Neues von der Heimatfront - Der Thread für deutsche Politik III

:D:D:D

Peter Tauber, CDU-Generalsekretär


"Die Bundesregierung nimmt den Rechtsstaat ernst. Auch wenn es manchmal wehtut."

Was für ein Statement, vor allem mit Blick auf die Vorgänge im letzten Jahr :D
 
Ich hab nochmal gegooglet:

Aus dem Strafgesetzbuch (StGB)
§ 103 Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten
(1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Ist die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen, so ist § 200 anzuwenden. Den Antrag auf Bekanntgabe der Verurteilung kann auch der Staatsanwalt stellen.
[...]

§ 104a Voraussetzungen der Strafverfolgung
Straftaten nach diesem Abschnitt werden nur verfolgt, wenn die Bundesrepublik Deutschland zu dem anderen Staat diplomatische Beziehungen unterhält, die Gegenseitigkeit verbürgt ist und auch zur Zeit der Tat verbürgt war, ein Strafverlangen der ausländischen Regierung vorliegt und die Bundesregierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt.


Das fett markierte heißt für mich das die Strafverfolgung vollkommen vom Guten Willen der Regierung abhängt. Was sagt denn der Forumsanwalt dazu?


@OG

http://www.br.de/radio/bayern2/send...mobil-auf-dem-christopher-street-day-100.html

War wahrscheinlich nicht der Papst selber der da ausgetickt ist aber passt grad zu gut. Sehr amüsanter Artikel.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
es ist einfach so dass die ermächtigung eine zusätzliche strafverfolgungsvoraussetzung ist
normalerweise gilt ja dass legalitätsprinzip, d.h. die staatsanwaltschaft muss grundsätzlich alle ihr bekannten möglichen straftaten ermitteln. voraussetzungen für ermittlungen ist aber immer eine verfolgbare straftat, die eben nicht vorliegt, wenn die strafverfolgungsvoraussetzungen nicht vorliegen. beim 103 stgb sind das neben den allgemeinen (verjährung und strafklageverbrauch zb) insb. a) das strafverlangen der ausländischen regierung und b) die ermächtigung der breg. der ermächtigung kommt also eher eine filterfunktion zu.

es geht im grunde genommen eher darum, was genau der prüfungsumfang für die ermächtigung prüft. es scheint so zu sein, dass letztlich nur geprüft wird, ob das beleidigte staatsoberhaupt einem anerkannten land angehört (man bedenke dazu dass die vorschrift in ihrer grundform aus 1872 stammt und das ländergefüge damals nicht so fest wie heute war und man teilweise wahrscheinlich auch manchen staatsoberhäuptern nicht den besonderen schutz des 103 stgb zugute kommen lassen wollte) und evtl. auch noch eine sachliche prüfung dahingehend, ob der vorwurf nicht völlig abwegig ist. letztes ist aber nur vermutung meinerseits.
die eigentliche inhaltliche entscheidung, ob eine beleidigung vorliegt, obliegt natürlich den gerichten.

weil im vorliegenden fall die rechtslage ja doch sehr streitig ist, ist die entscheidung der breg meiner meinung nach in jedem fall richtig; das problem ist halt wie so oft, dass man das nicht ausreichend nach außen kommuniziert und durch die äußerung von merkel bzgl des gedichts ja schon zumindest mittelbare eine äußerung in der sache stattgefunden hat oder es wenigstens so empfunden wird.

dass sich durch die heutige entscheidung der rechtsstaat (gewaltenteilung) durchsetzt wie tauber oben gesagt hat, stimmt also schon; allerdings wirkt das ganze halt lächerlich wegen der vorigen aussage von merkel, weil es jetzt den anschein hat, dass es merkel nicht um die rechtsstaatlichkeit geht, sondern ihr das argument nur gerade gelegen kommt, um ihr duckmäusertum zu verteidigen.
 
