. Von der Subjektivität von Wahrheit haben wir da noch nicht mal angefangen.
 
es geht ja nicht um verwertung vor gericht, sondern um unbürokratische rettungsmassnahmen, für die es keinen richterspruch braucht.
 
Ich habe nicht gesagt, dass aus Folter gewonnene Infos nicht vor Gericht verwendet werden können. Stimmt zwar, aber solche Informationen sind auch sonst nicht belastbar. Wer sagt dir denn, dass die Aussagen den Tatsachen entsprechen? Das Motiv eines Gefolterten ist ja in der Regel, solche Aussagen zu tätigen, die der Folter ein Ende bereiten – egal, wie wahr dieses Aussagen sind. Von der Subjektivität von Wahrheit haben wir da noch nicht mal angefangen.

Ganz ehrlich, ist das so schwer zu verstehen? Jetzt noch mal für dich...
-Der Entführer kann Infos geben, wo er sein Opfer versteckt hält. Entführer wird gefoltert/bekommt die Orsons vorgespielt=> Entführer sagt wo das Kind versteckt ist. Polizei fährt hin, Kind ist gerettet.
-Der Terrorist kann Infos geben, wo er die Bombe versteckt hat. Terrorist wird gefoltert/bekommt Kaas vorgespielt=> Terrorist sagt wo die Bombe versteckt ist. Polizei fährt hin, Bombe wird entschärft, niemand muss sterben.

Es geht hier nicht darum irgendwelche Aussagen für Gerichtsverfahren zu erzwingen oder so. Es geht darum Menschenleben zu retten. Ist das für dich kein ehrenwertes Anliegen? Geht es für dich nur um verwertbare Aussagen damit der Verbrecher zwei Jahre auf Bewährung bekommt? Du tust mir leid.
 
Noch mal für dich: Entführer bekommt Orsons vorgespielt, Entführer erzählt was vom Pferd -> Polizei geht erfolglos suchen, Entführer muss vorerst nicht mehr Orsons hören. Es kommt völlig auf die psychische Konstitution des Gefolterten an, ob er dir die Infos gibt, die du brauchst. Du gehst fälschlicherweise davon aus, dass aus Folter kausal und notwendig die nötige Information folgt. Das ist eben nicht so wie beim finalen Rettungsschuss, wo zwangsläufig ein toter/schwer verletzter Täter und somit die Auflösung der Gefahrensituation die Folge ist.
 
Es kann auch Situationen geben, in denen der Rechtstaat nur Bestand hat wenn er seine selbstauferlegten Gesetze bricht. Ein Paradaxon, aber durchaus im Bereich des Möglichen.

Deine Argumentation erinnert mich an die Begründung der römischen Diktatur. Wenn der demokratische Staat seine Bürger nicht mehr schützen konnte, wurde ein Diktator bestimmt - nur für kurze Zeit in Ausnahmefällen.

Dumm nur, dass der letzte Diktator die Republik abschaffte...
 
Noch mal für dich: Entführer bekommt Orsons vorgespielt, Entführer erzählt was vom Pferd -> Polizei geht erfolglos suchen, Entführer muss vorerst nicht mehr Orsons hören. Es kommt völlig auf die psychische Konstitution des Gefolterten an, ob er dir die Infos gibt, die du brauchst. Du gehst fälschlicherweise davon aus, dass aus Folter kausal und notwendig die nötige Information folgt. Das ist eben nicht so wie beim finalen Rettungsschuss, wo zwangsläufig ein toter/schwer verletzter Täter und somit die Auflösung der Gefahrensituation die Folge ist.

dann gehst du aber davon aus das der finale rettungsschuss sitzt.:)
was ist wenn der polizeibeamte nicht trifft und der entführer daraufhin aus wut die geisel erschiesst?:O
wenn man keine anderen mittel mehr zur wahl hat dann lieber informationen die nur vielleicht stimmen als überhaupt keine.
 
