Übermalt Und In Den Bau

CANDU

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4. April 2003
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275
Einige werden finden es is ne scheiß toy frage aber ich stell sie trotzdem mal:
Wie is das eigentlich wenn man an einer schon besprühten Wand sprüht (also wenn man ein über ein schonvorahndenes Bomb drüber malt--> auch wenn man sowas nicht machen soll würde mich das mal vom prinzip her interresieren)
 
also hier noch mal, für alle, dies noch nicht wissen:
wenn man ge****t wird bedeutet das 1000€ bezahlen. nichts mit
abarbeiten. ebensowenig verjährt die strafe nicht, d.h. es ist wirklich erst
ruhe, wenn du das geld im ganzen klar gemacht hast. traurig aber wahr.
auch wenn du kein einkommen aufweisen kannst, verfällt die strafe
nicht.....
das sagt uns eines: pieces malen is eh geiler und wer malt die schon
anner hauptstraße.....

und hier noch einz:
hab gehört, dass edding nicht unter sachbeschädigung fällt, hab aber noch
nichts darüber gelesen, also nur ne behauptung: hard to buff stifte sind
jedoch sachbeschädigung. das liegt an der chemischen zusammensetzung.
edding gelten normaler weise als "leicht entfernbar", daher keine sach-
beschädigung. trotz dessen sollte man die camz von den Öfentlichen Verkehrmitteln beachten,
weil, wenn pech, gibts nen zeitungsartikel mit deinem gesicht!

@manson: wir waren anscheinend zu schön für die zeitung!
bei canz ist es ähnlich! es gibt dosen (das weiß ich sicher da gibts sogar
nen paragraphen dafür - § - ) bei denen die chemische zusammensetzung
"nur" leichten schaden anrichtet! das unterschiedlich bei zügen und
wänden, da metall. aber ich glaube das gilt im groben nur für züge!
die terror canz "ätzen" den lack weg, wobei andere dosen nur
"beschichten". der schaden wird dann in irgendwelche kategorien
eingestuft. also kannz passieren, dass die dir nichts anhängen können,
wenn das bild mit den reinigungsmitteln der db perfekt abgeht ohne,
dass schäden im lack zu erkennen sind. toll oder? aber mit ihren
hässlichen folien ham ses eh gelöst. ca. 50 folien auf einem hänger, und
dann ziehen die die einfach ab. dann dürfte es ja gar keine sach-
beschädigung sein, theoretisch. aber da weiß ich nichts genaueres drüber.
außerdem weiß ich auch gar nicht, ob die das mit den folien schon
machen. die ham doch kein geld............
weitere gesetzeslücken später......
 
Also, du willst wissen ob man für's crossen bestraft wird?

Nunja, wenn nich von den Bullen, dann von den Sprayern denen das Graff "gehörte"
 
Original geschrieben von King-MaRiNaRi
also hier noch mal, für alle, dies noch nicht wissen:
wenn man ge****t wird bedeutet das 1000€ bezahlen. nichts mit
abarbeiten. ebensowenig verjährt die strafe nicht, d.h. es ist wirklich erst
ruhe, wenn du das geld im ganzen klar gemacht hast. traurig aber wahr.
auch wenn du kein einkommen aufweisen kannst, verfällt die strafe
nicht.....
das sagt uns eines: pieces malen is eh geiler und wer malt die schon
anner hauptstraße.....

und hier noch einz:
hab gehört, dass edding nicht unter sachbeschädigung fällt, hab aber noch
nichts darüber gelesen, also nur ne behauptung: hard to buff stifte sind
jedoch sachbeschädigung. das liegt an der chemischen zusammensetzung.
edding gelten normaler weise als "leicht entfernbar", daher keine sach-
beschädigung. trotz dessen sollte man die camz von den Öfentlichen Verkehrmitteln beachten,
weil, wenn pech, gibts nen zeitungsartikel mit deinem gesicht!

