Original geschrieben von CANDU
Einige werden finden es is ne scheiß toy frage aber ich stell sie trotzdem mal:
Wie is das eigentlich wenn man an einer schon besprühten Wand sprüht (also wenn man ein über ein schonvorahndenes Bomb drüber malt--> auch wenn man sowas nicht machen soll würde mich das mal vom prinzip her interresieren)
Wenn Du erwischt wirst, mußt Du zahlen.
Wenn Du nachweisen kannst, daß da vorher schon ein "tag" gewesen ist, kann es durchaus sein, daß Du weniger zahlst, wenn es aber bei den Kosten kaum ins Gewicht fällt, wirst Du wohl alles zahlen.
Ist die ganze Wand vollgesprüht und Du gehst auch dran, dann mußt Du nur die Kosten bezahlen, die für die Entfernung Deines Bildes oder Schriftzug entsteht, weil man für Vorschäden nicht aufzukommen hat. Das behauptete zwar die Hamburger EG Graffiti in einem Elterninformationsblatt, was auch das LKA Düsseldorf kopiert hatte, aber das stimmt nicht.
Wer einen Auffahrunfall verursacht, bezahlt auch nur die Schäden, die dadurch entstanden sind und kommt nicht für die Rundumerneuerung dieses PKWs auf.
Anders ist es, wenn Du mit mehreren Personen an der Wand sprühst und erwischt werden solltest. Der Geschädigte kann Dir dann den Gesamtschaden der Gruppe aufdrücken, weil er nicht warten muß, bis die Polizei die anderen findet.
Selbst wenn alle festgenommen wurden, kann sich der Geschädigte den zahlungskräftigsten Sprayer aussuchen und von ihm die Gesamtsumme abfordern. Der muß dann sehen, wie er die Anteile von den anderen Kollegen kriegt. Das nennt sich gesamtschuldnerische Haftung. Nach 3 Jahren sind die Ansprüche gegen die Kollegen oder gegen den Geschädigten verjährt, es sei denn, man hatte einen Schuldtitel erwirkt. Der Schuldtitel hat eine Laufzeit v. 30 Jahren.
Was die EG Graffiti im Elterninformationsblatt als Beispiel für gesamtschuldnerische Haftung anführte, ist sachlich falsch.
Wer vor einer vorher schon besprühten Wand erwischt wird, haftet nicht für den Vorschaden, da man ihm eine Tatbeteiligung zum Erstschaden beweisen müßte. Wer das nicht kann, kann auch keine gesamtschuldnerische Haftung durchsetzen.
Wer so dreist ist und den style bitet, der da schon an der Wand steht oder tatsächlich beim 1. Mal auch mit gesprüht hatte, der haftet natürlich, wenn er erwischt wird, gesamtschuldnerisch.
Entscheidend ist, ob der Eigentümer Schadenersatz fordert oder nicht. Manche sind damit einverstanden, daß man die Wand überstreicht, reinigt oder sogar ein Konzeptbild sprüht.
Du kannst dem Problem entgehen, wenn Du vorher fragst.
Udu