Bundestag: Härtere Strafen für Graffiti-Sprayer

Original geschrieben von Tagger
Original geschrieben von CANDU
schwachsinn vandalismus bezahlt keine versicherung genauso wie diebstahl... :oops: :rolleyes:

Die Vollkasko übernimmt neben den Leistungen der Teilkasko auch Reparaturkosten durch selbstverschuldete Unfälle und durch Vandalismus

link: http://www.transparent.de/transparent-privat/sachversicherungen/produkte/kfz-versicherung.htm

edit:Zitat

geht klar.... :rolleyes:


ich rede von graffiti an der haus- ,mauerwand oder aufm zug (oder Glasscheibe)...objekte die oft ziel von "wirtern" sind.wat will ich da mit ner kfz versicherung du birne...
 
Original geschrieben von CANDU


geht klar.... :rolleyes:


ich rede von graffiti an der haus- ,mauerwand oder aufm zug (oder Glasscheibe)...objekte die oft ziel von "wirtern" sind.wat will ich da mit ner kfz versicherung du birne...

Vielleicht kennt die "BIRNE" auch so merkbefreite Verlierer, die in Scheiben von PKWs ritzen. Solche PKWs habe ich leider auch schon gesehen.
 
Original geschrieben von CANDU


geht klar.... :rolleyes:


ich rede von graffiti an der haus- ,mauerwand oder aufm zug (oder Glasscheibe)...objekte die oft ziel von "wirtern" sind.wat will ich da mit ner kfz versicherung du birne...

Les mal bitte den Vergleich mit dem Auto, den ich benutzt habe. Ich habe nicht geschrieben das eine Versicherung eine Hausfassade gegen Vandalismus versichert. Die eventuelle Bezahlung durch die Versicherung war auf die Autos bezogen. Ich hoffe ich konnte das Missverständnis aus der Welt schaffen.
 
Im Bundesgesetzblatt 2005, Seite 2674, wurde das Graffitibekämpfungsgesetz verkündet

Ab 08.09.2005 gelten die Vorschriften über die Sachbeschädigung (§§ 303, 304 StGB) wie folgt:

StGB § 303 Sachbeschädigung (in der ab 08.09.2005 geltenden Fassung)

(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.

(3) Der Versuch ist strafbar.


StGB § 304 Gemeinschädliche Sachbeschädigung (in der ab 08.09.2005 geltenden Fassung)

(1) Wer rechtswidrig Gegenstände der Verehrung einer im Staat bestehenden Religionsgesellschaft oder Sachen, die dem Gottesdienst gewidmet sind, oder Grabmäler, öffentliche Denkmäler, Naturdenkmäler, Gegenstände der Kunst, der Wissenschaft oder des Gewerbes, welche in öffentlichen Sammlungen aufbewahrt werden oder öffentlich aufgestellt sind, oder Gegenstände, welche zum öffentlichen Nutzen oder zur Verschönerung öffentlicher Wege, Plätze oder Anlagen dienen, beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer in Absatz 1 bezeichneten Sache oder eines dort bezeichneten Gegenstandes nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.

(2) Der Versuch ist strafbar.

StGB § 304 Gemeinschädliche Sachbeschädigung (in der ab 08.09.2005 geltenden Fassung)

(1) Wer rechtswidrig Gegenstände der Verehrung einer im Staat bestehenden Religionsgesellschaft oder Sachen, die dem Gottesdienst gewidmet sind, oder Grabmäler, öffentliche Denkmäler, Naturdenkmäler, Gegenstände der Kunst, der Wissenschaft oder des Gewerbes, welche in öffentlichen Sammlungen aufbewahrt werden oder öffentlich aufgestellt sind, oder Gegenstände, welche zum öffentlichen Nutzen oder zur Verschönerung öffentlicher Wege, Plätze oder Anlagen dienen, beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer in Absatz 1 bezeichneten Sache oder eines dort bezeichneten Gegenstandes nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.

(2) Der Versuch ist strafbar.


Damit gilt ab diesem Zeitpunkt die neue Gesetzeslage.

