tropical_passion
Altgedient
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Das regelt sich gemäß Paragraph 22 StGB, also nach dem Beginn des Versuchs. Grundsätzlich muss also schon angesetzt werden. Wenn dir jemand nur bedrohlich gegenüber steht, dann würde man ja nicht sagen können, das ist ne versuchte Körperverletzung. Wenn jemand zum Schlag ausholt und dann unterbrochen wird oder daneben schlägt hingegen schon.
Wenn der andere jedoch pöbelt (wichtig ist hier aber auch wieder, dass er immernoch am beleidigen ist, nicht also er sagt du *****sohn und daraufhin haust du ihm eine rein; der Angriff auf deine Ehre ist dann vorbei -> nicht mehr gegenwärtig) oder dich festhält oder so Sachen, braucht man sich das nicht gefallen lassen und darf dann auch zuschlagen.
Darf man eigentlich jemanden angreifen der nen anderen angreift ? Und darf ich jemanden abstevchen wenn er versucht meine Wohnung zu stürmen ?