@manson: wir waren anscheinend zu schön für die zeitung!
bei canz ist es ähnlich! es gibt dosen (das weiß ich sicher da gibts sogar
nen paragraphen dafür - § - ) bei denen die chemische zusammensetzung
"nur" leichten schaden anrichtet! das unterschiedlich bei zügen und
wänden, da metall. aber ich glaube das gilt im groben nur für züge!
die terror canz "ätzen" den lack weg, wobei andere dosen nur
"beschichten". der schaden wird dann in irgendwelche kategorien
eingestuft. also kannz passieren, dass die dir nichts anhängen können,
wenn das bild mit den reinigungsmitteln der db perfekt abgeht ohne,
dass schäden im lack zu erkennen sind. toll oder? aber mit ihren
hässlichen folien ham ses eh gelöst. ca. 50 folien auf einem hänger, und
dann ziehen die die einfach ab. dann dürfte es ja gar keine sach-
beschädigung sein, theoretisch. aber da weiß ich nichts genaueres drüber.
außerdem weiß ich auch gar nicht, ob die das mit den folien schon
machen. die ham doch kein geld............
weitere gesetzeslücken später......
sauber. das ist ja mal geballter sachverstand... du solltest anwalt werden :rolleyes:
 
Original geschrieben von Uhrenknecht
Also, du willst wissen ob man für's crossen bestraft wird?

Nunja, wenn nich von den Bullen, dann von den Sprayern denen das Graff "gehörte"


yo man dann wird das auf STREET ART geregelt.....

^^

:rolleyes:
 
ich hasse diesen rolleyes smilie bitte vernichtet ihn...

StreetLife - das einzige was zählt ist das wort der straße... :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:
 
crossen ist immer shit, gib nen paar ausnahmen, wer will schon mega muell an der wand, manches muss ja einfach nicht sein. aber im grunde verurteile ich crossen, ist einfach assi, das bombing von jemandem den man nicht kennt, der in der selben dunkelheit malt sein gehirn mit den selben gasen kickt, einfach mal schnell zu crossen.
das nicht crossen hat auch seine krassen vorteile, muss so manchmal die krassesten spots rocken.
peace
 
ich glaube er will wissen wie es aussieht mit dem Sachschaden der entsteht wenn man schon eine "beschädigte wand" beschädigt, da er ja nciht für den eigentlichen schade verantwortlich ist. UDU hatte da ml vor rund nem jahr was zu reingesetzt.
Musst du sie fragen.
 
Original geschrieben von CANDU
Einige werden finden es is ne scheiß toy frage aber ich stell sie trotzdem mal:
Wie is das eigentlich wenn man an einer schon besprühten Wand sprüht (also wenn man ein über ein schonvorahndenes Bomb drüber malt--> auch wenn man sowas nicht machen soll würde mich das mal vom prinzip her interresieren)

Wenn Du erwischt wirst, mußt Du zahlen.
Wenn Du nachweisen kannst, daß da vorher schon ein "tag" gewesen ist, kann es durchaus sein, daß Du weniger zahlst, wenn es aber bei den Kosten kaum ins Gewicht fällt, wirst Du wohl alles zahlen.

Ist die ganze Wand vollgesprüht und Du gehst auch dran, dann mußt Du nur die Kosten bezahlen, die für die Entfernung Deines Bildes oder Schriftzug entsteht, weil man für Vorschäden nicht aufzukommen hat. Das behauptete zwar die Hamburger EG Graffiti in einem Elterninformationsblatt, was auch das LKA Düsseldorf kopiert hatte, aber das stimmt nicht.
Wer einen Auffahrunfall verursacht, bezahlt auch nur die Schäden, die dadurch entstanden sind und kommt nicht für die Rundumerneuerung dieses PKWs auf.

Anders ist es, wenn Du mit mehreren Personen an der Wand sprühst und erwischt werden solltest. Der Geschädigte kann Dir dann den Gesamtschaden der Gruppe aufdrücken, weil er nicht warten muß, bis die Polizei die anderen findet.
Selbst wenn alle festgenommen wurden, kann sich der Geschädigte den zahlungskräftigsten Sprayer aussuchen und von ihm die Gesamtsumme abfordern. Der muß dann sehen, wie er die Anteile von den anderen Kollegen kriegt. Das nennt sich gesamtschuldnerische Haftung. Nach 3 Jahren sind die Ansprüche gegen die Kollegen oder gegen den Geschädigten verjährt, es sei denn, man hatte einen Schuldtitel erwirkt. Der Schuldtitel hat eine Laufzeit v. 30 Jahren.

