Rich, man kann auch über Moskau- Mitte oder China Ost auf unsere Seite kommen. Der direkteste Weg und aktuellste Stand ist immer auf
www.hiphophamburg.de. zu finden. Daim war so cool und hatte Sachen von uns auf seine Seite genommen, weil wir noch nicht im Internet waren.
Wären wir wahrscheinlich immer noch nicht(ich bin der @-mail-toy vor dem Herrn, der immer wieder den Kopf einziehen muß damit ihn keine mouse von hinten trifft!!!)
Da ein BGS- Beamter aus Hamburg über mich Lügen verbreitet hatte, sind wir dann auch ins Internet gegangen. Er fand im Internet eine Geschichte, was man beim illegalen Sprayen beachten solle, bei der mein Name erwähnt wurde. Todesmutig hatte er einem Vater erzählt, daß ich diese Anleitung verbreitet hätte, weil mein Name darauf gestanden habe. Es nütze nichts, daß ich ihm erklärte, daß weder der Verein, noch ich zu dem Zeitpunkt Internet- Anschluß hatten!
So kann es gehen, wenn man nicht lesen kann! Er wollte mir weder sagen, wo ich den Text finden kann, noch vorlesen oder zufaxen und hatte mir auch keine Möglichkeit gegeben, über den Text etwas zu erfahren. Anfangs hatte ich daran gedacht, daß irgendein Sprayer unter meinem Namen Müll verbreitet und hatte zu meiner eigenen Sicherheit Strafantrag gegen Unbekannt gestellt, weil ich solche Tips nicht verbreite, sondern Euch aufzeige, wie wenig solche Tips taugen, damit Ihr nicht in die Falle lauft.Deshalb auch der Titel "GERÜCHTE, DIE PROBLEME MACHEN!"auf unserer Homepage zum genauen Durchlesen. Rückfragen auch nur, "was wäre wenn.......!"
Zum Glück gab es genug Sprayer, die mir den Text zugefaxt hatten. Nachdem ich den Schwachmatenkram der Info gelesen hatte und feststellte, daß da auch die Soko Graffiti der Landespolizei mit Anschrift genannt wurde, sogar mit richtiger Anschrift und ich mit falscher Anschrift, hatte ich den Strafantrag gegen Unbekannt zurückgenommen und Strafantrag gegen diesen BGS- Beamten gestellt, weil er 1. aus meiner Sicht die Strafprozeßordnung nicht beachtet hatte. (jedem Beschuldigten/Verdächtigen muß von der Ermittlungsbehörde die Möglichkeit eingeräumt werden, sich zum Vorfall zu äußern....)
2. wegen Verletzung der Schweigepflicht, denn der Vater wurde über einen Sachverhalt informiert,nicht als Zeuge befragt und 3.wegen Rufmord. Nun ist erstmal Funkstille im Lande. Mal sehen, was und wann die Staatsanwaltschaft dazu etwas sagen wird. Abgesehen davon war es eine ganz lausige Ermittlungsarbeit!!! Erstens war der Straßenname falsch geschrieben, dann ist das Projekt in der Lippmannstr. 59 nicht 17a und auch die Postleitzahl war falsch. Wahrscheinlich hält man mich für hochgradig alzheimergebeutelt, daß ich trotz 3jähriger Tätigkeit immer noch nicht die Anschrift von meinem Arbeitsplatz weiß. Ich warne auch Sprayer, die glauben, sie können wahrheitswidrige Sachen von mir verbreiten. Da kenne ich keine Gnade und es gibt eine Anzeige! Wir haben schon viel aufgebaut und haben noch viel vor. Da ist Toy- Gelaber und Schwachmaten- Talk vollkommen unerwünscht!