Die kleinen Ärgernisse aka "#§@*+&!!!" - DJH Jugendherbergswerk Edt

Das regelt sich gemäß Paragraph 22 StGB, also nach dem Beginn des Versuchs. Grundsätzlich muss also schon angesetzt werden. Wenn dir jemand nur bedrohlich gegenüber steht, dann würde man ja nicht sagen können, das ist ne versuchte Körperverletzung. Wenn jemand zum Schlag ausholt und dann unterbrochen wird oder daneben schlägt hingegen schon.
Wenn der andere jedoch pöbelt (wichtig ist hier aber auch wieder, dass er immernoch am beleidigen ist, nicht also er sagt du *****sohn und daraufhin haust du ihm eine rein; der Angriff auf deine Ehre ist dann vorbei -> nicht mehr gegenwärtig) oder dich festhält oder so Sachen, braucht man sich das nicht gefallen lassen und darf dann auch zuschlagen.


Darf man eigentlich jemanden angreifen der nen anderen angreift ? Und darf ich jemanden abstevchen wenn er versucht meine Wohnung zu stürmen ?
 
Wenn der andere jedoch pöbelt (wichtig ist hier aber auch wieder, dass er immernoch am beleidigen ist, nicht also er sagt du *****sohn und daraufhin haust du ihm eine rein; der Angriff auf deine Ehre ist dann vorbei -> nicht mehr gegenwärtig) oder dich festhält oder so Sachen, braucht man sich das nicht gefallen lassen und darf dann auch zuschlagen.

versteh ich das richtig, dass ich wegen des angriffs auf die ehre jemandem mitten in seinem satz mit "du hVrensohn missgeburt schwanzlutscher usw." ungestraft einmal aufs maul hauen darf, aber nich mehr, sobald er den satz beendet hat?
 
Ja, darf man. Solange die angegriffene Person nicht zum Ausdruck bringt, dass man sich raushalten soll und der Angriff natürlich seinerseits nicht gerechtfertigt ist (außer man konnte es nicht erkennen, da liegt dann ein Erlaubnistatbestandsirrtum vor).

Grundsätzlich ja, allerdings muss dein Ziel sein, den Angriff zu beseitigen, nicht den Typ zu töten. Wenn er dabei jedoch stirbt, spielt das keine Rolle, da bei der Notwehr keine Güterabwägung stattfindet. Ein ähnlicher sehr bekannter Fall ist der Hells Angels Fall, einfach mal Hells Angels Notwehr googlen.
 
ich bin armer drittsemester student lan ich hab keine ahnung von der stpo und nur begrenzt ahnung welche einlassungen in der praxus wirklich sinnvoll sind
da geht es meistens eher um beweisfragen und so, das jurastudium ist die ersten 5 jahre halt eher nur theoretisch
 
ich erwarte ja nicht dass du einen auf eine frage der ehre machst, ein kleiner wichtiger hinweiss oder tip ist schon gold wert
im moment hab ich noch gar keine "story" ich hab halt nur die wahrheit. ich muss mir ne story zurechtlegen bis ich vor gericht muss. bei den anhörungen war ich nicht
 
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ich erwarte ja nicht dass du einen auf eine frage der ehre machst, ein kleiner wichtiger hinweiss oder tip ist schon gold wert
im moment hab ich noch gar keine "story" ich hab halt nur die wahrheit. ich muss mir ne story zurechtlegen bis ich vor gericht muss. bei den anhörungen war ich nicht

schreib mir ne pn ich berate dich moruk
 
versteh ich das richtig, dass ich wegen des angriffs auf die ehre jemandem mitten in seinem satz mit "du hVrensohn missgeburt schwanzlutscher usw." ungestraft einmal aufs maul hauen darf, aber nich mehr, sobald er den satz beendet hat?

ja grundsätzlich schon, jedoch muss dein ziel sein, den angriff auf deine ehre durch die beleidigungen zu beenden, nicht selbstjustiz, rache oder wut oder so. sollte man dann eben so ähnlich gegenüber der polizei äussern.

ja dann schreib halt mal raper, ich antworte aber wahrscheinlich erst nach dem bayern spiel
 
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schreib es bitte hier rein, bruder. hab letztens eine halbe folge boston legal gesehn, kann dir bestimmt auch wertvolle tipps geben.
 
ne hier rein schreiben geht nicht, die geschichte ist zu bekannt im allgäu, ausserdem hab ich schiss dass die bullen das irgendwie lesen :D ist eh keine große sache, wenn du willst kann ich dir ne kopie von der geschichte schicken, aber ins öffentlich forum darf die geschichte auf keinen fall. wie gesagt ich bin für jeden tip dankbar ich hab keinen anwalt
 
ich hab keinen anwalt gefunden. die schicken mich alle weg, ausserdem ist das peinlich die geschichte ständig irgendwelchen opas zu erzählen, ich habs deswegen aufgegeben. ich will eh nicht das kosten auf mich zukommen oder so. den beratungsschein hab ich sogar schon, aber bis jetzt wollte mich noch kein anwalt beraten. die sagen alle "das ist nicht mein fachgebiet bla, geh zu dem und dem" und der schickt mich dann wieder weg. ausserdem kennen alle anwälte in isny die richter in isny, die ziehen dir alle das geld aus der tasche und am ende machen die gemeinsame sache
 
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ich bin armer drittsemester student lan ich hab keine ahnung von der stpo und nur begrenzt ahnung welche einlassungen in der praxus wirklich sinnvoll sind
da geht es meistens eher um beweisfragen und so, das jurastudium ist die ersten 5 jahre halt eher nur theoretisch

wie alt bistn du? 12?
 
Jungs, beruhigt euch. Raper hat sich schon per PN an mich gewandt, ich werde unserem Bruder selbstverständlich Hilfe leisten.

Raper dein Text ist echt lang und ich will dir natürlich angemessen antworten, bitte gedulde dich daher bis spätestens morgen.
 
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Ist nix besonderes nur Trunkenheit am Steuer.Bitte keine Details hier im forum. Diejenigen denen ich geschrieben hab die Geschichte bitte nicht weiter kopieren oder weiter erzählen
 
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Die Reaktionen, nachdem das "Gedicht" vorgetragen wurde...
Pilawa. :)p)
Til.
Hannelore E.
Anna Loos.
Tim Bendzko.
Alter.
Da kommt ja alles zusammen.

Ahahaha. Die Mutter: "...Julia hat viel Gitarre gespielt." :D:mad:
 
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