Offizielle Liste der indizierten Deutschrap-Tonträger

glock hat recht. der besitz ist nich strafbar bzw verboten.
soweit ich weiß ist auch der verkauf unter gewissen auflagen nicht verboten. ab 18 darf man doch die indizierten tonträger (unterm ladentisch) erwerben... zumindest dachte ich das immer!

@bigbasstard: also mit den 30er jahren is das gottseidank noch lange nich vergleichbar. außerdem wäre eine solche vorabzensur sogar verfassungswidrig!
ich selbst bin zwar auch der meinung, dass die bpjm häufig etwas... hm, sagen wir... empfindlich reagiert. aber die cds werden ja meist indiziert weil sie (angeblich) zu gewalt und/oder drogenkonsum aufrufen und nich bloß wegen ein paar schlimmer schimpfwörter...
dennoch finde ich es nich allzu schlecht, dass einige (häufig rechtsradikale) tonträger vom markt verschwinden!
allerdings denke ich, dass nich wirklich die einzelnen texte sondern eher die jeweiligen künstler zum vorbild genommen werden. die leute kiffen ja nich weil sido denen sagt sie sollen kiffen, sondern weil sie sehen wie sido selbst kifft... da die bpjm über derlei sachen keine bestimmungsgewalt hat bringt eine indizierung oft nicht den gewünschten erfolg!

@timop: ich bin interessiert. was hastn so anzubieten?
 
Verdammt ich hab ja 4 dieser indizierten Frauenarzt Alben bei mir zu Hause und unterschrieben:cool:
Direkt mal wieder reinhören :D
 
Und erneut macht sich die BpjM lächerlich bis zum geht nicht mehr:

Musik CDs

Uzi, Blokkmonsta, SDBY
In drei Teufels Namen
Hirntod Records, Berlin
Liste B

Uzi, Blokkmonsta, SDBY
In drei Teufels Namen II
Hirntod Records, Berlin
Liste B

Liste B. :D
 
Neu beschlagnahmt:

Hirntot Records Greatest Hits
CD Sampler
Hirntot Records, Berlin
AG Tiergarten, Beschlagnahmebeschluss vom 16.02.2009, Az.:352 Gs 301/09

Schlachthof
CD der Interpreten "Blokkmonsta" und "Uzi"
Hirntot Records, Berlin
AG Tiergarten, Beschlagnahmebeschluss vom 04.02.2009, Az.: 349 Gs 333/09

Vom Teufel gesandte Dämonen
CD der Gruppe "Vork&Dent"
AG Tiergarten, Beschlagnahmebeschluss vom 09.02.2009, Az.: 349 Gs 389/09
 
Kann mir jemand sagen, auf welcher Liste Kopfschuss von DeinEltan gelandet ist?
 
Stellt ein Gericht fest, dass ein strafrechtlich relevanter Inhalt nicht vorliegt, wird das nach Typ B indizierte Medium in die Liste der nach Typ A eingestuften Medien überführt, alle übrigen Vertriebsbeschränkungen bleiben in Kraft.

ist es andersherum, muß man übrigens höllisch aufpassen. denn dann kann man tatsächlich einen dafür drankriegen (ist natürlich eigentlich Unsinn... woher soll man wissen, welche DVDs/CDs/Bücher nun strafrechtlich relevant sind und welche nicht?).
 
Eines will mir bei dieser ganzen Index-Scheiße nicht in den Kopf???

Die Aggro-Ansage Nr.3 wird indiziert...und "Mein Kampf" von Orgi wird nicht indiziert...???Obwohl diese Texte wohl 10mal schärfer sind, als die von der Ansage 3...

Kann mir das einer erklären, das will mir nicht in den Schädel???
 
weil wahrscheinlich keiner "Mein Kampf" für die Prüfstelle vorgeschlagen hat, die hören sich ja nicht alles an sondern das was ihnen vorgelegt wird, warum gibts eigentlich keinen index für schlechte Musik :D
 
weil wahrscheinlich keiner "Mein Kampf" für die Prüfstelle vorgeschlagen hat, die hören sich ja nicht alles an sondern das was ihnen vorgelegt wird, warum gibts eigentlich keinen index für schlechte Musik :D

...und wer schlägt das vor????...sind das nich eigentlich die Künstler selbst????
 
Ich glaube man kann Selber auch Alben anzeigen bzw. vorschlagen hoffe ich red jetzt keine kacke.

Deine Eltan kopschuss ist doch auch auf der Liste steht aber auf der ersten seite garnicht.
 
Aber wer schlägt dann Alben vor, die schon so gut wie ausverkauft waren??? Zum Beispiel "Sexkönig"...zur Zeit der Indizierung 2006, war das schon so gut wie vom offiziellen Markt verschwunden...

