YUMRUK
Altgedient
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Die Möglichkeit eines Straferlasses bei sogenannten "Ehrenmorden" an Frauen durch Familienmitgliedern wurde abgeschafft, und, was in der patriarchalischen Türkei als besonderes Novum galt, der Straftatbestand der Vergewaltigung in der Ehe eingeführt. Soll man also jetzt, wenn es um einen deutschen Mann geht, der mit dem Vorwurf einer versuchten Vergewaltigung konfrontiert ist, die Vorwürfe des Mädchens nicht mehr ganz so ernst nehmen? Ist das Insistieren auf einen besseren Schutz der Frau in der Türkei nicht mehr so wichtig, wenn es um einen deutschen Jugendlichen geht?
Das sollten sich alle Türkei-nix-EU und Free-Marco-Trolle mal fragen.
Edit: Sehr interessant.
Wem die §§ 174 bis 184b StGB zu pauschal sind, schließlich wird Marco allenfalls § 176 StGB (Sexueller Missbrauch von Kindern) vorgeworfen, schaut in den Bericht aus dem Jahr 2004. Darin sind die einzelnen Straftatbestände noch einzeln aufgeführt. Danach wurden im Jahre 2004 insgesamt 187 Tatverdächtige wegen § 176 StGB in Untersuchungshaft genommen, 131 davon wegen Fluchtgefahr. 45 Tatverdächtige wurden sechs Monate bis ein Jahr in Untersuchungshaft genommen und bei 17 Personen betrug die U-Haft über ein Jahr. Bei 15 Personen betrug die Dauer der Untersuchungshaft länger als die erkannte Strafe (Seite 343).
Auch weiß die breite deutsche Öffentlichkeit kaum etwas über Inti H. aus dem deutschen Leer. Den heute 20-jährigen Inti H. soll das gleiche Schicksal getroffen haben, das nun Marco W. in Antalya durchleidet. Bloß dass Inti H. über ein Jahr in Untersuchungshaft im Gefängnis von Hameln saß, bevor ihn die Richter zu vier Jahren Haft verurteilten. Inhti H. war ebenfalls 17 Jahre alt und hat die Vorwürfe zurückgewiesen (Quelle: 20minuten.ch).
Doch ist die deutsche Selbstverständlichkeit in diesem Fall leider alles andere als sachlich, vernünftig und objektiv. Während man mit dem Zeigefinger auf den anderen zeigt, übersieht man die übrigen Finger, die auf einen selbst gerichtet sind.
Hmm, hat einer noch was zu sagen?