Der Polizei & Justiz Thread

Genau wissen kann mans eh nie! Bis du was schriftliches kriegst, würde ich mir, an deiner Stelle, garkeinen Kopf drum machen.
Ich hab Führerschein weg für 7 Monate + plus MPU auf jeden Fall. Dope haben sie bei mir nicht gefunden aber ich hatte 0,25 Alkohol und THC im Blut en masse. Das Bitterste ist dass ich nur angehalten wurde weil mein linkes Rücklicht nicht ging:D. Dann halt toymäßig rumgemacht beim Papiere rausholen und da ich wegen Alk schonmal für nen Monat den Lappen weghatte, haben sie mich gleich mit aufs Revier genommen und da halt volles Programm.
Ich muss aber sagen dass ich alles in allem selbst schuld bin. So dicht wie ich die letzten 5 Jahre durch die Gegend gecruist bin, wars eh nur ne Frage der Zeit! Aber in meinem Freundeskreis haben wir eh so n Ringtauschverfahren. Hauptsache 2 Leute haben immer gleichzeitig nen Lappen, dann ist das schon ein ganz guter Schnitt:D!
 
ich finde hartes durchgreifen beim thema alkohol/gras/etc. am steuer ziemlich gut :thumbsup:
 
Naja, ich bin zumindest der Meinung, dass bei Marihuana auch ein Grenzwert bestimmt werden sollte. So wird man als Kiffer halt zwangsweise kriminalisiert. Selbst wenn man ne Woche nicht gekifft hat, gerät man an den falschen Polizisten, er lässt dich pissen, nur weil ihm deine Fresse nicht passt und du bist den Lappen weg. Kommt ja auch keiner auf die Idee zu sagen:"Was sie waren letztes Wochenende betrunken, tja da hätten sie sich dass mit dem Autofahren mal besser überlegen sollen!"
 
Naja kiffen ist halt nicht erlaubt also warum sollte man da einen grenzwert bestimmen ???

Und wenn du dann gepackt wirst biste halt selber schuld, das hat nix mit dem bullen zu tun !
 
Naja kiffen ist halt nicht erlaubt also warum sollte man da einen grenzwert bestimmen ???

Und wenn du dann gepackt wirst biste halt selber schuld, das hat nix mit dem bullen zu tun !

:rolleyes:
Schon klar, ich hab in meinem Post ja schon geschrieben dass ich selbst schuld bin.

Der Unterschied bei der rechtlichen Beurteilung von Alkoholsündern im STV und Drogensündern im STV, zeigt einfach wie in Deutschland bei bestimmten Sachverhalten mit zweierlei Maß gemessen wird. Doppelmoral! Das ist meine Kernaussage.
 
Grenzwert ist doch schon lange Überfällig. Aus Gründen die Thor schon genannt hat.

Aber wird so schnell wohl nicht passieren. Dem Staat gefällt es schon ganz gut so wie es jetzt geregelt ist;)

Naja und wenn man das Bedürfnis hat mehr oder weniger dicht am Straßenverkehr teilzunehmen, sollte man sich auch vorher Informieren wie man sich im Fall der Fälle zu verhalten hat. Und noch viel wichtiger sich über die Konsequenzen im Klaren sein!
 
:rolleyes:
Schon klar, ich hab in meinem Post ja schon geschrieben dass ich selbst schuld bin.

Der Unterschied bei der rechtlichen Beurteilung von Alkoholsündern im STV und Drogensündern im STV, zeigt einfach wie in Deutschland bei bestimmten Sachverhalten mit zweierlei Maß gemessen wird. Doppelmoral! Das ist meine Kernaussage.

Du hast gesagt das man zwangsweise kriminalisiert wird. Aber es ist ja ein verbot das überschritten wird und gezwungen hat dich keiner das gras zu rauchen, also hängt es alleine von dir ab und nicht von den bullen oder sonst wem !!

Und ich versteh auch nciht warum der grenzwert längst berfällig sein soll, da man es einfach nicht machen darf und fertig aus.
 
Und ich versteh auch nciht warum der grenzwert längst berfällig sein soll, da man es einfach nicht machen darf und fertig aus.

Der Konsum von BTM ist nicht Strafbar!

@gronkalonka:


"Der Grenzwertvorschlag von 1 ng/ml stellt nur den analytischen Grenzwert dar, der aber nicht mit einer Wirkgrenze gleichzusetzen ist. "

Ich spreche von einem realistischem Grenzwert;)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Der Konsum von BTM ist nicht Strafbar!