Noch mal für dich: Entführer bekommt Orsons vorgespielt, Entführer erzählt was vom Pferd -> Polizei geht erfolglos suchen, Entführer muss vorerst nicht mehr Orsons hören. Es kommt völlig auf die psychische Konstitution des Gefolterten an, ob er dir die Infos gibt, die du brauchst. Du gehst fälschlicherweise davon aus, dass aus Folter kausal und notwendig die nötige Information folgt. Das ist eben nicht so wie beim finalen Rettungsschuss, wo zwangsläufig ein toter/schwer verletzter Täter und somit die Auflösung der Gefahrensituation die Folge ist.

Junge, wer die Orsons vorgespielt bekommt redet:p:D und er sagt die Wahrheit:p

Nein, im Ernst, schön wenn man dann halt nee ganze harte Nuss hat, die selbst nach Folter nicht redet/die Unwahrheit sagt dann hat man halt Pech gehabt. Dann hast du eben keine Möglichkeiten mehr. Nur: Du hast alles probiert. Und das ist der Unterschied.
Und du kannst dir selber noch im Spiegel und den Angehörigen in die Augen schauen.
Nach deiner Argumentation könnte man ja auch sagen: Wir brauchen gar nicht erst ermitteln, weil niemand garantiert das wir das Kind finden werden.:rolleyes:
 
Deine Argumentation erinnert mich an die Begründung der römischen Diktatur. Wenn der demokratische Staat seine Bürger nicht mehr schützen konnte, wurde ein Diktator bestimmt - nur für kurze Zeit in Ausnahmefällen.

Dumm nur, dass der letzte Diktator die Republik abschaffte...

Es geht hier nicht um eine Komplett-Abschaffung der Demokratie. Unsere Demokratie ist im Grunde wehrhaft nur es kann Situationen geben, da muss man Rechte einschränken. Gibt es ja heute schon, sieh dir die Notstandsgesetze an.
Es geht hier um absolute, streng definierte Ausnahmssituationen und deshalb ist auch kein Dammbruch zu befürchten.:rolleyes:
 
Ist das so schwer zu verstehen? Wenn irgendein Kind mal tatsächlich wegen einer solchen hirnrissigen Prinzipenreiterei draufgehen sollte, dann soll es bitte eines von den Verfechtern dieses Täterschutzes sein- also von euch.

Wenn ihr danach am Grab eures toten Kindes steht, weint und sagt: "Es war gut und richtig den Täter nicht zu foltern auch wenn mein Kind durch die Folter noch leben könnte." dann glaube ich euch! Dann habe ich Respekt vor eurer Meinung! Vorher halte ich das heuchlerisch und widerwärtig.

So, ich habs zwar gestern schonmal gepostet, aber hier nochmal in einfachen Worten für die geistig Armen (ich hab mal die schwierigen Begriffe glossiert, vielleicht hilft das ja): Persönliche Betroffenheit und Emotionen (= voll Gayfühle un so) sind in rechtstheoretischen Überlegungen (= Gesetze un so, kennsu bestimmt vom Strafzettel) vollkommen irrelevant (= ey voll unwischtisch ey).
Sicherlich würde jeder, wenn es um das eigene Kind geht, dem vermeintlichen Täter gerne persönlich n paar reinzimmern. Richtig und OK wäre das selbstverständlich trotzdem nicht und darf daher natürlich nicht gesetzlich legitimiert werden, so sehr das euch Gewaltfetischisten auch wurmen mag.

Ähm nein? Es geht um einen klaren Fall, um einen Ausnahmefall: Ein Kind/ ein Menschenleben kann durch Informationen des Tätes gerettet werden.
Das du deine perverse und menschenverachtene Sicht der Dinge schon auf den Prozess richtest und nicht auf die viel näher liegenden Menschenleben, ist schon bezeichnend. Hier zeigt sich die weltfremde Sicht eines kaltherzigen Technokraten für den die Paragrafen wichtiger sind als die Auswirkungen die sie haben.
Nochmal: Hier geht es um einen absoluten Ausnahmefall, darum wo Gefahr im Verzug ist. Dabei ist es scheißegal ob die Infos vor Gericht verwertet werden können, denn es geht darum Menschenleben zu retten! Und es ist mitnichten so, das solche Fälle alle zwei Tage vorkommen und dann Folter alltäglich wird.

