Sammel-Thema Graffiti in der Presse - der Pressethread

Mal ganz ehrlich, wenn Du von der Baubehörde ständig aufgefordert wirst, die Graffiti zu beseitigen, weil sie nicht ins Stadtbild passen oder Mietminderungen hinnehmen mußt, weil Mieter damit durchkommen, würdest Du auch keine Grillparty für Sprayer organisieren.
Wenn dann der politische Druck auf die Polizei immer mehr zunimmt, dann kommen solche Aktionen schon zustande.

Was mich immer wieder anfrißt, ist daß es einige Sprayer gibt, die immer wieder vom Respekt reden und mir die Ohren abkauen, selber aber respektlos sind. Sie malen da, wo sie nicht sollen und respektieren nicht die Bedingungen, unter welchen sie z.B. bei uns, als Gäste, am Bunker sprühen können. Wenn ich sie dann zusammenfalte oder deren Bilder crosse, dann geht das Jammern los.
Jetzt kontrolliert die Polizei häufiger und wer keine Genehmigung hat, kann damit rechnen, daß er auch Probleme kriegt; denn nachträgliche Genehmigungen gibt es von mir nicht.
Es gibt kaum noch legale Wände, wo man mit mehreren richtig cool malen kann.
Das Gymnasium Volksdorf hat auch schon Strafantrag gestellt.

Manche scheinen das eben zu brauchen.

Ja das stimmt schon das ganze hat natürlich mehrere Seiten.
Aber ich denke das ganze würde sich nicht so sehr in die öffentlichkeit drängen wenn die die illegal malen z.B mehr Respect den "Privaten Gebäuden" entegen bringen würden und halt dann statdessen öffentliche nicht privatiesierte stellen wie z.B Brücken oder Schallschutzwände malen. Klar ist dann der Staat zwar angepisst aber die "zivilbevölkerung" würde dann keinen oder weniger Druck machen.
Naja im gr0ßen und ganzem ist es jetzt halt so wie es ist:oops:
 
Ohne es zu merken, wird illegales Graffiti genau von denen, die dagegen sind, nur noch mehr gepusht. :)
Aber ich denke das ganze würde sich nicht so sehr in die öffentlichkeit drängen wenn die die illegal malen z.B mehr Respect den "Privaten Gebäuden" entegen bringen würden und halt dann statdessen öffentliche nicht privatiesierte stellen wie z.B Brücken oder Schallschutzwände malen.

Wird doch schon gemacht, und trotzdem wird z.B. eine Großfahndung eingeleitet, weil jemand augenscheinlich an einer unbekannten Brückenunterführung malt. :)
 
Ohne es zu merken, wird illegales Graffiti genau von denen, die dagegen sind, nur noch mehr gepusht. :)


Wird doch schon gemacht, und trotzdem wird z.B. eine Großfahndung eingeleitet, weil jemand augenscheinlich an einer unbekannten Brückenunterführung malt. :)

Ich hatte nicht vor es zu pushen ;) aber gegen die Großfahndung kann man nichts machen und die kommen ja auch nicht weil er unter einer Brücke malt sondern weil es generell ein Problem ist das Writer privatbesitz bemalen und dadurch natürlich ne menge Beschwerden und Anzeigen dort landen.
Klar hetten sie so oder so nach ihm gesucht aber ich wollte eigentlich nur sagen das man von Anfang an vielleicht hette mehr darauf achten sollen was man da gerade bemalt:rolleyes:
Aber jetzt is es halt wie es ist .;)
 
Ich meinte mit dem Pushen von illegalen Graffitis nicht dich, sondern die Presse und Justiz. Aber ich persönlich freue mich sehr über das viele illegale Graffiti. ;)

Und hätte er das Video nicht ins Netz gestellt, hätten sie auch nicht nach ihm gesucht. Es hätte keinen Schwanz interessiert, welches Graffiti unter dieser Brückenunterführung ist.

