FlyingSaesch
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Natürlich nicht. Hab' ich so auch nicht gesagt.
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Natürlich nicht. Hab' ich so auch nicht gesagt.
"Ey toller Typ, ich vergewaltige deine kleine Tochter" wäre so ein Satz, für den der Typ definitiv einen Schlag verdient.
Entscheidend war in meiner Aussage das "Huurensohn", das ja hier editiert wurde.
In gewissen Fällen schon. Das fällt dann unter Notwehr.
jurist meines vertrauens stimmt dem zu. verhältnismäßigkeit könnte im konkreten fall gegeben sein.In gewissen Fällen schon. Das fällt dann unter Notwehr.
Das Ludwigsburger Amtsgericht verurteilt einen jungen Mann, der einem Prügelopfer geholfen und dabei selbst jemanden verletzt hat. Dabei hatte sogar die Staatsanwaltschaft einen Freispruch gefordert.
Die Richterin kam zu einem anderen Schluss. Zwar ließ sie die ursprüngliche Anklage – gefährliche Körperverletzung – fallen, verurteilte den 22-Jährigen aber wegen fahrlässiger Körperverletzung zu drei Monaten und zwei Wochen Gefängnis auf Bewährung. Der Angeklagte ist somit vorbestraft, und es ist denkbar, dass er in einem Zivilprozess auf Schadensersatz verklagt wird. Das Urteil fußt darauf, dass er vor Jahren schon einmal wegen Körperverletzung mit dem Gesetz in Konflikt gekommen war. Vor allem aber wurde ihm zum Verhängnis, dass einer der Jugendlichen, die er bei seiner Rettungstat zur Seite gestoßen hat, dabei einen Kiefernbruch erlitt. Ob und inwieweit dieser Verletzte zuvor an der Attacke gegen den am Boden liegenden Verletzten beteiligt war, blieb unklar. Er behauptet, der Angeklagte habe ihm grundlos eine Faust ins Gesicht geschlagen – diese Angaben wurden jedoch von keinem der neutralen Zeugen gestützt.
scheint ja ein top jorist zu sein wenn er im rahmen der notwehr die verhältnismäßigkeit prüftjurist meines vertrauens stimmt dem zu. verhältnismäßigkeit könnte im konkreten fall gegeben sein.
hab das in meinen worten wiedergegeben. genaue aussage war es muss "das mildest mögliche mittel" sein im jeweiligen fall.scheint ja ein top jorist zu sein wenn er im rahmen der notwehr die verhältnismäßigkeit prüft
Ich bitte um eine Konstruktion eines Beispielfalls.
sehr irreführend...notwehr is wenn einer hhuhrensohn sagen will du iihm aber zwischen du hhuhren und sohn eine klatschtIst doch ganz einfach.
Sagt einer zu dir Huurensohn, darfst du ihm im Rahmen der Verhältnismäßigkeit eine klatschen.
Spukt dich jemand an, darfst du ihm im Rahmen der Verhältnismäßigkeit eine klatschen.
Klatscht dir jemand eine, dargst du ihm im Rahmen der Verhältnismäßigkeit auch eine klatschen.
Die Verhältnismäßigkeit gibt im Zweifelsfall dann der Richter vor.
Ist doch ganz einfach.
Sagt einer zu dir Huurensohn, darfst du ihm im Rahmen der Verhältnismäßigkeit eine klatschen.
Spukt dich jemand an, darfst du ihm im Rahmen der Verhältnismäßigkeit eine klatschen.
Klatscht dir jemand eine, dargst du ihm im Rahmen der Verhältnismäßigkeit auch eine klatschen.
Die Verhältnismäßigkeit gibt im Zweifelsfall dann der Richter vor.
ähhh gebotenheit und gegenwärtigkeit sind verschiedene prüfungspunkte...
aaalso Notwehrsituation : gegenwärtiger (kurz bevorstehender, gerade stattfindender oder fortdauernder ), Rechtswidriger (Beleidigung also ja) Angriff (jede von menschlichem Verhalten drohende Verletzung eines Rechtsguts)
Notwehrhandlung : erforderlichkeit und gebotenheit -> erforderlich ist das mildeste zur verfügung stehende mittel das geeignet ist den Angriff sofort und auf Dauer zu beenden.
Gebotenheit : sozialethische einschränkbarkeit -> also es sollte keinen Grund geben weshalb er den Angriff dulden müssen sollte (z.b. bei vorhergegangener Provokation, oder Schuldunfähigkeit des Kontrahenten, oder krassem Missverhältnis der Güter = liegt aber bei Beleidigung nicht vor ) das Problem ist eher dass der Angriff abgeschlossen ist sobald die Beleidigung ausgesprochen wird.
Kann aber (umstritten )nach §35 durch extensiven Notwehrexzessregelung entschuldigt sein.
Verteidigungswille muss ebenfalls gegeben sein...
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