Und auch hier nochmal ein Auszug aus "Das deutsche Rechtssystem für Dummies": Täter = wenn Gerischt hat verurteilen getut, vorher ist derjenige Tatverdächtiger oder Beschuldigter. Und ausnahmslos jeder Mensch hat das Recht auf ein faires und unabhängiges Gerichtsverfahren, daran ändert auch dein "Ausnahmefall hier, Ausnahmefall da"-Blabla nichts. Denn natürlich stellt auch eine Legitimation von Folter in Ausnahmefällen gewissermaßen einen juristischen Dammbruch dar. Denn irgendwie muss ein Ausnahmefall definiert werden und wo willst du dann die Grenze ziehen? Dass es dabei dann auch noch quasi immer um "Gefahr im Verzug"-Situationen geht, macht das alles noch abstruser (mit diesem Begriff wird heutzutage schon viel Schindluder getrieben seitens unserer geliebten Exekutivbeamten, wie das dann aussähe, wenn man Folter in solchen Situationen legitimiert, will ich mir nichtmal vorstellen).
Du scheinst nicht zu begreifen, dass die Verbote von Todesstrafe und Folter tragende Säulen unseres Rechtsstaats sind. Die kann man nicht wegnehmen, ohne dass irgendwann auch der Rest des Ganzen einstürzt.

Ich finds im Übrigen regelrecht perfide, wie du versuchst den Bock zum Gärtner zu machen, indem du Menschen, die gegen deine kruden Folterwunschvorstellungen argumentieren, als "pervers" und "menschenverachtend" bezeichnest.

Ich habe nicht gesagt, dass aus Folter gewonnene Infos nicht vor Gericht verwendet werden können. Stimmt zwar, aber solche Informationen sind auch sonst nicht belastbar. Wer sagt dir denn, dass die Aussagen den Tatsachen entsprechen? Das Motiv eines Gefolterten ist ja in der Regel, solche Aussagen zu tätigen, die der Folter ein Ende bereiten – egal, wie wahr dieses Aussagen sind. Von der Subjektivität von Wahrheit haben wir da noch nicht mal angefangen.

Kann ich nur unterstreichen, hättest du das nicht geschrieben, hätte ich es machen müssen :thumbsup:

Super, schon wieder 20 Minuten Arbeitszeit verschwendet, naja zahlt ja eh der Steuerzahler :O

Edit:
Nein, im Ernst, schön wenn man dann halt nee ganze harte Nuss hat, die selbst nach Folter nicht redet/die Unwahrheit sagt dann hat man halt Pech gehabt. Dann hast du eben keine Möglichkeiten mehr. Nur: Du hast alles probiert. Und das ist der Unterschied.

Und du kannst dir selber noch im Spiegel in die Augen schauen.

Du könntest dir selber noch im Spiegel in die Augen schauen, nachdem du jemanden gefoltert hast? Sadistisches, menschenverachtendes Arschloch!
(Meine Fresse bin ich froh, dass ich so Vollpfeifen wie dir nur hier im Netz begegne.....)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Noch mal für dich: Entführer bekommt Orsons vorgespielt, Entführer erzählt was vom Pferd -> Polizei geht erfolglos suchen, Entführer muss vorerst nicht mehr Orsons hören. Es kommt völlig auf die psychische Konstitution des Gefolterten an, ob er dir die Infos gibt, die du brauchst. Du gehst fälschlicherweise davon aus, dass aus Folter kausal und notwendig die nötige Information folgt. Das ist eben nicht so wie beim finalen Rettungsschuss, wo zwangsläufig ein toter/schwer verletzter Täter und somit die Auflösung der Gefahrensituation die Folge ist.

hast du den fall gäfgen im kopf? da stand schon fest, dass er den metzler-jungen entführt hat, nur noch nicht, dass der schon tot war.
 