Und ich habe eher den Eindruck, das selten, Privateigentum bemalt wird, sondern hauptsächlichn öffentliches Eigentum. :)
 
Ja das stimmt schon das ganze hat natürlich mehrere Seiten.
Aber ich denke das ganze würde sich nicht so sehr in die öffentlichkeit drängen wenn die die illegal malen z.B mehr Respect den "Privaten Gebäuden" entegen bringen würden und halt dann statdessen öffentliche nicht privatiesierte stellen wie z.B Brücken oder Schallschutzwände malen. Klar ist dann der Staat zwar angepisst aber die "zivilbevölkerung" würde dann keinen oder weniger Druck machen.
Naja im gr0ßen und ganzem ist es jetzt halt so wie es ist:oops:

Ob etwas legal oder illegal ist, kann man doch nur feststellen, wenn man die Meinung des Eigentümers kennt.

Druck entsteht durch Politiker, die von Geschädigten genervt werden, weil die ihren eigenen Gestaltungswillen durchsetzen wollen.
Manche Sprayer vergeigen sich auch Sympathien, weil sie undankbar gegenüber Eigentümern sind, die den Sprayern Wände legal zur Verfügung stellen.
Sprayer machen als der Hall of Fame eine Hall of Shame, lassen Müll herumfliegen, benutzen Flächen, die nicht freigegeben wurden, oder sie werfen Spraydosen auf das Dach oder über die Mauern.
Wenn dann noch die Schätzsummen für die Reinigungskosten so hoch angesetzt werden, daß man glauben könnte, statt Farbanstrich kommt Blattgold auf die Objekte, dann wundert es mich auch gar nicht.

Würden alle Sprayer in Deutschland mal für 6 Monate weder legal noch illegal sprühen, dann wird die Wirtschaft mal merken, was Sache ist.
Die Sprayer schaffen es nicht, daher bleiben sie die Sündenböcke der Gesellschaft, lassen zu, daß sich Gebäudereiniger eine goldene Nsde verdienen und Politiker sich profilieren können.
 
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Sprayer machen als der Hall of Fame eine Hall of Shame, lassen Müll herumfliegen, benutzen Flächen, die nicht freigegeben wurden, oder sie werfen Spraydosen auf das Dach oder über die Mauern.....

hmm, meine "heimathall" in ner kleinstadt (hallo, noch jemand aus landau/pfaz hier? :D) wurde auch gerade nach c.a. 10 jahren geschlossen, weil ständig lkw's betaggt wurden die dort rumstanden. :mad: wie saudämlich kann man eigentlich sein? naja, ich geh einfach mal davon aus, das das nich die jungs waren die dort regelmässig gemalt ham sondern irgendwelche toykids die halbleere dosen zum rumschmieren benutzen. beim malen an halls bekommt man eh irgendwann n hass wenn man so 11-jährige zigarettenrauchende nochkeinehaareamsackaberschonbushidoimitierendeppen schon sieht, mit ihrem ewigen "kann ich auch male dose ham?" gefrage und ne minute später hört man sie um die ecke restdose auf bider malen und auf den hinweis das sie den scheiss lassen sollen kommt dann "aber des darf ma doch , da is doch eh schon alles bemalt" ...da fällt einem doch nix mehr ein :confused: vom pisa opfer zu harz4, den lebenslauf kann ich schon im vorraus schreiben. naja, ich komm vom thema ab...:D ...auf jeden fall schade das aus falsch verstandener coolness (auch von "echten" sprayern) manchmal asoziale dummheit wird und hall geschlossen werden müssen...
 