Gut dann ist meine Einschätzung das die Bundesregierung da vollkommen willkürlich entscheiden kann ja nicht ganz korrekt. Ich habe zB diplomatische Beziehungen pflegen falsch interpretiert. Die hat man ja quasi zu jedem anerkannten Staat sofern man sich nicht im Kriegszustand befindet.
 
Mir geht es darum das sie schon einen Kniefall machte bevor Erdogan überhaupt auf die Sache reagierte.
Ihr vergesst wohl das sie angeschleimt kam bevor die Türkei oder Erdogan auf Böhmermann reagierte.

und?
soll sie ihren deal gefährden um einen "künstler" (ein aufmerksamkeitsgeiler kleiner bengel) bei seiner clownerei zu unterstützen?
soll sie ihren kurs gefährden, damit tv-moderatoren weiter über ziegenfickn dichten können?

kniefall... kuschen... das is kein beef zwischen jasko und jalil... da gehts um mehr als das ego von einem scherzkeks.
und wenns deutschland n vorteil bringt, dann drückt man ihm 2 jahre auf bewährung.
 
Halten wir fest: Merkel macht das einzig richtige und lässt die Justiz entscheiden. Zudem verhindert sie, dass Erdogan nächste Woche Europa wieder mit Flüchtlingen fluten lässt. Im Endeffekt wird Böhmenmann wahrscheinlich freigesprochen. Wird er allerdings verurteilt, hat er offensichtlich die Grenzen von Satire zu stark gedehnt. 2007 hat übrigens eine deutsche Staatsanwaltschaft wegen § 103 ermittelt, weil ein Schweizer in Deutschland die Schweizer Bundesratspräsidentin beschimpft hat. Erdogan ist also kein Einzelfall. (LINK)

Die SPD springt natürlich wieder voll auf den Zug in Richtung Opportunismus auf. Dabei hat Kurt Beck vor ein paar Jahren die Titanic wegen dieses Covers erfolgreich verklagt. Und die blauen AfD-Kackbratzen auf Facebook und Twitter wieder von der Volksverräterin Merkel schwadronieren, dabei reagieren sie auf jede AfD-Comedy aggressiv und wollen garantiert keinen Anstieg der Flüchtlingszahlen.


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merkel hätte nicht zitternd sich hinstellen müssen, nach einer woche schweigen. wieso lässt sie ein verfahren zu und kündigt gleichzeitig an, den paragraphen abschaffen zu wollen? Relativ einfach. Erst sorgt sie mit ihrer gaga politik für chaos in und um europa und dann erwartet sie, dass ein autoritärer islamist für sie die drecksarbeit erdledigt.
ein staatschef mit einem mindestmaß an würde und liebe zur bevölkerung wäre nach 24h vor die presse und hätte die sache geklärt.
 
Das eigentliche Problem ist mmn nicht dass sie der Aufnahme des Verfahrens zugestimmt hat sondern, dass sie sich davor schon parteiisch zu dem Fall geäußert, und so den Fall überhaupt erst aufgebauscht hat.
 
das kommt noch dazu. dachte politische bewertung von kunst/satire hätten wir hinter uns gelassen. aber das macht merkel ja gerne.
 
Chavezzund braveheart bringens auf den punkt: Merkel hat die Sache durch ihr Statement erst zur staatsaffäre gemacht und jetzt anschließend dss beste draus gedreht.
 
In Bezug auf die Bewertung der Sendung durch die, gebe ich dir recht. Das war schon bei Sarazzin daneben.
 
Da muss man Augstein mal zustimmen:

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Kutschera hatte Gender Studies unter anderem als „unwissenschaftlichen Unsinn“, „feministische Sekte“ und „Krebsgeschwür“ bezeichnet.

Sag ich ja. Ärgerlich, er scheint ein Mann für differenzierte und sachliche Diskussionen zu sein und so hat die Diktatur der Minderheiten mal wieder zugeschlagen.
 
Achso, sorry!
Ja, sehe da kein Problem bei, sollte er tatsächlich derart dümmliche, daffystische Aussagen getroffen haben. Differenziert kann man sich bei diesem Duktus ja kaum mit auseinandersetzen.
 
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