So, ich habs zwar gestern schonmal gepostet, aber hier nochmal in einfachen Worten für die geistig Armen (ich hab mal die schwierigen Begriffe glossiert, vielleicht hilft das ja): Persönliche Betroffenheit und Emotionen (= voll Gayfühle un so) sind in rechtstheoretischen Überlegungen (= Gesetze un so, kennsu bestimmt vom Strafzettel) vollkommen irrelevant (= ey voll unwischtisch ey).
Sicherlich würde jeder, wenn es um das eigene Kind geht, dem vermeintlichen Täter gerne persönlich n paar reinzimmern. Richtig und OK wäre das selbstverständlich trotzdem nicht und darf daher natürlich nicht gesetzlich legitimiert werden, so sehr das euch Gewaltfetischisten auch wurmen mag.



Und auch hier nochmal ein Auszug aus "Das deutsche Rechtssystem für Dummies": Täter = wenn Gerischt hat verurteilen getut, vorher ist derjenige Tatverdächtiger oder Beschuldigter. Und ausnahmslos jeder Mensch hat das Recht auf ein faires und unabhängiges Gerichtsverfahren, daran ändert auch dein "Ausnahmefall hier, Ausnahmefall da"-Blabla nichts. Denn natürlich stellt auch eine Legitimation von Folter in Ausnahmefällen gewissermaßen einen juristischen Dammbruch dar. Denn irgendwie muss ein Ausnahmefall definiert werden und wo willst du dann die Grenze ziehen? Dass es dabei dann auch noch quasi immer um "Gefahr im Verzug"-Situationen geht, macht das alles noch abstruser (mit diesem Begriff wird heutzutage schon viel Schindluder getrieben seitens unserer geliebten Exekutivbeamten, wie das dann aussähe, wenn man Folter in solchen Situationen legitimiert, will ich mir nichtmal vorstellen).
Du scheinst nicht zu begreifen, dass die Verbote von Todesstrafe und Folter tragende Säulen unseres Rechtsstaats sind. Die kann man nicht wegnehmen, ohne dass irgendwann auch der Rest des Ganzen einstürzt.

Ich finds im Übrigen regelrecht perfide, wie du versuchst den Bock zum Gärtner zu machen, indem du Menschen, die gegen deine kruden Folterwunschvorstellungen argumentieren, als "pervers" und "menschenverachtend" bezeichnest.



Kann ich nur unterstreichen, hättest du das nicht geschrieben, hätte ich es machen müssen :thumbsup:

Super, schon wieder 20 Minuten Arbeitszeit verschwendet, naja zahlt ja eh der Steuerzahler :O

Lass uns doch einfach bei den Fakten bleiben: Du willst lieber ein totes Kind, als einen gefolterten Täter:rolleyes::thumbsup:
Das ist pervers, menschenverachtend und läuft allen menschlichen Moralvorstellungen und Grundwerten entgegen. Solche entarteten Ideen wie du sie hier vertrittst, zerstören unser Gemeinwesen.
Du weißt nichs, von Freiheit, Ehre und Menschenrechten. Du starrst auf die Paragrafen, auf die Buchstaben, auf die Wörter des GG und der Menschenrechte und bildest dir ein wenn du ihnen nun Wort für Wort folgst, würdest du Recht und Gerechtigkeit schaffen. Die Konsequenzen deines Handelns sind dir aber nicht bewusst. Du nimmst tote Kinder in Kauf. Menschen deines Schlages klagen gegen die Sicherungsverwahrung und nehmen in Kauf das junge Frauen von den entlassenden Tätern vergewaltigt werden.
Diese absurden, menschenverachtenen Auslegungen von guten Grundsätzen sind wie ein Krebsgeschwür was in einem gesunden Körper wuchert.
Doch der Körper, unser demokratisches System ist stark genug auch diesen Tumor zu verkraften, er erinnert uns sogar daran was passiert wenn Rechtsverdreher und Täterschützer wie du die Oberhand behalten.
 