hmm, meine "heimathall" in ner kleinstadt (hallo, noch jemand aus landau/pfaz hier? :D) wurde auch gerade nach c.a. 10 jahren geschlossen, weil ständig lkw's betaggt wurden die dort rumstanden. :mad: wie saudämlich kann man eigentlich sein? naja, ich geh einfach mal davon aus, das das nich die jungs waren die dort regelmässig gemalt ham sondern irgendwelche toykids die halbleere dosen zum rumschmieren benutzen. beim malen an halls bekommt man eh irgendwann n hass wenn man so 11-jährige zigarettenrauchende nochkeinehaareamsackaberschonbushidoimitierendeppen schon sieht, mit ihrem ewigen "kann ich auch male dose ham?" gefrage und ne minute später hört man sie um die ecke restdose auf bider malen und auf den hinweis das sie den scheiss lassen sollen kommt dann "aber des darf ma doch , da is doch eh schon alles bemalt" ...da fällt einem doch nix mehr ein :confused: vom pisa opfer zu harz4, den lebenslauf kann ich schon im vorraus schreiben. naja, ich komm vom thema ab...:D ...auf jeden fall schade das aus falsch verstandener coolness (auch von "echten" sprayern) manchmal asoziale dummheit wird und hall geschlossen werden müssen...

Das ist genau der Punkt.
Ihr könntet Euch mal an den Jugendhilfeausschuß der Stadt wenden und anfragen, ob die nicht helfen können, daß die HoF probeweise geöffnet wird und ein 120 Liter- Mülleimer aufstellen kann, der oben eine Öffnung hat, wie er für Glasflaschen eingesetzt wird. Den könnte man abschließen und Ihr die Restdosen dort entsorgen.
Vermutlich werden immer die gleichen Laster dort abgestellt. Fragt doch mal, ob Ihr mit Hilfe der Straßensozialarbeit mit den Fahrzeughaltern in Kontrakt treten könnt, um mit denen zu klären, daß Ihr es nicht gewesen seid, aber noch vorhandene Graffiti entfernen würdet. Fragt im Jugendhilfeausschuß, ob die nicht solche Reinigungsmittel beschaffen könnten, die man bei der Jugendgerichtshilfe oder der Straso deponieren könne. Die können sich bei mir melden, ich berate die dann.
 
Das ist genau der Punkt.
Ihr könntet Euch mal an den Jugendhilfeausschuß der Stadt wenden und anfragen, ob die nicht helfen können, daß die HoF probeweise geöffnet wird und ein 120 Liter- Mülleimer aufstellen kann, der oben eine Öffnung hat, wie er für Glasflaschen eingesetzt wird. Den könnte man abschließen und Ihr die Restdosen dort entsorgen.
Vermutlich werden immer die gleichen Laster dort abgestellt. Fragt doch mal, ob Ihr mit Hilfe der Straßensozialarbeit mit den Fahrzeughaltern in Kontrakt treten könnt, um mit denen zu klären, daß Ihr es nicht gewesen seid, aber noch vorhandene Graffiti entfernen würdet. Fragt im Jugendhilfeausschuß, ob die nicht solche Reinigungsmittel beschaffen könnten, die man bei der Jugendgerichtshilfe oder der Straso deponieren könne. Die können sich bei mir melden, ich berate die dann.

klingt vernünfteig, aber ich wohn seit n paar jahren nich mehr da und hab auch keinen kontakt zur aktuellen szene. hab nur im sommer die möglichkeit geschätzt, mal eben hinzufahren und was zu malen. und hab jetzt halt den brief vom jugendbeauftragten bekommen, weil wir damals die hall "bekommen" ham und ich noch auf der liste stand. schadeschade, da sind n paar wirklich geile und vor allem riiiiesige bilder von z.b. ECB und seinen kollegen entstanden...
http://www.webyards.de/ecb/produktion/3/1.htm
http://www.webyards.de/ecb/produktion/3/6.htm
 
Die Polizei setzt bei der Suche nach Graffiti-Tätern auf Zeugen
bei graffiti sind die deutschen schon etwas toolleranter . und ausserdem was nüüzt schon ein zeuge , wenn der täter maskiert ist. und wenn doch mal einer denn helden spielen will kann er denn boardstein fressen.
 
bei graffiti sind die deutschen schon etwas toolleranter . und ausserdem was nüüzt schon ein zeuge , wenn der täter maskiert ist. und wenn doch mal einer denn helden spielen will kann er denn boardstein fressen.


Sicher dat!