...
 
Aber wer schlägt dann Alben vor, die schon so gut wie ausverkauft waren??? Zum Beispiel "Sexkönig"...zur Zeit der Indizierung 2006, war das schon so gut wie vom offiziellen Markt verschwunden...

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naja ich mein wennse ausverkauft sind machts auch kein unterschied mehr ob sichs dann noch 1000leute illegal runterladen und sichs brennen lassen...........bis auf das man wieder ein stück bekannter ist und die musik halt rumgeht.......insofern is das dann auch schon wiedern vorteil

außerdem sinds ja nich immer die künstler selbst........ich mein wenn du als muddi in dem zimmer deines 10jährigen sohnes sohn ding findest kannst du das doch sicher auch dort vorschlagen oder? :D
 
ich mein wenn du als muddi in dem zimmer deines 10jährigen sohnes sohn ding findest kannst du das doch sicher auch dort vorschlagen oder? :D

Klar ich denke schon...

So eine dämliche Frage hab ich noch...

Wenn die Bullen mich aus irgendeinem filzen würden...und sie würden "DAS TAPE SEXKÖNIG" finden....und nicht die CD SEXKÖNIG...könnten die mich dann theoretisch anpissen deswegen??? Oder das gar einziehen, weil offiziell ist nur die CD indiziert...und nicht das Tape in Erstauflage...
Zwischen den beiden sind zudem die Unterschiede, das auf dem Tape mehr Lieder drauf sind und das Booklet ebenfalls anders aussieht
 
Klar ich denke schon...

So eine dämliche Frage hab ich noch...

Wenn die Bullen mich aus irgendeinem filzen würden...und sie würden "DAS TAPE SEXKÖNIG" finden....und nicht die CD SEXKÖNIG...könnten die mich dann theoretisch anpissen deswegen??? Oder das gar einziehen, weil offiziell ist nur die CD indiziert...und nicht das Tape in Erstauflage...
Zwischen den beiden sind zudem die Unterschiede, das auf dem Tape mehr Lieder drauf sind und das Booklet ebenfalls anders aussieht

dürfen die dich überhaupt anpissen wenn du was indiziertes besitzt :confused::eek:

ich dacht das darf dann einfach nich mehr verkauft werden aber sie müssten dir ja nachweisen das dus nach der indizierung gekauft hast

die können doch nich erwarten das du das abgibst wenn dus vorher gekauft hast...:rolleyes:
 
dürfen die dich überhaupt anpissen wenn du was indiziertes besitzt :confused::eek:

ich dacht das darf dann einfach nich mehr verkauft werden aber sie müssten dir ja nachweisen das dus nach der indizierung gekauft hast

die können doch nich erwarten das du das abgibst wenn dus vorher gekauft hast...:rolleyes:
Wenn es dir danach legal im Handel verkauft wurde, ist es ansich auch nicht deine Schuld, sondern die des Händlers.
 
dürfen die dich überhaupt anpissen wenn du was indiziertes besitzt :confused::eek:

ich dacht das darf dann einfach nich mehr verkauft werden aber sie müssten dir ja nachweisen das dus nach der indizierung gekauft hast

die können doch nich erwarten das du das abgibst wenn dus vorher gekauft hast...:rolleyes:

wenn ich was indiziertes der Liste A hab dann nicht,
Sexkönig ist Liste B...dann könnten sie auch theoretisch nichts machen...

Doch bei Liste B gibt es noch extra einen Abschnitt mit nem B+ als Vermerk (wie das bei Sexkönig der Fall ist), d.h. besonders gefährdende und rechtsverletzende Musik... diese Musik soll nach bestem Gewissen komplett von der offiziellen Kante verschwinden...da wird angefangen bei den Künstlern,Verlagen und Plattenläden...alles was diese Musik beinhalten "könnte" wird überprüft...und alles was das beinhaltet wird beschlagnahmt...weil die Musik eben zu krass ist
Also hätten sie im Fall Sexkönig auch das Recht mir das zu zocken, eben weil eine Rechtsverletzung vorliegt...

Aber doch eigentlich nicht das Tape...weil das ist laut BPJM nich aufm Index, sondern nur die remastered Version auf CD steht...
Wie ist da die Rechtslage?????

wie gesagt zwischen den beiden gibt es feine Unterschiede in Bezug auf Tracklist, Booklet und Klangqualität...
 
Wie schaut's mit Sido - Maske oder so aus?
Ist das jetzt auf dem Index A oder B?
Weil man könnte es jetzt z.B. nicht bei ebay reinstellen, obwohl ich doch nicht dafür Verantwortung übernehmen kann, ob der Käufer jetzt ü18 oder nicht ist...wisst ihr was ich mein?
 
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