Lass uns doch einfach bei den Fakten bleiben: Du willst lieber ein totes Kind, als einen gefolterten Täter:rolleyes::thumbsup:
Das ist pervers, menschenverachtend und läuft allen menschlichen Moralvorstellungen und Grundwerten entgegen. Solche entarteten Ideen wie du sie hier vertrittst, zerstören unser Gemeinwesen.
Du weißt nichs, von Freiheit, Ehre und Menschenrechten. Du starrst auf die Paragrafen, auf die Buchstaben, auf die Wörter des GG und der Menschenrechte und bildest dir ein wenn du ihnen nun Wort für Wort folgst, würdest du Recht und Gerechtigkeit schaffen. Die Konsequenzen deines Handelns sind dir aber nicht bewusst. Du nimmst tote Kinder in Kauf. Menschen deines Schlages klagen gegen die Sicherungsverwahrung und nehmen in Kauf das junge Frauen von den entlassenden Tätern vergewaltigt werden.
Diese absurden, menschenverachtenen Auslegungen von guten Grundsätzen sind wie ein Krebsgeschwür was in einem gesunden Körper wuchert.
Doch der Körper, unser demokratisches System ist stark genug auch diesen Tumor zu verkraften, er erinnert uns sogar daran was passiert wenn Rechtsverdreher und Täterschützer wie du die Oberhand behalten.

Ja, bleiben wir mal bei den Fakten:
Die ganze Diskussion ist nicht aufgekommen, weil irgendjemand sich gegen Folter in den abgefahrensten Ausnahmesituationen ausgesprochen hat, sondern weil du Sexualstraftäter zu Tode foltern wolltest (Penis abschneiden, an Köter verfüttern im Fernsehen übertragen blabla). Anschließend bist du um das zu rechtfertigen mit irgenwelchen Ausnahmesituationen, die es so noch nie gegeben hat (auch dank unseres Rechtssystems), gekommen und versuchst jetzt die Diskussion über Seiten aufrechtzuerhalten, die mit deinen ursprünglichen Aussagen überhaupt nichts mehr zu tun hat.
Und selbst wenn es zu deinen absonderlichen Ausnahmesituationen kommen sollte: Es könnte sich durchaus jemand finden, der in diesen Situationen foltert. Anschließend hat er sich dafür vor Gericht zu verantworten. Wenn die Folter in irgendeiner Weise nachzuvollziehen war, dann wird das Gericht eine entsprechend milde Strafe aussprechen. So flexibel ist nämlich unser Rechtsstaat. Gesellschaftlich wird diese Person auch keinen Schaden nehmen. Aber Folter in irgendeiner Weise grundsätzlich zu erlauben, kann für einen halbwegs intelligenten, gebildeten Menschen einfach nicht zur Debatte stehen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Danke 3headed Monkey, danke OliS, damit ist wohl alles gesagt und auch der letzte sollte es nun verstanden haben. :thumbsup:
 
@ OliS: eine entsprechend milde strafe ist aber immer noch eine strafe, für etwas, wofür man eigentlich eine medaille verdient hätte.
 
So, ich habs zwar gestern schonmal gepostet, aber hier nochmal in einfachen Worten für die geistig Armen (ich hab mal die schwierigen Begriffe glossiert, vielleicht hilft das ja): Persönliche Betroffenheit und Emotionen (= voll Gayfühle un so) sind in rechtstheoretischen Überlegungen (= Gesetze un so, kennsu bestimmt vom Strafzettel) vollkommen irrelevant (= ey voll unwischtisch ey).
Sicherlich würde jeder, wenn es um das eigene Kind geht, dem vermeintlichen Täter gerne persönlich n paar reinzimmern. Richtig und OK wäre das selbstverständlich trotzdem nicht und darf daher natürlich nicht gesetzlich legitimiert werden, so sehr das euch Gewaltfetischisten auch wurmen mag.