Wenn ein Zeuge bedroht wird oder sich bedroht fühlt, dann sitzt der tatverdächtige bis zur Hauptverhandlung wegen Verdunklungsgefahr u. Nötigung.

Wenn Du keine Wohnung oder keine Familie hast, so mach das ruhig, dann gehst Du über LOS und direkekt in den Knast, nur mit dem Unterschied, daß Du zahlst und kein Geld bekommst.
= Monopoli für Verlierer!
 
Wenn Du keine Wohnung oder keine Familie hast, so mach das ruhig, dann gehst Du über LOS und direkekt in den Knast, nur mit dem Unterschied, daß Du zahlst und kein Geld bekommst.
= Monopoli für Verlierer!

Der Spruch trifft es schon ziemlich genau!
 
Der Spruch trifft es schon ziemlich genau!

Ich hoffe nur, daß er das nur aus Gedankenlosigkeit gepostet hat; denn manchmal muß man als zeuge auch gegen freunde aussagen. Das betrifft vor allem die, die gemeinsam eine Tat begangen hatten und angeklagt wurden.
Wenn einer geständig ist, weil er merkt, er wird ohnehin verurteilt und nun auf den "Bonus der Milde" vom Richter u. Staatsanwalt hofft, dann wird er nach Rechtskraft seines Verfahrens als Zeuge geladen. Da der Zeuge sich nicht mehr belasten kann, hat er kein recht, die Aussage zu verweigern und MUSS die Wahrheit sagen, anderenfalls wird er wegen uneidlicher Falschaussage/bei Vereidigung wegen Meineids bestraft.
Geiler Freund, der nicht peilen will, wann "das Spiel" aus ist und vom Freund als Freundschaftsbeweis eine Straftat fordert. Wenn der Zeuge vor Gericht zusammenklappt, dann kommen noch Anstiftung zur Falschaussage und Nötigung hinzu. Das ist dann der tiefe Luftzug von „gesiebter Luft"hinter „schwedischen“ Gardinen. Das bringt es dann.

§ 153 StGB
Falsche uneidliche Aussage

(1) Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Einer in Absatz 1 genannten Stelle steht ein Untersuchungsausschuss eines Gesetzgebungsorgans des Bundes oder eines Landes gleich.

§ 156 StGB
Falsche Versicherung an Eides Statt

Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Aber
§ 31 StGB
Rücktritt vom Versuch der Beteiligung

(1) Nach § 30 wird nicht bestraft, wer freiwillig
1. den Versuch aufgibt, einen anderen zu einem Verbrechen zu bestimmen, und eine etwa bestehende Gefahr, daß der andere die Tat begeht, abwendet,
2. nachdem er sich zu einem Verbrechen bereit erklärt hatte, sein Vorhaben aufgibt oder,
3. nachdem er ein Verbrechen verabredet oder das Erbieten eines anderen zu einem Verbrechen angenommen hatte, die Tat verhindert.
(2) Unterbleibt die Tat ohne Zutun des Zurücktretenden oder wird sie unabhängig von seinem früheren Verhalten begangen, so genügt zu seiner Straflosigkeit sein freiwilliges und ernsthaftes Bemühen, die Tat zu verhindern.

§ 240 StGB
Nötigung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. eine andere Person zu einer sexuellen Handlung oder zur Eingehung der Ehe nötigt,
2. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

Aus all dem wird eine Gesamtstrafe gebildet.
 
ich sollte auch als Zeuge vor Gericht aussagen (gegen einen Freund; wegen Sachbeschädigung an mehreren PKWs), ich habe einfach gesagt, dass ich mich an nichts mehr erinnern kann, schließlich kamen wir gerade aus der Diskothek und hatten ziemlich viel getrunken. Die Richterin hat mir zwar nicht geglaubt, aber im Endeffekt wurde das Verfahren dann eingestellt. :)
 
ich sollte auch als Zeuge vor Gericht aussagen (gegen einen Freund; wegen Sachbeschädigung an mehreren PKWs), ich habe einfach gesagt, dass ich mich an nichts mehr erinnern kann, schließlich kamen wir gerade aus der Diskothek und hatten ziemlich viel getrunken. Die Richterin hat mir zwar nicht geglaubt, aber im Endeffekt wurde das Verfahren dann eingestellt. :)

Wenn ein Zeuge eine entlastende Aussage macht und der Angeklagte verurteilt wird, so kann so ein Zeuge oft mit einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft rechnen wegen Verdacht der Falschaussage.
 