Udu
 
Wo ist denn da die Gesetzeslücke. So wie ich das verstehe kann jetzt jeder, der auch nur ein Tag macht für 2 Jahre ins Gefängnis wandern.
Weiß da Jemand bescheid wie das geregelt wird. Da muss es doch einen Unterschied geben zwischen "Ich hab meine ganze stadt und sämtliche Denkmäler gebombt und zertreten" und "Ich geh immer mal wieder raus und male ein Bild in der Unterführung"
 
können die sich nich um andre sachen kümmern?
un eines tages wird man schlimmer bestraft, als so ein gehirnamputierter kindervergewaltiger :rolleyes:
 
Original geschrieben von MSKONE
Wo ist denn da die Gesetzeslücke. So wie ich das verstehe kann jetzt jeder, der auch nur ein Tag macht für 2 Jahre ins Gefängnis wandern.
Weiß da Jemand bescheid wie das geregelt wird. Da muss es doch einen Unterschied geben zwischen "Ich hab meine ganze stadt und sämtliche Denkmäler gebombt und zertreten" und "Ich geh immer mal wieder raus und male ein Bild in der Unterführung"

Das Strafmaß ist abhängig vom Umfang der Tat und von der Häufigkeit, mit der der Täter immer wieder in Erschenung tritt.
Geldstrafe kann verhängt werden(und bis zu 90 Tagessätzen gilt man nicht als vorbestraft) bis zu 2 Jahren Haft ohne Bewährung.
 
Original geschrieben von Aircondission
können die sich nich um andre sachen kümmern?
un eines tages wird man schlimmer bestraft, als so ein gehirnamputierter kindervergewaltiger :rolleyes:

Bei Straftaten MUSS die Polizei ermitteln, anderenfalls wird der Polizst, der es nicht macht, wegen Strafvereitelung im Amt angeklagt.
Warum soll er seinen Job aufs Spiel setzen für Leute, die er nicht kennt?
Zahlt ein Writer für den anderen, den er nicht einmal kennt, die Reinigung eines Zuges oder einer Wand?
Ich kenne keinen, der das freiwillig machen würde. Warum auch??? :p
 
Also ich finde man sollte richtig schöne graffitis erlauben , und nich nur wild hingetaggt ,weil wenn man direkt übertreibt und sagt man sollte direkt alles erlauben dann haben die sprayer wenig chancen , also richtig respektvolle graffitis dürften nicht verboten werden also ich finde das ich stören der kreativität der Menschen ich weiß das man damit eigentum "zerstört"
aber wenn das wie gesagt ein fettes graffiti ist dann ist es verschönerung.
taggs müssen auch sein aber manche versauen echt viele gegenstände , mhh.
 
und wir wählen hier im forum ein gremium, das entscheidet was schön ist und was nicht.
 
$!Lv3r schrieb:
Also ich finde man sollte richtig schöne graffitis erlauben , und nich nur wild hingetaggt ,weil wenn man direkt übertreibt und sagt man sollte direkt alles erlauben dann haben die sprayer wenig chancen , also richtig respektvolle graffitis dürften nicht verboten werden also ich finde das ich stören der kreativität der Menschen ich weiß das man damit eigentum "zerstört"
aber wenn das wie gesagt ein fettes graffiti ist dann ist es verschönerung.
taggs müssen auch sein aber manche versauen echt viele gegenstände , mhh.


Du wirst sogar Eigentümer finden, wo Du auf deren Wand rumsprühen kannst, egal wie bekloppt das aussieht, weil es ihm egal ist und er es Sprayern erlaubt.

Was nützt es Dir oder dem Eigentümer, wenn beide das Bild/den Schriftzug cool finden und die Baubehörde fordert, es müsse beseitigt werden?
 
stichwort:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gebietscharakter

interessant ist der absatz:

"Gestalterische Merkmale der Nachbarbebauung wie Dachformen und Fassadengestaltung, die im Bebauungsplan auch festgesetzt werden könnten, sind nach § 34 BauGB nicht geregelt (Dies wird in der Praxis zwar oft durch die Planungsbehörden versucht, ist jedoch in der Regel nicht zulässig)."

ich versteh den artikel nicht 100%.. gibt es irgendwo eine zuverlässigere auskunft, ob fassadengestaltung jetzt vorgeschrieben sein darf? wäre mal ganz interessant, da nach hörensagen einige städte auf besagtem weg versuchen, legale graffiti zu unterbinden.
 
nachtrag:

§34 Baugesetzbuch, Absatz 1:

(1) Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

mehr hab ich nicht konkret dazu gefunden. Udu, weißt du zufällig ob es da irgendwelche gerichtlichen entscheidungen gab?
 
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