Und auch hier nochmal ein Auszug aus "Das deutsche Rechtssystem für Dummies": Täter = wenn Gerischt hat verurteilen getut, vorher ist derjenige Tatverdächtiger oder Beschuldigter. Und ausnahmslos jeder Mensch hat das Recht auf ein faires und unabhängiges Gerichtsverfahren, daran ändert auch dein "Ausnahmefall hier, Ausnahmefall da"-Blabla nichts. Denn natürlich stellt auch eine Legitimation von Folter in Ausnahmefällen gewissermaßen einen juristischen Dammbruch dar. Denn irgendwie muss ein Ausnahmefall definiert werden und wo willst du dann die Grenze ziehen? Dass es dabei dann auch noch quasi immer um "Gefahr im Verzug"-Situationen geht, macht das alles noch abstruser (mit diesem Begriff wird heutzutage schon viel Schindluder getrieben seitens unserer geliebten Exekutivbeamten, wie das dann aussähe, wenn man Folter in solchen Situationen legitimiert, will ich mir nichtmal vorstellen).
Du scheinst nicht zu begreifen, dass die Verbote von Todesstrafe und Folter tragende Säulen unseres Rechtsstaats sind. Die kann man nicht wegnehmen, ohne dass irgendwann auch der Rest des Ganzen einstürzt.

Ich finds im Übrigen regelrecht perfide, wie du versuchst den Bock zum Gärtner zu machen, indem du Menschen, die gegen deine kruden Folterwunschvorstellungen argumentieren, als "pervers" und "menschenverachtend" bezeichnest.



Kann ich nur unterstreichen, hättest du das nicht geschrieben, hätte ich es machen müssen :thumbsup:

Super, schon wieder 20 Minuten Arbeitszeit verschwendet, naja zahlt ja eh der Steuerzahler :O

Edit:

Du könntest dir selber noch im Spiegel in die Augen schauen, nachdem du jemanden gefoltert hast? Sadistisches, menschenverachtendes Arschloch!
(Meine Fresse bin ich froh, dass ich so Vollpfeifen wie dir nur hier im Netz begegne.....)

ähh? hallo?
es geht doch überhaupt nicht darum das gesetzlich zu legitimieren, sondern nur darum das die beamten halt mal schnell wegschauen in so ner notsituation
und dann ist der täter halt unglücklich ausgerutscht
ich persöhnlich habe nie gesagt das folter ins grundgesetz gehört den beitrag zeigst du mir mal
 
Wenn die Folter in irgendeiner Weise nachzuvollziehen war, dann wird das Gericht eine entsprechend milde Strafe aussprechen. So flexibel ist nämlich unser Rechtsstaat. Gesellschaftlich wird diese Person auch keinen Schaden nehmen. Aber Folter in irgendeiner Weise grundsätzlich zu erlauben, kann für einen halbwegs intelligenten, gebildeten Menschen einfach nicht zur Debatte stehen.

Das wäre ebenso gut wie die Folter gleich zu erlauben. Wenn Gerichte gesetzliche Übertretungen erlauben, öffnen sie damit wiederum der Willkür die Tür. Wenn jemand bei "legitimer" Folter fast nichts zu befürchten hätte, kommt das der Abschaffung des Gesetzes gleich.

es geht doch überhaupt nicht darum das gesetzlich zu legitimieren, sondern nur darum das die beamten halt mal schnell wegschauen in so ner notsituation
und dann ist der täter halt unglücklich ausgerutscht

Und was ist wenn du der täter bist, der eben unglücklich ausgerutscht ist? Vielleicht keine Kindesentführung, sondern der Verdacht auf Besprayen der Hauswand eines Polizisten :O
Das Polizisten gegenseitig die Misshandlungen von Gefangen decken, ist keine absolute Ausnahmesituation, sondern leider grausame Realität und das nicht nur bei besonders schweren Verbrechen.
Und ihr wollt den Polizisten dafür noch Freibriefe ausstellen...
 
ach das ist doch ein ganz anderes thema:O
es gibt extra nen thread über die scheiss bullen, hier gehts lediglich um die theorie
also hör auf ablenken zu wollen, wer die rechte von kindsentführern höher einstuft als die des opfers ist ein vollidiot:O
 
Das wäre ebenso gut wie die Folter gleich zu erlauben. Wenn Gerichte gesetzliche Übertretungen erlauben, öffnen sie damit wiederum der Willkür die Tür. Wenn jemand bei "legitimer" Folter fast nichts zu befürchten hätte, kommt das der Abschaffung des Gesetzes gleich.

Vielleicht hätte ich "entsprechend mildere" schreiben sollen. Ich meine mit Sicherheit nicht "fast keine". Der Grundgedanke bleibt derselbe.
 
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