Ich hoffe nur, daß er das nur aus Gedankenlosigkeit gepostet hat; denn manchmal muß man als zeuge auch gegen freunde aussagen. Das betrifft vor allem die, die gemeinsam eine Tat begangen hatten und angeklagt wurden.
Wenn einer geständig ist, weil er merkt, er wird ohnehin verurteilt und nun auf den "Bonus der Milde" vom Richter u. Staatsanwalt hofft, dann wird er nach Rechtskraft seines Verfahrens als Zeuge geladen. Da der Zeuge sich nicht mehr belasten kann, hat er kein recht, die Aussage zu verweigern und MUSS die Wahrheit sagen, anderenfalls wird er wegen uneidlicher Falschaussage/bei Vereidigung wegen Meineids bestraft.
Geiler Freund, der nicht peilen will, wann "das Spiel" aus ist und vom Freund als Freundschaftsbeweis eine Straftat fordert. Wenn der Zeuge vor Gericht zusammenklappt, dann kommen noch Anstiftung zur Falschaussage und Nötigung hinzu. Das ist dann der tiefe Luftzug von „gesiebter Luft"hinter „schwedischen“ Gardinen. Das bringt es dann.

§ 153 StGB
Falsche uneidliche Aussage

(1) Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Einer in Absatz 1 genannten Stelle steht ein Untersuchungsausschuss eines Gesetzgebungsorgans des Bundes oder eines Landes gleich.

§ 156 StGB
Falsche Versicherung an Eides Statt

Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Aber
§ 31 StGB
Rücktritt vom Versuch der Beteiligung

(1) Nach § 30 wird nicht bestraft, wer freiwillig
1. den Versuch aufgibt, einen anderen zu einem Verbrechen zu bestimmen, und eine etwa bestehende Gefahr, daß der andere die Tat begeht, abwendet,
2. nachdem er sich zu einem Verbrechen bereit erklärt hatte, sein Vorhaben aufgibt oder,
3. nachdem er ein Verbrechen verabredet oder das Erbieten eines anderen zu einem Verbrechen angenommen hatte, die Tat verhindert.
(2) Unterbleibt die Tat ohne Zutun des Zurücktretenden oder wird sie unabhängig von seinem früheren Verhalten begangen, so genügt zu seiner Straflosigkeit sein freiwilliges und ernsthaftes Bemühen, die Tat zu verhindern.

§ 240 StGB
Nötigung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
(3) Der Versuch ist strafbar.
(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. eine andere Person zu einer sexuellen Handlung oder zur Eingehung der Ehe nötigt,
2. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

Aus all dem wird eine Gesamtstrafe gebildet.
Ziemlich krass aber warum und woher weist du das eigentlich alles??
Bist du rechtsanwanlt oder machst du das Haobbymäßig das du Gesetze lernt??
 
Ziemlich krass aber warum und woher weist du das eigentlich alles??
Bist du rechtsanwanlt oder machst du das Haobbymäßig das du Gesetze lernt??

Ich kümmere mich seit 1989 um Sprayeer, um ihnen aus der Illegalität zu helfen und unterstütze sie, legale Gestaltungsmöglichkeiten zu bekommen. Wenn man das macht, muß man sich auch mit Jugendstrafrecht mehr auseinandersetzen. Duch die langjährige Zusammenarbeit mit Anwälten lerne ich immer dazu.
Meine PC- Kenntnisse habe ich durch Sprayer gelernt und vertiefe die selbst. So bin ich inzwischen auch fit, mit Suchmaschinen umzugehen. ;)
 
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