Was die EG Graffiti im Elterninformationsblatt als Beispiel für gesamtschuldnerische Haftung anführte, ist sachlich falsch.
Wer vor einer vorher schon besprühten Wand erwischt wird, haftet nicht für den Vorschaden, da man ihm eine Tatbeteiligung zum Erstschaden beweisen müßte. Wer das nicht kann, kann auch keine gesamtschuldnerische Haftung durchsetzen.
Wer so dreist ist und den style bitet, der da schon an der Wand steht oder tatsächlich beim 1. Mal auch mit gesprüht hatte, der haftet natürlich, wenn er erwischt wird, gesamtschuldnerisch.
Entscheidend ist, ob der Eigentümer Schadenersatz fordert oder nicht. Manche sind damit einverstanden, daß man die Wand überstreicht, reinigt oder sogar ein Konzeptbild sprüht.

Du kannst dem Problem entgehen, wenn Du vorher fragst. :p :p :p :p
Udu
 
Original geschrieben von King-MaRiNaRi


junge so is es, zumindest in leipzig...
lies doch selber
:rolleyes: :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:

Ich habe versucht, die Zeitschrift zu finden, aber es klappte nicht. Kannst Du mir bitte den Link dazu schicken?

Es ist erstaunlich: Frankfurt a.M. fing an, Gelder für die Beseitigung v. Graffiti zur Verfügung zu stellen und schon wird dieses Konzept abgeschrieben und übernommen.
Ich kann mir schon vorstellen, daß einige Sprayer entnervt aufgeben und nicht mehr sprühen, aber es gibt auch andere, die sich gerade durch das Entfernen von Graffiti angestachelt werden. Manche nicht durch die Verbreitung von neu produzierten "tags", sondern durch Schmierkram.
Vor ca. 4 Jahren hatte mal ein Soko- Beamter in Würzburg der Presse mitgeteilt: "Seit die legalen Flächen geschlossen wurden, hat das illegale Sprühen radikal zugenommen und die Qualität der Bilder radikal abgenommen."

Ob Schmierkram und distroy- lines eine sinnvolle Alternative zum Sprühen darstellen, muß nicht erst diskutiert werden.
Man kann nicht mit einem Konzept alle Sprayer erreichen.
Ich glaube auch nicht, daß es immer, als logische Konsequenz, so ist, daß im Umfeld legaler Flächen auch illegal gesprüht wird. Manchmal liegt es nur daran, daß es nicht bekannt ist, wie weit eine legale Fläche geht.
Manchmal ist auch nicht bekannt, unter welchen Bedingungen dort gesprüht werden kann und oft wird eine legale Fläche mit viel Presse Tam- Tam zur Verfügung gestellt und dann sang- und klanglos wieder als legale Fläche geschlossen. Nirgendwo ein Hinweisschild!
Ich glaube nicht, daß man eine Stadt ohne Graffiti finden wird. Man braucht sich nur in öffentlichen Gebäuden die WCs anzuschauen. Diese Schreibereien haben nun gar nichts mit Hip Hop zu tun, wie auch viele Sprayer mit Hip Hop kaum noch etwas zu tun haben.
Es gibt Sprayer, denen könnte man 100 Wände zur Verfügung steloen und sie würden die verbotene 1001. Wand benutzen. Genauso gibt es Menschen, die einen Zentner Kartoffeln geschenkt bekommen könnten, ihn stehen lassen und sich die Kartoffeln vom Bauern vom Feld stehlen. Soll man nun keine legalen Wände den Sprayern geben oder hungernden Menschen keine Kartoffeln schenken, nur weil es immer Leute geben wird, die sich außerhalb bestimmter Normen stellen (wollen)???
Udu
 
hast dich schon sehr mit dem befass udu ??!! net schlecht ...klingt alles sehr realistisch :cool:
 
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