wosdiekompetenz
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Aus dem Formulierungsvorschlag:Ausweisung schon nach einem Like
Schon ein einzelner Kommentar oder Like soll reichen: Wer terroristische Taten im Netz billigt, soll leichter aus Deutschland ausgewiesen werden können. Das Kabinett beschließt einen Vorschlag von Innenministerin Nancy Faeser.
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte die Gesetzesverschärfung bereits Anfang Juni in einer Regierungserklärung angekündigt. In der Ankündigung war allerdings noch nicht klar geworden, dass eine „Billigung terroristischer Straftaten“ künftig schon mit einem „Gefällt mir“ in den sozialen Medien begründet werden soll.
„Wenn es um autoritär regierte Staaten wie die Türkei oder Russland geht, empören sich Politiker*innen hierzulande zu Recht darüber, dass Menschen dort wegen eines ‚Likes‘ in den sozialen Medien verfolgt werden oder gar im Gefängnis landen können“, so die rechtspolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, Clara Bünger - „allerdings bewegt sich die Bundesrepublik längst selbst in diese Richtung“.
https://netzpolitik.org/2024/kabinettsbeschluss-ausweisung-schon-nach-einem-like/
Tatsächlich bin ich in der Handhabung dieser Thematik auch für eine Harte Linie. Natürlich wird man nicht für ein einziges Like auf YouTube abgeschoben.kann daher nunmehr etwa auch das Markieren eines Beitrags durch „Gefällt mir“ auf den Sozialen Medien wie You Tube, Instagram, TikTok etc. fallen (vgl. LG Meiningen, Beschluss vom 5.8.2022 – 6 Qs 146/22).
Trotzdem: Hier wird leider der falsche Ansatz gewählt. Da muss bei den Social Media Betreibern angesetzt werden, die sich unter dem Deckmantel der Redefreiheit seit über einem Jahrzehnt komplett aus der Verantwortung nehmen.