xStrikerx
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@Clarence Boddicker
die Gesetze bzgl. des Schutzalters beziehen sich meines Wissens sehr eindeutig auf die Einwillungsfähigkeit. genau aus diesem Grund gibt es schließlich auch den Zusatz bei U16 jährigen, daß diese grundsätzlich Sex haben können, eine Strafbarkeit aber dann gegeben ist, wenn die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung fehlt (und von Erwachsenen ausgenutzt wird/wurde).
die Gesetze bzgl. des Schutzalters beziehen sich meines Wissens sehr eindeutig auf die Einwillungsfähigkeit. genau aus diesem Grund gibt es schließlich auch den Zusatz bei U16 jährigen, daß diese grundsätzlich Sex haben können, eine Strafbarkeit aber dann gegeben ist, wenn die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung fehlt (und von Erwachsenen ausgenutzt wird/wurde).
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