@gronkalonka:


"Der Grenzwertvorschlag von 1 ng/ml stellt nur den analytischen Grenzwert dar, der aber nicht mit einer Wirkgrenze gleichzusetzen ist. "

Ich spreche von einem realistischem Grenzwert;)

Genau das wollte ich grade schreiben. Wenn du abends einen rauchst und am nächsten Tag angehalten wirst, hast du selbst als Gelegenheitsraucher diesen Wert schon überschritten. Es müsste einen Parameter geben anhand dem der akute Drogenkonsum ausmachbar ist. Ein Alkoholiker kriegt seinen Führerschein schließlich auch nur abgenommen, wenn er besoffen kontrolliert wird aber nicht wenn er nüchtern vom REWE kommt, wo er sich sein Feierabendbier gekauft hat, aight?
 
Sehe das genau wie du, aber wollte jetzt eig auf keine Diskussion aus.

Fakt ist jeder der es tut sollte sich über die Konsequenzen im Klaren sein! Dann kann man sich auch später das Rumgeheule im Inet sparen.
 
Fakt ist jeder der es tut sollte sich über die Konsequenzen im Klaren sein! Dann kann man sich auch später das Rumgeheule im Inet sparen.

so gehts aber auch nich.. die paar leute hier sind ja nich die einzigen in deutschland die angehalten wurden und denen evtl der führerschein für nen monat abgenommen wurde weil man vor ner woche einen geraucht hat.. wie schon gesagt wurde, der konsum is nich strafbar und nach 24std oder etwas mehr sollte auch keine wirkung mehr vorhanden sein

kontrollen sind schon richtig, aber das hat ja eigtl gar nix mehr mit dem autofahren zu tun.. das is quasi nur noch ein vorwand um jmd fürs gras rauchen zu bestrafen
 
so gehts aber auch nich.. die paar leute hier sind ja nich die einzigen in deutschland die angehalten wurden und denen evtl der führerschein für nen monat abgenommen wurde weil man vor ner woche einen geraucht hat.. wie schon gesagt wurde, der konsum is nich strafbar und nach 24std oder etwas mehr sollte auch keine wirkung mehr vorhanden sein

Du hast anscheinend kein Peil vom Thema, oder?!?! aber egal...Was willst du mir denn mit:
so gehts aber auch nich..
sagen?
 
soweit ich weiß, kann es nach dem konsum von gras auch noch 1-2 tage später zu bewusstseinseinträchtigungen kommen (habs mal gelesen). dann würde das ganze wieder sinn machen.
 
naja, ich würde mal behaupten, dass definitiv nach 24 std keine beeinträchtigungen mehr da sind. ist vielleicht was anderes, wenn man sich nen kaba mit jeder menge dope reinpfeift. aber es ist einfach so, dass man nach nem dübel 3-4 std noch in nem rauschzustand ist. sagen wir meinetwegen noch weitere 3-4 stunden unter umständen n bisschen "benebelt" ist -was aber auch schon sehr gutmütig gerechnet ist (im normalfall dauert der zustand wirklich nie länger als die erwähnten 3-4 std - von daher hab ich jetzt mal noch zusätzlich "großzügig gerechnet")

und zum thema im i-net rumheulen:

ich reg mich einfach nur auf, da es einfach nicht dem gebot der verhältnismäßigkeit entspricht... wenn man als gelegenheitskiffer, der 2 tage nach n paar dübeln wieder autofährt bestraft werden würde, wie jemand, der meinetwegen mit 0,5 promille gefahren ist, könnte man sich schon freuen - und das kann meines erachtens nicht angehen. ich(wie auch viele andere) habe in keinster weise den straßenverkehr damit gefährdet, weil man sich schlicht und ergreifend in keinem rauschzustand mehr befindet.
schließlich macht der doc auch noch den ein oder anderen reaktions-, bzw koordinationstest mit einem. also ist auch durchaus für die polizei nachzuvollziehen, ob man den in der lage war, ein KFZ zu steuern.
 
Der Konsum von BTM ist nicht Strafbar!

@gronkalonka:


"Der Grenzwertvorschlag von 1 ng/ml stellt nur den analytischen Grenzwert dar, der aber nicht mit einer Wirkgrenze gleichzusetzen ist. "

Ich spreche von einem realistischem Grenzwert;)

das ist halt das problem, dass das zeug bei jedem anders wirkt und anders abgebaut wird. wie willst du denn die wirkung messen?
 
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